CSU-Abgeordneter Stephan Stracke über „faule Grippel“

Stephan Stracke (MdB, CSU) spricht über den Zusammenhang von Arbeitsbereitschaft, soziale Hilfesysteme und „Eigenverantwortung“, um dann darauf zu sprechen zu kommen, das all die Hilfe nichs nütze, wenn jemand ein „fauler Grippel“ sei (Äußerung ab Minute 40). Nach einer Kritik durch Katja Kipping (MdB, Die Linke) erklärt er, was er damit sagen wollte (siehe hier). Auch mit Hilfe des Grimmschen Wörterbuchs konnten wir die Bedeutung von „fauler Grippel“ nicht aufklären. Da bleibt vorerst nur die Darstellung des Abgeordneten, die ist eindeutig. Er spricht etwas aus, was im Zentrum der gegenwärtigen Sozialpolitik steht: „Faule“ zu bekämpfen. Nicht zufällig fällt das Attribut „faul“ immer wieder in diesem Zusammenhang. Das ist eine Erfahrung, die man auch in öffentlichen Veranstaltungen zum Bedingungslosen Grundeinkommen machen kann. Faul ist, so scheint es, wer nicht erwerbstätig ist und anderes für ebenso wichtig oder wichtiger hält.

Lesen Sie auch den Kommentar dazu von Meike Büttner: „Treten’s zurugg, Stracke!

„Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß“…

….so das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, siehe  Bundesverfassungsgericht Pressemitteilung und Entscheidung des BVerfG v. 23.Juli 2014.

Was lehrt einen dieses Urteil? Das Bundesverfassungsgericht ist nicht die Instanz, die darüber zu befinden hat, wie wir als Gemeinwesen zusammen leben wollen, wie dieses Zusammenleben zu gestalten wäre. Das Gericht befindet lediglich darüber, ob Gesetze mit der Verfassung übereinstimmen, beachtet also die juristische Seite der Auslegung (siehe hier). Dass die Stellung des BVerfG im politischen Gefüge problematisch ist, darauf hat die Politikwissenschaftlerin Ingeborg Maus hingewiesen:

„Das Bundesverfassungsgericht, das vom Grundgesetz als »Hüter« der geschriebenen Verfassung eingesetzt war, usurpiert in der freizügigen Auslegung einer »Verfassung«, deren Inhalt es selber durch seine Entscheidungen je nach Sachlage stets neu bestimmt, die verfassungsgebende Gewalt des Volkes, ohne dass ein Verfassungsgesetz zustande käme. Auf diese Weise verschwinden auch die rechtsfreien Räume der Bürger, die nur durch präzise Gesetzesbestimmungen ausgegrenzt werden können, während die gesetzgebende Souveränität des Volkes in der Selbstprogrammierung der Apparate verschwindet.“ (Ingeborg Maus: Vom Rechtsstaat zum Verfassungsstaat 2004, zit. nach Wikipedia)

Aus gutem Grund ist dem Gericht keine Exekutive zugeordnet, die seine Entscheidungen unabhängig von der Kontrolle durch das Parlament durchsetzen kann. Wäre das möglich, würde der Souverän dadurch entmachtet.

Sascha Liebermann