#Grundeinkommen #UBI #BGE pic.twitter.com/NOTMels1m2
— Idealism Prevails (@IdealismPrevail) January 30, 2020
Siehe unsere Beiträge zur omnipräsenten und in der Regel doch extrem vereinfachten Rede von Anreizen hier.
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Siehe unsere Beiträge zur omnipräsenten und in der Regel doch extrem vereinfachten Rede von Anreizen hier.
Vor einigen Tagen hatte ich die Gelegenheit, vor corpsstudentischen Alten Herren über das Bedingungslose Grundeinkommen zu sprechen. Dabei machte ich Erfahrungen, die einiger Reflexion wert sind; es sei gleich betont, dass mir Teilnehmer der Veranstaltung in Gesprächen bei dieser Reflexion halfen… Es wurde dort deutlich, dass das Lebensalter mit der Einstellung zum Bedingungslosen Grundeinkommen korrelierte: Je älter die Herren waren, desto größer war die Abneigung, sich der Idee zu öffnen. Warum? Offensichtlich lag eine Haltung vor, die in gesteigerter Form in folgender Frage zum Ausdruck kam, die mir einmal bei anderer Gelegenheit entgegengehalten wurde: „Warum sollen meine Kinder es in ihrem Leben besser haben, als ich es in meinem hatte, und von den Entbehrungen, die ich erleiden musste, verschont bleiben?“
…ein Rückblick auf die Agenda 2010 und ihre Folgen auf Zeit Online, zugleich eine überraschend differenzierte Darstellung der Entwicklung des Niedriglohnsektors und seiner Vorgeschichte sowie des Arbeitsmarkts im Allgemeinen. Was die „Arbeitslosigkeit“ betrifft allerdings fällt der Artikel ab im Vergleich zu diesem hier von Stefan Sell (hier, hier und hier). Keine Rede ist vom Arbeitsvolumen, das darüber Auskunft gibt, was denn die Zunahme an Erwerbstätigen tatsächlich bedeutet: eine starke Zunahme an Teilzeitarbeit. Zur These, das Arbeitslosengeld II habe den „Anreiz“ zur Arbeitsaufnahme erhöht, sind die nachstehend aufgeführten Untersuchungen instruktiv, die zugleich das Armutsfallentheorem empirisch kritisieren:
Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (Ronald Gebauer)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer)
In diesen Untersuchungen wird herausgehoben, dass weniger die „Anreize“, die das Lohnabstandsgebot setzen, dafür verantwortlich waren, dass Leistungsbezieher relativ schnell den Leistungsbezug wieder verließen, auch schon vor der Agenda 2010, sondern individuelle Handlungsmöglichkeiten und -fähigkeiten sowie die Qualität der Beratung im damaligen Arbeitsamt.
Siehe auch „Clemens Fuest (Ifo-Institut) über den „wirklichen Menschen…“.
Sascha Liebermann
fragt Joachim Wilde, Professor an der Universität Osnabrück, in einem Beitrag für die Neue Osnabrücker Zeitung.
Am 27. Oktober fand die Anhörung zu einem Antrag der Fraktion der Piraten im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend des Landtags von Nordrhein-Westfalen statt. Den vorab einsehbaren Stellungnahmen einiger Sachverständiger, die geladen waren, konnte schon entnommen werden, woher der Wind weht: Anreize, Anreize, Anreize – Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Bekämpfung von Kinderarmut durch den Ausbau von Betreuungsinfrastruktur, um Erwerbstätigkeit von Eltern zu fördern. Um die Eigenheiten von Familie und wie Eltern sich dieser Herausforderung am besten stellen könnten, ging es im Grunde kaum, denn die meisten Vorschläge zur „Bekämpfung“ von Kinderarmut liefen darauf hinaus, die Erwerbschancen von Eltern zu stärken, nicht aber ihre Entscheidungsmöglichkeiten für ihre Kinder dazusein.
Dominik Enste vom Institut der deutschen Wirtschaft führte – wie schon im Juni – ein einprägsames Beispiel dafür an, was es mit der bedingungslosen Zuwendung in Familien auf sich hat. Auch die Hinwendung von Eltern sei nicht so bedingungslos, denn sie erwarteten als Gegenleistung für ihre Mühen eben doch eine Gegenleistung: das Lächeln des Säuglings. Das brachte er wieder in Zusammenhang mit der Gegenleistung für Hilfeleistungen des Gemeinwesens.
Aufschlussreich war auch seine Bemerkung, dass er den Eindruck habe, das BGE werde von Menschen gefordert, die ihre Produkte am Markt nicht loswürden, woraufhin Daniel Düngel, Ausschussmitglied für die Piratenfraktion, auf dm und das Engagement von Götz Werner hinwies. Dass ein Sachverständiger eine solch argumentationslose, herablassenden Bemerkung äußert, um einen Vorschlag wie das BGE als unseriös zu erklären, kann einen verwundern.
Eine wichtige Anmerkung sei abschließend noch gemacht. In der Anhörung, unter anderm von Herrn Enste, wurde das Armutsfallentheorem als Begründung dafür bemüht, weshalb ein BGE eine schlechte Idee sei. Dieses Theorem, das sehr verbreitet ist, aber einer empirischen Prüfung nicht standhält, besagt, dass zwischen Transferleistung und Lohn ein nennenswerter Abstand (Lohnabstandsgebot) gegeben sein müsse, damit Transferleistungbezieher einen „Anreiz“ haben, den Leistungsbezug zu verlassen. Verschiedene Untersuchungen der dynamischen Armutsforschung haben sich einer empirischen Überprüfung des Theorems gewidmet. Sie konnten zeigen, dass es empirisch nicht gedeckt ist. Dennoch halten viele Wissenschaftler unbeirrt an ihm fest.
Einige Arbeiten, die sich mit dem Theorem beschäftigen:
Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (Ronald Gebauer)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer)
Das Protokoll der Ausschussitzung soll in den nächsten Monaten online verfügbar sein.
Sascha Liebermann
…fragen die Mittelstand Nachrichten.
Eine sehr interessante Diskussion, die auch die Widersprüche deutlich macht, in denen sich die Kritiker der Eigenössischen Volksinitiative bewegen. Theo Wehner wies darauf hin, dass alle Aussagen darüber, was mit einem BGE passieren würde, spekulativ seien, auf sie könne man sich also nicht berufen. Sehr wohl könne man sich aber fragen, welches Menschenbild wir in der Praxis vorfinden und da zeigt sich, dass der Mensch ein tätiges Wesen sei. Darauf setze die Initiative. In der ersten Hälfte spielten etwaige, ebenso spekulative Folgen der Digitalisierung eine große Rolle. Denen könnte man zwar mit einem BGE gelassen entgegen sehen, eine gute Begründung dafür sind sie jedoch nicht (siehe dazu hier).
Es kamen in der Sendung viele der bekannten Argumente pro und contra vor, es zeigten sich alle Widersprüche deutlich, insofern eine sehr gelungene Diskussion. Erschreckend war wieder einmal, wie über Familie von den Kritikern gesprochen wurde. Dass mehr Zeit für Familie, für Väter wie Mütter, etwas Gutes wäre, konnten die Kritiker in keiner Weise erkennen. Dabei kann es heute als Problem gelten, dass nun nicht nur mehr die Väter wenig präsent sind, die Mütter werden es zunehmend ebenfalls sein, wenn die Verherrlichung der Erwerbsarbeit weiter voranschreitet. Für die Familie als Erfahrungsraum von Solidarität und verlässlicher Zuwendung ist das ein sehr schlechtes Zeichen (siehe auch hier und ein kürzlich erschienes Interview mit Remo Largo).
Es sind nicht die Befürworter des BGE, die Erwerbsarbeit ihren Sinn absprechen, es sind die Kritiker, wenn sie immer wieder die „negativen Erwerbsanreize“ hervorheben, die von einem BGE ausgehen sollen. Wenn man es mit den sinnerfüllenden Möglichkeiten von beruflichem Engagement ernst meint, das müssten die Kritiker des BGE, dann dürften sie konsequenterweise den Beruf nicht auf „Anreiz“ durch Einkommen reduzieren. Sie tun es aber und entwerten berufliches Engagement gerade dadurch selbst.
Daniel Straub fragte schon in der ersten Hälfte der Sendung den Bundesrat Berset sinngemäß, ob er den Schweizern nicht zutraue, mit dem BGE vernünftig umzugehen. Das verneinte dieser, doch die weitere Diskussion bezeugte denau das. Dieser Anfangsimpuls, der es erlaubt hätte, die Existenzbedingungen einer republikanischen Demokratie wie in der Schweiz zum Argument für ein BGE zu machen, wurde leider nicht aufgegriffen und weitergeführt. Es ist misslich, dass ein solch zentraler Begründungszusammenhang, der unmittelbar aus dem Heute zum BGE führt, in der Debatte so wenig Berücksichtigung findet.
Der Schweizer tagesanzeiger hat einen Faktencheck zusammengestellt.
Sascha Liebermann
Ist Thomas Straubhaar zu seinen Wurzeln zurückgekehrt? In einem Beitrag für den Stern mit dem Titel „Hartz sei dank!“ zieht er Bilanz nach zehn Jahren Hartz IV – das klingt so, als sei seine Befüwortung eines Grundeinkommens nie ernst gemeint gewesen.
Er schreibt z.B.:
„…Viel von Hartz‘ Masterplan ist krachend gescheitert, anderes wurde vom Bundesverfassungsgericht kassiert, einiges hat länger gedauert als erwartet. Nichtsdestotrotz liegt der Wahnwitz von gestern heute in Griffweite der Realität. „Vollbeschäftigung“ ist möglich geworden…“
Zu dieser verschleiernden Lobfeier habe ich mich schon wiederholt geäußert, siehe „Vollbeschäftigung, adé?“.
Weiter heißt es:
„…Hartz war der Erste, der den Deutschen klaren Wein einschenkte. Der sagte: die Wohlfühlrepublik und Hängematten-Philosophie ist zu Ende. Ab Morgen ist Schluss mit Fordern. Jetzt geht’s los mit Arbeiten…“
Vom BGE und seinem weiteren Begründungszusammenhang zeugt diese Einschätzung nicht, sie spricht eher dafür, dass Straubhaar das BGE nie wirklich ernst genommen hat. Sein Verständnis von Leistungserbringung kennt die Bereitschaft zum Mitwirken nicht, sonst könnte er die „Hartz-Reformen“ nicht so deuten. Leistung ist letztlich immer das Ergebnis von Anreizen (sowie Druck) und die sind – wie die Wortbedeutung schon sagt – etwas, das das Individuum lockt, nicht etwas zu dem es von sich aus strebt.
„Auch wenn das deutsche Jobwunder der letzten Dekade viele Gründe hat, haben die Hartz-Reformen unstrittig mit dazu beigetragen, dass sich die Beschäftigungschancen von Arbeitslosen in Deutschland massiv verbessert haben. Das gilt ganz besonders auch im internationalen Vergleich.“
Zieht man eine jüngere Studie zurate, „Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz Reform“ von Sonja Fehr und Georg Vorbruba, kann diese Einschätzung nur verwundern.
Liest man Straubhaars Ausführungen zum BGE genauer, ist dieser Beitrag im Stern nicht ganz überraschend, sie entspricht eher einer Haltung, die stets erkennbar blieb. Von Anbeginn seiner Veröffentlichungen zur Sache bis in die Gegenwart hat er ein Sparmodell befürwortet und ein höheres BGE mit einem Absinken des „Anreizes“, erwerbstätig zu werden verbunden (siehe z.B. hier und hier).
Sascha Liebermann
In derselben Ausgabe werden auch andere Töne angeschlagen: „Zehn Jahre Hart(z)herzigkeit“
Wer sich mit dem Vorschlag eines Grundeinkommens beschäftigt und mit Einwänden dagegen auseinandersetzt, fragt sich alsbald, weshalb sich diese Einwände gegen das Grundeinkommen wenden sollen. Viele sprechen Probleme an, die wir längst haben und die nicht durch ein Grundeinkommen erst entstehen werden. Folglich müsste man sich fragen, ob diese Probleme nicht gerade deswegen entstanden sind, weil wir auf denselben Wegen weitermachen, die zu ihnen geführt haben. Genau das aber bemerken die Kritiker nicht. Statt ihren Blick auf die vielfältigen Chancen eines bedingungslosen Grundeinkommen in allen Bereichen unseres Zusammenlebens zu richten, stecken sie in der Vergangenheit und in realitätsfremden Vorstellungen fest.
An einer Pressemitteilung der SPD-Brandenburg mit dem Titel „Bedingungsloses Grundeinkommen ist keine Lösung“ lässt sich ablesen, weshalb Denk-Stillstand und damit politischer Stillstand herrscht. Solange wir nicht auf unsere tatsächlichen Lebensverhältnisse schauen, die uns lehren, dass die Menschen ihr Leben ohnehin in ihre eigenen Hände nehmen, so gut sie es können, solange wird es solche Verlautbarungen geben wie diese Pressemitteilung. Allerdings: auch in der SPD ist nicht alles Brandenburg, es gibt auch Rhein Erft. Dort wird immerhin ein Grundeinkommen mittels Negativer Einkommensteuer angestrebt wird, auch wenn das nicht dasselbe ist wie ein bedingungsloses Grundeinkommen (Hinweis 1, Hinweis 2, Hinweis 3).
Sascha Liebermann
Wer die Diskussion um Gewalttaten Jugendlicher verfolgt hat, wird sich in manchem an die Einwände gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen erinnert fühlen. Von einem BGE befürchten einige, dass es den Anreiz Arbeit aufzunehmen abschaffe, dass manchen damit die Disziplinierung, manchmal auch als Strukturierung bezeichnet, durch einen geregelten Arbeitstag fehle und sie nur herumhängen und verwahrlosen. Deswegen müssen Bürger, die sich als nicht arbeitswillig zeigen, auch entsprechend sanktioniert werden. Nicht von ungefähr hat Götz W. Werner Hartz IV einmal mit offenem Strafvollzug verglichen. Zusammenfassen lassen sich diese Einwände auch so: Wozu der Mensch nicht angehalten wird, wofür ihm keine Belohnung winkt, das ist er nicht zu unternehmen bereit. Zwar können wir mit diesem Menschenbild nicht erklären, weshalb all die unentgeltlichen Leistungen in unserem Gemeinwesen erbracht werden. Wir können damit auch nicht erklären, weshalb viele trotz der Widerstände, auf die sie treffen, sich nicht von ihren Vorhaben abbringen lassen. Unerklärlich bleibt mit diesem Menschenbild auch, wie eine Demokratie überhaupt lebensfähig ist, wo sie doch gerade die Bürger zum Souverän erhebt und ihnen also vertraut. Dennoch wird in mehr Selbstbestimmung eine Bedrohung erkannt.
Nun wird angesichts der Gewalttaten Jugendlicher von schärferen Gesetzen eine abschreckende, von „Erziehungscamps“ eine heilsame Wirkung erhofft. In „strengen Regeln, Sport, Disziplin, Arbeit und Verhaltenstraining“ (CDU, Wiesbadener Erklärung) wird ein probates Mittel erblickt, damit die Täter wieder einen „Weg in die Gesellschaft“ finden. „Pädagogik ohne Härte“ (Roland Koch in „Hart aber Fair“, ARD) sei der falsche Weg. Neben einer strafrechtlichen Verfolgung solcher Taten, die notwendig ist, wird wenig davon gesprochen, weshalb solche Taten verübt werden, was ihr Entstehungshintergrund ist, welche Schlussfolgerungen sie auf die Persönlichkeit der Täter und damit auf Resozialisierungschancen zulassen. Über Hinweise von Experten auf die illusionären Hoffnungen, die mit schärferen Strafen verbunden werden, wird hinweggesehen.
Vergleichbar der Diskussion über den „Missbrauch“ von Sozialleistungen, über die Wirkungen einer sozialen Hängematte und den „Missstand“ dauerhaften Sozialhilfebezugs werden all zu schnell bloß Symptome festgestellt. Verzichtet wird aber auf eine tragfähige Erklärung jenseits oben genannter Vorstellungen vom Menschen als anreizgesteuertem Wesen. Beide, jugendliche Gewalttäter wie dauerhaft Sozialhilfe Beziehende, werden durch weitere Sanktionen nur noch mehr in die Enge getrieben. Während im einen Fall u.a. ein schwaches Selbstwertgefühl und mangelnde Aggressionskontrolle, die auf ein sozialisatorisches Misslingen schließen läßt, zu Gewalttaten führt, ist im anderen Fall ein schwaches Selbstwertgefühl und eine traumatisierte Lebensgeschichte Grund dafür, das Leben nicht so in die eigenen Hände nehmen zu können, wie es unseren Vorstellungen entspricht. In beiden Fällen besteht ein Ausweg jenseits dauerhafter Sicherheitsverwahrung und Dauerstigmatisierung nur darin, Erfahrungen zu ermöglichen, an denen ein Selbstwertgefühl sich bilden kann. Jugendliche Gewalttäter werden nur dann nicht mehr gewalttätig werden, wenn sie Bindungserfahrungen machen können, wenn sie also in ihrer Problemlage ernst genommen und als Individuen anerkannt werden. Sozialhilfebeziehern wäre schon viel mit der Aufhebung des Stigmas geholfen, das Druck auf sie ausübt. Gerade sie, die sich wenig verteidigen und ihren Rechtsanspruch eher aufgeben, werden von den Sanktionen der ARGEn besonders in die Enge getrieben.
Aufheben würde diese Stigmatisierung ein Bedingungsloses Grundeinkommen, das von der Wiege bis zur Bahre gewährt wird und die Bürger um ihrer selbst willen anerkennt. Erst dann ist das normative Ideal aufgehoben, nachdem alle in eine Erwerbsarbeit streben sollen, ein Ideal, das zu der Stigmatisierung führt, die autonomiehemmend und nicht autonomiefördernd wirkt.
In der Diskussion über Erziehungscamps wie in der zum Bedingungslosen Grundeinkommen geht es darum, dass wir eine Antwort auf die Frage geben, wodurch ein mündiges Leben befördert wird. Wollen wir unsere, der Bürger, Mündigkeit stärken, dann müssen wir um unserer selbst willen ernst genommen und anerkannt werden. Mündig zu sein setzt aber voraus, sich bilden und engagieren zu können, wo der Einzelne es für wichtig und richtig erachtet. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen erst legt uns Bürgern die Verantwortung in die Hände, von der gerne geredet, für die aber wenig getan wird.
Sascha Liebermann