„…da geht das Arbeitsangebot zurück…“

…das hört man immer wieder einmal, wenn mit Wirtschaftswissenschaftlern über das Bedingungslose Grundeinkommen diskutiert wird, so auch im vergangenen Jahr anlässlich der Fair-Finance-Week in Frankfurt (siehe auch hier zu einem der Diskutanden). Der Grund für diese Einschätzung ist schnell benannt. In einer Studie des Ifo-Instituts zum Solidarischen Bürgergeld von Dieter Althaus wird es so ausgedrückt:

„Das vorgeschlagene Bürgergeldkonzept führt nicht zu einer Entlastung des Arbeitsmarkts. Durch das Grundeinkommen, das alle (erwachsenen) Staatsbürger unabhängig von etwaigen Erwerbseinkünften erhalten, wird die Option, nicht bzw. weniger zu arbeiten, attraktiver als im geltenden Steuersystem. Personen, die derzeit ein niedriges Einkommen erzielen, können im Althaus-Konzept weniger oder nicht mehr arbeiten, ohne dabei deutlich Einkommenseinbußen hinnehmen zu müssen.“ („Beschäftigungs- und Finanzwirkungen des Althauskonzepts“ (2007) von Clemens Fuest, Andreas Peichl und Thilo Schaefer, S. 40)

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„Das Grundeinkommen polarisiert“ – das liegt auch am Schubladendenken

Ein Beitrag auf den Nachdenkseiten, der einige weitere Leserbriefe auf Jens Bergers Kritk am Bedingungslosen Grundeinkommen versammelt, weist auf die polarisierende Wirkung des Grundeinkommens hin. Sowohl auf den Originalbeitrag Bergers als auch die ersten Reaktionen in Form von Leserbriefen finden Sie Links im Beitrag. Diese kleine Sammlung von Beiträgen ist insofern interessant, als sie zum einen wenig brauchbare Argumente für ein BGE (auch von Befürwortern) bieten, die Berger zurecht kritisiert (allerdings auch einseitig, siehe meinen frühren Beitrag dazu hier). Sie zeigen in den Erwiderungen – auch Bergers – wie schnell mit Schubladen gearbeitet und wenig differenziert wird.

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„Milton Friedman ist der falsche Kronzeuge“…

…schrieb Serge Aiolfi in der Neuen Zürcher Zeitung und resümiert am Ende:

„Ist der BGE-Plan, der uns angeblich allesamt vom Zwang zur Arbeit befreien soll, mit der Idee Friedmans zu vergleichen? Die beiden Konzepte sind einander etwa so ähnlich wie eine Luxuslimousine und ein Militärvelo.“

Recht hat er, wenn er auf diese in meinen Augen nicht haltbare Bezugnahme hinweist, denn eine Negative Einkommensteuer funktioniert anders als ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Michael Opielka sieht das offenbar anders und verlinkt in seinem Tweet auf eine Studie zum Solidarischen Bürgergeld. Auf S. 27 der Studie wird dann ganz treffend auf den Charakter der Negativen Einkommensteuer hingewiesen, dass nämlich Steuerschuld und Steuergutschrift bei der Veranlagung der Einkommensteuer verrechnet werden. Während auf S. 46 zwischen Sozialdividende und Negativer Einkommensteuer unterschieden wird, wird dann wiederum das Transfergrenzenmodell von Helmut Pelzer mit der Negativen Einkommensteuer in eins gesetzt. Wenn die Funktionsweise von BGE und NES so deutlich unterschieden ist – BGE: von der Wiege bis zur Bahre ohne Einkommensprüfung, NES: Gutschrift nach Einkommensprüfung oder Verrechnung von Einkommen und Gutschrift/ Freibetrag – wird deutlich, dass der Bereitstellungsmodus beide voneinander unterscheidet. Das BGE soll nicht mit Einkommen verrechnet werden, für die NES hingegen ist das charakteristisch. Das BGE hebt den normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit auf, die NES behält ihn bei, denn die Verrechnung von Steuerschuld und Steuergutschrift ist nur dann notwendig, wenn die Einkommenserzielung über Erwerbsarbeit der normativ bevorzugte Fall bleibt. Dadurch wird das Grundeinkommen als Steuergutschrift eine Ausgleichsleistung für ein Erwerbseinkommen, das unter der Mindeshöhe x liegt.

Insofern ist es also nicht haltbar, sich auf Milton Friedman als Ideengeber für ein BGE bzw. die NES als Bedingungsloses Grundeinkommen zu berufen.

Sascha Liebermann

Wie zum Bedingungslosen Grundeinkommen? Was sind Zwischenschritte und was sind Sackgassen?

Diese Frage ist nicht erst seit dem letzten Kongress des Basic Income Earth Network eine der gewichtigen in der Grundeinkommensdiskussion. Sie stellte sich schon vor vielen Jahren (siehe z.B. die „Zwischenbilanz“ von Götz Werner aus dem Jahr 2008), auch die Diskussion um das Solidarische Bürgergeld von Dieter Althaus machte sich unter anderem daran fest. Kaufkraft und Ausgestaltung eines BGE sind wichtig dafür, ob auch die Effekte eintreten können, die Grundeinkommensbefürworter damit verbinden. Letztlich entscheidet sich jedoch alles daran, was die Menschen aus den Freiräumen, die ein BGE schafft, machen. Diese Offenheit ist nicht zu tilgen, sie bleibt bestehen.

Erhoffbar ist vieles, doch definitiv beantworten lässt sich erst, was geschieht, wenn das BGE einmal eingeführt worden ist. Diese Offenheit bereitet offenbar Unbehagen, nur ungern will man sich ihr überlassen. Aus diesem Grund wird nach Sicherheiten gesucht, Mikrosimulationen sollen sie verschaffen – ein durchaus verständlicher Wunsch, denn wer will sich schon unbedacht ins Ungewisse stürzen. Doch der Schein an Sicherheit, den solche Simulationen versprechen, trügt. Die Offenheit bleibt bestehen, sie lässt sich nicht aufheben. Daraus folgern manche, es sei unverantwortlich, einen Schritt zu wagen, dessen Folgen nicht bekannt sind. Ganz so ist es aber nicht, die Folgen sind ja bekannt: Anerkennung der Bürger um ihrer selbst und des Gemeinwesens willen; Schaffung von Freiräumen und damit mehr Möglichkeiten, das Leben nach eigenem Dafürhalten zu gestalten; Gleichstellung der bislang durch den Vorrang von Erwerbstätigkeit degradierten Tätigkeitsfelder (Familie, bürgeschaftliches Engagement) u.a. Das sind zwar nicht die Folgen, die mit Berechnungsmodellen zu bestimmen versucht werden, es sind aber die Folgen, die ein BGE herbeiführt und auf die es ankommt. Denn alles hängt davon ab, dass die Bürger sich auch zukünftig einbringen – aber das ist banal, galt in der Vergangenheit, in der Gegenwart und wird auch in Zukunft gelten.

Ist diese Offenheit nicht doch eine Überforderung? Wie, wenn es also doch um ein Wagnis geht, ist es möglich, zum BGE zu gelangen angesichts der doch immer noch erheblichen Vorbehalte? Wie können sie überwunden werden, wenn überhaupt? Welche Schritte, auch Zwischenschritte, könnten weiterführend sein, welche nicht? Ingmar Kumpmann hat in seinem Beitrag „Zwischenschritte zum Grundeinkommen…“ schon vor beinahe einem Jahr treffend dargelegt, dass überall dort, wo sich Ansatzpunkte zu bieten scheinen, zu allererst die Frage beantwortet werden muss, ob diese Ansatzpunkte die Erwerbszentrierung aufheben oder nicht. Er nennt einige Beispiele, die genau diesen Schritt nicht erlauben. Ich habe ebenfalls Beispiele dafür genannt, wie vermeintliche Anknüpfungspunkte in eine Sackgasse führen können (siehe meine Kommentare zum Kindergrundeinkommen und zum Mindestlohn). An ihnen anzusetzen, würde also nicht einen Zwischenschritt zum Grundeinkommen, sondern einen in eine Sackgasse bedeuten.

Weil die größte Barriere für die Einführung des BGE die heutige Vorrangstellung von Erwerbstätigkeit vor allem anderen ist, dann ist nur von solchen Zwischenschritten etwas zu erwarten, die diese Vorrangstellung aufheben oder ihrer Aufhebung zuarbeiten. In der Diskussion um das Solidarische Bürgergeld, das nicht selten als Mogelpackung gescholten wurde (z.B. hier), war ein solcher Ansatz enthalten, wenn auch die Höhe des zu erreichenden Betrags (nach heutiger Kaufkraft) zu niedrig angesetzt war (siehe einen meiner Kommentare hier). Aber eines wäre in der damaligen Form denkbar gewesen. Selbst ein niedriges Grundeinkommen in der Höhe von 600 Euro hätte den Bruch mit der Überbewertung von Erwerbstätigkeit ebnen können – zu einer solchen Einschätzung ist auch Philippe van Parijs anlässlich des BIEN-Kongresses gelangt. Für eine alleinstehende Person hätte es, obwohl niedriger als verfügbare ALG II-Leistungen, eine bestimmte Absicherung nach unten bedeutet, ohne die ALG II-Bedingungen mitzuschleppen. Ein Haushalt, bei entsprechender Ausgestaltung, hätte Einkommen kumulieren können. Der damalige Vorschlag hatte also das Zeug, eine Tür aufzustoßen.

Gilt das auch für den Vorschlag eines Sockeleinkommens, wie ihn die Sozialpiraten vorgestellt haben? Der Gedanke ist nachvollziehbar. Durch die universelle Ausschüttung einer Steuerrückvergütung pro Person von 50 Euro wäre ein Grundeinkommen im allgemeinen Sinn des Wortes geschaffen – das unterscheidet diese Steuerrückvergütung von allen Leistungen, die wir geute haben. Es wäre an keine Leistungsbedingung mehr geknüpft, alle bezugsberechtigten Personen würden es erhalten. Statt einer „ex post“-Ausschüttung, wie sie für die Negative Einkommensteuer kennzeichnend ist, wäre es eine „ex ante“-Ausschüttung. Hätte sie das Zeug, den Weg zum BGE zu ebnen? Im Unterschied zum damaligen Vorschlag von Dieter Althaus ist der Betrag so niedrig, dass er nicht einmal kumulativ – für eine Familie – von Bedeutung wäre. Zwar würde die Kaufkraft erhöht (sofern die gesamte Ausgestaltung entsprechend wäre), doch die niedrigen Beträge schüfen keine Freiräume von Gewicht, hätten eher symbolischen Charakter. Ist es dennoch denkbar, dass ein Sockeleinkommen langsam zur Erosion der Erwerbszentrierung beitrüge? Ich halte es aufgrund der niedrigen Höhe für fragwürdig. Stärker gewichten würde ich noch einen anderen Aspekt. Weshalb nicht die öffentliche Debatte und Verbreitung der Idee fördern, um damit einer größeren Akzeptanz eines ausreichend hohen BGE zuzuarbeiten statt mit einem solchen Konzept anzusetzen? Beides zugleich kann man nicht glaubwürdig tun, weil das eine dem anderen entgegenläuft. Angesichts dessen, dass auch für diesen Vorschlag ein Umstellung samt Gesetzesänderungen notwendig ist, weshalb dann so zögerlich vorgehen, statt gleich anders anfangen, z.B. mit der Neufassung des Grundfreibetrags in der Einkommensteuer hin zu einer Ausschüttung an alle?

Eine weitere Frage ergibt sich daraus, wie schnell ein BGE denn eingeführt werden solle, von heute auf morgen könne es ja nicht geschehen, sagen wohlwollende, indes ein wenig skeptische Befürworter. Das ist wohl wahr, aber auch trivial und angesichts der laufenden Debatte seit gut acht Jahren, die noch weiter sich ausbreiten muss, damit es zu einer Einführung kommen kann, ohnehin keine Option. Alleine die Diskussion hat schon manches in Bewegung gesetzt und wird es auch weiterhin tun. Bis der Tag gekommen sein wird, da das BGE eingeführt werden soll, haben sich die Bürger, deren Mehrheit notwendig ist, schon darauf eingestimmt, sonst würde es zur Mehrheit gar nicht kommen. Damit wäre dann ohnehin der Weg beschritten, der in einer Demokratie beschritten werden sollte: Willensbildung durch Debatte. Stimmen, die einer langsamen Einführung das Wort reden, da die Menschen auf diese Weise ebenso langsam an die neue Situation sich gewöhnen könnten, laufen den Grundfesten der Demokratie entgegen – sie fördern eine Pädagogisierung der Bürger. Was der Souverän will, wozu er sich bereiterklärt, das kann und muss er in aller Konsequenz selbst artikulieren und auch aushalten. Durch nichts anderes zeichnet sich die Mündigkeit aus, auf die wir schon heute setzen und die zukünftig ebenso unerlässlich sein wird (siehe dazu meinen Beitrag in diesem Band).

Sascha Liebermann

Was ist das solidarische Bürgergeld – bedingungsloses Grundeinkommen oder Steuergutschrift?

In einem Gastkommentar für Spiegel Online „Bürgergeld statt Mindestlohn“ hat der Ministerpräsident Thüringens, Dieter Althaus, für seinen Vorschlag eines Solidarischen Bürgergeldes geworben.

In dem gesamten Beitrag fällt nicht einmal der Ausdruck bedingungsloses Grundeinkommen (BGE), der für Dieter Althaus in früheren Äußerungen wichtig gewesen ist. Seine Ausführungen bestärken auch den Eindruck, den wir an früherer Stelle schon einmal geäußert haben, daß sein Vorschlag viel mehr dem einer Negativen Einkommensteuer (NE) entspricht als einem bedingungslosen Grundeinkommen. Der Unterschied zwischen beiden ist schnell benannt: Während das BGE immer verfügbar sein soll und eine eigene Einkommensart bildet, die mit anderen nicht verrechnet wird, folgt die Negative Einkommensteuer dem Ausgleichsprinzip. „Negativ“ ist sie, weil sie erst dann einer Person gewährt wird, wenn ihr Erwerbseinkommen unter einer definierten Höhe bleibt. Wer z.B. nur 500 € Erwerbseinkommen erzielt, das Mindesteinkommen aber 800 € beträgt, erhält einen Ausgleich aus Steuermitteln.

Nun könnte man sagen, es bleibe sich gleich, ob man mit einem BGE oder einer NE auf diesem Betrag kommt. Genau darin aber liegt der Unterschied ums Ganze. Die NE hält am Erwerbsprinzip fest, gemäß dem Motto: Jeder muß zuerst einmal versuchen, Erwerbseinkommen zu erzielen. gelingt ihm dies nicht, dann erhält er eine Steuergutschrift. Das BGE hingegen folgt der Maxime: Jeder soll in die Lage versetzt werden, das zu tun, was ihm am Herzen liegt, was er für wichtig und richtig erachtet. Da es zahlreiche Betätigungsfelder jenseits von Erwerbsarbeit gibt, bedarf er dazu eines Einkommens. Ohne ein solches hätte er gar keine Wahl. Was also wie ein rechnerischer Unterschied erscheinen könnte, ist einer der Freiheit – der Freiheit, sich entscheiden zu können in Absehung von Einkommenserzielung.

An einer anderen Stelle heißt es: „Das Solidarische Bürgergeld im Sinne einer negativen Einkommensteuer bekommen nur diejenigen Bürger ausbezahlt, die es tatsächlich benötigen.“

Damit führen wir das Bedürftigkeitsprinzip fort, das schon heute stigmatisierend wirkt: Um festzustellen, ob jemand bedürftig ist, müssen wir definieren, worin Bedürftigkeit besteht. Mit einem BGE hingegen würden wir endlich das Bedürftigkeitsprinzip aufgeben: Das BGE ist ein Bürgereinkommen, die Bürger erhalten es um ihrer selbst willen. Sie werden dadurch in die Lage versetzt, mehr Verantwortung zu übernehmen und sind zugleich abgesichert. Ob sie es dann „benötigen“, können sie selbst am besten entscheiden.

Weiter heißt es: „Mir ist es wichtig, daß wir die zusätzliche Unterstützung auf die konzentrieren, die sie wirklich benötigen. Das schließt eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik ein. Wer selbstständig laufen kann, den sollte man nicht behindern. Wer Hilfe benötigt, der wird an die Hand genommen“.

Heißt „selbständig laufen“ denn, einer Erwerbsarbeit nachzugehen? Sie steht mit einer NE nach wie vor im Zentrum, gilt als dasjenige, dem wir nachstreben sollten. Dann würde das Solidarische Bürgergeld doch nur – wenn auch viel liberaler als unsere gegenwärtigen Sicherungsleistungen – eine Form dessen sein, was wir gegenwärtig haben. Wir würden die Chancen, die ein BGE uns bietet, nicht ergreifen.

Langfristig kann unser Ziel doch nur sein, Freiheit und Solidarität zu stärken. Freiheit aber schließt auch ein, sich nicht am Arbeitsmarkt zu orientieren, sondern Tätigkeiten jenseits davon zu verfolgen, die ebenso wichtig sind – das ermöglicht nur ein BGE.

Sascha Liebermann

Abwehrgefechte und journalistische Verweigerung – Maybrit Illner

Schon der Titel „Geld fürs Nichtstun. Wie gerecht ist ein Grundeinkommen für alle?“ unter dem die Sendung Maybrit Illner stand, ließ nichts Gutes ahnen. Allzu bekannt ist die zwanghafte Dauerwitzigkeit, mit der die Moderatoren des öffentlich rechtlichen Fernsehens alles und jeden überziehen. Ernsthafte Fragen auch ernsthaft zu diskutieren, das scheint unmöglich. Sich in den Dienst der öffentlichen Meinungsbildung zu stellen – die erste Aufgabe eines Journalisten – ist zur Ausnahme geworden. Nicht nur die Themen auch die Gäste werden zur Dekoration der Moderatorin und des Senders degradiert.

Diesem Gehabe fügt sich auch, daß Gäste vorgeführt und instrumentalisiert werden, wie ein Gast, Bezieher von ALG II, der sich zum Vorschlag des Grundeinkommens äußern sollte. Nur weil er ALG II bezieht und die ganze Mühle des Apparats durchlitten hat, von daher sich selbstverständlich nach einer Arbeitsstelle sehnt – sollte er deshalb dem Grundeinkommen aufgeschlossener sein als andere? Keineswegs, wie zu erfahren war. Auch hat er „gerechnet“ und genauso wenig die Veränderungen durch das Grundeinkommen berücksichtigt wie die anderen Kritiker auch. Statt sich auf die Idee einzulassen oder tragfähige Einwände vorzubringen, stimmt er ein: „Die [ALG II-Bezieher] wollen alle arbeiten“ und lehnt deswegen das Grundeinkommen ab. Ihn vorzuführen hatte zumindest eine entscheidende Wirkung: Schon aus Takt kritisiert niemand seine Äußerungen. Auch so beinflußt man die öffentliche Meinung, genau dazu hat ihn Frau Illner benutzt.

„Geld für’s Nichtstun“ – mit einem solchen Etikett versehen, läßt sich ein Vorschlag leicht desavouieren, er sollte offenbar verunglimpft werden. Das Grundeinkommen wird ja nicht für das Nichtstun gewährt, sondern um dem Einzelnen Möglichkeiten zur Selbstbestimmung zu eröffnen oder, wie Dieter Althaus sagte, um ihm Freiheit zurückzugeben. Womöglich nutzen manche diese Freiheit zum Nichtstun, aber ist das heute anders? Wer sich nur und vor allem des Geldes wegen engagiert, wie ernsthaft interessiert er sich für die Aufgabe, für deren Bewältigung er das Geld erhält – wohl gar nicht. Solche Mitarbeiter sind nirgendwo gern gesehen, weder in Unternehmen, noch in wohltätigen Organisationen und auch als Bürger sind sie nicht bereit, einen Beitrag zu leisten. Nur aber, weil es davon wenige gibt, sollten wir alle bestrafen? Und wer weiß, was diejenigen, dies sich heute nicht engagieren, täten, gäbe es ein Grundeinkommen? Da hilft es auch nicht weiter, die üblichen Vorurteile zu verbreiten wie Oswald Metzger (Die Grünen) oder Rita Knobel-Ulrich (Journalistin) es getan haben. Wo von Freiheit gesprochen wird, sehen sie das Schlaraffenland heraufziehen, ohne Peitsche keine Leistung – das gilt natürlich nicht für Metzger und Knobel-Ulrich selbst, sondern für die anderen.

Die subtilen Einspieler und Schaubilder waren tendenziös, als säßen wir Bürger auf einer Parkbank herum und warteten nur auf die Überweisung des Grundeinkommens. Auch der Vergleich des ALG II mit dem Solidarischen Bürgergeld (SB) war mutwillig verzerrt. Er sollte zeigen, daß ALG II-Bezieher sich mit dem SB verschlechtern würden, enthielt allerdings keinen Hinweis auf die heute geltenden Anrechnungsregelungen für Zuverdienste (80-90% ab 101 € werden angerechnet). Beim SB ist die Anrechnung geringer, beim bGE ist sie erst gar nicht vorgesehen.

Otmar Schreiner (SPD) erregte sich dann über die Ungerechtigkeit, daß auch Reiche das Grundeinkommen erhalten würden. Warum auch nicht, als Bürger unseres Gemeinwesens steht es jedem zu. Otmar Schreiner war wohl nicht bewußt, daß heute sowohl Kindergeld als auch Steuerfreibetrag ebenso für alle gelten, auch für diejenigen, die es seiner Auffassung nach nicht brauchen. Vollbeschäftigung sei sehr wohl erreichbar, wenn man nur wolle, so der Tenor von Otmar Schreiners Ausführungen. Aber wozu sollten wir sie anstreben, wenn ein Grundeinkommen vielfältigere Entfaltungsmöglichkeiten schaffen würde, als wir je zuvor hatten – ohne Sozialverwaltung, Gängelung, Betreuung? Darüber hinaus würde endlich jedes Engagement anerkannt und wertgeschätzt, ob es nun Erwerbsarbeit wäre, die Erziehung der Kinder oder das bürgerschaftliche Engagement.

Wer nun behauptet, wir haben doch schon eine Grundsicherung und bräuchten deswegen gar kein bGE, wie Frau Knobel-Ulrich, der bezeugt, daß er sich mit dem bGE nicht auseinandergesetzt hat. Dies war auch ein Mangel der gesamten Sendung. Statt den Vorschlag einmal breit auszuleuchten und ins Verhältnis zu gegenwärtigen Regelungen zu setzen, wurde abgewehrt, wo es nur ging. Was man fürchtet, ohne Argumente dagegen zu haben, das muß man abwehren.

Oswald Metzger ereiferte sich, das Grundeinkommen sei eine Stillhalteprämie – daran läßt sich ablesen, was er von uns Bürgern hält. Wer glaubt, wir Bürger lassen uns einfach „stillhalten“, der traut uns nichts zu. Wer uns nichts zutraut, der hält es für wichtig, daß wir „in Arbeit gesetzt“ werden. Ganz in diesem Sinne auch Otmar Schreiner, der eine Spaltung der Gesellschaft befürchtet, was er nur kann, weil er meint, die tatsächliche „Integration“ erfolge über Erwerbsarbeit und nicht über die Anerkennung der Bürger um ihrer selbst willen. Das bGE erlaubte es dem Einzelnen, dort initiative zu werden, wo er es für richtig hält, mehr Freiraum als heute, hätte er dann. Wo also soll die Spaltung herkommen? Bürger bleiben wir alle, wo auch immer wir uns engagieren, ob wir etwas leisten oder nicht, Bürger sind wir um unser Gemeinwesen willen. Doch genau das Bewußtsein von diesem Zusammenhang fehlt.

Sascha Liebermann

Hellseher und Durchblicker oder Wie unsere Journalisten uns expertenhaft bevormunden

Seitdem in der letzten Märzwoche zwei Studien zur Finanzierbarkeit des Solidarischen Bürgergelds (Dieter Althaus, CDU) vorgestellt wurden, überschlagen sich die Meldungen zum Grundeinkommen. Die Kommentare und Erwägungen nehmen zu, damit aber auch die alten Mißverständnisse und bevormundenden Kommentare der Journalisten. Aus diesem Anlaß seien hier drei Zeitungsartikel etwas ausführlicher besprochen.

Wenn es in der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung in einem Beitrag mit dem Titel Geld für alle“ heißt, der Vorschlag eines bedingungslosen Grundeinkommens sei nicht neu, wird man hellhörig. Dann folgt der Vergleich mit dem Modell einer Negativen Einkommensteuer. Sie ist nun gerade nicht, was mit dem bedingungslosen Grundeinkommen bezweckt wird: während letzteres eine Vorleistung darstellt und sich am Bürgerstatus orientiert, hält die Negative Einkommensteuer am Erwerbsideal fest, sie ist eine Ausgleichsleistung für zu geringes Erwerbseinkommen. Wir haben dies schon mehrfach kommentiert (Hier und hier), aber es kann nicht oft genug gesagt werden.

Im selben Artikel wird auch darauf hingewiesen, daß heute Sonderbedarfe geltend gemacht werden können, z.B. von Menschen mit Behinderung, und daß es ungerecht sei, wenn sie nach Einführung eines bGE wegfielen. Dieser Einwand hat nun nichts mit dem bedingungslosen Grundeinkommen zu tun, sondern damit, ob wir diese Sonderbedarfe weiter bereitstellen wollen. Wenn es der Zweck des bGEs ist, die Bürger in ihrer Selbstentfaltung zu stärken, dann müssen diese Sonderbedarfe weiter geltend gemacht werden können. Nicht allzuviel Denkanstrengung verlangt es, diesen Einwand gegen das bGE auszuräumen, sofern man dazu bereit ist. Es wird eine vernünftige Entscheidung auf einmal zum Problem erklärt, wie folgendes Zitat zeigt: „Schon bei den vergleichsweise kleinen Änderungen von Hartz IV hätte keiner gedacht, wie sich das auf das Verhalten der Menschen auswirkt. Da wurde Jugendlichen angeboten, ihnen eine eigene Wohnung zu bezahlen, und sie sind ausgezogen.“ Wunderbar, können wir nun sagen, denn das Elternhaus zu verlassen, um einen eigenen Haushalt zu gründen ist der erste Schritt ins Erwachsenendasein. Wollen wir das etwa nicht, wollen wir nicht die Selbstbestimmung der Bürger fördern, für die ein eigener Haushalt eben wichtig ist? Über einen solchen Einwand kann man nur staunen, er muß aus der verzweifelten Abwehr des bGEs geboren sein. Dann darf die Bemerkung nicht fehlen: Wo keine Ausbildung verlangt werde, um Einkommen zu erzielen, werden Jugendliche verwahrlosen – wer so denkt, sollte die DDR wieder errichten mit all den Erziehungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, die doch unsere „Superliberalen“ eigentlich gar nicht wollen. Sonderbar, daß gerade sie immer den Untergang voraussehen, wenn mit der Freiheit der Bürger ernst gemacht werden soll.

Der Beitrag schließt mit der Bemerkung: „Und so werden wohl vor allem abgewandelte Modelle in der politischen Diskussion Umsetzungschancen haben – solche, bei denen die Empfänger immer noch Arbeit haben oder suchen müssen.“ Diese Schlußfolgerung erwächst aus der Ungewißheit darüber, wie denn nun die Einzelnen mit der Freiheit umgehen werden – als sei dies heute nicht ebenso ungewiß und wenig vorhersehbar, außer: Wir gehen davon aus, daß die Einzelnen vernünftige Entscheidungen treffen und tun, was sie für richtig halten. Weshalb sollte ein bGE daran etwas ändern?

Daß es beim bGE um eine alte Idee geht, diese Scheinweisheit muß auch Hannes Koch in der taz im Beitrag „Ein rasches Ende für Hartz IV“ verbreiten. Bei aller Kritik an Hartz IV heißt es undifferenziert: „Die Konzepte des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts, des thüringischen CDU-Ministerpräsidenten Dieter Althaus oder des Drogerie-Unternehmers Götz Werner unterscheiden sich in der Höhe der vorgeschlagenen Geldzahlung – nicht aber im Bruch mit dem Hartz-IV-System.“ Auch wenn ein Wegfall der Kontrollbürokratie schon ein wichtiger Schritt wäre, darf doch nicht übersehen werden, was die Folge eines niedrigen bGEs ist. Durch einen zu niedrig angesetzten Betrag, wie bei Straubhaar und Althaus, entsteht ein mittelbarer Erwerbszwang. Wer ist in der Lage, mit einem Bürgergeld von 400 oder 600 € tatsächlich noch Jobs abzulehnen, in denen nur 2,50 € pro Stunde bezahlt werden, wie es Hannes Koch behauptet? Zwar würde es die Sozialbürokratie nicht mehr geben, verdingen müßten sich die Bürger dennoch, denn ein solch niedriges Grundeinkommen läßt einem nicht die Wahl, die Kontrolle bzw. der Zwang werd en nur anonymisiert: Statt von der Arbeitsagentur wird er von den niedrigen Einkommensverhältnissen ausgeübt.

Hannes Koch führt weiter aus: „Hartz IV steht für das Prinzip der Vergesellschaftung durch Zwang, das Grundeinkommen für Sozialisierung durch Würde. Darüber zu streiten, welches der beiden Menschenbilder richtig ist, macht Spaß, führt aber nicht zum Ergebnis. Weil beide Seiten letztlich nur anekdotische Evidenzen anführen und Glaubenssätze vorbringen können, ist die Frage nicht zu entscheiden.“ Um sicher zu gehen, daß man ihn verstanden hat, sollte der Satz noch einmal gelesen werden. Die Verläßlichkeit der Bürger, ihre Loyalität zu unserem Gemeinwesen, das umfangreiche ehrenamtliche Engagement, das Wissen darum, daß Leistung nur dort erbracht wird, wo der Einzelne sich mit einer Sache identifiziert – all das ist nur anekdotische Evidenz? Hat den Verfasser das Denken verlassen? Die von ihm gezogene Schlußfolgerung wird dann verstehbar, wenn als Kriterium sicheren Wissens nur gilt, was gezählt und gemessen werden kann – was nicht gezählt und gemessen werden kann, das gibt es nicht. Erstaunlich ist die Zahlengläubigkeit und noch erstaunlicher die Denkvergessenheit, denn wäre Berechnungen an erster Stelle jemals Grundlage politischer Entscheidungen gewesen, hätte sich in der Weltgeschichte nicht allzuviel bewegt. Es hätte die Wiedervereinigung nicht gegeben – die manche genau deswegen für einen Fehler halten, weil die Folgen nicht berechnet worden sind.

„Nicht nur deshalb fällt es schwer, an die baldige Einführung des Grundeinkommens zu glauben. Den gigantischen Systemwechsel, bei dem wir 800 Milliarden Euro umlenken, alle Sozialabgaben abschaffen, wahlweise die Einkommensteuer oder Mehrwertsteuer auf 50 Prozent erhöhen, wird es vorerst nicht geben. Diese Megareform überfordert das Politiksystem und seine Politiker.“ Hier spricht der Hellseher, der stets schon weiß, was möglich sein wird und den anderen Unvermögen attestiert, um daraus sogleich sein Urteil zum Besten zu geben. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg, da war unsere Bundeskanzlerin klüge
r. Wer nichts verändern will, muß nur stets verkünden, daß Veränderung nicht möglich sei – die wahren Blockierer sind also die Journalisten, die sich diese Urteile anmaßen, nicht die Politiker und das System, dem Unfähigkeit bescheinigt wird.

Wer nun schon zu dieser Einschätzung gelangt ist, faßt kleinere Schritte ins Auge, denn er will ja nicht den jugendlichen Irreleitungen der Befürworter eines bedingungslosen Grundeinkommens anheimfallen, er will ja Realist sein und die wahrhaft wirklichen Möglichkeiten ausloten. Zumindest soll es, so Hannes Koch, eine liberalere Grundsicherung als die heutige geben. Auch hält er Beträge von 400 bzw. 600 €, wie sie im Zusammenhang mit dem Solidarischen Bürgergeld genannt werden, für zu niedrig und fordert mindestens 800. Doch nicht alle sollen es erhalten, nur Bedürftigen soll es bereitgestellt werden, denn: „Die Drohung mit verschärfter Armut fiele damit weg – die Pflicht zur Arbeit aber keineswegs. Der Verzicht des Staates auf juristische und materielle Strafen bedeutet ja nicht, dass die Gemeinschaft keine berechtigten Ansprüche an die Erwerbslosen mehr richten dürfte. Es bleibt richtig, von jedem erwachsenen Menschen zu verlangen, dass er sein eigenes Leben durch selbstverantwortliche Tätigkeit gestaltet und finanziert. Man soll ihn drängen, überzeugen, überreden, wenn nötig nerven. Nur hat es in den wenigsten Fällen Sinn, Selbstverantwortung zu erpressen. Erzwungene Arbeit nützt meist weder dem Arbeitenden, noch bringt sie der Allgemeinheit einen ökonomischen Vorteil.“ Besonders der Schluß klingt liberal freimütig, eine Bedürftigkeitsprüfung bliebe erhalten, damit auch eine Kontrolle. Die Bereitschaft zum großen Schritt fehlt dem Verfasser; was anderen attestiert wird, scheint aus einem Vorbehalt gegen sich selbst entstanden zu sein.

„Warum das Bürgergeld leider nicht funktioniert“, titelte die Welt und attestiert dem Althausmodell bei allen Vorteilen „…zwei entscheidende Mängel, einen politischen und einen psychologischen. Im föderalen Partei- und Verbändestaat wird dieses radikale Modell niemals durchgehen…“. Auch hier sind wieder hellseherische, also bevormundende Kräfte am Werk. Ist denn jemals eine weitreichende Reform irgendwo durchgeführt worden, die nicht erst erkämpft werden mußte? Wie stellen sich Journalisten politische Gestaltung vor, etwa wie bei „Mensch ägere Dich nicht“? Selbstverständlich muß es eine breite öffentliche Diskussion geben, sie ist auf dem besten Wege. Dann sehen wir weiter. Der eigentliche Grund des Vorbehalts findet sich allerdings an anderer Stelle: „Der psychologische Fehler liegt in der Annahme, daß Menschen freiwillig arbeiten werden, auch wenn sie bedingungslos Geld vom Staat bekommen. Für eine Mehrzahl mag das gelten, aber die Minderheit derer, die sich ins Private zurückzieht, wird dramatisch anwachsen und das System sprengen“. Also, die Mehrheit wird schon arbeiten und sich engagieren, dann ist die „psychologische“ Vermutung doch richtig, die dem bGE innewohnt. Diejenigen, die sich zurückziehen wollen, sind ja nur eine Minderheit, auch wenn sie „dramatisch anwächst“, eine Minderheit, die wir ohnehin nie erreichen werden, es sei denn durch bevormundende Maßnahmen. Auch hier treffen wir sie wieder, die Freunde des DDR-Sozialismus: „Alle, die heute hart in einem Job arbeiten, der ihnen keinen Spaß macht, werden eine Neigung zum Privatisieren verspüren“. Um so besser, dann behindern sie nicht weiter den Wertschöpfungsprozeß – für unser Gemeinwesen ein Effekt, den wir nur willkommen heißen können. Überraschend der Beginn der folgenden Äußerung: „Nicht jeder wird dem Impuls nachgeben, aber die völlige Entstigmatisierung von staatlicher Hilfe führt unweigerlich zu einem Ansturm auf die Leistungen. Gesellschaftliches Stigma, so häßlich es auch ist, schützt die Staatskasse vor dem Kollaps“. Hatte der Verfasser nicht der Analyse von Althaus zuvor noch zugestimmt? Ist es nicht heute gerade so, daß die Sicherungssysteme nicht mehr taugen? Wer die volkswirtschaftlichen Wertschöpfung kennt, weiß, wie leistungsfähig unser Land schon heute ist und wie leistungsfähig es wäre, wenn wir anerkennten, daß Freiwilligkeit die Grundlage aller Leistung ist. Genau dies hat der Verfasser nicht begriffen, wenn es am Ende heißt: „Das solidarische Bürgergeld konterkariert den Erwerbstrieb und bedroht damit die Grundlage von Wirtschaft, Wohlstand und Sozialstaat“. Wo ein Trieb ist, will er sich entfalten, dazu bedarf es also keiner Kontrollapparate. Das Streben nach Selbstbestimmung ist heute Grundlage unseres Gemeinwesens, ohne sie wäre es gar nicht denkbar. Doch unsere Journalisten scheinen dies gar nicht oder allenfalls nur für sich selbst gelten zu lassen.

Sascha Liebermann

Freiheit der Bürger und Beschäftigungsförderung – ein und dasselbe?

Die öffentliche und politische Aufmerksamkeit für ein bedingungsloses Grundeinkommen hat seit Jahresbeginn erheblich zugenommen. Am Montag, den 26. März, hat das Hamburgische Weltwirtschaftsinstitut eine Studie vorgelegt, die dazu dienen soll, die Finanzierbarkeit eines Solidarischen Bürgergeldes zu plausibilisieren. Heute legte die Konrad Adenauer Stiftung ebenfalls eine Studie mit demselben Zweck vor. Für eine solche Plausibilisierung reicht es aus, bisher vorhandene Mittel zur Finanzierung von Transferleistungen (z.B. Sozialbudget) modellhaft in ein Grundeinkommen umzurechnen. Diese Studien sind hilfreich und ihr Stellenwert für die weitere Diskussion ist beträchtlich, denn sie sprechen etwas in aller Deutlichkeit aus, das in der Diskussion noch immer nicht genügend Berücksichtigung gefunden hat: Berechnungen sind statisch, sie stellen Simulationen auf der Grundlage von bestimmten Annahmen dar (ceteris paribus). Sie erlauben keine Aussagen zu tatsächlichen Auswirkungen eines bedingungslosen Grundeinkommens, denn welche Entscheidungen in der Zukunft unter veränderten Lebensmöglichkeiten, wie sie das bGE schafft, getroffen werden, ist nicht vorhersehbar. Daß diese Grenze der Aussagekraft von Berechnungen offen ausgesprochen wird, öffnet womöglich den Blick für die systematischen Fragen, also die Fragen nach den Überzeugungen, denen Bürger in ihren Entscheidungen in der Regel folgen.

Und hier haben die Studien eine Schwachstelle. Sie unterschätzen, wenn nicht sogar übersehen, welche Bedeutung es für mögliche Auswirkungen hat, daß das bGE zuallererst die Bürger als Bürger anerkennt, ihnen den gebührenden Platz einräumt: das bGE ist ein Bürgereinkommen und keine Sozial- oder Hilfeleistung. Im bGE kommt zum Ausdruck, welche Bedeutung wir der Freiheit der Bürger, der Möglichkeit zur Selbstentfaltung für unser demokratisches Gemeinwesen einräumen. Nicht beschäftigungsfördernde Effekte z.B. im Niedriglohnbereich stehen im Zentrum, wie die um Akzeptanz ringenden Studien sich bemühen deutlich zu machen. Solche Effekte sind nur Neben-Effekte einer freiheitlichen politischen Ordnung, die in der Bereitstellung eines bGE deutlich wird.

Um mögliche Auswirkungen zu ermessen ist die Ausgestaltung entscheidend, dazu gehören z.B. die Höhe des bGE, ob es von der Wiege bis zur Bahre bereitgestellt wird, also immer verfügbar ist, ohne auf zusätzliche Einkommen angerechnet zu werden. Wer die Auswirkungen erwägen und einschätzen will, muß sich Gedanken darüber machen, weshalb wir Bürger so handeln, wie wir handeln.

Wie weit die FDP von einer freiheitlichen Ordnung entfernt ist, läßt sich in einem Stern-Interview mit Andreas Pinkwart nachlesen.

Sascha Liebermann

Befürworter des bedingungslosen Grundeinkommens?

Die Befürworter eines bedingungslosen Grundeinkommens haben deutlich an Zahl zugenommen, nicht nur in der öffentlichen Diskussion melden sie sich zu Wort, auch Parteien und Experten nehmen den Vorschlag heute ernster als noch vor einem Jahr. Die zunehmende Popularität hat allerdings nicht nur zu einer Verbreitung der Idee, sondern auch der Begriffe geführt, mit denen sie formelhaft in Verbindung gebracht wird. Seit einiger Zeit ist deutlich geworden, daß unter der Flagge auch Schiffe segeln, die mit der Idee mehr oder weniger, bisweilen gar nichts mehr gemein haben.

Jüngst wurde Meinhard Miegel in einem Interview gefragt, ob er das bedingungslose Grundeinkommen unterstütze, hier seine Antwort:

„Wir führen eine Diskussion über dieses bedingungslose Grundeinkommen. Ich finde diese Diskussion symphatisch, aber es gibt noch eine ganze Reihe von ungelösten Problemen. Diese müssen gelöst werden. Das Hauptproblem sind schrankenlose Mitnahmeeffekte. Ich vertrete die Auffassung, dass ein Grundeinkommen gewährt werden sollte und zwar von der Wiege bis zur Bahre. Andere Sozialleistungen sollen dann aber ersatzlos gestrichen werden. Gleichzeitig soll jeder Erwachsene, sagen wir vom 18. bis zum 70. Lebensjahr, eine Verpflichtung zu sozialer Tätigkeit eingehen müssen. Und wer diese soziale Arbeit nicht auf sich nehmen will, der bekommt auch kein Grundeinkommen.

Zwei Stellen in dieser kurzen Passage sagen, was Meinhard Miegel mit dem Vorschlag verbindet. Mitnahmeeffekte kann es nur geben, wenn Leistungen (zweckgebundene Subventionen) mißbraucht werden, sie also in Anspruch genommen werden, obwohl kein Bedarf besteht bzw. ein Handeln auch zustande gekommen wäre ohne diese Leistungen. Schon hieran ist abzulesen, daß das bedingungslose Grundeinkommen nicht mehr das ist, was es bezeichnet. Wenn jeder Staatsbürger Anspruch (Individualanspruch) auf das bGE hat und es nicht als zweckgebundene Subvention zu verstehen ist, kann es keinen Mitnahmeeffekt geben. Das bGE entspricht ja vielmehr einer zweckungebundenden Subvention für alle Staatsbürger.

Die zweite aufschlußreiche Stelle bedarf kaum eines weiteren Kommentars. Wird die Gewährung des bGEs an Altersstufen geknüpft, ist der Individualanspruch von der Wiege bis zur Bahre aufgegeben. Wer eine Verpflichtung zu sozialer Tätigkeit vorsieht, verkehrt das bGE in eine Sozialleistung alten Stils, also dem Geiste nach in das, was wir heute mit Arbeitslosengeld I und II schon haben.

Die Bedingungslosigkeit des Grundeinkommens ist nur gesichert, wenn seine Gewährung nicht von einer zu erbringenden Leistung abhängig gemacht wird. Sein Bezug darf lediglich vom Status abhängig sein. Deswegen ist die allgemeine Bestimmung notwendig, daß Staatsbürgerschaft oder auch eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis Voraussetzung sind. Neben dieser Bestimmung spielt die Höhe des bGEs eine entscheidende Rolle. Ist der Betrag zu niedrig angesetzt, diese Gefahr besteht beim Solidarischen Bürgergeld und der Grünen Grundsicherung (hier ein Kommentar von Thomas Poreski zu meiner jüngst geäußerten Kritik , dann erzeugt das bGE mittelbar eine Erwerbsverpflichtung, damit ein ausreichendes Einkommen erzielt werden kann.

Nun wird gerne darauf verwiesen, der Vorschlag müsse auch Akzeptanz finden können, ein zu hoch angesetzter Betrag bewirke das Gegenteil. Würde dies bemerkt, nachdem es eine breite öffentliche Diskussion schon gegeben hat, wäre sie bedenkenswert. Bevor aber überhaupt eine solche breite Diskussion tatsächlich in Gang gekommen ist – wir stehen erst am Anfang – führt diese Beschränkung zur Selbstbeschränkung. Wir verschenken Möglichkeiten, wenn eine Diskussion über den weitreichenden Vorschlag schon zu Beginn unterlaufen wird.

Sascha Liebermann

Das solidarische Bürgergeld – nicht weitreichend genug

Seit einigen Wochen gibt es die Website „Pro Bürgergeld“, auf der Ministerpräsident Dieter Althaus seinen Vorschlag eines solidarischen Bürgergeldes vorstellt. Das solidarische Bürgergeld ist freiheitlicher als unser gegenwärtiges Sozialsystem. Es sieht ein Leben vor, indem der Einzelne sich nicht dafür erklären muß, wenn er keiner Erwerbsarbeit nachgehen will – das soll das Bürgergeld ermöglichen.

Bei allem Fortschritt bedeutet das Bürgergeld aber eine Beschränkung dessen, was ein wirkliches bedingungsloses Grundeinkommen leisten könnte.

Während jegliches zusätzliche Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet werden soll (Einkommensteuersatz von 50 bzw. 25%), also dem Prinzip einer Negativen Einkommensteuer folgt, bliebe ein bedingungsloses Grundeinkommen unangetastet. Ein bGE stellte eine von jeglichem Zusatzeinkommen unabhängige Einkommensquelle dar. Es würde unabhängig von jeglicher Leistungserbringung gewährt, es wäre ein wirkliches Bürgereinkommen, das jedem Staatsbürger – und darüber hinaus jedem, den wir für bezugsberechtigt erklären – zu jeder Zeit ohne Verrechnung zustünde, von der Wiege bis zur Bahre.

Durch die Anrechnungsprinzip verwandelt sich das leistungsunabhängige solidarische Bürgergeld hingegen ab einer bestimmten Einkommenshöhe (1600€, Transfergrenze) in ein leistungsabhängiges Einkommen. Damit wird ein Kerngedanke des bedingungslosen Grundeinkommens aufgegeben: zu jeder Zeit den Bürgern als Bürgern ein leistungsloses Einkommen zu gewähren.

Das Bürgergeld bei 800€ (abzüglich 200€ Gesundheitsprämie) anzusetzen, entspringt offenbar verschiedenen Überlegungen. Es soll nicht teurer werden als das bisherige Sozialsystem. Aber, was heißt teurer und weshalb sollten wir nicht mehr ausgeben? Die Frage ist, welchen Anteil der Wertschöpfungsleistung wir auszugeben bereit sind für ein wirklich freiheitliches Transfersystem. Es soll „aktivierend“ wirken, womit Vorbehalte der bGE-Kritiker offenbar doch geteilt werden, die behaupten, die Bürger seien letztlich träge und faul, von sich aus nicht bereit, sich zu engagieren, wenn es sich nicht geldwert „lohnt“.

Das Festhalten an der Einkommensbesteuerung entspringt offenbar dem Gedanken, daß es ungerecht sei, Einkommen im allgemeinen unbesteuert zu lassen. Dieser Gedanke entsteht nur in einer Gerechtigkeitsvorstellung, die Geldbesitz für bedeutsamer erachtet als Geldnutzung. Mit einer Umstellung des Steuerwesens von der Einkommens- zur Verbrauchsbesteuerung (Benediktus Hardorp, Götz W. Werner) könnten wir uns von einem Vorurteil befreien. Wir würden zukünftig nur noch dort besteuern, wo Leistungen verbraucht werden, nicht aber dort, wo Geld investiert, sinnvoll genutzt wird, um Neues zu schaffen.

Bedingungsloses Grundeinkommen und Konsumbesteuerung – beides gemeinsam bildet einen Weg in die Zukunft, einen Weg in ein wirklich freiheitliches und solidarisches Gemeinwesen.

Sascha Liebermann