Arbeitslosigkeit und Krankheitsrisiko – anders als gedacht

Woher rührt die „Stigmatisierung“?…

BGE Eisenach macht auf einen wichtigen Punkt aufmerksam, der struktureller Art ist. Die Geltung der Erwerbsnorm und die Abweichung von ihr haben alleine schon Folgen für den Einzelnen, ganz gleich, ob ihm jemand das ansieht oder ihn darauf anspricht. Die Verinnerlichung der Norm führt dazu, die Abweichung selbst schon als solche wahrzunehmen. Verstärkt wird diese Abweichung dann durch die Erfahrung mit der Institutionalisierung dieser Norm in Gestalt der Sozialadministration und der Erfüllung von Bezugsbedingungen, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Erklären muss sich zuallererst derjenige, der Anträge stellt. An der Erwerbsnorm (im Sinne eines „Du sollst erwerbstätig sein“) und ihrer Befolgung werden andere Lebenslagen gemessen. Armut, die aufgrund niedriger Entlohnung entsteht, wird dann anders bewertet als Armut, die vermeintlich damit zu tun hat, nicht erwerbstätig zu sein. Insofern stellt sich zurecht die Frage, ob denn diese Armut unter Bedingungen eines BGE noch entstehen könnte oder gar aufgehoben sei, weil 1) die Inanspruchnahme des Existenzminimums nicht mehr beantragt werden müsste und 2) die Bereitstellung ohne Beantragung genau zum Ausdruck brächte, dass der Einzelne um seiner selbst willen und um der Gemeinschaft willen keine Bringschuld hätte. Welche weiteren Folgen dadurch gemindert oder aufgehoben würden, die heute in Verbindung mit der geltenden Erwerbsnorm stehen, kann man nur erahnen (siehe hier).

Sascha Liebermann

„Hallo, CDU, ich war arbeitslos“ – über das Spannungsverhältnis zwischen legitimem Leistungsbezug und unerwünschtem Zustand…

…spricht Alexandra Pichl, Landesvorsitzende der Grünen in Brandenburg, im Interview auf Zeit Online. Auszüge seien hier kommentiert:

„Alexandra Pichl: Ja, Arbeitslose geben sich ungern zu erkennen. Meine Erfahrung ist, dass man sich sogar vor Freunden und Bekannten damit versteckt. Nehmen Sie die typische Und-was-machst-du-so-Frage: Als Arbeitslose erzählt man dann vom früheren Job, vielleicht mit dem Zusatz, man sei gerade auf der Suche nach etwas Neuem.“

Pichl weist hier auf den Stigmatisierungseffekt hin, der von der Erwerbsnorm ausgeht, ein struktureller Effekt, der mit der von Pichl erwähnten Antwort zu entschärfen versucht wird. Es ist also nicht die Erwerbslosigkeit als solche, durch den er entsteht, es ist die Bewertung der Erwerbslosigkeit als unerwünschter Zustand, der sie zu einer Stigmatisierung werden lässt. Insofern ist die immer wieder diagnostizierte, aber doch nur vermeintliche Lösung die Erwerbsteilnahme. Sie hebt aber die Erwerbsnorm nicht auf, die Stigmatisierung wirkt als Drohung dafür fort, was geschieht, wenn man erwerbslos wird. Sehr deutlich legt sie in der folgenden Passage dar, was diese Situation auszeichnet:

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Ungeschminkt, klare Ansage,…

…anders als manche, die das Bürgergeld verklären, redet Hubertus Heil im Gespräch mit dem Deutschlandfunk Klartext. Keineswegs werde auf Mitwirkungspflichten verzichtet, Sanktionen bleiben selbstverständlich als Instrument bestehen – steht ja auch so im Gesetzentwurf. Die Grundstruktur im Vergleich zu Hartz IV ändert sich eben nicht, wenn es auch systemimmanente Verbesserungen gibt.

Interessant sind die Ausführungen Heils aber auch, um die Widersprüchlichkeiten in der Haltung gegenüber dem Einzelnen zu erkennen. So heißt es an einer Stelle:

„Zwei Drittel der Langzeitarbeitslosen in Deutschland haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Im alten Hartz-IV-System ist es dann oft so, dass man die mal kurzfristig in Hilfsjobs bekommt. Das Jobcenter sieht sie nach ein paar Monaten wieder. Jetzt sagen wir, wir schaffen auch die Möglichkeit, auch Anreize, tatsächlich einen Berufsabschluss nachzuholen, sich zu qualifizieren und damit dauerhaft in Zeiten des Fachkräftemangels in Arbeit zu kommen. Das ist meine Vorstellung eines Sozialstaats, der unbürokratischer und verlässlicher Menschen in Not absichert, aber der vor allen Dingen Brücken aus der Bedürftigkeit baut.“

Angebote zu schaffen, Möglichkeiten zu bieten, ist immer gut, die Frage stellt sich, bedarf es dazu aber Sanktionen und Mitwirkungspflichten? Ob eine abgeschlossene Ausbildung wirklich etwas an der Situation ändern würde, sei dahingestellt. Vermutlich sind es noch ganz andere Herausforderungen und womöglich Sorgen, die den Grund für den langen Verbleib im Arbeitslosengeld darstellen (siehe dazu hier und hier). Das wären womöglich gute Gründe dafür, dass jemand die Leistung lange in Anspruch nehmen muss und womöglich auch dafür, dass er keine Ausbildung abgeschlossen hat. Für diejenigen, für die es nur am Angebot gefehlt hat, ist es hilfreich, solche zu haben. „Brücken“, wie Heil es nennt, können ohne Sanktionen und Mitwirkungspflichten ebenso gebaut werden – soll der Einzelne über sie gehen können, müssen oder herübergezogen werden? Wer aber von „Anreizen“ spricht, das ist klar, lässt gute Gründe nicht gelten, denn Anreize sollen locken.

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Normabweichung als entscheidender Grund für Stigmatisierung,…

…auch wenn einen Reden, wie jüngst die des Bayrischen Ministerpräsidenten, ärgern, der wider besseres Wissen Märchen verbreitet über Leistungsbezieher im ALG II, so wird es auch nicht besser, wenn in schönfärberischen Worten ein Bürgergeld gefeiert wird. Sanktionen bleiben Sanktionen, es handelt sich um graduelle Verbesserungen mit dem Bürgergeld, der Vorrang von Erwerbstätigkeit bleibt bestehen, da sind sich bislang alle großen Parteien einig. Das von diesem Vorrang ausgehende strukturelle Stigma ist das, woran wir uns stören sollten, dass überhaupt das Existenzminimum an eine Gegenleistungsverpflichtung gebunden wird. Über die Folgen dieses Stigmas wird dann gerne hinweggesehen.

Sascha Liebermann

ver.di-Jugend „Position zum Bedingungslosen Grundeinkommen“ -…

…in dieser Stellungnahme ist folgendes zu lesen:

„Aus ökonomischen Gesichtspunkten ist einzig der neoliberale BGE-Ansatz umsetzbar. Bei diesem würden alle Leistungen der sozialen Sicherungssysteme in das BGE zusammengefasst werden.“

Diese Einschätzung ergibt sich aus der Bezugnahme auf eine ausführliche Stellungnahme von ver.di aus dem Winter 2017, die behauptet, was hier zitiert wird. Doch, wenn der bestehende Sozialstaat finanzierbar ist, wir uns Grundfreibeträge leisten, weshalb sollte das mit einem BGE dann sonderbarerweise nicht der Fall sein. Dieser Schluss ist erst möglich, wenn man der Auffassung ist, ein BGE senke die Leistungsbereitschaft. Da wird es interessant, es geht um Grundlagen (siehe hier und hier).

Interessant ist hier, dass die stigmatisierende Seite des an Bedürftigkeit ausgerichteten Sozialstaats gar nicht thematisiert wird, man nehme diese Bemerkung:

„Für die Mehrheit der lohnabhängig Beschäftigten, welche die Hauptlast einer BGE-Finanzierung leisten müssten, würde sich kein finanzieller Vorteil ergeben. Durch den Wegfall einer Bedürftigkeitsprüfung bedarfsorientierter Sonderzahlungen könnte es je nach Höhe eines pauschalen BGE sogar zu einer deutlichen Schlechterstellung kommen. Dies stellt insbesondere eine Armutsgefährdung niedriger Einkommen, Erwerbsloser und Rentner*innen dar.“

„Hauptlast“ der Finanzierung, kein „finanzieller Vorteil“ – die Frage ist, woran sich ein finanzieller Vorteil bestimmt, spielt es dafür eine Rolle, in welcher Form das Einkommen bereitsteht, der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit aufgehoben wird, die Machtverhältnisse verschoben werden? Wenn das in der Bewertung einen Unterschied macht, muss es für die Aussage berücksichtigt werden. Dann spielt es für alle eine Rolle, für die ver.di-Jugend offenbar nicht.

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„Mein Leben zählt nicht mehr – na und?“ – Weshalb aber wird das so wahrgenommen?

Eine Antwort auf diese Frage ist der entscheidende Wegweiser in der Diskussion um eine Sozialpolitik, in deren Zentrum das Individuum steht, und zwar in seiner Würde einfach so. Was Jörg Wimalasena in seinem Beitrag auf Welt Online schildert, in dem er über Ergebnisse einer finnischen Studie berichtet, ist nicht neu und dennoch bleibt eine entscheidende Frage unerwähnt. Weshalb Erwerbslosigkeit diese Folgen hat?

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Was Markus Lanz nicht interessierte, für die Diskussion jedoch wichtig ist, …

…das ist nun in der taz zu lesen, der Cansin Köktürk ein Interview gegeben hat. Hier ein Auszug:

„[taz] Welche anderen Maßnahmen würden Ihren Klient:innen Verbesserungen bringen?

[Köktürk] Die Sanktionen, die mit dem Bezug von Hartz IV einhergehen, müssen verschwinden. Deren Androhung ist so belastend für die Menschen, dass die Stressfolgeerkrankungen und der psychische Druck immens sind. Ich hatte eine Klientin, die starke Depressionen hatte und suizidgefährdet war. Sie war in einer Klinik, kam wieder und das Jobcenter hatte ihr nichts überwiesen, weil sie zwei Tage vergessen hatte, ihre Kontoauszüge nachzureichen. Nur mit der Hilfe einer Sozialarbeiterin kommt sie dann an ihr Geld, weil die Behörden sie nicht ernst nehmen, wenn sie sagt, ihr ging es nicht gut. Es würde die Menschen enorm entlasten, wenn sie wüssten, sie bekommen ihr Geld, egal, was passiert.“

Denjenigen, die direkt mit den Folgen der Sanktionsmaßnahmen konfrontiert sind, sollte zugehört werden. Sozialarbeiter sind nah dran an denjenigen, auf die das System mit all seiner Wucht einwirkt (siehe hier und hier), auch wenn sich in dieser Berufsgruppe ähnlich paternalistische Haltungen finden lassen wie anderswo.

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„Ein riesiges Problem ist die sogenannte verschämte oder auch verdeckte Armut“…

sagt Ursula Engelen-Kefer im Interview auf Zeit Online, aber was schlägt sie als Lösung vor? Die Diagnose ist nachvollziehbar:

„ZEIT ONLINE: Die soziale Spaltung hat in der Pandemie zugenommen. Was muss die nächste Bundesregierung tun?

Engelen-Kefer: Ein riesiges Problem ist die sogenannte verschämte oder auch verdeckte Armut. Das sind Menschen, die eigentlich aufstockende Hartz-IV-Leistungen erhalten würden, aber aus Angst vor Stigmatisierung den Gang zum Jobcenter meiden. Viele der über zehn Millionen Menschen im Niedriglohnsektor und der 1,5 Millionen Alleinerziehenden gehören ebenso dazu wie viele der über eine Million Rentnerinnen und Rentnern, die noch einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Die nächste Bundesregierung muss daher zielführend die wachsende Armut bekämpfen. Dazu gehört ein Mindestlohn, der vor Armut schützt. Der SoVD fordert hier wie die Linke 13 Euro. Außerdem muss endlich die Armutsfalle von Millionen Minijobs, vor allem für Frauen, durch Arbeit mit Sozialversicherung beseitigt werden.“

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Berechtigte Fragen, Unhinterfragtes und Vereinseitigungen – Rainer Hank über Arbeitslosigkeit und Bedingungsloses Grundeinkommen

In einem Gastbeitrag für die Neue Zürcher Zeitung befasst sich Rainer Hank, ehemaliger Leiter der Wirtschafts- und Finanzredaktion der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, mit dem Konzept einer „Work-Life-Balance“ sowie der Diskussion über Bullshitjobs. Seinen Beitrag beginnt er mit dem biblischen Gleichnis von Martha und Maria, um damit einzuführen, dass Arbeit lange einen „schlechten Leumund“ gehabt habe. Allerdings geht es in dem Gleichnis um Hausarbeit, also gerade nicht lohnförmige Arbeit. Das sei hier herausgestellt, weil Hank in der Folge den Arbeitsbegriff mit Erwerbstätigkeit gleichsetzt bzw. mit solcher Arbeit, „die produktiv ist“. Arbeit bringe „Sinn und Geld“ in das Leben, damit geht es schon alleine um Erwerbstätigkeit. Wie ist es aber mit dem „Sinn“ anderer Arbeit? Der fällt unter den Tisch. Hank stellt indes angemessene Fragen, so nach der sonderbaren Separierung von Leben und Arbeit im Konzept der „Work-Life-Balance“.

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