Auch deswegen ist ein Bedingungsloses Grundeinkommen sinnvoll

„Care-Dienstleistungen sind Voraussetzung für eine gut laufende Wirtschaft“ – was folgt daraus?

Diese Frage stellt sich anlässlich des Beitrages von Uta Meier-Gräwe im Handelsblatt, der mit folgender Passage schließt:

„Care-Dienstleistungen sind Voraussetzung für eine gut laufende Wirtschaft. Sie müssen in Zukunft über Digitalisierungsgewinne und Produktivitätsfortschritte mitfinanziert werden. Anders werden auch künftige Pandemien nicht gut zu bewältigen sein. “

Was heißt das? Wie steht es um Haushaltstätigkeiten, wie darum, diese Leistungen ernst zu nehmen? Wer nicht eine Kommodifizierung aller Leistungsformen in Kauf nehmen will, benötigt eine Ermöglichung von Tätigkeiten, die nicht zu einem Erwerbsverhältnis werden oder mit einer Leistungsprämie versehen werden sollen. Einkommenssicherung von einer Gegenleistung unabhängig zu machen, ist nur möglich, wenn sie vom Erwerbsgebot abgekoppelt wird. Das geht nur mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen.

Sascha Liebermann

„…dringend neue Konzepte“ nötig – „Carearbeit“ lässt sich im Ansehen nur verbessern, wenn sie ernst genommen wird, dazu ist ein BGE nötig

Siehe unsere Beiträge dazu hier und hier.

Sascha Liebermann

„Den unteren Lohngruppen drohen demnach … gar reale Einkommensverluste“ – schreibt Stefan Sell

Mehr Zeit, aber dennoch rangiert damit Erwerbstätigkeit über anderen Tätigkeiten…

…davon kommen wir nur weg, wenn wir eine Egalisierung von Tätigkeiten ermöglichen. Dazu bedarf es einer erwerbsunabhängigen Einkommensgarantie, die mit der Erwerbsnorm bricht – das erlaubt nur ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Davon abgesehen bedeuten 30 Stunden Erwerbstätigkeit plus Mittagspause plus Pendelzeit praktisch noch immer fast vollständige Abwesenheit tagsüber von den eigenen Kindern. Siehe dazu auch hier und hier.

Sascha Liebermann

Ein abstrakter Vergleich, der eine erzielt Erwerbseinkommen, der andere muss Leistungen beantragen und geht ganz konkrete Verpflichtungen ein…

…Wohngeld erhält der Bezieher nicht in die Hand, er verfügt darüber nicht, auch hier hinkt der Vergleich.

Sascha Liebermann

Ein schlagkräftiger Einwand gegen ein BGE: „Kann man auch anders sehen“ – eine Art Argumentationsverweigerung…

…auf die Michael Sienhold treffend reagiert. Dass Holger Schäfer, der immerhin Mitarbeiter an einem Institut (Institut der deutschen Wirtschaft) ist, das forscht, sich auf eine solch beliebige Haltung zurückzieht – man kann immer alles anders sehen – nimmt einen Wunder.

Siehe unsere Kommentare dazu hier und hier.

Sascha Liebermann