„Menschen […] aus der ‚Hilfsbedürftigkeit‘ holen“,…

…treffend aufgespießt, denn „heraus“ kann man jemanden nur holen, wenn man unterstellt, er könne nicht selbst hinausgehen. Das könnte er aber bzw. geriete er gar nicht hinein, wenn seine Existenz abgesichert wäre, ganz gleich, welche Lebensziele er verfolgte. Das „Bürgergeld“ hält an den alten Zielen fest, der Reintegration in den Arbeitsmarkt und misst alle Erfolge daran. Wer andere Ziele dem gleichstellen will, benötigt eine dauerhafte Absicherung, sonst bleibt das paternalistisches Gerede.

Sascha Liebermann

Wer definiert, was „wirklich gebraucht“ wird?

Abgesehen davon, dass ein Gemeinwesen durch politische Regulierung Produkte und Dienstleistungen verbieten kann, wäre ein anderer Weg, über die Sinnhaftigkeit von Produkten zu entscheiden, in dem der Einzelne die Möglichkeit erhält, das selbst zu tun – und zwar bezüglich seiner Beteiligung an der Herstellung. Dazu darf sein Einkommen aber nicht von einem Arbeitsplatz abhängen, das übersieht Bernd Ulrich, denn in seinem Szenario änderte sich daran gar nichts. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen wäre ein solcher Weg.

Sascha Liebermann

„Die Arbeitsgesellschaft ist faktisch tot“ – Andre Gorz und seine Ambivalenz gegenüber einem garantierten Grundeinkommen…

…ist deutlich zu erkennen in einem Interview aus dem Jahr 1994, das Martin Kempe geführt hat. Interessant ist das Interview auch als historisches Dokument, das Einblick in damalige Diskussionen gibt, die teils noch aktuell sind. Was sagt Gorz zum Grundeinkommen?

„[Kempe] Wäre ein Grundeinkommen oder Bürgerlohn nicht viel einfacher als Ihr „zweiter Scheck“?

[Gorz]: Weder einfacher noch gerechter. Gegen das bedingungslose Grundeinkommen, das jetzt auch Scharpf und Mitschke [Wirtschaftsberater der SPD, d. R.] propagieren, habe ich immer folgendes eingewendet: Wenn es zu niedrig ist, erlaubt es allen möglichen Profiteuren, in Deutschland chinesische oder ukrainische Löhne für irgendwelche Drecksarbeiten zu zahlen, denn zwei Mark pro Stunde sind ja „besser als nichts“ und ohnehin nur ein „Zusatzeinkommen“. Man subventioniert also nicht die Arbeit, sondern die widerlichsten Ausbeuter. Und wenn das garantierte Grundeinkommen wirklich ausreichend ist, subventioniert und ermutigt man damit die Weigerung, überhaupt etwas zu tun. Man erlaubt dadurch den Arbeitgebern, die ganze notwendige Arbeit den Hochleistern vorzubehalten – die anderen können zu Hause bleiben oder Fußball spielen. In beiden Fällen spaltet sich die Dualgesellschaft immer tiefer. Da finde ich das dänische Modell von Frederickshavn interessanter: gesichertes ausreichendes Normaleinkommen und Pflicht zu einem begrenzten Quantum gesellschaftlich wertvoller Arbeit, die auch selbstbestimmt sein kann und den persönlichen Fähigkeiten und Neigungen Rechnung trägt.“

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„Garantiertes Grundeinkommen und (Sozial-)Rechtsordnung“…

…ein Auszug aus einem Beitrag von Prof. Dr. Wolfgang Spellbrink auf der Website von Wolters Kluwer.

Der Autor ist ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht. Es überrascht angesichts dieser Expertise, welche Verkürzungen allein der Auszug enthält, vielleicht werden diese im Gesamtartikel wieder relativiert, das kann ich allerdings noch nicht beurteilen.

Stellvertretend für die Diskussion verweist der Autor zuerst auf zwei der medial mit am bekanntesten Befürworter, Richard David Precht und Götz W. Werner, Verweise auf Fachliteratur tauchen nicht auf, warum nicht? Precht ist auf einen fahrenden Zug aufgesprungen, den er zuvor noch in gewisser Weise belächelt hatte, Werner hingegen war ein Befürworter der ersten Stunde, zumindest der jüngeren Debatte seit 2004, und Unternehmer.

Spellbrink schreibt:

„Unabhängig von den Ausprägungen im Detail und den unterschiedlichsten normativen und gesellschaftspolitischen Vorstellungen weisen alle Ansätze eines garantierten Grundeinkommens die folgenden Gemeinsamkeiten auf:“

Damit charakterisiert er also verallgemeinernd, was die Vorschläge auszeichnet, schauen wir es uns an:

„Jeder Bürger des Gemeinwesens erhält einen bestimmten Grundbetrag ausbezahlt, der grundsätzlich für alle Beteiligten gleich hoch ist. Manche Modelle differenzieren noch nach Altersgruppen (Kinder erhalten weniger; Senioren mehr) – manche wollen nur pro Bürger einmalig einen hohen Gesamtbetrag auszahlen – aber zumeist handelt es sich um eine regelmäßige/monatliche Zuwendung.“

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