Höheres #Schonvermögen: Darf ein/e 'HartzIV-EmpfängerIn reich sein? https://t.co/67HeHeEQ61 #WELT interviewt typische neoklassische #Ökonomen, die die Welt nur aus Zahlen und Märkten kennen. Je mehr bedarfsunabhängiges #Grundeinkommen, desto geringer das Anrechnungsproblem.
— Michael Opielka (@MichaelOpielka) November 28, 2018
Autor: Sascha Liebermann
Würde durch Arbeit?
https://twitter.com/KommandoMensch/status/1067093168674398208
Siehe auch unsere Beiträge zu „Würde“.
„Finnland wertet Experiment zum Grundeinkommen aus“…
…ein Beitrag von Kristina Antonia Schäfer in der Wirtschaftswoche.
„Warum das bedingungslose Grundeinkommen eine hohle Utopie ist“…
…mal eine andere Perspektive von Luca Caracciolo auf t3n.
„Work in the Digital Age“…
…ein Sammelband zur Zukunft der Arbeit und zum Thema Digitalisieung.
Sanktionen helfen?
Das sollen sie, nicht bestrafen. Geäußert wurde dies kürzlich in einer Diskussionsrunde von einem Wissenschaftler, der sich intensiv mit den Sozialsystemen und darin den Sanktionen beschäftigt. Hartz IV sei besser als sein Ruf, nur ein geringer Teil der Bezieher werde überhaupt sanktioniert, wie kann es dennoch sein, dass darüber so breit diskutiert wird? In dieser Diskussionsrunde ging es um Auswirkungen des Sanktionssystems, wie es im Sozialgesetzbuch niedergelegt ist, aber eben auch um das Bedingungslose Grundeinkommen. Dabei sind Sanktionen nichts Neues, die Möglichkeit gab es auch im Bundessozialhilfegesetz von 1962 schon, sie kennzeichnen Sozialsysteme, in denen ein dauerhafter Leistungsbezug nicht vorgesehen ist, weil die Aufnahme von Erwerbstätigkeit oberstes Ziel ist.
Was irritierte den Kollegen? Vielleicht war es das, was er übersah. Sicher, wer nicht gegen die Mitwirkungspflicht verstößt, erfährt keine Sanktionen. Aber alle, die im Leistungsbezug sind, sind mit Sanktionen bedroht, denn – darüber informiert die Broschüre zum Arbeitslosengeld „Ihre Rechte, ihre Pflichten“ -, sie sind ein Instrument, das jeden treffen kann. Sanktionen sollen Konformität mit der Gesetzgebung erzwingen, das ist ihr Sinn. Sie treffen aber nicht nur diejenigen im Leistungsbezug, es handelt sich um eine Gesamtdrohung, sie richtet sich an alle, das Gemeinwesen ruft sich selbst zur Ordnung und weist darauf hin, was bei Zuwiderhandeln geschehen kann.
„Das Grundeinkommen wird kommen“…
…so Frank Thelen (siehe auch hier), Unternehmer und Investor, im Gastbeitrag auf focus online.
„Hartz IV überwinden oder doch nicht? Doppelzüngige Andrea Nahles“…
…ein Beitrag von Albrecht Müller auf den Nachdenkseiten.
So berechtigt die Kritk ist, so sehr fragt man sich, was denn der Alternativvorschlag wäre? War es etwa im Sozialstaat vor Hartz IV so, das „Recht auf bezahltes Nichtstun“, wie Andrea Nahles das nannte, erwünscht war? War nicht im Bundessozialhilfegesetz schon niedergelegt, dass der Leistungsbezieher eine Verpflichtung dazu hat, am Verlassen des Leistungsbezugs mitzuwirken? Wer von einer „repressionsfreien Grund- oder Mindestsicherung“ redet, wie es manche tun, die Hartz IV kritisieren, muss sich fragen lassen, ob er auf Sanktionen ganz verzichten will, denn nur dann wäre es möglich, sich von der disziplinierenden Aufgabe der Sozialgesetzgebung zu verabschieden. Dann wäre es tatsächlich möglich, sein Leben in der Grundsicherung zu verbringen, ganz nah dran am Bedingungslosen Grundeinkommen. Mir ist nicht bekannt, dass die Nachdenkseiten dafür Sympathien bislang gehabt hätten.
Sascha Liebermann
„Belohnen statt bestrafen – Ist Hartz IV noch zeitgemäß?“…
…in der Sendung defacto des Hessischen Rundfunks.
„Streit um Hartz IV – Brauchen wir ein neues Sozialsystem?“…
…eine Diskussion auch über das Bedingungslose Grundeinkommen im Presseclub der ARD.