„Immer wieder Konflikte um die Unterkunftskosten der Hartz IV-Empfänger. Und eine eigenartige Seitwärtsbewegung des Bundesverfassungsgerichts“…

…ein Beitrag von Stefan Sell, der deutlich macht, dass politische Gestaltungsentscheidungen nicht über das Bundesverfassungsgericht gelöst werden können. Kommentare von unserer Seite zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier, zu überzogenen Erwartungen an diese Entscheidungen hier und hier.

„Grundeinkommen in Finnland?“…

…ein Bericht von Baukje Dobberstein auf der Website des Netzwerk Grundeinkommen über eine Veranstaltung mit der Projektleiterin von KELA, Marjukka Turunen, auf der Utopie-Konferenz an der Leuphana-Universität Lüneburg.

In diesem Bericht taucht an einer Stelle der Hinweis auf die „sogenannte Armutsfalle“ auf, die in der Grundeinkommensdiskussion immer wieder angeführt wird – jüngst gegen das Projekt in Rheinau (Schweiz) – und im finnischen Experiment offenbar getestet werden sollte. Dabei geht es stets darum, welchen „Anreiz“ denn jemand habe, eine Arbeitstelle anzunehmen, wenn er doch durch Einkommenssicherungsleistungen welcher Art auch immer schon versorgt sei und lediglich dasselbe oder ein unwesentlich höheres Einkommen durch mehr Aufwand erzielen würde. Auf dieses Theorem geht das sogenannte Lohnabstandsgebot zurück. Es handelt sich, wie verschiedene Untersuchungen gezeigt haben, jedoch nur um ein Theorem, das eher Vorurteilen entspricht, als empirisch belegt werden zu können.

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