Belohnen statt Sanktionieren?…

…so stellt sich offenbar Simone Lange, die für den Parteivorsitz in der SPD kandidiert, eine Alternative zur bisherigen Sozialpolitik vor. Im Interview mit neues deutschland spricht sie davon, dass es nicht mehr ausreiche zu reparieren, der Motor müsse ausgetauscht werden.

Sie wird gefragt:

nd: „Spitzenvertreter der SPD verweisen aber darauf, dass sie in den vergangenen Jahren Reparaturmaßnahmen an der Agenda 2010 vorgenommen haben. Ein Beispiel hierfür war die Einführung des Mindestlohns. Warum sollte die Partei trotzdem erneut über die Sozialpolitik debattieren?“
Lange: „Die Ergebnisse der Sozialpolitik der vergangenen Jahre zeigen doch, dass wir nicht mehr mit Reparaturen oder Pflastern auskommen. Hier muss der gesamte Motor ausgewechselt werden. Die Sozialgesetzgebung braucht eine andere Grundausrichtung. Wir müssen wegkommen von den Hartz-IV-Sanktionen…“

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„Das Agenda-Trauma“…

…ein Rückblick auf die Agenda 2010 und ihre Folgen auf Zeit Online, zugleich eine überraschend differenzierte Darstellung der Entwicklung des Niedriglohnsektors und seiner Vorgeschichte sowie des Arbeitsmarkts im Allgemeinen. Was die „Arbeitslosigkeit“ betrifft allerdings fällt der Artikel ab im Vergleich zu diesem hier von Stefan Sell (hier, hier und hier). Keine Rede ist vom Arbeitsvolumen, das darüber Auskunft gibt, was denn die Zunahme an Erwerbstätigen tatsächlich bedeutet: eine starke Zunahme an Teilzeitarbeit. Zur These, das Arbeitslosengeld II habe den „Anreiz“ zur Arbeitsaufnahme erhöht, sind die nachstehend aufgeführten Untersuchungen instruktiv, die zugleich das Armutsfallentheorem empirisch kritisieren:

Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (Ronald Gebauer)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer)

In diesen Untersuchungen wird herausgehoben, dass weniger die „Anreize“, die das Lohnabstandsgebot setzen, dafür verantwortlich waren, dass Leistungsbezieher relativ schnell den Leistungsbezug wieder verließen, auch schon vor der Agenda 2010, sondern individuelle Handlungsmöglichkeiten und -fähigkeiten sowie die Qualität der Beratung im damaligen Arbeitsamt.

Siehe auch „Clemens Fuest (Ifo-Institut) über den „wirklichen Menschen…“.

Sascha Liebermann

Agenda 2010 zurückdrehen? I wo

Nachdem das erste Aufheulen um die Äußerungen des Spitzenkandidaten der SPD, Martin Schulz, passé ist, wird wieder Klartext geredet. Mehrfach ist, nun auch von der taz (siehe ebenso die Kommentare von Stefan Sell hier und hier), darauf hingewiesen worden, dass lediglich die etwaige Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für Bezieher über 50 Jahre in Erwägung gezogen wird. Von Veränderungen im Arbeitslosengeld II war in seinen Äußerungen gar nicht der Rede. Die Agenda 2010 ist von ihm also überhaupt nicht in Frage gestellt worden.

In dieselbe Richtung weisen Äußerungen aus der CDU. Bleiben also noch die Linke und die  Grünen übrig. Aber was ist von dort zu erwarten? Von den Grünen wurde jüngst ein „8-Punkte-Plan“ veröffentlicht. Darin wird eine sanktionsfreie – andere nennen sie repressionsfreie – Grundsicherung „angestrebt“. Ein schönes Ziel, denn das klingt gut angesichts der Sanktionspraxis im Bereich des Arbeitslosengeldes II. Wie realistisch ist das?

Ein Sozialstaat, in dessen Zentrum Erwerbstätigkeit steht, kann auf Sanktionen gar nicht verzichten. Sie dienen dazu, Leistungsbezieher anzuhalten ihren Pflichten nachzukommen. Ohne Sanktionen hätten die Jobcenter keine Druckmittel. Auf diesen Zusammenhang hat Helga Spindler, eine vehemente Kritikerin gegenwärtiger Sozialpolitik, sehr deutlich und durchaus widersprüchlich hingewiesen.

Wer also eine Abkehr vom Sanktionsregime will, muss die Erwerbszentrierung aufheben und das Mindesteinkommen ohne Wenn und Aber bereitstellen. Alles andere ist illusionär. Wer also weder Repressionen noch Sanktionen will, muss einen Schritt weiter gehen, um das zu erreichen. Dann wäre er aber schon beim BGE.

Sascha Liebermann

„…möglichst alle Kinder und Jugendlichen möglichst früh zu erreichen…“

Im Rahmen einer Podiumsdiskussion über  „kulturelle Bildung“ vom 29. Oktober 2015 zum Thema „Wie Kreativität entsteht“ äußerte sich die amtierende Ministerin Christina Kampmann, Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW folgendermaßen:

„…Ich komm selber wahrscheinlich aus einer Familie die man vielleicht als bildungsfern bezeichnen würde ich habe auch erst in der Schule mit dem Thema [Kunst und Kultur, SL] zu tun bekommen […] und unser Ziel ist es, möglichst alle Kinder und Jugendlichen möglichst früh zu erreichen…“

Was heißt das genau? Sind damit, wie an späteren Ausführungen der Ministerin in der Diskussion anklingt, Bildungsangebote gemeint? Oder doch Bildungsmaßnahmen verpflichtenden Charakters? Das würde wiederum, wie sie selbst äußerte, dem widersprechen, dass die Entfaltung von Kreativität und Phantasie Freiräume benötigt, Zwang das Gegenteil bewirken würde. Davon zu sprechen, jemanden zu erreichen, heißt jedoch wörtlich, mit ihm tatsächlich in Kontakt zu treten – nicht nur es zu versuchen oder anzustreben. Erreicht wären alle Kinder und Jugendlichen tatsächlich erst, wenn sie an Angeboten teilnähmen. Um dahin zu gelangen bedürfte es mindestens einer Pflicht, von der jedoch nicht die Rede ist. Damit wäre es kein Angebot mehr, denn das müsste ausgeschlagen werden können. Diese widersprüchliche Haltung, die in den Ausführungen zum Ausdruck kommt, ist der Haltung der Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (siehe einen früheren Kommentar) ähnlich, die vor wenigen Jahren in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeine Zeitung folgendes sagte:

„…Jeder Kita-Platz ist eine gute Prävention. Wir wissen aus einer Untersuchung des Prognos Instituts, dass sich jeder Kita-Platz volkswirtschaftlich schon nach einem Jahr rechnet, weil Mütter dann erwerbstätig sein können, Steuern und Sozialabgaben zahlen, anstatt Transferleistungen zu beziehen. In vielen Fällen möchten gerade Alleinerziehende gerne wieder arbeiten, haben aber keine verlässliche Betreuung. Deshalb stellen wir uns auch so massiv gegen das Betreuungsgeld. Bisher waren wir uns mit der CDU einig, dass Bildung schon in der Kita beginnen muss. Dann müssen wir aber auch sicherstellen, dass alle Kinder da sind [Hervorhebung SL], statt eine Prämie für Kinder zu zahlen, damit sie fernbleiben. Das ist vollkommen unsinnig. Es würde auch keiner auf die Idee kommen, jemandem einen Bonus zu zahlen, der nicht ins Museum geht.“

Im markierten Passus widerspricht das Vorhaben, die Anwesenheit von Kindern sicherzustellen den vorangehenden Ausführungen darüber, Möglichkeiten zu schaffen („…Mütter erwerbstätig sein können…“). Sicherstellen kann man Anwesenheit bestenfalls, wenn es eine Pflicht gibt, anwesend zu sein – wobei auch diese Pflicht die Anwesenheit nicht wirklich garantiert, zumindest aber die Abwesenheit unter Strafe stellt wie bei der Schulpflicht (zur Diskussion um ihre Abschaffung siehe hier, hier, hier und hier).

Der Geist aktivierender Sozialpolitik, wie sie in der Agenda 2010 formuliert wurde, zeigt sich in seiner Widersprüchlichkeit. Auf der einen Seite soll es darum gehen, dass Bürger ihr Leben in die eigenen Hände nehmen, auf der anderen will man aber nicht dazu lediglich Freiräume eröffnen und Angebote bereitstellen, man will auch sicherstellen, dass die Freiräume wie die Angebote richtig genutzt werden. Wollen und Können schlagen in Müssen um (siehe auch hier und hier). Dieser Geist entsprang nicht der Agenda 2010, er machte sie möglich und reicht weiter zurück als oft angenommen. Auch findet er sich durchaus bei denjenigen, die gegen diesen Geist wettern (siehe z. B. hier).

Das ist der Grund, weshalb es ein Bedingungsloses Grundeinkommen so schwer hat, weil diese widersprüchliche Haltung nicht auf so hermetische Weise zutage tritt, dass sie eine klare Unterscheidung in Befürworter und Gegner zulässt.

Sascha Liebermann

P.S: Im kommenden WDR 3 Forum am 10. Janaur wird eine weitere Podiumsdiskussion gesendet, an der ich beteiligt war.

„Eine Gesellschaft für alle“ – Bündnis 90/ Die Grünen halten Enquete-Kommission zum Grundeinkommen für sinnvoll

Im vorläufigen Beschluss der Bundesdelegiertenkonferenz in Hannover von Bündnis 90/ Die Grünen ist zu lesen, dass die Einrichtung einer Enquetekommission im Deutschen Bundestag in Sachen Grundeinkommen für sinnvoll erachtet wird:

…Wir halten deshalb die Einrichtung einer Enquetekommission im Deutschen Bundestag für sinnvoll, in der Idee und Modelle eines Grundeinkommens sowie grundlegende Reformperspektiven für den Sozialstaat und die sozialen Sicherungssysteme diskutiert werden. In einer solchen Enquete wollen wir der Diskussion über ein bedingungsloses Grundeinkommen sowie damit verbundenen Veränderungen in den sozialen Sicherungssystemen den nötigen Raum verschaffen. Ziel ist, die Schere zwischen Arm und Reicht zu schließen und das individuelle Grundrecht auf Teilhabe zu verwirklichen… (S. 18 f.)
Diese Formulierung, eine Enquetekommission für sinnvoll zu erachten, ist vorsichtiger als die der Piratenpartei, die eine solche Kommission nicht nur für sinnvoll hielten, sondern sich für die Einsetzung einer solchen aussprachen. Wer dem Grünen Beschluss zufolge das Agens ist, wer also einen Antrag auf Einrichtung stellen wird, bleibt in der Formulierung offen. Dahinter mag Parteiräson stehen oder es zeugt davon, wie stark die Gegner eines BGE noch immer sind.

In einer Urwahl haben die Mitglieder der Grünen Katrin Göring-Eckardt und Jürgen Tritten zu den Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl 2012 gewählt. Beide haben sich bislang offen gegen (auch hier) ein Bedingungsloses Grundeinkommen ausgesprochen oder dies hinter Vorwänden getan. Frau Göring-Eckardt war eine ausgesprochene Befüworterin der Verschärfung der Sozialgesetzgebung unter Kanzler Schröder. Ihre Auffassung dazu kann sie geändert haben, bekannt sind mir solche Äußerungen nicht.

Liest man folgende Passage, fällt einmal mehr auf, wie zögerlich der Beschluss ist:

…Wir fordern eine Arbeitsvermittlung auf Augenhöhe, Wunsch- und Wahlrechte für die Arbeits- suchenden und ein Sanktionsmoratorium… (S. 14)
Weshalb die Sanktionen nicht abschaffen? Wie kann es eine Arbeitsvermittlung auf Augenhöhe geben, wenn die einzige Verhandlungspartei, die Druckmittel besitzt, die Arbeitsvermittlung ist? Diese Druckmittel zu haben ist konstitutiv für bedarfsgeprüfte Leistungen, denn nicht der Bedarf  oder die Ansprüchsberechtigung der Arbeitsvermittlung wird festgestellt, sondern der des Antragstellers. Selbst wenn nun Sanktionen abgeschafft und Vermittlung auf Augenhöhe tatsächlich erreicht wären, bleibt eine Asymmetrie immer noch bestehen: der Vorrang von Erwerbstätigkeit vor allen anderen Tätigkeiten. Erst wenn der aufgehoben ist, erst wenn es ein Einkommen eigenen Charakters gibt, ein Bedingungsloses Grundeinkommen, verliert auch die Bedarfsprüfung (für Bedarfe darüber) ihren stigmatisierenden Charakter. Stigmatisierend dadurch, den Bezieher als solchen zu betrachten, dem Erwerbsziel nicht nachzukommen, also zu versagen. Es ist allerdings nichts die Bedarfsprüfung selbst, die das hervorruft. Es ist ihre Stellung in einem Sicherungssystem, das Einkommen jenseits von Erwerbstätigkeit immer von dieser ableitet, es damit zu einem Einkommen für Bedürftige macht. Ist aber einmal dieser Zusammenhang aufgehoben und die Einkommensgewährung nur noch an den Status gebunden, rechtfertigen sich weitere Bedarfe auch vor diesem Status und nicht vor dem Erwerbsideal. Diesen Zusammenhang sieht der Beschluss der BDK nicht.

Sascha Liebermann

Rücktritt von Beck und Rückkehr von Müntefering – Herausforderung für BGE-Befürworter

Der Rücktritt des SPD-Parteivorsitzenden Kurt Beck, die Rückkehr von Franz Müntefering als Parteivorsitzender und die Nominierung von Walter Steinmeier hat die uneingeschränkten Befürworter der Agenda 2010 wieder nach vorne gebracht. Auch wenn Kurt Beck nur wenig von der Agenda-Linie abgewichen war, so sind nun die Hardliner zurückgekehrt. Einen in vielerlei Hinsicht – auch die Verfassung der SPD-Mitglieder und -unterstützer betreffenden – aufschlussreichen Kommentar von Albrecht Müller (Nachdenkseiten) finden Sie hier.

Lesen Sie auch das Streitgespräch zwischen Karl Lauterbach und Ottmar Schreiner in der Frankfurter Rundschau.

Für die Befürworter eines bedingungslosen Grundeinkommens bestätigt diese Entwicklung, dass Veränderungen gegenwärtig nur von den Bürgern und einer starken öffentlichen Diskussion in Gang gebracht werden können, nicht aber von den Parteien. Wer wirklich eine Veränderung will, der muss sich engagieren.

Wie das aussehen kann, zeigt die Woche des Grundeinkommens vom 15.-21 September.