„Es reicht kaum zum Essen“…

…und über den Makel, arm zu sein, darüber berichtet ein Beitrag auf Zeit Online. Daran wird deutlich, was ein Bedingungsloses Grundeinkommen leisten könnte. Insbesondere Alleinerziehende, vor allem Frauen, sind davon betroffen. Meist wird die Lösung im Zugang zum Arbeitsmarkt gesucht, statt darin, Entscheidungsmöglichkeiten zu schaffen. Siehe auch den Beitrag „Alleinerziehende und Armutsrisiko – ewig das alte Lied…“

„Heilserwartung“, „sozialpolitische Widerstände“ – und blinde Flecken

Stefan Sell, der das Blog „Aktuelle Sozialpolitik“ betreibt, hat sich in einem längeren Artikel „Zwischen Heilserwartung und sozialpolitischen Widerständen“ mit den Beiträgen in jüngster Zeit zum Bedingungslosen Grundeinkommen befasst. Der Titel kommt zwar etwas reißerisch daher, das erklärt sich jedoch teils aus der Kritik an fundamentalistschen Zügen, die Sell in der Diskussion auf beiden Seiten ausmacht. Er schreibt das zu Beginn:

„Um es gleich an den Anfang dieses Beitrags zu stellen: Hier soll und kann es nicht um eine abschließende Bewertung des Konzepts eines bedingungslosen Grundeinkommens gehen (oder sagen wir besser: der vielen teilweise sehr unterschiedlichen Vorstellungen davon). Zuweilen hat man in der heutzutage sowieso immer gleich von Null auf Hundert beschleunigenden Nicht-Diskussionslandschaft des „Dafür“ oder „Dagegen“ den Eindruck, dass die Auseinandersetzung mit dem, was unter dem Etikett des „bedingungslosen Grundeinkommens“ verhandelt wird, partiell fundamentalistische Züge trägt. Die einen erwarten sich davon die Erlösung von Hartz IV und dem Erwerbsarbeitsjoch unserer Tage, die anderen sehen den Totalabriss der bestehenden sozialen Sicherungssysteme und ein perfides Täuschungsmanöver der Kapitalseite ante portas. Man kann aus guten Gründen die Debatte über ein bedingungsloses Grundeinkommen mit großer Sympathie verfolgen für den gedanklichen Grundansatz, ohne deshalb die skeptischen Stimmen und die Gegenargumente hinsichtlich einer Umsetzbarkeit verdrängen zu müssen.“

Da trifft Sell einen Punkt, der sich in der medial aufbereiteten Debatte in der Tat häufiger findet. Wenig pragmatisch wird mit dem BGE umgegangen, hochgejubelt oder verteufelt wird es allzu oft. Es gibt jedoch durchaus eine sachliche, bodenständige Diskussion, die schon länger auslotet, welche Möglichkeiten ein BGE bietet ohne Heilsversprechen zu machen. In dieser Diskussion wird auf Grenzen dessen hinzugewiesen, was sich über tatsächlich eintretende Folgen eines BGE sagen lasst, da diese ja davon abhängen, was die Bürger mit dem BGE machen. Und selbstverständlich spielt die Ausgestaltung eine Rolle. Für diese realistisch-pragmatische Haltung, die auf Grenzen des Bestimmbaren hinweist, wird man dann durchaus ebenso gescholten, denn es sei ja fahrlässig, über die tatsächlichen Folgen nichts sagen zu können. Als hätte man bei Gründung der Bundesrepublik Deutschland gewusst, was aus der Demokratie wird, für ein Gelingen sprach damals nicht allzuviel angesichts dessen, dass das deutsche Volk die Schrecken des Dritten Reiches zu verantworten hatte und nicht in der Lage war, den Krieg zu beenden.

Sell schreibt über die Zustimmung unter Vorständen großer Unternehmen, die Volksabstimmung in der Schweiz, den internationalen Aufwind für die Idee und die Unterstützung aus der IT-Branche im Silicon Valley. Er referiert die Ausführungen Thomas Straubhaars, der jüngst in verschiedenen Tageszeitungen publizierte, sowie die Rezension dessen Buches durch Christoph Eisenring in der Neuen Zürcher Zeitung.

Zu Straubhaars Ausführungen schreibt er an einer Stelle:

„Und man könnte und müsste an dieser Stelle ergänzen: Und noch höhere Steuersätze würden anfallen müssen, wenn man berücksichtigt, dass in einer idealen Welt vielleicht der Normalbürger über das Grundeinkommen halbwegs abgesichert werden kann – was aber ist mit den Behinderten und den Leistungen zur Inklusion, die sie erhalten? Was ist mit Zuschlägen beispielsweise für Alleinerziehende oder andere Personengruppen, die einen höheren Bedarf haben? Und auch wenn es nervt, müsste man die Frage stellen – wie anders als über einen Staatsstreich will man die erworbenen Ansprüche an die Sozialversicherungssysteme – man denke hier nur an die Rentenanwartschaften – beseitigen, um alles zu ersetzen durch ein einheitliches Grundeinkommen?“

Was Straubhaar in seinem Buch zu diesen Fragen sagt, weiß ich nicht. Meines Wissens hat er in jüngerer Zeit deutlich betont, dass es bedarfsgeprüfte Leistungen weiter geben kann und muss, weil ein BGE sie nicht decken könne. Würde das nicht vorgesehen, würde ein BGE eben nicht leisten können, was es leisten soll: Freiräume zu eröffnen, um Entscheidungen breiter treffen zu können als heute.

Und was ist mit erworbenen Ansprüchen? Das ist eine eminent politische Frage. Das BGE könnte einen Teil dieser Ansprüche ersetzen, den Teil, der darüber hinaus besteht, nicht. Es könnte eine Umwandlung der Ansprüche angestrebt werden, wenn das politisch gewollt ist. Oder das Rentenversicherungssystem wird beibehalten, die Rente aber stärker besteuert. Wege sind viele denkbar.

Aber wie ist es mit der heutigen Rente, worüber reden wir da? Die Deutsche Rentenversicherung verfügt über entsprechende Daten (siehe hier, S. 34). So betrug die durchschnittliche Altersrente in Westdeutschland in 2015 787 € (Männer 1040, Frauen 580). Vergleicht man diese Werte mit den von Straubhaar – und früher schon von anderen – ins Spiel gebrachten 1000 Euro BGE pro Monat und Person, lässt sich leicht erkennen, dass Frauen sich erheblich besserstellen würden, Männer würden auf dem heutigen Niveau etwa verbleiben. Auf Haushalte bezogen würde sich die Lage erheblich verändern, da BGEs in einem Haushalt kumulieren, also sich addieren. Ein weiterer Effekt des BGE ist, dass es immer zur Verfügung steht, so wird der Einzelne in den Stand gesetzt, Vermögen aufzubauen, wenn er es will. In Haushalten wirkt dies noch stärker möglich und würde gerade denjenigen zugutekommen, die heute am wenigsten dazu in der Lage sind. Dafür spielt es eine entscheidende Rolle, dass ein BGE für Erwachsene wie Kinder gleichermaßen hoch ist und kein Unterschied in der Höhe gemacht wird. Dann erst würde es Alleinerziehenden auch helfen.

Es gibt noch einen ganz anderen Punkt, der gegen die bisherige Rentenversicherung spricht: Sie ist erwerbszentriert und bezieht andere Tätigkeiten kaum ein. Haushaltstätigkeiten, Sorge um die Familie, um Angehörige – sie finden nur geringe Berücksichtigung. Gemäß dem Motto „(Erwerbs)Arbeit schützt vor Armut“ – was nicht stimmt – setzt deswegen die Sozial- und Arbeitsmarktpolitik darauf, die Erwerbsteilnahme weiter zu erhöhen, das betrifft vor allem Frauen, die meist diejenigen sind, die sich um Haushalt und Familie kümmern. Das hat jedoch zur Folge, die Anwesenheiten im familialen Nahraum zu reduzieren, weniger Zeit für die Kinder zu haben, weniger gemeinsame Erfahrungen zu machen. Denn gegenwärtig wird angestrebt, Fremdbetreuung immer früher zu nutzen. So wird indirekt Druck auf diejnigen ausgeübt, die das nicht wollen, aber sehen müssen, dass sie einen Ü3-Platz bekommen können, wenn in derselben Einrichtung auch U3-Betreuung angeboten wird. Denn die U3-Kinder wachsen in die Ü3-Plätze hinein. Was für Väter schon als Missstand gelten kann, wird durch eine solche Sozialpolitik für Mütter nun zum Leitstern. Ein BGE würde eine Abkehr von dieser Haltung erlauben und den Sorgetätigkeiten die Basis verschaffen, die sie benötigen. Warum taucht dieses Argument für das BGE bei Sell in keiner Weise auf, wo es doch von so großer Bedeutung ist?

Gegen Ende seines abwägenden wohlwollenden Beitrags schreibt Sell, indem er einen anderen Beitrag zitiert:

„Aber man sollte vorsichtig sein, wenn uns wieder einmal eine allzu einfache Lösung in Aussicht gestellt wird. So auch die Kritik bei Andreas Hoffmann in seinem Kommentar Das Grundeinkommen würde uns alle überfordern: »Je mehr ich über das Konzept nachdenke, umso mehr Fragen stellen sich mir. Es ist, als hätte sich die Tür in ein Labyrinth geöffnet. Bald taucht die nächste Tür auf. Dann noch eine. Und noch eine.« Als Beispiel: »Wie steht es mit Tarifverträgen oder Kündigungsschutz? Die Arbeitgeber könnten dann jeden sofort rausschmeißen und sagen: „Du hast ja dein Grundeinkommen.“ Wozu noch Abfindungen oder Betriebsräte? Oder Gewerkschaften? Das alles kann auf den Müllhaufen des Sozialstaats.“

Nach wessen Dafürhalten kann das auf den „Müllhaufen des Sozialstaats“? Hier entscheidet nicht eine Partei, kein Unternehmen, sondern politische Willensbildung. Wenn dieser Wille tatsächlich alles auf den „Müllhaufen“ werfen will, wird das geschehen, wenn nicht, dann eben nicht. Natürlich kann es Tarifverträge mit BGE ebenso geben, sie haben jedoch nicht mehr dieselbe Bedeutung wie heute. Außerdem dürfen wir nicht vergessen, dass Tarifverträge in etlichen Bereichen heute gar nicht greifen. Die Tarifbindung lag nach Sells eigenem Verweis auf eine Erhebung in 2015 in Westdeutschland bei 59% der Beschäftigten. Weitere 21% hatten Arbeitsverträge die sich an Tarifverträge anlehnten. 20% hatten Verträge gänzlich ohne Tarifbindung. Auch mit BGE wird es Arbeitsverträge geben, wird es ein Arbeitsrecht geben – Arbeitsverhältnisse bewegen sich nicht im luftleeren Raum. Wenn Betriebsräte für wichtig gehalten werden, wird es sie geben. Allerdings wird durch ein BGE ohnehin die Stellung der Belegschaften gestärkt. Das sollte nicht übersehen werden. Auch ein Betriebsrat ist nur so stark, wie er Unterstützung erfährt. Warum sollten Abfindungen nicht in Arbeitsverträgen geregelt werden können? Auch hier wieder ein blinder Fleck, weshalb taucht dieser gewichtige Aspekt in Sells Beitrag nicht auf? Straubhaar weist immerhin daraufhin.

In derselben Passage geht es mit Bezugnahme auf die Anfänge der „Hartz-Reform“ weiter:

„Arbeitslos ist nicht gleich arbeitslos. Es gibt die alleinerziehende Mutter, die arbeiten und ihre Kinder versorgen will. Es gibt den schlecht ausgebildeten jungen Mann, der sucht und sucht. Es gibt den Langzeitarbeitslosen, der mit physischen und psychischen Problemen kämpft. Und. Und. Und. Die Idee der Pauschale wurde still beerdigt.«“

Sell zitiert wieder den Beitrag von Hoffmann. Nun, Thomas Straubhaar spricht von 1000 Euro BGE im Monat. Werden wir konkret. Eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind hätten 2000, eine mit zwei Kindern 3000 Euro zur Verfügung. Wäre das eine Verschlechterung? Der hier zitierte junge Mann könnte sehr wohl weitersuchen, ohne sich den Regularien der Jobcenter unterwerfen zu müssen. Er könnte Beratungsangebote annehmen, die wirkliche Angebote sind, ohne Rechtsfolgenbelehrung wie heute. Wäre das keine Verbesserung? Würde die Befreiung von Druck nicht ihm vielleicht am meisten helfen? Zugleich ist das BGE Ausdruck eines starken Solidargefühls, weil es jedem zuallererst etwas zutraut. Auch das würde der junge Mann spüren können. Dasselbe gilt für den Langzeitarbeitslosen, der nicht mehr ausgeschlossen würde und sich angesichts des heute herrschenden Erwerbsideals als Gescheiterter sehen muss. Da sehe ich mehr Chancen als Probleme, die Probleme haben wir doch heute, nicht mit BGE.

Sell knüpft an die von Hoffmann zitierte Passage zu den Anfängen der Hartz-Reform an:

„An dem letzten Punkt könnte man etwas korrigierend ansetzen und sagen: Das Hartz IV-System hat genau deshalb so viele Probleme, weil es irgendwo hängen geblieben ist zwischen den Polen einer Einzelfallgerechtigkeit und einer unterschiedslosen Pauschalierung für alle, die aber aus fiskalischen Gründen zu niedrig bemessen wurde und ist. Und dann ist das „Grundeinkommen“ nach Hartz IV auch noch ein nicht-bedingungsloses Grundeinkommen, also an Verhaltenserwartungen und bürokratische Nachweispflichten geknüpft, die alle Beteiligten erschöpfen und einige teilweise zerstören. Aber wenn das schon so ist im Grundsicherungssystem SGB II, soll man wirklich glauben dürfen, dass das bei einem Grundeinkommen für alle ganz anders ausfallen wird?
Fragen über Fragen.“

Wenn das BGE ein gänzlich anderes Gefüge bildet und all die erniedrigenden Prozeduren des SGB II nicht enthält, dann wäre das ganz anders, sofern es nicht zu einer Sparversion eingedampft wird. Es steht außer Frage, dass es ein BGE in einer vernünftigen Variante nur geben wird, wenn die „schwarze Pädagogik“ aufgegeben wird, die den heutigen Sozialstaat durchzieht. Es erfordert eine Verbschiedung des Vorrangs von Erwerbstätigkeit, ohne diese Verabschiedung wird es ohnehin nicht kommen. Sorgen, die sich auf das BGE richten, müssten sie sich nicht genauso auf das heutige Gefüge richten? Wenn sich etwas ändern soll, muss das gewollt werden. Das ist immer so. Was dabei herauskommt, hängt von den Bürgern ab, da sind es leerlaufende, vielleicht sogar entmündigenden Vorbehalte, dem BGE Sorgen zuzuschieben, die in der Gegenwart genauso angebracht sind.

Sascha Liebermann

Kindesunterhalt und Bedingungsloses Grundeinkommen – Anmerkung zum Unterhaltsvorschuss

Wie kürzlich gemeldet, plant die Bundesregierung ein Gesetz zum Unterhaltsvorschuss. In der Stellungnahme heißt es:

„Zahlt ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt, drohen häufig finanzielle Probleme. Gerade wenn der Partner keinen Unterhalt zahlt, müsse der Staat besser unterstützen, so Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. Daher sollen Kinder nun bis zum 18. Lebensjahr Unterhaltsvorschussleistungen erhalten. Die Begrenzung der Bezugsdauer wird aufgehoben. Das Kabinett hat eine Formulierungshilfe für einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.“

Weiter heißt es dort:

„Die Höhe des Unterhaltszuschusses richtet sich bundesweit nach dem Mindestunterhalt. Dieser ist Grundlage für die Berechnung des Unterhaltsvorschussbetrages. Vom Mindestunterhalt wird das zu zahlende Kindergeld in voller Höhe abgezogen.
Aufgrund der Erhöhung des Mindestunterhalts steigt der Unterhaltsvorschuss zum 1. Januar 2017 für Kinder bis zu 5 Jahren auf 152 Euro monatlich, für ältere Kinder auf 203 Euro pro Monat. Die Leistung kann bei den zuständigen Jugendämtern beantragt werden.“

Dieses Vorhaben mag eine Besserung im Verhältnis zur gegenwärtigen Lage alleinerziehender Eltern sein. Doch hilft es ihnen auch, mehr Zeit für ihre Kinder aufwenden und weniger erwerbstätig sein zu können? Ähnlich wie eine Kindergrundsicherung handelt es sich wohl eher um einen Tropfen auf den heißen Stein angesichts der erwerbszentrierten Sozialpolitik. Daran würde auch eine Kindergrundsicherung bzw. ein Kindergrundeinkommen nichts ändern. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen hingegen für Erwachsene wie Kinder gleichermaßen, das wäre wirklich ein Schritt.

Siehe auch meinen früheren Kommentar zum Kindesunterhalt.

Sascha Liebermann

„Teuer und für manche kaum zu bewältigen“ – der Schulstart

Darüber berichtete der Deutschlandfunk am Beispiel der nötigen Ausgaben, die mit der Einschulung anfallen. Für eine alleinerziehende Mutter und Haushalte mit schwachen Einkommen ist das eine Belastung. Mit Verweis auf eine Berechnung des Statistischen Bundesamtes wird darauf hingewiesen, dass bis zur Volljährigkeit eines Kindes Ausgaben von 120.000 Euro anfallen, wobei darin offenbar einige Ausgaben noch nicht enthalten sind. Das wirft ein interessantes Licht auf die Grundeinkommensdiskussion, in der manchmal ein Betrag von etwa 1000 Euro pro Person beispielhaft genannt wird. Würde der Betrag für Kinder halbiert, was manche Befürworter vorschlagen, würde er gerade so abdecken, was hier als notwendig betrachtet wird (ohne dass Preisveränderungen und ähnliches einbezogen wäre).

Alleinerziehende und Armutsrisiko – ewig das alte Lied…

…so könnte man kommentieren, was die stellvertretende SPD-Vorsitzende Carola Reimann im Deutschlandfunk an Lösungen für diese Problematik zu bieten hat. An einer Stelle sagt sie:

„Sie brauchen auch gute Arbeit, Zugang zum Arbeitsmarkt, insbesondere für die Frauen, und eine gute Betreuungs-Infrastruktur für eine gute Vereinbarkeit. Und da, muss man sagen, ist ja in den letzten Jahren sehr, sehr viel gemacht worden, was den Kita-Ausbau angeht, was die Qualität angeht, und das werden wir auch fortsetzen. Im nächsten Jahr wird das Betreuungsgeld komplett in den Kita-Ausbau gegeben und wir werden 450 Millionen für den Kita-Ausbau wieder zur Verfügung haben.“

Nun, sicher, Betreuungsinfrastruktur kann hilfreich sein, aber unter heutigen Vorzeichen führt sie in die Erwerbstätigkeitsfalle, denn nur Erwerbstätigkeit gilt als wirklich wichtig und wird gemeinschaftlich als solches anerkannt. Wer für die Kinder zuhause bleiben will, weil er  es für wichtig erachtet, kann dies zwar tun, doch muss er es sich leisten können, er benötigt dazu also Einkommen. Darüber hinaus ist aber der normative Druck hoch, in Erwerbstätigkeit zurückzukehren, denn heute bestehende Einkommensleistungen wie das Elterngeld belohnen Erwerbstätige. 

Ein BGE würde mit dieser Familienpolitik brechen und Familien wieder ernst nehmen in ihren Aufgaben und Herausforderungen. Es würde nicht nur das Einkommen dafür bereitstellen, es würde die Entscheidung für gleichermaßen wünschenswert erachten wie eine andere. Dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine schönfärbereische und unrealistische Illusion ist, ist seit einiger Zeit stärker zu vernehmen. Siehe auch meine früheren Kommentare dazu z. B. hier und hier.

Sascha Liebermann

„Alltagskampf bis zur Erschöpfung“ – Alleinerziehende in Deutschland

In dieser Reportage des Deutschlandradios wird wieder einmal deutlich, in welche Zwänge uns die unnachgiebige Erwerbsfixierung führt, hier am Beispiel alleinerziehender Eltern. Progressive Geister werden an dieser Stelle womöglich herausstellen, wie wichtig Ganztagsbetreuung sei, damit diese Mütter, die in der Reportage porträtiert werden, vollzeit erwerbstätig sein können. Genau diese Haltung wäre jedoch kein Ausweg, sondern eine Verfestigung der Erwerbsfixierung, denn der Preis wäre, keine Zeit für die Familie, für die Kinder zu haben. Da bleibt nur ein Ausweg: Bedingungsloses Grundeinkommen

Siehe auch „Alleinerziehende – der Mut der Mücke“, „Alleinerziehende müssen Vollzeit arbeiten“ und „Das ‚Alles ist möglich‘-Mantra ist eine Lüge“

„Alleinerziehende – der Mut der Mücke“…

…ein Feature des Deutschlandfunkt. Manuskript und Audiodatei sind online verfügbar. Wieder ein schönes Beispiel dafür, auf wie einfache Weise eine Bedingungsloses Grundeinkommen Möglichkeiten schüfe und so Perspektiven entstehen ließe. Siehe auch „Vorrang von Erwerbstätigkeit – Abwertung von Familie“ und „Die Debatte um das Betreuungsgeld als Symptom“.

„Alleinerziehende müssen Vollzeit arbeiten“ sagt der Bundesgerichtshof

Das Urteil des Bundesgerichtshof aus dem vergangenen Juli lässt tief blicken (Siehe Bundesgerichtshof). Die Frankfurter Rundschau zitiert folgendermaßen:

„Der betreuende Elternteil müsse die Gründe für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts über das dritte Lebensjahr hinaus darlegen und beweisen. Das Kind könne in einer offenen Ganztagsschule betreut werden. Es sei „nicht ersichtlich, ob es daneben einer persönlichen Betreuung durch die Beklagte (Mutter) bedarf, die einer Vollzeiterwerbstätigkeit entgegenstehen könnte“, so der BGH. Demnach müsste die Mutter genauso viel arbeiten wie ihr Ex-Mann, der das Kind nicht betreut. (dpa)“

Wie viel den Bedürfnissen von Kindern angemessener stellt sich ein bGE dar, dass zum einen die Unterhaltsfrage klärt und den Unterhalt sichert, zum anderen dem alleinerziehenden Elternteil überlässt, ob er nun für das Kind zuhause bleiben oder erwerbstätig sein möchte.

Siehe auch unseren früheren Beitrag „‚Förderung des Kindeswohls‘ ohne Eltern„. Siehe auch „‚Vereinbarkeit‘ von Familie und Beruf oder doppelter Verzicht?“

„Kindesunterhalt“ und das bedingungslose Grundeinkommen

Je länger man sich mit dem bedingungslosen Grundeinkommen beschäftigt, desto mehr fallen einem die Möglichkeiten auf, die es bietet. So verhält es sich auch mit der Frage, wie sich ein bGE auf die gesetzliche Regelung des Kindesunterhalts auswirken könnte, auf die wir durch eine Zuschrift aufmerksam gemacht worden sind.

Ist das bGE hoch genug, um damit ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, dann stellt sich die Frage, ob es einer gesetzlichen Unterhaltsregelung überhaupt noch bedarf, zumindest aber, wie sie gestaltet sein muß. Ein ausreichend hohes bGE sichert den Unterhalt des Kindes ebenso wie den des mit ihm lebenden Elternteils. Je höher das bGE ist, desto weniger ist dann noch eine gesetzliche Regelung notwendig. Ist es nicht hoch genug, muß an einer Regelung der Bedarfe, die ein bGE nicht deckt, festgehalten werden.

Ein für das Wohlergehen und die Entwicklung des Kindes wichtiger Sachverhalt tritt durch die Einführung eines bGE um so deutlicher hervor: die Verantwortung der Eltern in ihrer umfassenden Bedeutung. Sie wird von den finanziellen Verpflichtungen weitgehend, je nach Höhe des bGEs sogar vollständig, entlastet. Weder kann dann der Unterhalt empfangende Partner dem Unterhalt leistenden irgendwelche Versäumnisse in dieser Hinsicht vorhalten, noch kann der Unterhalt leistende sich darauf zurückziehen, dass er damit schon seine Verantwortung wahrnimmt und der Rest der Verantwortung beim Unterhalt beziehenden Elternteil liegt.

Wird heute über Unterhaltsleistungen gestritten, sind diese Auseinandersetzungen nicht selten Ausdruck anderer Konflikte, z.B. einer nicht verwundenen Trennung, auch eines schlechten Gewissens gegenüber dem Kind u.ä. Werden heute Unterhaltsauseinandersetzungen zum Ersatzschauplatz für Konflikte, in denen es um etwas anders als den Unterhalt geht, werden diese Konflikte in ihrem eigentlichen Grund durch ein bGE leichter zu erkennen. Die Eltern können sich ihnen dann dort stellen, wo sie hingehören, sich gegebenenfalls auch Hilfe in Form von Beratung verschaffen. Das dient auch dem Wohl des Kindes, das unmittelbar am Wohlergehen der Eltern hängt.

Das Individualprinzip, dem das bGE folgt, hat also nicht nur für Familien folgen, deren Eltern noch zusammenleben, sondern auch für alleinerziehende Väter und Mütter. Gerade alleinerziehende Eltern geraten heute schnell unter Druck, wenn sie mit Erreichen des 3. Lebensjahres ihres Kindes bei Verfügbarkeit von Betreuungsmöglichkeiten eine Erwerbstätigkeit aufnehmen müssen. Mit einem bGE hingegen sind sie abgesichert und können sich so um ihre Kinder kümmern, wie sie es für richtig halten.

Sascha Liebermann

Stärkung der Familie statt Ausweitung des Erwerbsprinzips…

…das wäre die Antwort, die das bedingungslose Grundeinkommen auf das Elterngeld gäbe, doch seit Jahresbeginn wird das Gegenteil praktiziert.

Was vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als Fortschritt gepriesen wird, ist familienpolitisch tatsächlich ein Rückschritt. Denn mit dem Elterngeld wird die Orientierung am Erwerbsprinzip, die schon für das bisherige Erziehungsgeld gegolten hat, verschärft, Besserverdienende werden besser gestellt.

Zwar wird das Elterngeld aus Steuermitteln finanziert, ist also nicht im strengen Sinne eine Lohnersatzleistung. Doch die Berechnungsmodalitäten, die dem Elterngeld zugrunde liegen, behandeln es so, als sei es eine Lohnersatzleistung; oberhalb des Mindestsatzes wird es abhängig vom letzten Erwerbseinkommen gewährt. Wer vor in Anspruchnahme des Elterngeldes gut verdient hat, erhält also ein höheres, wer schlecht verdient hat, ein niedrigeres. Die einen werden für die Hinwendung zu den Kindern besser gestellt als die anderen. Wie können wir es rechtfertigen, daß es nun zwei Klassen von Eltern gibt statt einer einheitlichen Förderung, die Familien als solchen zu gute kommt?

Offenbar werden Familien in unserem Land nicht für schützenswert erachtet, ihre Stärkung ist nicht erster Zweck unserer Familienpolitik. Wer glaubt, „Anreize“ für die Gründung einer Familie setzen zu müssen, wer also davon ausgeht, eine Familie zu gründen, geschehe nur, wenn es sich lohnt, der pervertiert familienpolitische Förderung. Er behandelt Fragen unserer Zukunft, denn sie liegt in den Familien, wie eine Investition in ein Produkt, das verkauft werden soll.

Statt eines solchen Rückschrittes, der die Grundfesten unseres Gemeinwesens angreift, hätten wir einen wirklichen Schritt nach vorne tun können. Zu spät ist es in dieser Frage nicht, wir können einen wirklichen Schritt nach vorne tun. Mit der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle Bürger betrieben wir eine Familienpolitik, die diesen Namen verdient hätte. Da jeder Bürger das bGE erhielte, förderten wir Familien (2 Erwachsene, 2 Kinder = 4 Grundeinkommen) auf einfache Weise. Auch Alleinerziehende wären mit einem bedingungslosen Grundeinkommen in einer besseren Lage (1 Erwachsener, 2 Kinder = 3 Grundeinkommen).

Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen würden wir ernstmachen mit den Sonntagsreden. An die Stelle einer erwerbsorientierten Familienpolitik träte eine freiheitliche, die das Gemeinwesen stärkte.

Sascha Liebermann