Subsidiarität und BGE – kein Gegensatz

Immer wieder wird gegen das Bedingungslose Grundeinkommen eingewandt (z.B. hier), dass es gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoße. Dieses Prinzip ist folgendermaßen definiert:

„Wenn es nämlich auch zutrifft, was ja die Geschichte deutlich bestätigt, dass unter den veränderten Verhältnissen manche Aufgaben, die früher leicht von kleineren Gemeinwesen geleistet wurden, nur mehr von großen bewältigt werden können, so muss doch allzeit unverrückbar jener höchst gewichtige sozialphilosophische Grundsatz fest gehalten werden, andern nicht zu rütteln noch zu deuteln ist: wie dasjenige, was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstößt es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen; zugleich ist es überaus nachteilig und verwirrt die ganze Gesellschaftsordnung. Jedwede Gesellschaftstätigkeit ist ja ihrem Wesen und Begriff nach subsidiär; sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerschlagen oder aufsaugen.“ (Enzyklika QUADRAGESIMO ANNO, Abschnitt 79)

Deutlich wird schon zu Beginn des Abschnitts, dass nicht feststehende Aufgaben zugewiesen werden, sondern Aufgaben im Verhältnis dazu stehen, ob ein „kleineres Gemeinwesen“ sie tragen kann. Es bedarf also eines steten Abwägens und Prüfens, welche Aufgaben im Wandel der Verhältnisse von welcher Einheit der Gemeinschaft getragen werden können. Es handelt sich um kein statisches oder Aufgaben dogmatisch festschreibendes Prinzip. Der sozialphilosophische Grundsatz, an dem festgehalten werden soll, vertraut in die Kräfte des Einzelnen, er soll gestärkt werden, ohne dass damit eine individualistische Vorstellung vom Einzelnen betont wird. Denn der Einzelne ist immer Einzelner im Gemeinwesen, weswegen ihm nicht Aufgaben abgenommen werden sollen, die er bewältigen kann, das Gemeinwesen aber helfen muss, wo ohne Hilfe der Einzelne geschwächt würde. Überlassen werden soll ihm bzw. den kleineren Gemeinwesen nur, was sie zum guten Ende führen können. Was er tragen kann und was ihn überfordert, ist also stets zu erwägen und gegebenenfalls vom Gemeinwesen zu übernehmen.

Aus dem Subsidiaritätsprinzip kann also keinesfalls abgeleitet werden, dass die Einkommenserzielung dem Einzelnen überlassen werden muss, wie immer wieder behauptet wird, denn von ihr ist nicht die Rede. Mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist auch ein BGE, denn der Einzelne wird durch es gestärkt und es erlaubt ihm, Aufgaben wieder in die Hand zu nehmen, die das Gemeinwesen ihm abgenommen hat. Deswegen sprechen wir auch davon, dass das BGE einen starken und zurückhaltenden Staat zugleich ermöglicht. Stark muß er sein, wo es gilt, den Einzelnen in seinen Fähigkeiten zu schützen und zu fördern; zurückhaltend muss er sein, wo es seiner Hilfe nicht bedarf. Auch dies ist nicht einfach festzuschreiben, sondern stets zu erwägen.

Auf die Vereinbarkeit christlicher Traditionen insbesondere des viel gescholtenen Protestantismus mit dem BGE ist – entgegen anderer Stimmen – von Bischof Knuth ausdrücklich hingewiesen worden. Die christliche Tradition ist – auch nicht der Apostel Paulus, worauf wiederholt hingewiesen wurde – kein Gewährsmann gegen das BGE.

Sascha Liebermann

Mindestlöhne befestigen das Erwerbsideal, das BGE befreit uns davon

Seit einiger Zeit wird verstärkt über Mindestlöhne diskutiert, Befürworter und Kritiker tauschen regelmäßig ihre Standpunkte aus (z.B. hier). Doch diese Debatte führt uns nicht weiter, es besteht sogar eher die Gefahr, dass die Einführung von Mindestlöhnen und die damit häufig verbundene Forderung nach einer allgemeinen Reduzierung der Arbeitszeit das Erwerbsideal weiter befestigen. Statt also mit diesem Schritt das Bestehende zu festigen, sollten wir lieber gleich einen Schritt in die Zukunft machen.

Besonders bedeutsam wird die Diskussion, weil Mindestlöhne und allgemeine Arbeitszeitverkürzung auch unter Grundeinkommensbefürwortern (z.B. im Netzwerk Grundeinkommen, Unterpunkt 20 der Fragen und Antworten) Anhänger haben. Hinter diesen Erwägungen geben sich noch Vorbehalte zu erkennen, und zwar Vorbehalte hinsichtlich dessen, ob der Einzelne die Verantwortung, die das bGE ihm aufbürdet, auch schultern kann.

Schauen wir uns manche der Einwände gegen ein BGE an:

1. Das bGE führt zu Lohndumping

Auf jeden Fall führt das bGE dazu, dass zwei Funktionen von Einkommen, die heute im Lohn vereint sind, getrennt werden: Existenzsicherung und Gehalt. Das bGE übernimmt die Existenzsicherung, das Gehalt ist dann nur noch ein Wertschöpfungsanteil am Erfolg des Unternehmens. Diese Trennung beider Funktionen erlaubte in der Tat ein Absinken der Gehälter. Entscheidend ist, welche Einkommenssumme (BGE + Gehalt) jedem zur Verfügung steht. Das BGE führt lediglich zu einer veränderten Zusammensetzung. Von dieser Seite aus betrachtet, stellt das Sinken der Gehälter kein Problem dar, weil es nicht zum Sinken der Einkommen führen muß.

Darüber hinaus ist allerdings festzuhalten, daß über Gehälter verhandelt wird und Unternehmen sie nicht diktieren können. Ein bGE in ausreichender Höhe verleiht ja gerade Verhandlungsmacht, die Arbeitnehmer heute in diesem Maße nicht haben. Jegliche Furcht vor Lohndumping ist also unberechtigt, sie ist noch noch Ausdruck von Mißtrauen in die Verhandlungsfähigkeiten des Einzelnen. Wer sich mit einem bGE im Rücken auf ein niedriges Gehalt einläßt, tut das aus freien Stücken und muß es dann auch verantworten.

2. Das bGE ist ein Kombilohn und subventioniert Erwerbsarbeit

Das bGE wird sich sehr wahrscheinlich auf die Gehaltsstruktur auswirken, das haben wir schon gesehen. Es wird jedoch nicht als Subvention für Erwerbsarbeit gewährt. Zweck und Effekt sind hier voneinander zu unterscheiden. Das BGE ist ein Bürgereinkommen, Auswirkungen auf die Gehaltsstruktur sind mittelbar, die Gewährung des bGE – im Unterschied zu Lohnsubventionen – ist nicht an Erwerbsarbeit gebunden und nur vom Bürgerstatus abhängig.

Es ist also mit allen Formen der Subventionierung von Erwerbsarbeit nicht vergleichbar. Wenn es etwas „subventioniert“, dann ist es Freiheit.

3. Die Untenehmen müssen einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten, das bGE jedoch entlastet sie davon

Was ist die Aufgabe von Unternehmen, welchen Beitrag können sie leisten? Sie sollen Werte erzeugen, also Dienste und Produkte für mögliche Kunden bereitstellen. Damit sie dies unter für sie förderlichen Bedingungen tun können, muß eine entsprechende Infrastruktur bereitgestellt werden. Sie wird aus Steuermitteln finanziert. Alle Kosten, die im Wertschöpfungsprozess entstehen, das ist wiederholt dargelegt worden (vgl hier und hier), müssen von einem Unternehmen erwirtschaftet werden – das geht nur über den Absatz. Deswegen reicht ein Unternehmen seine Kosten weiter – auch die Gehälter der Mitarbeiter -, so daß sie Bestandteil der Güterpreise werden. Wer also der Auffassung ist, Unternehmen müßten mehr beitragen und dürften von den Aufwendungen für Löhne nicht unverhältnismäßig entlastet werden (siehe z.B. Netzwerk Grundeinkommen, Unterpunkt 20 der Fragen und Antworten) glaubt, die Weiterwälzung der Kosten in Netzwerkdie Güterpreise verhindern zu können. Das ist aber nicht möglich. Will man also Unternehmen in ihrem Zweck fördern, dann ist eine Steuer am wirksamsten, die am Verbrauch ansetzt, erst dann also, wenn der Wert erzeugt ist und konsumiert werden kann. Das würde die Wertschöpfung entlasten. Ein solche Steuer macht transparent, welche Kosten tatsächlich angefallen sind, sie werden nicht, wie heute, in den Güterpreisen versteckt, sondern wären für jeden auf dem Rechnungsbeleg als Steuer ablesbar. Wie effizient und ressourcenschonend produziert wird, das liegt in der Verantwortung des Unternehmens. Hoher Ressourcenverbrauch kann entsprechend besteuert werden, das würde Unternehmen dazu drängen, ressourcenschondend zu produzieren.

4. Eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung ist nötig, damit Arbeitslast wie Arbeitschancen gerecht verteilt werden

Ein bGE soll die Entscheidungsfreiheit und damit einhergehend die Verantwortung des Einzelnen stärken. Von daher liegt es nahe, ihn über seine (Erwerbs-)Arbeitszeit genauso verhandeln zu lassen wie über die Höhe seines Gehalts. Ob er mehr oder weniger arbeiten will, darüber soll er selbst befinden, er alleine kann am besten bestimmen, wieviel er zu leisten in der Lage und willig ist.

Wer eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung zusätzlich zum bedingungslosen Grundeinkommen fordert, wertet Erwerbsarbeit auf, denn: Was verteilt werden muß, ist entweder besonders begehrenswert oder besonders wertvoll. Würden wir alle Arbeit gleich verteilen wollen, bedürfte es eines gigantischen Verteilungsapparats, der dann wieder eine Definition davon benötigte, was denn als Arbeit betrachtet wird. Jegliches Engagement jenseits der Erwerbsarbeit würde damit wieder abgewertet – wir hätten nichts gewonnen.

Vergleichbar verhält es sich mit der Forderung nach einem Mindestlohn: Nur wer dem Einzelnen nicht zutraut, vernünftig zu verhandeln, kann einen Mindestlohn für notwendig erachten. Beide, eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung wie ein Mindestlohn, sind noch Ausdruck eines Mißtrauens. So ganz können wir dem Einzelnen doch nicht vertrauen, das für ihn Angemessene auszuhandeln, deswegen diese Schutzmaßnahmen. Damit wird ihm aber Verantwortung aus der Hand genommen, die er auch selbst tragen kann – vorausgesetzt, daß bGE ist hoch genug.

Keineswegs führt ein BGE von selbst dazu, daß es keine Gewerkschaften mehr geben wird. Das wird sich zeigen. Eines jedoch ist gewiß,
sie hätten andere Aufgaben als heute.

Sascha Liebermann

Die Ungewißheit der Zukunft – was bleibt?

Wer sich für ein BGE einsetzt und es in Diskussionen vorstellt, sieht sich sehr schnell der Forderung gegenüber, eine Voraussage darüber machen zu sollen, wie denn dann alles werde, ob denn überhaupt zukünftig ein BGE finanzierbar sei. Was werden die Bürger tun, wie werden sie ihr Leben gestalten, wenn sie über ein BGE verfügen. All das sind berechtigte Fragen – mit dem BGE ist eine große Ungewissheit in mancher Hinsicht verbunden.

So naheliegend und verständlich also die Sorgen sind, so missverständlich sind sie, wenn in ihnen die Hoffnung lebt, die Ungewissheit einer offenen Zukunft könnte doch vielleicht irgendwie beseitigt werden – z.B. durch Rechenmodelle. Sie können informieren, doch nur über die Vergangenheit; genauso können sie den Blick verstellen auf das konkrete, das wirkliche Leben.

Die Ungewißheit der Zukunft – was bleibt? weiterlesen

Leiharbeit, Zeitarbeit, prekäre Lebensverhältnisse – wie sähe es mit einem BGE aus?

Seit einiger Zeit wird viel über die Zunahme von Leiharbeit, Zeitarbeit und prekäre Lebensverhältnisse berichtet und diskutiert. Es scheint auf den ersten Blick eindeutig, worum es dabei nur gehen kann: um befristete Arbeitsverhältnisse, die zu Einkommensunsicherheit führen; um Beschäftigungsverhältnisse mit niedrigen, nicht existenzsichernden Einkommen sowie um Statusunsicherheit als Arbeitnehmer – der Einzelne verliert an Verhandlungsmacht. Unter den gegenwärtigen Bedingungen der Einkommenserzielung werden die Freiheiten enger, nicht nur für diejenigen mit geringen Qualifikationen, auch für andere: in keinem Bereich mehr sind Arbeitsplätze sicher. Diese Entwicklung hat zahlreiche Folgen. Entscheidungen, die über einen längeren Zeitraum sich auswirken und die zu treffen eine gewisse finanzielle Absicherung voraussetzt, werden so erschwert, wenn nicht gar unmöglich. Auch für die Frage der Familiengründung ist diese Lage nicht ohne Wirkung, wenngleich sie nicht alleine entscheidend ist.

Doch all die aufgelisteten Phänomene werde nur zu Problemen, weil wir keine Absicherung vorsehen, die von einer Einkommenserzielung über geregelte Erwerbsarbeit unabhängig ist. Gäbe es ein bedingungsloses Grundeinkommen in ausreichender Höhe, was wäre an Leiharbeit problematisch? Verhandlungsmacht würden Leiharbeiter im Unterschied zu heute nicht einbüßen, sie würden erst welche gewinnen. Zeitarbeit könnte zu Projektarbeit werden, ohne dass Einkommensungewißheit damit verbunden wäre. Was bliebe von „prekären Lebensverhältnissen“ übrig?

Etwas ganz anderes, als heute damit verbunden wird. „Prekär“ kann eine Lebenssituation in zwei ganz verschiedenen Bedeutungen sein. Die eine benennt schwierige, die Existenz bedrohende Einkommensverhältnisse. Letztlich bleibt dann der Gang zur Sozialbehörde mit all seinen stigmatisierenden Folgen. „Prekär“ kann aber ein Leben auch in einem anderen Sinn werden, der für gewöhnlich mit dem Ausdruck nicht verbunden wird: dem einer Lebenskrise als Sinnkrise. Sie kann durch keine Einkommensgarantie aufgehoben werden, keine Bildungspolitik kann sie verhindern. Solche Krisen gibt es heute auch, jeder hat auf sie eine Antwort zu finden, allerdings geben wir heute noch eine Antwort vor, die wir für besonders gut halten: Erwerbsarbeit. Auch wenn jeder schon vor die Frage gestellt ist, was er mit seinem Leben anfangen, was er aus ihm machen will, kann er doch heute an dieser einen Krücke gehen, in ihr eine Antwort erkennen. Wer Erwerbsarbeit leistet, macht nach allgemeiner Anschauung auf jeden Fall etwas Sinnvolles. Das spürt besonders, wer zur Arbeitsagentur geht und ihr Kunde wird.

Längst schon ist diese Antwort aber brüchig geworden, die Sinnfrage verlangt nach individuierten Antworten, jeder muß die geben, die ihm gemäß ist. Gäbe es ein BGE, stellt sich die Frage radikaler, es gäbe keine Krücke mehr, an der wir gehen könnten. Nicht würden wir in einem Schlaraffenland leben, wie immer wieder suggeriert wird. Vielmehr wäre es genau anders herum, wir wären mit der Frage der Freiheit und des Lebensinns viel härter konfrontiert. Keine kollektiv posivtiv besetzte Antwort würden den Weg weisen, wir müßten ihn selbst finden. Die wirklichen Lebensfragen träten um so deutlicher hervor, wenn wir von Einkommenssorgen befreit wären, Fragen, auf die keine politische Planung eine angemessene Antwort zu geben vermag.

Genau eine solche Situation wäre unserer Demokratie gemäß: sie ruht auf der Bereitschaft der Bürger, ihr Leben in die eigenen Hände zu nehmen. Ein BGE würde sie darin bestärken, ihnen den Rücken stärken, damit sie ihren Weg zu finden zum Gemeinwohl beizutragen. Mit einem BGE im Rücken trifft einen die Sinnfrage erst mit voller Wucht.

Sascha Liebermann

"Bedingungsloses Grundeinkommen – ein gesellschaftliches Zukunftsmodell?" – Workshop in Dortmund

Unter diesem Titel findet am 13. und 14. Juni ein Workshop in der Sozialforschungsstelle Dortmund, veranstaltet vom „Forum Neue Politik der Arbeit“ (Flyer Workshop.pdf), statt.
Für die Initiative wirken Ute Fischer (gemeinsames Papier mit Helmut Pelzer), Thomas Loer (Thesen) und Sascha Liebermann (Thesen) mit. Papiere weiterer Referenten sind auf der Website in der Rubrik „Workshops“ abgelegt.

Papiere und Fotos zur Veranstaltung finden Sie auch hier.

Beitrag zum BGE in "Streetworker" nicht von uns autorisiert

Im Streetworker, einem Magazin, das durch Strassenverkäufer angeboten wird, ist offenbar ein Artikel über das Bedingungslose Grundeinkommen erschienen, der auf uns bezug nimmt und unsere Kontaktadresse angibt. Wir haben schon mehrere Zuschriften erhalten, die sich über den Artikel äußern. Aus diesem Grund möchten wir darauf hinweisen, dass wir weder den Artikel verfasst noch ihn autorisiert haben. Auch ist uns der Text nicht bekannt, so dass wir hätten Stellung beziehen können.

"Grundeinkommen in theologischer Sicht"

Anläßlich einer Tagung in Hamburg im vergangenen November hat Bischof Dr. Hans-Christian Knuth, Mitglied des Bischofskollegiums der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche, ein außerordentlich interessantes Referat über Grundeinkommen in theologischer Sicht gehalten. Die darin hergeleitete theologische Begründung für ein Bedingungsloses Grundeinkommen läßt sich leicht in eine säkulare Herleitung übersetzen. Wie die Staatsbürgerschaft in einem demokratischen politischen Gemeinwesen bedingungslos verliehen wird, so würde auch das Grundeinkommen gewährt: bedingungslos. Erst mit diesem Schritt werden die Bürger um ihrer selbst und damit das Gemeinwesen um seiner selbst willen anerkannt – und nicht, weil es einem Zweck jenseits seiner selbst dient.

Argumente für Erziehungscamps – Einwände gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen

Wer die Diskussion um Gewalttaten Jugendlicher verfolgt hat, wird sich in manchem an die Einwände gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen erinnert fühlen. Von einem BGE befürchten einige, dass es den Anreiz Arbeit aufzunehmen abschaffe, dass manchen damit die Disziplinierung, manchmal auch als Strukturierung bezeichnet, durch einen geregelten Arbeitstag fehle und sie nur herumhängen und verwahrlosen. Deswegen müssen Bürger, die sich als nicht arbeitswillig zeigen, auch entsprechend sanktioniert werden. Nicht von ungefähr hat Götz W. Werner Hartz IV einmal mit offenem Strafvollzug verglichen. Zusammenfassen lassen sich diese Einwände auch so: Wozu der Mensch nicht angehalten wird, wofür ihm keine Belohnung winkt, das ist er nicht zu unternehmen bereit. Zwar können wir mit diesem Menschenbild nicht erklären, weshalb all die unentgeltlichen Leistungen in unserem Gemeinwesen erbracht werden. Wir können damit auch nicht erklären, weshalb viele trotz der Widerstände, auf die sie treffen, sich nicht von ihren Vorhaben abbringen lassen. Unerklärlich bleibt mit diesem Menschenbild auch, wie eine Demokratie überhaupt lebensfähig ist, wo sie doch gerade die Bürger zum Souverän erhebt und ihnen also vertraut. Dennoch wird in mehr Selbstbestimmung eine Bedrohung erkannt.

Nun wird angesichts der Gewalttaten Jugendlicher von schärferen Gesetzen eine abschreckende, von „Erziehungscamps“ eine heilsame Wirkung erhofft. In „strengen Regeln, Sport, Disziplin, Arbeit und Verhaltenstraining“ (CDU, Wiesbadener Erklärung) wird ein probates Mittel erblickt, damit die Täter wieder einen „Weg in die Gesellschaft“ finden. „Pädagogik ohne Härte“ (Roland Koch in „Hart aber Fair“, ARD) sei der falsche Weg. Neben einer strafrechtlichen Verfolgung solcher Taten, die notwendig ist, wird wenig davon gesprochen, weshalb solche Taten verübt werden, was ihr Entstehungshintergrund ist, welche Schlussfolgerungen sie auf die Persönlichkeit der Täter und damit auf Resozialisierungschancen zulassen. Über Hinweise von Experten auf die illusionären Hoffnungen, die mit schärferen Strafen verbunden werden, wird hinweggesehen.

Vergleichbar der Diskussion über den „Missbrauch“ von Sozialleistungen, über die Wirkungen einer sozialen Hängematte und den „Missstand“ dauerhaften Sozialhilfebezugs werden all zu schnell bloß Symptome festgestellt. Verzichtet wird aber auf eine tragfähige Erklärung jenseits oben genannter Vorstellungen vom Menschen als anreizgesteuertem Wesen. Beide, jugendliche Gewalttäter wie dauerhaft Sozialhilfe Beziehende, werden durch weitere Sanktionen nur noch mehr in die Enge getrieben. Während im einen Fall u.a. ein schwaches Selbstwertgefühl und mangelnde Aggressionskontrolle, die auf ein sozialisatorisches Misslingen schließen läßt, zu Gewalttaten führt, ist im anderen Fall ein schwaches Selbstwertgefühl und eine traumatisierte Lebensgeschichte Grund dafür, das Leben nicht so in die eigenen Hände nehmen zu können, wie es unseren Vorstellungen entspricht. In beiden Fällen besteht ein Ausweg jenseits dauerhafter Sicherheitsverwahrung und Dauerstigmatisierung nur darin, Erfahrungen zu ermöglichen, an denen ein Selbstwertgefühl sich bilden kann. Jugendliche Gewalttäter werden nur dann nicht mehr gewalttätig werden, wenn sie Bindungserfahrungen machen können, wenn sie also in ihrer Problemlage ernst genommen und als Individuen anerkannt werden. Sozialhilfebeziehern wäre schon viel mit der Aufhebung des Stigmas geholfen, das Druck auf sie ausübt. Gerade sie, die sich wenig verteidigen und ihren Rechtsanspruch eher aufgeben, werden von den Sanktionen der ARGEn besonders in die Enge getrieben.

Aufheben würde diese Stigmatisierung ein Bedingungsloses Grundeinkommen, das von der Wiege bis zur Bahre gewährt wird und die Bürger um ihrer selbst willen anerkennt. Erst dann ist das normative Ideal aufgehoben, nachdem alle in eine Erwerbsarbeit streben sollen, ein Ideal, das zu der Stigmatisierung führt, die autonomiehemmend und nicht autonomiefördernd wirkt.

In der Diskussion über Erziehungscamps wie in der zum Bedingungslosen Grundeinkommen geht es darum, dass wir eine Antwort auf die Frage geben, wodurch ein mündiges Leben befördert wird. Wollen wir unsere, der Bürger, Mündigkeit stärken, dann müssen wir um unserer selbst willen ernst genommen und anerkannt werden. Mündig zu sein setzt aber voraus, sich bilden und engagieren zu können, wo der Einzelne es für wichtig und richtig erachtet. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen erst legt uns Bürgern die Verantwortung in die Hände, von der gerne geredet, für die aber wenig getan wird.

Sascha Liebermann

Kunst und Wissenschaft – und das bedingungslose Grundeinkommen

Die Förderung von Kunst und Wissenschaft gehört zu unserem Selbstverständnis als Gemeinwesen, beide zu fördern, gehört zu unserer Identität. Dies haben wir entsprechend im Grundgesetz zum Ausdruck gebracht.

Kunst und Wissenschaft zu fördern heißt: Neues zu ermöglichen, Neues, das um seiner selbst willen hervorgebracht wird. Ob daraus ein praktischer Nutzen gezogen werden kann, bleibt dabei stets offen. Gestaltete Erkenntnis, sei es sinnliche in der Kunst, sei es begriffliche in der Wissenschaft ermöglicht Verstehen und Erfahrung. Erkenntnis um ihrer selbst willen heißt, Routinen aufzugeben; Selbstverständliches wie Fremdes zu betrachten, nur um zu verstehen, wie es zu dem geworden ist, was es ist, muss in Absehung davon geschehen, wozu es gut sein kann. Erst dann ist es frei davon, in den Dienst eines bestimmten praktischen Zweckes gestellt zu werden. Kunst und Wissenschaft kann es nur geben, wo ihre Erkenntnis und Erfahrung um ihrer selbst willen geachtet und ermöglicht werden.

Da Kunst und Wissenschaft nicht an Verkauf und Absatz orientiert sind, sich also nicht selbst unterhalten können, bedürfen sie einer Alimentierung. Diese Alimentierung eröffnet einen Schonraum das zu tun, was beide auszeichnet. Der heute verschmähte und als Überbleibsel der Vergangenheit gescholtene Elfenbeinturm ist nichts Verdammenswertes, er ist für Wissenschaft unerlässlich – er bildet diesen Schonraum, in dem nach eigenen Regeln methodisch diszipliniert über die Geltung von Hypothesen gestritten werden kann. Das muß keineswegs heißen, dass Probleme der Gegenwart in ihn nicht hereingelassen werden. Sie werden dort aber nicht praktisch gelöst, sondern nur erforscht.

Wie sieht es in unserem Gemeinwesen aus, fördern wir Kunst und Wissenschaft so, wie es angemessen wäre?

Wer heute künstlerisch oder wissenschaftlich tätig sein will, sieht sich vielen Unwägbarkeiten und Hindernissen gegenüber. Verläßliche Einkommen erzielen nur diejenigen Künstler, die eine Dauerstelle an einer Hochschule innehaben, sehr bekannt sind, stetig Engagements erhalten (z.B. bei Ausstellungen, Theater, Oper, Film und Fernsehen) oder ihre Werke aufgrund großer Nachfrage einkömmlich verkaufen können. Das ist eine Minderheit. Andere müssen ihre Werke verkaufen oder einen Nebenberuf ergreifen, wenn sie künstlerisch tätig sein wollen. Wieder andere können froh sein, wenn sie eine Förderung (Stipendien usw.) erhalten, die ihnen den Freiraum gewährt, künstlerische Werke zu schaffen. Die Unsicherheit, ein Einkommen zu erzielen, ist in diesem Beruf besonders groß.

Für Wissenschaftler ist die Lage ähnlich. Nur Dauerstellen an Universitäten, Hochschulen oder Forschungsinstituten erlauben heute eine kontinuierliche, von Modediskussionen und der Wissenschaft äußerlichen Zwecken unabhängige Forschung. Wer eine solche Stelle nicht in Aussicht hat, ist auf befristete Verträge angewiesen, während deren Laufzeit (meist 2-3 Jahre) schon die Finanzierungsmittel für Folgeverträge eingeworben werden müssen. Wer solche Verträge nicht erhält, kann auf befristete Stipendien hoffen, die ihm eine Verschnaufpause im Rattenrennen um die Forschungsfinanzierung verschaffen. Aber, wie soll geforscht werden, wenn kurz nach Projektbeginn schon wieder Mittel eingeworben werden müssen? Ist Muße unter diesen Bedingungen überhaupt möglich oder wird Wissenschaft zu Wissenschaftsmanagement?

Und die anderen? Viele Forscher, heute insbesondere die jungen, die ja bekanntlich unsere Zukunft sein sollen, warten Jahre darauf, falls sie überhaupt einmal auf eine Professur berufen werden – das ist der Gang der Dinge. Eine wissenschaftliche Karriere ist riskant wie kaum eine andere. Einige verlassen die Universitäten und müssen ein Einkommen für ihren Lebensunterhalt außerhalb von Forschung und Lehre erzielen. Nicht einmal Lehraufträge vergüten wir angemessen (30 € pro Semesterwochenstunde, Vor- und Nachbereitung inklusive). An anderen Ländern nehmen wir uns gerade in dieser Frage kein Beispiel, wo wir uns doch sonst nicht scheuen, sie als Vorbild zu nehmen. In der Schweiz z.B. ist die Vergütung für Lehraufträge bis zum Zehnfachen höher als bei uns. Kunst und Wissenschaft, können wir daraus schliessen, sind uns wenig wert, auch wenn Sonntagsreden anderes verkünden.

Ein Bedingungsloses Grundeinkommen würde auch in diesem Zusammenhang enorme Möglichkeiten schaffen. Sicher, an der inneren Verfasstheit von Wissenschaft und Kunst änderte es nichts, dafür müssen Wissenschaftler und Künstler selbst sorgen. Doch mit einem BGE wären sie zumindest davon entlastet, in Hochschulen streben zu müssen, um ein Einkommen zu erzielen. Sie könnten gar ihre Stellen aufgeben, wenn wie heute – u.a. durch die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen – die Vernichtung der Wissenschaft betrieben wird.

Gäbe es ein BGE, müßten Universitäten und Kunsthochschulen vielmehr um gute Mitarbeiter werben. Wer heute eine Stelle aufgibt, gibt damit beinahe automatisch auch Forschung und Lehre auf, denn er muß nun auf anderem Wege ein Einkommen erzielen. Mit einem BGE wäre dies anders. Eine Stelle aufzugeben, wie manche Professoren (Frühpensionierung) es heute schon tun, um wieder forschen zu können, wäre einfach. Junge Wissenschaftler müßten sich nicht bieten lassen, was ihnen heute abgefordert wird. Auf der Grundlage eines BGEs könnten sie forschen, Künstler könnten Werke schaffen. Sich mit Kollegen zu assoziieren, ohne in einer Forschungseinrichtung angestellt zu sein, wäre selbstverständlich. Wissenschaftler wie Künstler wären freier, auch Stipendien abzulehnen, die sie zu sehr gängeln.

Ein BGE fördert Vielfalt, Kunst und Wissenschaft könnten auch unabhängig von festen unbefristeten Arbeitsstellen betrieben werden. Zugleich schätzten wir damit Bildung um ihrer selbst willen wert. Mit einem BGE machten wir ernst mit der Freiheit von Forschung und Lehre. Zwar könnte es die Umwandlung von Universitäten und Hochschulen in Lernfabriken, die sich gegenwärtig vollzieht, nicht verhindern, es schüfe aber ein Gegengewicht.

Sascha Liebermann

"Das Unrecht des Bürgerlohns" – Otfried Höffe zum bGE

Otfried Höffe, Professor für Philosophie an der Universität Tübingen, hat sich in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 22. Dezember (Die Ordnung der Wirtschaft, S. 13) mit dem bedingungslosen Grundeinkommen beschäftigt. Doch seinem Diktum – „Das Philosophieren kann an nahezu jedem Punkt unserer Alltagserfahrung ansetzen. Es bedarf nur der Fähigkeit, Bekanntes in Frage zu stellen: methodisch, aber auch ‚erfahrungsgesättigt‘, gründlich und unter Einbezug der eigenen Voraussetzungen“ – ist er dabei nicht gefolgt. Sonst wäre seine Auseinandersetzung nicht so grobschlächtig ausgefallen. Weder ist sie auf der Höhe der Argumentation, die für ein bGE vorliegt, noch ist sie informiert, wie schon der Titel zu erkennen gibt.

Vom „Bürgerlohn“ zu sprechen muß jeden befremden, der sich mit dem bGE beschäftigt. Denn, weder fordert einer der von ihm genannten Befürworter (Götz W. Werner, Thomas Straubhaar, Dieter Althaus) einen Bürger-Lohn, noch ist das bGE als solcher gedacht. Einen Lohn erhält man für eine Leistung, die man erbracht hat. Das bGE hingegen wird den Bürgern um ihrer und des Gemeinwesens willen gewährt. Grund für Höffes Umdeutung des bGEs sind wohl eher seine eigenen Überlegungen, die ihn zu folgendem Schluß führen:

„Soll der Ausdruck [Bürgerlohn, SL] die angezeigte Sache tatsächlich beinhalten, müsste der Bürgerlohn durch einen Bürgereinsatz, eine Bürgerarbeit, komplettiert werden.“

Ist das bGE umgedeutet, muß dieser Schluß konsequent erscheinen – nur: Höffe trifft damit nicht diejenigen, die er kritisiert, sondern sich selbst.

Es wundert dann auch nicht, daß Höffe die Erwerbfixierung fraglos voraussetzt. Folglich kann auch Selbstverwirklichung nur in Arbeitsplätzen erreichbar sein, als sei eine Selbstverwirklichung jenseits davon nicht einmal denkbar, allenfalls ist sie eine schöne Ergänzung. Was wie unverrückbare Wahrheiten behandelt wird, stellt doch ein historisch Gewordenes dar. Das aber, obgleich Höffe selbst darauf eingeht, bleibt für seine Überlegungen zum bGE folgenlos.

Er folgert ganz konsequent:

„Dass heute die Vollbeschäftigung nicht mehr die der Industriegesellschaft sein kann, ist richtig, aber trivial. Vor allem spricht dieser Umstand nicht gegen das Ziel selbst, das sich immerhin vom Sozialstaatsprinzip, vielleicht sogar von der Menschenwürde, jedenfalls vom Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung her rechtfertigt.“

Und an anderer Stelle:

„Vielmehr ist es die Aufgabe der Politik, zu einem Wirtschafts-, Sozial- und Rechtsklima beizutragen, das beides fördert: die Bereitschaft zu arbeiten und das Erhalten und Entstehen von Arbeitsplätzen statt des „Wegrationalisierens“.“

Anstatt es zu begrüßen, dass wir uns von vielen geisttötenden Arbeiten mit Hilfe von Technologie entlasten und dadurch Freiräume gewinnen, wettert Otfried Höffe gegen „Rationalisierung“. Allerdings, auch dies ist konsequent. Wer Selbstverwirklichung und Selbstbestimmung so unverrückbar von verfügbaren Arbeitsplätzen abhängig macht, für den muß die Ersetzung menschlicher Arbeitskraft durch Maschinen eine Bedrohung darstellen, der kann nicht sehen, dass Maschinen nur geronnener Geist (Max Weber) und damit Ausdruck menschlicher Schaffenskraft sind, die uns Lebenszeit zurückgewinnen erlaubt. Diese Freiräume sind gerade die Voraussetzung dazu, sich in einer frei gewählten Tätigkeit verwirklichen zu können. Wo diese Verwirklichung erfolgt, gehört das nicht auch zur Freiheit der Bürger?

Höffe sieht auch, welche Bedeutung und welchen Umfang ehrenamtliches Engagement heute schon hat, zieht daraus aber keine Schlussfolgerung. Er hätte folgern können, das dieses Engagement allen Zweiflern und Volkspädagogen widerspricht, die befürchten, der Untergang des Abendlandes stehe bevor, wenn ein bGE eingeführt werde. Weshalb sollte, was heute noch Ehrenamt heißt, nicht zum Hauptamt werden können? Für Höffe allerdings ist das undenkbar.

Und weiter heißt es an anderer Stelle:

„Und weil man bei der Teilnahme, bei der aktiven Mitgestaltung am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben, sich selbst entfaltet, fällt diese kontributive (Beteiligungs-)Gerechtigkeit mit einem aufgeklärten Selbstinteresse weitgehend zusammen.“

Entweder schließen wir hieraus, daß der Einzelne sich ohnehin engagieren wird, da Selbstbestimmung, Freiheit und Mitgestaltung am Gemeinwesen seinem innersten Wunsch entsprechen – dann landen wir bei der Idee des bGE. Oder aber Höffe verlangt doch die Einsicht des Einzelnen in ‚objektive’ Notwendigkeiten – dann ist der Schritt zum bevormundenden Gemeinwesen getan. So nah beieinander können Freiheit und Bevormundung liegen.

„Weil es schwer einzusehen ist, warum nicht jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten zum Lebensunterhalt beitragen soll, hat der Heranwachsende eine Pflicht, sich zum künftigen Wirtschaftsbürger zu entwickeln. Für die Elementarstufe hat er die Fähigkeit und Bereitschaft zu erwerben, überhaupt seinen Lebensunterhalt möglichst selbst zu verdienen.

Der Illusion des Leistungslohnes, mittels dessen jeder seinen Unterhalt „selbst verdient“, erliegt auch der Verfasser. Wie schwierig und meist kaum möglich es ist, Leistungen Personen zuzurechnen, übergeht er beflissen. In einem Gemeinwesen, das, wie unser Land, eine so gewaltige Wertschöpfung und andere Leistungen hoch arbeitsteilig zustande bringt, ist es geradezu weltfremd davon auszugehen, der Einzelne müssen seinen Unterhalt „verdienen“. Dieser vermeintliche Verdienst, den Höffe im Auge hat, ruht auf Voraussetzungen, die sich andernorts bilden als im Arbeitsmarkt: im Gemeinwesen und in der Familie. Beide Leistungen erfahren heute nicht die Anerkennung, die ihnen gebührt. Ein bGE hingegen würde sie aufwerten und all die dirigistischen Bemühungen heutiger Familienpolitik (siehe: „Kindesunterhalt“ und „Rürups Sockelrente – ein Irrweg“, von Heike Göbel, FAZ) überflüssig machen.

Die voranstehend zitierte Passage wird mit folgendem Satz abgeschlossen:

„Die Steigerung besteht in der Fähigkeit, einer Arbeits- und Berufstätigkeit nachzugehen, die der Begabung entspricht, sogar deren Entfaltung ermöglicht, folglich zur Selbstverwirklichung beiträgt.“

Und:

„Die für den Menschen unverzichtbare Anerkennung hängt in hohem Maß von der Berufs- und Arbeitswelt ab. Das aufgeklärte Selbstinteresse drängt daher die Politik, sowohl die Wirtschafts- als auch die Sozial- und die Bildungspolitik, beides zu prämieren: auf Seiten der Volkswirtschaft die Schaffung von Arbeitsplätzen und auf Seiten der Individuen jene Suche nach Berufsfähigkeit und nach Arbeitsplätzen, die auch Mühen und Durststrecken in Kauf
nimmt.“

Die Chancen, dass es zu einer Passung von Fähigkeiten und Berufstätigkeit kommet, sind dort am größten, wo der Einzelne frei entscheidet, wie er sich einbringen will. Setzt man Beruf mit Berufung und nicht mit Arbeit gleich, dann muß dies in einem freiheitlichen Gemeinwesen auch außerhalb der Erwerbstätigkeit möglich sein. Dazu würde das bGE befähigen. Höffes Erwerbsfixierung hingegen bewirkte nur, dass an der Abwertung nicht erwerbsförmigen Engagements festgehalten wird. Er, als Professor einer deutschen Universität, könnte es besser wissen, bezieht er nämlich kein Gehalt, vielmehr wird er alimentiert. Diese Alimentierung gewährleistet, dass er forschen und lehren kann, was er für wichtig und richtig hält. Das bGE würde allen ermöglichen, was verbeamteten Professoren vorbehalten ist, und zugleich stärkte es unsere Demokratie, denn wir Bürger hätten mehr Freiräume, um uns einzumischen.

Sascha Liebermann