Stärkung der Familie statt Ausweitung des Erwerbsprinzips…

…das wäre die Antwort, die das bedingungslose Grundeinkommen auf das Elterngeld gäbe, doch seit Jahresbeginn wird das Gegenteil praktiziert.

Was vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als Fortschritt gepriesen wird, ist familienpolitisch tatsächlich ein Rückschritt. Denn mit dem Elterngeld wird die Orientierung am Erwerbsprinzip, die schon für das bisherige Erziehungsgeld gegolten hat, verschärft, Besserverdienende werden besser gestellt.

Zwar wird das Elterngeld aus Steuermitteln finanziert, ist also nicht im strengen Sinne eine Lohnersatzleistung. Doch die Berechnungsmodalitäten, die dem Elterngeld zugrunde liegen, behandeln es so, als sei es eine Lohnersatzleistung; oberhalb des Mindestsatzes wird es abhängig vom letzten Erwerbseinkommen gewährt. Wer vor in Anspruchnahme des Elterngeldes gut verdient hat, erhält also ein höheres, wer schlecht verdient hat, ein niedrigeres. Die einen werden für die Hinwendung zu den Kindern besser gestellt als die anderen. Wie können wir es rechtfertigen, daß es nun zwei Klassen von Eltern gibt statt einer einheitlichen Förderung, die Familien als solchen zu gute kommt?

Offenbar werden Familien in unserem Land nicht für schützenswert erachtet, ihre Stärkung ist nicht erster Zweck unserer Familienpolitik. Wer glaubt, „Anreize“ für die Gründung einer Familie setzen zu müssen, wer also davon ausgeht, eine Familie zu gründen, geschehe nur, wenn es sich lohnt, der pervertiert familienpolitische Förderung. Er behandelt Fragen unserer Zukunft, denn sie liegt in den Familien, wie eine Investition in ein Produkt, das verkauft werden soll.

Statt eines solchen Rückschrittes, der die Grundfesten unseres Gemeinwesens angreift, hätten wir einen wirklichen Schritt nach vorne tun können. Zu spät ist es in dieser Frage nicht, wir können einen wirklichen Schritt nach vorne tun. Mit der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle Bürger betrieben wir eine Familienpolitik, die diesen Namen verdient hätte. Da jeder Bürger das bGE erhielte, förderten wir Familien (2 Erwachsene, 2 Kinder = 4 Grundeinkommen) auf einfache Weise. Auch Alleinerziehende wären mit einem bedingungslosen Grundeinkommen in einer besseren Lage (1 Erwachsener, 2 Kinder = 3 Grundeinkommen).

Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen würden wir ernstmachen mit den Sonntagsreden. An die Stelle einer erwerbsorientierten Familienpolitik träte eine freiheitliche, die das Gemeinwesen stärkte.

Sascha Liebermann

Demokratie und bedingungsloses Grundeinkommen

Grundeinkommen.tv hat neue Filme auf seine Website gestellt. Beide Kurzfilme gehen auf die Eingangsstatements von Margit Appel (Netzwerk Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt, Österreich) und Sascha Liebermann anläßlich der Veranstaltung „Einkommen schafft Arbeit – Mehrwert durch Grundeinkommen“ im unternehmen mitte in Basel zurück.

Das solidarische Bürgergeld – nicht weitreichend genug

Seit einigen Wochen gibt es die Website „Pro Bürgergeld“, auf der Ministerpräsident Dieter Althaus seinen Vorschlag eines solidarischen Bürgergeldes vorstellt. Das solidarische Bürgergeld ist freiheitlicher als unser gegenwärtiges Sozialsystem. Es sieht ein Leben vor, indem der Einzelne sich nicht dafür erklären muß, wenn er keiner Erwerbsarbeit nachgehen will – das soll das Bürgergeld ermöglichen.

Bei allem Fortschritt bedeutet das Bürgergeld aber eine Beschränkung dessen, was ein wirkliches bedingungsloses Grundeinkommen leisten könnte.

Während jegliches zusätzliche Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet werden soll (Einkommensteuersatz von 50 bzw. 25%), also dem Prinzip einer Negativen Einkommensteuer folgt, bliebe ein bedingungsloses Grundeinkommen unangetastet. Ein bGE stellte eine von jeglichem Zusatzeinkommen unabhängige Einkommensquelle dar. Es würde unabhängig von jeglicher Leistungserbringung gewährt, es wäre ein wirkliches Bürgereinkommen, das jedem Staatsbürger – und darüber hinaus jedem, den wir für bezugsberechtigt erklären – zu jeder Zeit ohne Verrechnung zustünde, von der Wiege bis zur Bahre.

Durch die Anrechnungsprinzip verwandelt sich das leistungsunabhängige solidarische Bürgergeld hingegen ab einer bestimmten Einkommenshöhe (1600€, Transfergrenze) in ein leistungsabhängiges Einkommen. Damit wird ein Kerngedanke des bedingungslosen Grundeinkommens aufgegeben: zu jeder Zeit den Bürgern als Bürgern ein leistungsloses Einkommen zu gewähren.

Das Bürgergeld bei 800€ (abzüglich 200€ Gesundheitsprämie) anzusetzen, entspringt offenbar verschiedenen Überlegungen. Es soll nicht teurer werden als das bisherige Sozialsystem. Aber, was heißt teurer und weshalb sollten wir nicht mehr ausgeben? Die Frage ist, welchen Anteil der Wertschöpfungsleistung wir auszugeben bereit sind für ein wirklich freiheitliches Transfersystem. Es soll „aktivierend“ wirken, womit Vorbehalte der bGE-Kritiker offenbar doch geteilt werden, die behaupten, die Bürger seien letztlich träge und faul, von sich aus nicht bereit, sich zu engagieren, wenn es sich nicht geldwert „lohnt“.

Das Festhalten an der Einkommensbesteuerung entspringt offenbar dem Gedanken, daß es ungerecht sei, Einkommen im allgemeinen unbesteuert zu lassen. Dieser Gedanke entsteht nur in einer Gerechtigkeitsvorstellung, die Geldbesitz für bedeutsamer erachtet als Geldnutzung. Mit einer Umstellung des Steuerwesens von der Einkommens- zur Verbrauchsbesteuerung (Benediktus Hardorp, Götz W. Werner) könnten wir uns von einem Vorurteil befreien. Wir würden zukünftig nur noch dort besteuern, wo Leistungen verbraucht werden, nicht aber dort, wo Geld investiert, sinnvoll genutzt wird, um Neues zu schaffen.

Bedingungsloses Grundeinkommen und Konsumbesteuerung – beides gemeinsam bildet einen Weg in die Zukunft, einen Weg in ein wirklich freiheitliches und solidarisches Gemeinwesen.

Sascha Liebermann

Bildung setzt Neugierde voraus – das bedingungslose Grundeinkommen schafft Freiräume dazu

Bildung sei für ein Land, das arm an Rohstoffen ist, die Grundlage seines Wohlstands. Solche und ähnliche Weisheiten werden heute von jedem aufgesagt, der seine Lehren aus PISA und anderen Bildungsmessungsstudien gezogen haben will und der sich dazu bekennt, uns aus unserer Misere einen Weg zu weisen. Wer wollte dem im allgemeinen widersprechen?

Doch bei allem Bekenntnis liegt der Teufel im Detail. Was sollen die Maximen sein, nach denen diese Bildung, in der unsere Zukunft liege, ermöglicht wird? Da sie allzuleicht als Heilmittel betrachtet wird, mit dem auch über die Misere derer behoben werden könne, die heute ohne Bildungsabschluß bleiben, ist Besonnenheit unerläßlich. Statt, einer Leerformel gleich, nach Bildung zu rufen, müssen wir uns fragen, welche Bildung wir meinen und was der Grund dafür ist, daß manche ihrer ermangeln.

Bildung setzt eine Bereitschaft, sich zu bilden, voraus. Damit ist nichts Großartiges gemeint, keine bildungsbürgerlichen Ambitionen oder dergleichen, sondern lediglich die Grundlage jeglichen Bildungsprozesses: Neugierde. Darauf hinzuweisen, könnte man für banal halten, doch angesichts der Reformen im Bildungswesen, die zwar von „Bildung“ reden, aber Trichterpädagogik fördern, muß daran erinnert werden. Die Neugierde, die zum einen Bildung erst ermöglicht, zum anderen durch Bildung bestärkt und gefestigt wird, bedarf eines fördernden und ermunternden Bildungswesens (Siehe Sascha Liebermann „Erfahrung ermöglichen oder Wissen vermitteln?„). Nur, wenn es dem Einzelnen die Chance gibt, Erfahrungen zu machen, Unbekanntes in seinen vielfältigen Qualitäten zu erkunden, nur dann wird er ernst genommen, dann wird seine Neugierde als Lebenshaltung bestärkt und gefestigt werden.

Das Bildungswesen allerdings kann nur Möglichkeiten schaffen, es kann das Gelingen nicht garantieren, ganz gleich, ob in der Schule, an der Universität oder sonstwo. Will der Einzelne nicht, läßt sich Bildung nicht erzwingen. Es muß zwar möglich sein, ihn zur Räson zu rufen, ihm seine Verantwortung bewußt zu machen und ihm dann dabei zu helfen, etwaige Schwierigkeiten zu bewältigen. Wo er dennoch nicht dazu bereit ist, stößt das Bildungswesen an seine Grenze. Daran ändern auch all die Bildungsprogramme nichts, die Gutes beabsichtigen, aber statt Pluralität zu ermöglichen Zentralisierung befördern – wie die gegenwärtigen Reformen des Bildungswesens.

Selbständigkeit und Verantwortung werden zwar in Sonntagsreden beschworen, in Sachen Bildung jedoch werden sie den Neugierigen tatsächlich – auch Schülern wie Studenten – allzuselten zugestanden. Es soll nicht mehr ausreichen, Erfahrungen eines Gelingens, damit kehrseitig auch eines Scheiterns, zu ermöglichen. Das Gelingen soll garantiert werden, deswegen gilt idealerweise auch: Es darf keine Studien- oder Schulabbrecher geben. Wir erleben dies gerade mit der Einführung der Bachelor-Studiengänge an den Universitäten, ihr Zweck ist, die Abbrecherquote zu verringern und die Absolventenzahl zu erhöhen – ist beides ein Selbstzweck? Abgedichtet soll der Bildungsprozeß werden, damit bloß keiner zurückbleibt – als könne das überhaupt verhindert werden. Fürsorge paart sich in diesen Fragen allzuoft mit beinahe totalitären Bestrebungen, Bildungsdesinteresse notfalls mit Zwangsmaßnahmen beizukommen. Als sei es nicht legitim, an Bildung desinteressiert zu sein.

Aus diesem Grund, den totalitären Bestrebungen auf der einen Seite und der Verleugnung der Bildungsbereitschaft des Einzelnen auf der anderen, mußte zuvor daran erinnert werden, daß Bildung Bildungsbereitschaft voraussetzt. Woher kommt sie, weshalb ist sie so unterschiedlich ausgeprägt?

Die Antwort hierauf führt uns zu einem blinden Fleck in der Diskussion, dessen Bedeutung im Leben des Einzelnen allzuoft geringschätzt wird: die Familie. Das Scheitern vergangener Bildungsvorhaben könnte uns lehren, daß Bildungsbereitschaft nicht ohne die Familie zu denken ist. Wo Eltern ihren Kindern emotionale Sicherheit und Verläßlichkeit geben und Erfahrung ermöglichen, wird Neugierde gefördert und gefestigt. Wo dies nicht geschieht, kann ein Bildungswesen, das den Einzelnen nach seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten fördert, bestenfalls ein Gegengewicht bilden. Aber, gegen die Eltern ist das nicht zu machen.

Wenn behauptet wird, der Grund für Langzeitarbeitslosigkeit oder dauerhaften Sozialhilfebezug sei mangelnde Bildung, ist das naiv und realitätsfremd. Es soll nicht sein, was nicht sein darf: Daß in unserer Mitte Menschen leben, die eine schwierige Lebensgeschichte haben, eine Lebensgeschichte, die es ihnen kaum möglich macht, Bildungschancen zu ergreifen. Sollten wir sie ihnen deswegen aufdrängen, sie in Programme stecken und mit Kontrollen überziehen? Möglichkeiten können wir eröffnen, wo diese nicht ergriffen werden, sollten wir dies anerkennen. In der Regel werden Bildungschancen heute schon ergriffen, geschieht es nicht, gibt es dafür gute Gründe. Möglichkeiten schaffen, Hilfsangebote unterbreiten ist etwas anders als Bildungs- und Beratungszwang.

Statt weiter eine auf Kontrolle und Existenzdruck setzende Sozialpolitik zu betreiben, statt eine Bildungspolitik durchzusetzen, die sich kurzfristig an der Beseitigung der Arbeitslosigkeit orientiert, sollten wir es den Einzelnen zugestehen, Freiräume nach ihrem Dafürhalten freiheitlich zu nutzen.

Ein bedingungsloses Grundeinkommen, das dem Einzelnen die Freiheit gäbe, was auch immer er für richtig hielte, zu tun, verschaffte Neugierde als Grundlage von Bildung die angemessene Stellung. Es würde aber auch anerkennen, daß Bildung nicht für alle ein hohes Gut ist: Wer nicht will, muß nicht.

Sascha Liebermann

Leerlaufende Abwehr – Daniela Schneckenburger (Bündnis 90/ Die Grünen) zum bedingungslosen Grundeinkommen

„Leerlaufende Abwehr“ – so könnte das Interview mit Daniela Schneckenburger, „grüne Landeschefin“ in Nordrhein Westfalen („Radikale Alternativen sind gerade attraktiv“, taz vom 1.12.2006) übertitelt werden. Anläßlich der Bundesdelegiertenkonferenz in Köln geführt, stößt man in diesem Interview zwar nicht auf interessante oder beachtenswerte Argumente gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen. Statt dessen können wir es vielmehr als Dokument dafür betrachten, wie sehr die Gegner damit ringen, sich die Idee vom Leibe zu halten.

An einer Stelle des Interviews heißt es: „…Ich halte diese Idee [des bGE, SL], wie auch Teile der Gewerkschaften, für eine Stilllegungsprämie, die endgültige Resignation vor der Arbeitslosigkeit.“ Ganz abgesehen davon, daß Menschen nicht stillgelegt werden können – es sei denn, man zählt sie zu den Überflüssigen, wie es heute zum guten reaktionären Ton gehört – ist diese Aussage bezeichnend. Sie spricht uns Bürgern nämlich die Fähigkeit ab, uns gegen Stillegungsversuche zu wehren. Was traut uns Frau Schneckenburger denn noch zu, wenn sie diese Gefahr sieht? Offenbar gar nichts, ihre Äußerung bezeugt nur eine bevormundende Haltung, die sich heute den Mantel der Fürsorge gerne umlegt und sich um unser Wohl vermeintlich sorgt – unser Wohl, das von ihr definiert wird.

Besonders deutlich wird dies, wo die Interviewerin auf die Initiative fördernde Wirkung des Grundeinkommens hinweist und Frau Schneckenburger antwortet: „…Das ist eine sehr idealistische Sicht. Machen wir uns nichts vor: In dieser Gesellschaft ist Arbeit, vor allem bezahlte Arbeit, für viele Menschen sinnstiftend. Nicht jeder Mensch hat die Fähigkeit, aus sich selbst heraus eine Betätigung zu finden…“. Wenn denn bezahlte Arbeit für viele sinnstiftend ist, dann müssen wir uns keine Sorgen darum machen, was die Bürger nach Einführung eines solchen Grundeinkommens tun werden. Aber, aus dieser Regel, in die man vertrauen könnte, folgt für Frau Schneckenburger nicht das, was naheläge. Sie stellt die Erfahrung, in der Regel engagieren sich die Bürger für ihren Beruf, auf den Kopf. Nur weil nicht jeder – also nicht alle, aber doch die meisten – in der Lage sei, aus sich heraus eine Betätigung zu finden, wäre ein solches Grundeinkommen nicht der richtige Weg. „Zwang zur Vermittlung in Arbeit“ mache „keinen Sinn“, so Frau Schneckenburger weiter. Doch, was ist denn eine Erwerbsverpflichtung anderes als Zwang, wenn man sich nur unter Inkaufnahme von Sanktionen dagegen entscheiden kann? Also, alles schönes Gerede. „Aktive Arbeitsmarktpolitik“, die ihr so am Herzen liegt, kann es genauso geben, wenn ein Grundeinkommen eingeführt wird. Werden wir sie noch benötigen? Das können wir dann sehen, wenn es so weit ist.

Die Geistesverwandtschaft mit Hartz IV fällt der Interviewerin auf. Sie fragt, worin der Unterschied zwischen Hartz IV und den Vorstellungen der Grünen bestehe. Darauf die Antwort: „Menschen ohne Arbeit brauchen mehr als Heizung, Kleidung und Essen. Sie müssen auch am gesellschaftlichen Leben teil nehmen können, ihr Kind zum Beispiel ein Instrument spielen lassen. Das Einkommen muss höher sein als das jetzige Arbeitslosengeld II.“ Tatsächlich? Eine mutige Antwort, die der Frage geschickt ausweicht, denn mit einem entsprechend hohen Grundeinkommen wäre das kein Problem.

Um zu sehen, wie weit es mit bürgerschaftlichem Denken her ist, sei zum Schluß noch eine andere Passage zitiert: „…Völlig absurd würde es, wenn – wie in manchen Konzepten gedacht – das Grundeinkommen jeder erhalten soll. Denn warum soll jemand ein Existenzminimum kriegen, der ein hohes Einkommen oder Vermögen hat?“ So spricht, wer nicht die Bürger als Bürger gleichstellen will, wer also das Grundeinkommen nicht als Bürgereinkommen betrachtet, sondern als barmherzige Gabe. Was unterscheidet denn „Vermögende“ von anderen hinsichtlich ihrer Bedeutung für unser Gemeinwesen? Nichts. Sie sind gleich. Nur wenn das bedingungslose Grundeinkommen unabhängig von den Einkommen betrachtet wird, die durch eine Leistungserbringung zusätzlich erzielt werden, ist es in seiner ganzen Bedeutung begriffen. Erst dann hätten wir uns eine freiheitliche Ordnung gegeben, die die Menschen nicht nach ihrem Einkommen bewertet, sondern danach, was sie damit tun: Investieren sie, sollten sie steuerfrei bleiben, konsumieren sie Leistungen, sollten sie besteuert werden.

Sascha Liebermann

Brüder im Geiste – die sogenannten Neoliberalen und ihre sogenannten Kritiker

„Warten auf’s Jobwunder“ so übertitelte das SWR 2-Radio einen Beitrag von Joachim Meißner über „Wirtschaftsmärchen heute“ (gesendet am 23.11.), in dem auch Rudolf Hickel, Professor an der Universität Bremen, zu Wort kam.

Rudolf Hickel ist, wie auch Albrecht Müller, ein renommierter und bekannter Kritiker des sogenannten Neoliberalismus. Beide vertreten konsequent eine Gegenposition zu der seit Jahren verbreiteten Verklärung des Marktes und informieren über einseitige Darstellungen zu Fragen der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik.

Beide sind – ähnlich wie Ulrich Busch – aber zugleich auch Brüder im Geiste des Neoliberalismus, denken genauso ökonomistisch verkürzt, wenn es um die Frage geht, ob wir in die Bereitschaft der Bürger vertrauen können, ihren Beitrag zum Gemeinwohl leisten zu wollen. Ihre Antwort ist: Nein, wir können es nicht, denn mit einem bedingungslosen Grundeinkommen falle der Anreiz zu arbeiten weg. Dieselbe Behauptung in derselben Sprache kennen wir von den sogenannten Neoliberalen (siehe den Kommentar zu „Althaus‘ Radikalkur“). Nun hebt insbesondere Albrecht Müller stets seinen volkswirtschaftlichen Sachverstand hervor, über den er, im Unterschied zu den Befürwortern eines Grundeinkommens, verfüge.

Haben sich beide jemals gefragt, woher Leistung rührt, auf welchem Boden sie gedeiht? Alles spricht dafür, daß sie derselben Vorstellung einer sozialmechanischen Erzwingung von Leistung anhängen wie diejenigen, die den Druck auf Arbeitslose weiter verstärken wollen. Druck und Anreiz liegen näher beieinander, als es die Kritiker des Neoliberalismus wahrhaben wollen. Daß jede Leistung, auch die routinierteste, zuallererst eines inneren Antriebs desjenigen bedarf, der sie erbringt – diese Vorstellung stammt für die Anreizdenker aus einer Welt, in der es bessere Menschen gibt als die verderbten der Gegenwart. Daß ein um so stärkerer innerer Antrieb Voraussetzung dafür ist, tragfähige Lösungen für Probleme zu erdenken, halten sie für naiv.

Ein Blick in die Gegenwart und in die Vergangenheit würde sie eines Besseren belehren. Der Wohlstand, in dem wir leben, wäre ohne die Bereitschaft der Bürger, etwas beizutragen, nie entstanden. Genausowenig wie es unser demokratisches Gemeinwesen gäbe, wäre es auf Anreize angewiesen. Jeder kann dieses Engagement, wenn er mit offenen Augen durch die Welt geht, beobachten.

Deutlicher als zuvor wird in der zunehmenden öffentlichen Diskussion über ein bedingungsloses Grundeinkommen, was sich schon lange abgezeichnet hat: Die Scheidelinie zwischen Befürwortern eines freiheitlichen solidarischen Gemeinwesens und ihren Gegnern verläuft jenseits von rechts und links, neoliberal und keynesianisch. Die Gegner der Freiheit stehen dort, wo in Anreizen ein Heilmittel gesehen wird. Beide sind gleichermaßen Vertreter eines Weltbildes, das den Menschen mißtraut – sie sind die wirklichen Gegner der Freiheit.

Sascha Liebermann

„Althaus‘ Radikalkur“. Kommentar zum Leitartikel von Heike Göbel in der FAZ vom 15.11.2006

„Das deutsche Sozialsystem ist in hohem Maße ineffizient“, so Heike Göbel in ihrem Leitartikel, in dem sie sich mit dem Vorschlag eines Bürgergeldes beschäftigt, wie es der Thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus vorgeschlagen hat. Die FAZ, nachdem sie schon kurz nach Veröffentlichung des Vorschlages im Sommer diesen Jahres zu erkennen gab, was davon zu halten sei, sieht sich offenbar nun aufgerufen, noch einmal Stellung zu beziehen. Da die Wirtschaftsredaktion der FAZ sich als Hüter der liberalen Idee begreift, wäre zu erwarten, daß das Bürgergeld genau in dieser Hinsicht ausgeleuchtet wird. Was geschieht statt dessen?
Ich möchte hier gar nicht auf die Höhe und Architektonik des Vorschlages eingehen, der seine Schwächen hat. Die Freiräume, die ein Bürgergeld bzw. ein bedingungsloses Grundeinkommen eröffnen, hängen ganz von seiner Höhe und den Vergabebedingungen ab. Geht der Leitartikel darauf ein und worin bestehen die Einwände?

Das Bürgergeld, so wird der Vorschlag kurz referiert, versetze die Bürger in die Lage, unternehmerische Risiken einzugehen. Wünschenswert müßte dies aus Sicht der Wirtschaftsredaktion sein – sollte man meinen. Denn ein Mangel daran wird immer wieder beklagt. Ein bedingungsloses Grundeinkommen in ausreichender Höhe würde Unternehmensgründer auch von den unternehmerisches Denken und Handeln eher behindernden Praktiken der Vergabe von Risikokapital unabhängiger machen. Abgesehen von diesem Effekt wäre der, auch im Leitartikel erwähnte, Effekt eines transparenteren Sicherungssystems gegeben. Kontroll- und Sanktionsapparate, die wir heute vorhalten, könnten verschwinden. Die Vergabepraxis und –praktiken würden auf ganz anderer Grundlage stehen, die Bürger tatsächlich stärken, statt den Generalverdacht des Mißbrauchs zu pflegen.
Rasch aber wird das bedingungslose Grundeinkommen im Leitartikel von Heike Göbel der Linkspartei zugeordnet, damit auf jeden Fall der rechte Gegner als Popanz aufgebaut werden kann. Daß Unternehmer wie Götz W. Werner sich auch dafür einsetzen, paßt in dieses Klischee nicht hinein, zumal auch sein Vorschlag viel weiter reicht als der in der Linkspartei diskutierte. Er, wie auch die Initiative Freiheit statt Vollbeschäftigung, will eine wirklich radikale Veränderung und nicht durch die Hintertür wieder die Arbeitsverehrung einführen, wie es dort geschieht, wo der Vorschlag eines Grundeinkommen mit einer Mindestlohnforderung und einer Arbeitszeitverkürzung verbunden wird. Diese beiden Forderungen konterkarieren geradezu den Zweck des Grundeinkommens, dem Einzelnen maximale Aushandlungsmöglichkeiten zu geben, die natürlich nur bestehen, wenn er entsprechend abgesichert ist.

So bescheinigt Heike Göbel dem Althaus’schen Konzept, daß es „an die Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft“ gehe, „weil es die Notwendigkeit und damit die Motivation verringert, sich auszubilden, die eigenen Fähigkeiten zu nutzen und zu arbeiten, um ein Leben aus eigener Kraft aufzubauen“. Da geht er hin, der vermeintlich liberale Geist der Wirtschaftsredaktion: Sich ausbilden und die eigenen Fähigkeiten nutzen wird also nur, wer die Notwendigkeit der Einkommenserzielung verspürt. Daß Bildung und Ausbildung zuallererst die Begeisterung für eine Sache und dann vielleicht auch für einen Beruf erfordern, damit tatsächlich etwas geleistet und nicht nur gearbeitet wird, scheint hier ebenso fremd wie dort, wo der Beruf nur als Leiden und Last gedeutet wird. Ganz konsequent ist es dann, dem Konzept zu bescheinigen, es fördere ein hedonistisches Verhältnis zur Arbeit, wenn „Spaß“ darüber entscheide, ob überhaupt gearbeitet werde.

Ist es nicht erstaunlich, wie wenig Mühe darauf verwandt wird zu fragen, ob dort, wo salopp von „Spaß“ gesprochen wird, es tatsächlich um Erfüllung geht? Daß die Voraussetzung dafür wiederum, also für ein Engagement in einer Sache, ein intrinsisches Motiv sein muß, damit dieses Engagement auch erfüllend sein kann? Nicht der „Notwendigkeit“, also des Drucks, zu einer Einkommenserzielung bedarf der Einzelne, sondern der Freiheit, sich für etwas entscheiden zu können.

Auf einmal erkennen wir in der wirtschaftsliberalen Ablehnung des bedingungslosen Grundeinkommens ähnliche Überlegungen am Werk wie auf Seiten der Gewerkschaften und der Sozialisten. Nicht zwischen Sozialisten und Wirtschaftsliberalen verläuft die Scheidelinie in der Diskussion um eine Reform, sondern zwischen denjenigen, die die Freiheit der Bürger fürchten – Sozialisten und Wirtschaftsliberale gemeinsam – und denjenigen, die darin den einzigen Weg aus unserer Misere erkennen: den radikalen Vertretern eines bedingungslosen Grundeinkommens. Bestätigt findet sich hier, was schon länger zu erkennen war: Arbeitsverehrer und Marktverklärer sind sich gar nicht spinnefeind, sie stehen auf derselben Seite und damit gemeinsam gegen die Freiheit der Bürger.

Auch in folgender Passage klingt deren Gemeinsamkeit an: „Auf der Strecke bleibt aber auch ein Stück Solidarität: Ein Einheitsbetrag, der frei von Notwendigkeit und Umständen gewährt wird, gibt den einen zuviel, den anderen zuwenig“. Das hängt ja nun ganz von der Höhe ab. Sonderbedarfe müssen ebenfalls geltend gemacht werden können, stünden aber mit einem Grundeinkommen auf einem anderen Fundament. Es klingt die Marx’sche Rede vom Reich der Notwendigkeit nach, die die Gegner der Freiheit all zu gerne dem Grundeinkommen entgegenhalten. Abgesehen davon, daß stets unklar bleibt, worin diese Notwendigkeit denn bestehe – wir leben schon lange im Überfluß – gibt sich ein Generalmißtrauen zu erkennen, daß, wer sich liberal dünkt, nicht aussprechen will: Letztlich ist man doch davon überzeugt, daß die Bürger nur herumhängen, wenn nicht die Plage der Existenzsicherung sie antreibt. Würde denn unser demokratisches Gemeinwesen noch bestehen, wenn sich dies so verhielte? Zahlen wir den Bürgern etwa Wahl- und Loyalitätsprämien, damit sie sich engagieren und unsere normative Ordnung aktiv tragen? Sollte nicht dieses Fehlen von „Leistungsprämien“ oder „Anreizen“ den Wirtschaftsliberalen und ihren sozialistischen Freunden zu denken geben? Wie kommt es nur, daß unsere Demokratie so stabil ist und wir einen solchen Wohlstand erwirtschaften konnten, wenn wir nicht für alles Prämien zahlen? Auch für Bildung werden noch keine Prämien gezahlt oder sollen diese etwa in der Schule und den Universitäten eingeführt werden, etwa an Noten gebunden?

Des Generalmißtrauens wegen ist auch die größte Furcht vor einem Grundeinkommen die folgende: „…die Unberechenbarkeit der Anreizwirkungen, die von [ihm] ausgehen“. Ohne Anreiz, kein Handeln – ohne Stimulus keine Reaktion. Ein Handeln aus inneren Antrieben scheint undenkbar, oder gehören diese auch zu Anreizen? Wohl kaum, zumindest nicht dort, wo der Begriff gebraucht wird. Aus eigenem Antrieb etwas zu unternehmen, das können sich die Wirtschaftsliberalen nicht vorstellen, als zeichnete dies nicht unsere erfolgreiche Wirtschaft seit langem aus.

So liest sich das Plädoyer von Heike Göbel am Ende wie jedes Erziehungsprogramm für erwachsene Menschen, die als Bürger das Fundament unseres Gemeinwesen bilden: „Der Weg zur Absicherung gegen die finanziellen Folgen von Alter, Krankheit und Arbeitslosigkeit überläßt er [der Staat, S.L.] möglichst dem Markt. So entsteht ein über Preise transparent gesteuertes Vorsorgesystem, das zu Kostenbewußtsein erzieht und der Ergänzung durch Steuertransfers nur in der Not bedarf. So ließe sich Solidarität erhalten, ohne die zu überfordern, die sie gewähren – und ohne jene zu unterfordern, die sie in Anspruch nehmen.“

Dem bedingungslosen Grundeinkommen wird immer wieder bescheinigt, es erschaffe ein Wolkenkuckucksheim, eine schöne Welt in Gedanken, die nicht wirklich sei. Doch was an dem hier
besprochenen Beitrag deutlich wird, ist etwas anderes: Ein Wolkenkuckucksheim erschafft, wer nicht wahrhaben will, daß unser Gemeinwesen gar nicht wäre, würden die Bürger sich nicht unablässig für es einsetzen, ganz gleich wie. Es gäbe keine Vereine, keine caritativen Einrichtungen, keine Parteien, keine Familien und keinen Wohlstand, könnten wir nicht immer darauf vertrauen, daß die Bürger ihren Beitrag leisten wollen – ganz ohne Prämien und Anreizsysteme. Wir müssen sie dies nur dort tun lassen, wo sie es für richtig und wichtig erachten, und nicht dort, wo Wirtschaftsliberale und ihre sozialistischen Freunde die Bürger hindefinieren wollen: in Erwerbsarbeit, jenseits ihrer ist nach deren Dafürhalten alles nichts.
Wer so denkt, für den ist die Freiheit der Bürger eine Bedrohung, auch wenn er anderes behauptet. Statt eines bedingungslosen Grundeinkommens, das die Bürger in Freiheit entließe, muß er, in welchem Gewand auch immer, Kontrollen fordern, sei es in Gestalt der Sozialadministration, sei es in Gestalt des Existenzdrucks.

Sascha Liebermann

Ulrich Beck, Deutschland und Europa

Zu Ulrich Becks Artikel „Abschied von der Utopie der Vollbeschäftigung“ (Feuilleton, NZZ, 4.11.06): Immerhin rüstet Herr Beck nun auf und fordert: „Freiheit statt Vollbeschäftigung“! (Wir sagen: Gern gescheh’n!) Wir wollen Herrn Beck aber zu denken geben, daß eine europäische Lösung zwar sehr schön wäre, aber ein Tagtraum bleiben muß, solange Europa nicht Züge des von ihm für irrelevant erklärten Nationalstaats annimmt.
Axel Jansen

Als eine Art P.S. sei hier abschließend eine längere Passage aus Wikipedia zitiert:
„Erstauen löste bei einigen [Kollegen in der Soziologie] auch der Umstand aus, dass Beck sich seit kurzem unumwunden als Befürworter des Grundeinkommensvorschlags zu Wort meldet, obwohl er zuvor Jahre lang etwas Gegensätzliches propagiert hat. Beck hat 1996/1997 in einem Bericht der Bayrisch-Sächischen Zukunftskommission von Kurt Biedenkopf und Meinard Miegel das Konzept der Bürgerarbeit und des Gemeinwohlunternehmers vorgeschlagen für diejenigen, die keine Arbeit mehr finden. Er ging also in diesem Konzept davon aus, dass es wahrscheinlich nicht mehr Arbeit für alle geben werde. Bürgerarbeit sollten diejenigen bei sogenannten „Gemeinwohlunternehmern“ ableisten, die keine Erwerbsarbeit mehr finden können. Beck hielt also in der Bürgerarbeit an der Arbeitsethik – an Erwerbsarbeit als Normalität – fest, obwohl er zugleich Vollbeschäftigung als unwahrscheinlich anerkannte. Kritiker haben Beck vorgeworfen, mit seiner Bürgerarbeit, die durch staatliche Stellen als gemeinwohlbezogene anzuerkennen ist und mit einer Lohnzahlung einhergehen sollte, eine gigantische Bürokratisierung und eine Kommerzialisierung des ehrenamtlichen Sektors zu propagieren. Ja, manche warfen ihm vor, die Bürgerarbeit sei das technokratische Horrorszenario eines modernen Arbeitshauses, denn die Arbeitslosen würden behördlich unter Kuratel der Arbeitsethik gestellt, indem ihnen ersatzweise eine staatlich kontrollierte Bürgerarbeit bereitgestellt würde, die sie gegebenenfalls zum Einkommenszuverdienst anzunehmen gezwungen seien. Ulrich Beck hat in den letzten Jahren auch länderübergreifend mit Anthony Giddens regierungsflankierend eine Art Intellektuellenbündnis unterhalten, das die rot-grüne Politik der Agende 2010 von Gerhard Schröder bzw. die Arbeitsmarktreformen von Tony Blair in England, die jeweils dem Modell des „workfare“ und des technokratischen „aktivierenden Sozialstaats“ verpflichtet waren und im diametralen Gegensatz zum Geist des Grundeinkommensvorschlags stehen, sympathetisch begleitet. Dass Ulrich Beck sich nun, nachdem die Grundeinkommensdiskussion von einigen Initiativen und vom Unternehmer Götz W. Werner in Deutschland in die Öffentlichkeit getragen wurde, für das Grundeinkommen ausspricht, kommt einer Konversion gleich. Kritiker monieren, dass eine solche „Konversion“ nur dann respekterheischend und glaubwürdig sei, wenn Beck das Problematische seiner früheren Positionen, mit denen er ja weiterhin für viele verbunden ist, auch deutlich kenntlich mache und nicht so tue, als sei sein heutiges Engagement eine stimmige Fortentwicklung früherer Vorschläge.“

"Grüne Grundsicherung" verschenkt Chancen eines bedingungslosen Grundeinkommens

Seitdem nun mehrere Parteien sich mit dem bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) beschäftigen und eigene Vorschläge erarbeitet, gar manche der typischen Gewährungsformeln – „von der Wiege bis zur Bahre“ (auch der hier diskutierte Vorschlag, S. 8) – aufgegriffen haben, ist es umso wichtiger, das Augenmerk aufs Detail zu legen. Dies soll hier bei einem Beitrag geschehen, der anläßlich des Zukunftskongresses von Bündnis 90/ Die Grünen diskutiert worden ist. Es handelt sich um den Entwurf „Grüne Grundsicherung“ von Thomas Poreski und Manuel Emmler.

Wenn Poreski und Emmler von einer Festschreibung des Sockelbetrags auf 500 € für Volljährige und 400 € für Minderjährige (S. 9) (aus Finanzierungserwägungen) sprechen, kann dieser Betrag nur nach heutiger Kaufkraft gemeint sein. Er ist so niedrig, daß auf jeden Fall ein Erwerbseinkommen hinzukommen muß, um ein armutsfestes Einkommen zu beziehen, was die Autoren selbst einräumen (S. 8). Damit aber ist der Ausdruck „bedingungslos“ ad absurdum geführt und seiner Bedeutung beraubt. Denn, wenn die Grundsicherung nicht ausreichend hoch ist, es eines zusätzlichen Einkommens auf jeden Fall bedarf, hat man kaum die Wahl, auf Erwerbsarbeit ganz zu verzichten. Nur wenn das aber ermöglicht wird, ist die Gleichwertigkeit jeglichen Engagements erreicht. Durch die Hintertür bleibt im Papier von Poreski und Emmler das Erwerbsprinzip aufrechterhalten und es wäre nicht dem Einzelnen überlassen, wo er sich engagieren will.

Der Mindestlohn, an dem die Autoren festhalten, wäre bei einem ausreichend hohen BGE überflüssig. Doch dann müßte die Entscheidung für ein wirklich freiheitliches Gemeinwesen getroffen werden, was die Autoren offenbar nicht wollen. Ist aber der Grundsicherungsbetrag zu niedrig, eröffnet dieses Modell gerade nicht diejenigen Freiheitsmöglichkeiten, die mit einem BGE gegeben wären und die aus unserer heutigen Misere erst hinausführten. Eine beim BGE mögliche Delegierung der Verhandlungen über Arbeitsbedingungen an die Mitarbeiter, der Verzicht auf Erwerbsarbeit zu jeder Zeit, ist bei der Grundsicherung nicht möglich. Auch wenn die Autoren hier das Gegenteil behaupten (S. 20) und versichern, daß die Entscheidungsfähigkeit des Einzelnen gestärkt werde, kann dies mit dem festgeschriebenen Betrag, gemessen an seiner heutigen Kaufkraft, nicht geleistet werden. Ein BGE in ausreichender Höhe hingegen würde den Einzelnen erheblich stärken.

Es wird ein Unterschied zwischen Grundeinkommensempfängern gemacht, die gearbeitet haben (sie erhalten bei Arbeitslosigkeit einen Zusatzbetrag) und anderen. Damit ist die Grundeinkommensidee gerade ihrer umwälzenden Kraft beraubt und die bisherigen Verhältnisse werden im großen und ganzen fortgeschrieben. Zwar können auch beim BGE die Mitarbeiter eine Abfindung aushandeln oder in eine Versicherung vorher eingezahlt haben, die im Fall der Arbeitslosigkeit fällig wird, doch wäre das keine staatliche Leistung. Das BGE zielt ja gerade darauf, auf solche Zusatzleistungen nicht angewiesen zu sein.

Emmler/Poreski halten an der Einkommensteuer (S. 8) fest und bleiben damit im Alten stecken. Die von Benediktus Hardorp und Götz Werner dargelegte Analyse der tatsächlichen Wirkung von Steuern macht deutlich, wer heute schon die Steuerlast trägt: der Verbraucher. Eine Unternehmensbesteuerung führt demnach in die Irre. Sie belastet nur den Prozeß der Wertschöpfung, also der Leistungserbringung, behindert damit auch Innovationen statt die Vernutzung von Leistungen zu belasten. Auch hier geht es aber nicht vor allem um eine technische Frage. Mit der Umgestaltung des Steuerwesens von einer Einkommen- zu einer Konsum-(Verbrauch)Steuer verwandelten wir unser Bewertungsgefüge: Heute bewerten wir, über wieviel Einkommen der Einzelne verfügt und schöpfen davon ab; die Konsumsteuer hingegen bewertet, was der Einzelne mit seinem Geld macht. Die Konsumsteuer entlastet Leistungserbringung und belastet Leistungsvernutzung (Konsum).

Man erkennt an dem Entwurf deutlich, wie wichtig die Systematik eines Vorschlages und die Höhe des BGEs darin ist. Aus diesem Grund reden wir stets davon, daß es so hoch als möglich sein soll, um deutlich zu machen: Die Diskussion um ein bedingungsloses Grundeinkommen ist auch eine Diskussion darum, wieviel Freiheit wir ermöglichen wollen und wieviel wir bereit sind, dafür umzuverteilen.

Sascha Liebermann

Leserbrief zu einem Artikel im Rheinischen Merkur: "Solidarität neu denken"

Ein gutes Zeichen, daß nun auch der Rheinische Merkur mit einem Beitrag von Thomas Straubhaar die Debatte um ein bedingungsloses Grundeinkommen aufgenommen hat. Angesichts der nun schon mehr als zwei Jahre öffentlich geführten Diskussion um ein Grundeinkommen ist ein deutlicher Wandel zu verspüren. War es letztes Jahr noch undenkbar, daß Parteien und Gewerkschaften sich mit dem Vorschlag öffentlich beschäftigen, hat sich seit Jahresanfang der Wind deutlich gedreht. Parteien laden zu öffentlichen Veranstaltungen zum Grundeinkommen ebenso ein wie Gewerkschaften. Offenbar ist das bedingungslose Grundeinkommen der einzige Weg aus unserer Misere.

Eine Stärke des Grundeinkommens ist es, die Bürger als Bürger, als Fundament unseres Gemeinwesens anzuerkennen, ihnen zu vertrauen. Sie werden schon, so die Maxime des Vorschlages, ihren Beitrag leisten, wenn wir ihnen die Entscheidung voll und ganz überlassen. Das bedingungslose Grundeinkommen soll ja auch deswegen leistungslos gewährt werden, weil wir schon heute in die Autonomie, den freien Entschluß der Bürger, ihren Beitrag leisten zu wollen, vertrauen: sonst wäre Demokratie unmöglich. Mit der Einführung entschieden wir uns dazu, unsere Lebensvorstellungen umzuwerten. Egal was, egal wo, egal wie: der Einzelne wird sich dort engagieren, wo er es für richtig und wichtig hält. Was auch immer er unternimmt, er gehört zum Gemeinwesen, in dem sich alle auf Augenhöhe begegnen. Die Gemeinschaft der Bürger ist die einzige, die den Einzelnen um seiner selbst willen anerkennt, egal woher er kommt – ganz im Unterschied zu heute, da seit Jahren eine Politik des Arbeitshauses regiert.

Nur ein Effekt des bedingungslosen Grundeinkommens, nicht sein Zweck, wie es der Beitrag von Thomas Straubhaar nahelegt, ist es, das Initiativwerden, die freie Entfaltung auch im unternehmerischen Sinne zu fördern. Sie ist nur eine Form des Engagements im Gemeinwesen und nicht die wichtigste. Wenn es in dem Beitrag heißt, daß das Grundeinkommen und die in seinem Gefolge notwendige Umgestaltung „die Anreize zu eigener Erwerbstätigkeit erhöht und legale gegenüber illegaler Arbeit nicht mehr so sehr benachteiligt wie heute“, wird noch so argumentiert, als bedürfe der Mensch eines von außen kommenden Impulses, eines „Anreizes“, um sich in Gang zu setzen. Das Grundeinkommen, heißt es weiter, sorge dafür „daß die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht durch einen Wegfall der sozialen Unterstützung bestraft wird. Das erhöht gerade im Niedriglohnbereich die Anreize zu arbeiten noch einmal beträchtlich“. Leiden wir an einem Autonomiedefizit, leiden wir daran, von uns aus initiativ zu werden? Wir leiden doch vielmehr an Autonomieverhinderung – die Bürger würden schon, wenn man sie ließe. Was wie ein Streit um des Kaisers Bart erscheinen mag, ist tatsächlich eine andere Perspektive auf die Problemlage. Schon heute müßten wir doch angesichts der Freiheitsfeindlichkeit uns eher darüber wundern, daß bei all der Autonomieverhinderung wir Bürger noch immer uns engagieren. Offensichtlich wollen die Einzelnen in der Regel ihren Beitrag leisten, dort, wo sie es für richtig und wichtig erachten.

Auch soll das Grundeinkommen nicht denjenigen Schutz gewähren, die keine Arbeit haben, wie es an anderer Stelle heißt: „Menschen, die keine Arbeit haben…benötigen sozialpolitischen Schutz und Unterstützung und nicht jene, die einen Job haben“. Damit wird die Idee gerade in ihr Gegenteil verkehrt. Soll das Grundeinkommen Berufstätigen nicht gewährt werden, soll es angerechnet werden? – Dann hätte es mit dem bedingungslosen Grundeinkommen nichts mehr zu tun. Nur wenn es zu jeder Zeit gewährt wird, gibt es allen gleichermaßen die Freiheit zur Entscheidung, ganz gleich ob sie einer Erwerbsarbeit nachgehen oder nicht. Würde es immer gewährt, fände auch keine Anrechnung statt. Jedes zusätzlich Einkommen würde auf das Grundeinkommen oben drauf gelegt. Es sind zwei voneinander unabhängige und anders legitimierte Einkommen, um die es geht.

Und wie ist die paternalistische Fürsorge – ein Rest an Mißtrauen – zu verstehen, wenn es im Zusammenhang mit der Krankenversicherung heißt: „Hier könnte der Staat auch Gutscheine ausgeben, die bei jeder Kranken- oder Unfallkasse für eine Grundsicherung eingelöst werden können“. Wozu Gutscheine, weshalb es nicht dem Einzelnen überlassen bzw. ihn direkt beim Arzt bezahlen lassen, zumindest für die ihm direkt zumutbaren Beträge? Der Solidarteil könnte ebenfalls über Steuern finanziert werden. Die Gutscheine führten eine Kontrolle ein, derer wir nicht bedürfen.

„Klar ist: Je höher das Grundeinkommen, desto teurer wird das Konzept für die öffentlichen Kassen und umso höher müssen die Steuereinnahmen liegen. Je höher aber die steuerliche Belastung ist, desto geringer wird der Anreiz, steuerpflichtige Tätigkeiten auszuüben.“ Da ist sie wieder, die Autonomievergessenheit, als sei der in Rede stehende Zusammenhang mit einer Art Sozialmechanik zu erklären. Wenn die Bürger sich für ein solches Grundeinkommen aussprechen, wenn das System transparent ist und ihre Freiheit stärkt, werden sie auch bereit sein, die Steuern abzuführen, die zu seiner Finanzierung notwendig sind. Da die Dynamik, die das Grundeinkommen wohl ermöglichte, kaum vorhersagbar ist, erscheinen unsere heutigen Kalkulationsversuche schon, als seien sie von gestern. Es muß ja nicht bei der Einkommensbesteuerung bleiben, weshalb nicht auf Konsumbesteuerung vollends umstellen? Benediktus Hardorp hat die Argumente dafür schon lange auf den Tisch gelegt.

„Im Sinne der „Politik der kleinen Schritte“ von Bundeskanzlerin Angela Merkel sollte das Konzept zunächst neben das bestehende System gestellt werden. Die Bevölkerung hätte dann die Möglichkeit, sich freiwillig entweder für das alte oder das neue System zu entscheiden.“ Keinesfalls sollte die „Bevölkerung“ dies entscheiden, sondern diejenigen, die die politische Ordnung tragen: die Bürger. Erst wenn wir das begreifen, daß es kein Gemeinwesen ohne seine Bürger geben kann, daß die Bürger alles tragen, wird das Grundeinkommen eine breitere Aufnahme finden: ob das gelingt, hängt von jedem Einzelnen ab.

Sascha Liebermann

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