Fundamentalismus und Staatsdirigismus – ein Nachtrag zur Krippendiskussion

Daß „Berlin Mitte“ (ZDF) eine Sendung ist, in der die Moderatorin durch ihre Voreingenommenheit und herablassende Haltung eine sachliche Diskussion erschwert, wenn nicht verhindert, ist allzu bekannt. Schon der Titel der jüngsten Sendung „Glaubenskrieg um ‚Rabenmütter’“ ließ nichts Gutes ahnen. Bischof Mixa (Interview Tagesschau), der in jüngster Zeit durch drastische und klare Äußerungen in Erscheinung getreten ist und für eine Stärkung der Eltern argumentiert, die ihre Kinder zuhause versorgen möchten, wurde schon zu Beginn in die Ecke gestellt.

Bischof Mixa schlug vor, das Geld, das für den Ausbau verwendet werden soll, den Eltern zu geben. Sie hätten dann finanziell eher die Möglichkeit, entweder zuhause zu bleiben oder – das läßt sich erschließen – sogar Betreuung selbst zu organisieren. Darüber hinaus kann das Gemeinwesen Betreuungsplätze bereitstellen, auch das hält er für selbstverständlich. Doch bei all den guten Vorschlägen wurde auch deutlich, wie sehr die Überlegungen in der gesamten Diskussion eines immer voraussetzen: daß es nicht andere Wege gibt, die wir beschreiten könnten.

Alleine die von der Moderatorin als „Stütze empfangen“ titulierte Entscheidung von Eltern, zuhause zu bleiben, macht deutlich, wie stark jegliches Engagement jenseits der Erwerbsarbeit, das für unser Gemeinwesen wesentlich ist, abgewertet wird. Daß Eltern zuhause bleiben, ist dasselbe, als seien sie arbeitslos, so muß die Gleichsetzung verstanden werden – das Erwerbsideal läßt grüßen. Daran ist deutlich zu erkennen, wohin alle streben sollen: in den Arbeitsmarkt. Die Krippenplätze sollen gerade nicht – bei allen Versicherungen – eine Wahlfreiheit befördern, die heute ohnehin nur diejenige Familie hat, deren Haushaltseinkommen hoch genug ist, damit ein Elternteil zuhause bleiben kann. Für solche Haushalte mit geringem Einkommen ist dies gar nicht möglich, sie sind nicht selten auf Betreuungsplätze angewiesen.

Wenn dann auch noch die Unternehmen für ihre wenig familienfreundliche Personalpolitik gescholten werden, lenkt dieses Gefecht nur von der eigentlichen Frage ab. Wer soll Entscheidungen treffen, wer soll Wahlfreiheit haben – die Bürger oder der Staat? Auch Renate Schmidt (SPD) reduziert die Frage der Wahlfreiheit auf ein finanzielles Problem, „Anreize“ müßten – natürlich durch den Staat – richtig gesetzt werden. In allen politischen Fragen scheint genau dieses Denken das größte Hindernis einer Umgestaltung unserer Ordnungspolitik zu sein. Offenbar droht unserem Gemeinwesen – nach Ansicht einiger – die größte Gefahr von seinen Bürgern. Je mehr Entscheidungen wir ihnen geben, desto schlimmer werde es.

Dabei wäre alles so einfach, würden wir uns Bürgern mehr zutrauen. Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen wären all diese Fragen auf einfache Weise und mit tatsächlicher Wahlfreiheit gelöst.

Sascha Liebermann

Hellseher und Durchblicker oder Wie unsere Journalisten uns expertenhaft bevormunden

Seitdem in der letzten Märzwoche zwei Studien zur Finanzierbarkeit des Solidarischen Bürgergelds (Dieter Althaus, CDU) vorgestellt wurden, überschlagen sich die Meldungen zum Grundeinkommen. Die Kommentare und Erwägungen nehmen zu, damit aber auch die alten Mißverständnisse und bevormundenden Kommentare der Journalisten. Aus diesem Anlaß seien hier drei Zeitungsartikel etwas ausführlicher besprochen.

Wenn es in der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung in einem Beitrag mit dem Titel Geld für alle“ heißt, der Vorschlag eines bedingungslosen Grundeinkommens sei nicht neu, wird man hellhörig. Dann folgt der Vergleich mit dem Modell einer Negativen Einkommensteuer. Sie ist nun gerade nicht, was mit dem bedingungslosen Grundeinkommen bezweckt wird: während letzteres eine Vorleistung darstellt und sich am Bürgerstatus orientiert, hält die Negative Einkommensteuer am Erwerbsideal fest, sie ist eine Ausgleichsleistung für zu geringes Erwerbseinkommen. Wir haben dies schon mehrfach kommentiert (Hier und hier), aber es kann nicht oft genug gesagt werden.

Im selben Artikel wird auch darauf hingewiesen, daß heute Sonderbedarfe geltend gemacht werden können, z.B. von Menschen mit Behinderung, und daß es ungerecht sei, wenn sie nach Einführung eines bGE wegfielen. Dieser Einwand hat nun nichts mit dem bedingungslosen Grundeinkommen zu tun, sondern damit, ob wir diese Sonderbedarfe weiter bereitstellen wollen. Wenn es der Zweck des bGEs ist, die Bürger in ihrer Selbstentfaltung zu stärken, dann müssen diese Sonderbedarfe weiter geltend gemacht werden können. Nicht allzuviel Denkanstrengung verlangt es, diesen Einwand gegen das bGE auszuräumen, sofern man dazu bereit ist. Es wird eine vernünftige Entscheidung auf einmal zum Problem erklärt, wie folgendes Zitat zeigt: „Schon bei den vergleichsweise kleinen Änderungen von Hartz IV hätte keiner gedacht, wie sich das auf das Verhalten der Menschen auswirkt. Da wurde Jugendlichen angeboten, ihnen eine eigene Wohnung zu bezahlen, und sie sind ausgezogen.“ Wunderbar, können wir nun sagen, denn das Elternhaus zu verlassen, um einen eigenen Haushalt zu gründen ist der erste Schritt ins Erwachsenendasein. Wollen wir das etwa nicht, wollen wir nicht die Selbstbestimmung der Bürger fördern, für die ein eigener Haushalt eben wichtig ist? Über einen solchen Einwand kann man nur staunen, er muß aus der verzweifelten Abwehr des bGEs geboren sein. Dann darf die Bemerkung nicht fehlen: Wo keine Ausbildung verlangt werde, um Einkommen zu erzielen, werden Jugendliche verwahrlosen – wer so denkt, sollte die DDR wieder errichten mit all den Erziehungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, die doch unsere „Superliberalen“ eigentlich gar nicht wollen. Sonderbar, daß gerade sie immer den Untergang voraussehen, wenn mit der Freiheit der Bürger ernst gemacht werden soll.

Der Beitrag schließt mit der Bemerkung: „Und so werden wohl vor allem abgewandelte Modelle in der politischen Diskussion Umsetzungschancen haben – solche, bei denen die Empfänger immer noch Arbeit haben oder suchen müssen.“ Diese Schlußfolgerung erwächst aus der Ungewißheit darüber, wie denn nun die Einzelnen mit der Freiheit umgehen werden – als sei dies heute nicht ebenso ungewiß und wenig vorhersehbar, außer: Wir gehen davon aus, daß die Einzelnen vernünftige Entscheidungen treffen und tun, was sie für richtig halten. Weshalb sollte ein bGE daran etwas ändern?

Daß es beim bGE um eine alte Idee geht, diese Scheinweisheit muß auch Hannes Koch in der taz im Beitrag „Ein rasches Ende für Hartz IV“ verbreiten. Bei aller Kritik an Hartz IV heißt es undifferenziert: „Die Konzepte des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts, des thüringischen CDU-Ministerpräsidenten Dieter Althaus oder des Drogerie-Unternehmers Götz Werner unterscheiden sich in der Höhe der vorgeschlagenen Geldzahlung – nicht aber im Bruch mit dem Hartz-IV-System.“ Auch wenn ein Wegfall der Kontrollbürokratie schon ein wichtiger Schritt wäre, darf doch nicht übersehen werden, was die Folge eines niedrigen bGEs ist. Durch einen zu niedrig angesetzten Betrag, wie bei Straubhaar und Althaus, entsteht ein mittelbarer Erwerbszwang. Wer ist in der Lage, mit einem Bürgergeld von 400 oder 600 € tatsächlich noch Jobs abzulehnen, in denen nur 2,50 € pro Stunde bezahlt werden, wie es Hannes Koch behauptet? Zwar würde es die Sozialbürokratie nicht mehr geben, verdingen müßten sich die Bürger dennoch, denn ein solch niedriges Grundeinkommen läßt einem nicht die Wahl, die Kontrolle bzw. der Zwang werd en nur anonymisiert: Statt von der Arbeitsagentur wird er von den niedrigen Einkommensverhältnissen ausgeübt.

Hannes Koch führt weiter aus: „Hartz IV steht für das Prinzip der Vergesellschaftung durch Zwang, das Grundeinkommen für Sozialisierung durch Würde. Darüber zu streiten, welches der beiden Menschenbilder richtig ist, macht Spaß, führt aber nicht zum Ergebnis. Weil beide Seiten letztlich nur anekdotische Evidenzen anführen und Glaubenssätze vorbringen können, ist die Frage nicht zu entscheiden.“ Um sicher zu gehen, daß man ihn verstanden hat, sollte der Satz noch einmal gelesen werden. Die Verläßlichkeit der Bürger, ihre Loyalität zu unserem Gemeinwesen, das umfangreiche ehrenamtliche Engagement, das Wissen darum, daß Leistung nur dort erbracht wird, wo der Einzelne sich mit einer Sache identifiziert – all das ist nur anekdotische Evidenz? Hat den Verfasser das Denken verlassen? Die von ihm gezogene Schlußfolgerung wird dann verstehbar, wenn als Kriterium sicheren Wissens nur gilt, was gezählt und gemessen werden kann – was nicht gezählt und gemessen werden kann, das gibt es nicht. Erstaunlich ist die Zahlengläubigkeit und noch erstaunlicher die Denkvergessenheit, denn wäre Berechnungen an erster Stelle jemals Grundlage politischer Entscheidungen gewesen, hätte sich in der Weltgeschichte nicht allzuviel bewegt. Es hätte die Wiedervereinigung nicht gegeben – die manche genau deswegen für einen Fehler halten, weil die Folgen nicht berechnet worden sind.

„Nicht nur deshalb fällt es schwer, an die baldige Einführung des Grundeinkommens zu glauben. Den gigantischen Systemwechsel, bei dem wir 800 Milliarden Euro umlenken, alle Sozialabgaben abschaffen, wahlweise die Einkommensteuer oder Mehrwertsteuer auf 50 Prozent erhöhen, wird es vorerst nicht geben. Diese Megareform überfordert das Politiksystem und seine Politiker.“ Hier spricht der Hellseher, der stets schon weiß, was möglich sein wird und den anderen Unvermögen attestiert, um daraus sogleich sein Urteil zum Besten zu geben. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg, da war unsere Bundeskanzlerin klüge
r. Wer nichts verändern will, muß nur stets verkünden, daß Veränderung nicht möglich sei – die wahren Blockierer sind also die Journalisten, die sich diese Urteile anmaßen, nicht die Politiker und das System, dem Unfähigkeit bescheinigt wird.

Wer nun schon zu dieser Einschätzung gelangt ist, faßt kleinere Schritte ins Auge, denn er will ja nicht den jugendlichen Irreleitungen der Befürworter eines bedingungslosen Grundeinkommens anheimfallen, er will ja Realist sein und die wahrhaft wirklichen Möglichkeiten ausloten. Zumindest soll es, so Hannes Koch, eine liberalere Grundsicherung als die heutige geben. Auch hält er Beträge von 400 bzw. 600 €, wie sie im Zusammenhang mit dem Solidarischen Bürgergeld genannt werden, für zu niedrig und fordert mindestens 800. Doch nicht alle sollen es erhalten, nur Bedürftigen soll es bereitgestellt werden, denn: „Die Drohung mit verschärfter Armut fiele damit weg – die Pflicht zur Arbeit aber keineswegs. Der Verzicht des Staates auf juristische und materielle Strafen bedeutet ja nicht, dass die Gemeinschaft keine berechtigten Ansprüche an die Erwerbslosen mehr richten dürfte. Es bleibt richtig, von jedem erwachsenen Menschen zu verlangen, dass er sein eigenes Leben durch selbstverantwortliche Tätigkeit gestaltet und finanziert. Man soll ihn drängen, überzeugen, überreden, wenn nötig nerven. Nur hat es in den wenigsten Fällen Sinn, Selbstverantwortung zu erpressen. Erzwungene Arbeit nützt meist weder dem Arbeitenden, noch bringt sie der Allgemeinheit einen ökonomischen Vorteil.“ Besonders der Schluß klingt liberal freimütig, eine Bedürftigkeitsprüfung bliebe erhalten, damit auch eine Kontrolle. Die Bereitschaft zum großen Schritt fehlt dem Verfasser; was anderen attestiert wird, scheint aus einem Vorbehalt gegen sich selbst entstanden zu sein.

„Warum das Bürgergeld leider nicht funktioniert“, titelte die Welt und attestiert dem Althausmodell bei allen Vorteilen „…zwei entscheidende Mängel, einen politischen und einen psychologischen. Im föderalen Partei- und Verbändestaat wird dieses radikale Modell niemals durchgehen…“. Auch hier sind wieder hellseherische, also bevormundende Kräfte am Werk. Ist denn jemals eine weitreichende Reform irgendwo durchgeführt worden, die nicht erst erkämpft werden mußte? Wie stellen sich Journalisten politische Gestaltung vor, etwa wie bei „Mensch ägere Dich nicht“? Selbstverständlich muß es eine breite öffentliche Diskussion geben, sie ist auf dem besten Wege. Dann sehen wir weiter. Der eigentliche Grund des Vorbehalts findet sich allerdings an anderer Stelle: „Der psychologische Fehler liegt in der Annahme, daß Menschen freiwillig arbeiten werden, auch wenn sie bedingungslos Geld vom Staat bekommen. Für eine Mehrzahl mag das gelten, aber die Minderheit derer, die sich ins Private zurückzieht, wird dramatisch anwachsen und das System sprengen“. Also, die Mehrheit wird schon arbeiten und sich engagieren, dann ist die „psychologische“ Vermutung doch richtig, die dem bGE innewohnt. Diejenigen, die sich zurückziehen wollen, sind ja nur eine Minderheit, auch wenn sie „dramatisch anwächst“, eine Minderheit, die wir ohnehin nie erreichen werden, es sei denn durch bevormundende Maßnahmen. Auch hier treffen wir sie wieder, die Freunde des DDR-Sozialismus: „Alle, die heute hart in einem Job arbeiten, der ihnen keinen Spaß macht, werden eine Neigung zum Privatisieren verspüren“. Um so besser, dann behindern sie nicht weiter den Wertschöpfungsprozeß – für unser Gemeinwesen ein Effekt, den wir nur willkommen heißen können. Überraschend der Beginn der folgenden Äußerung: „Nicht jeder wird dem Impuls nachgeben, aber die völlige Entstigmatisierung von staatlicher Hilfe führt unweigerlich zu einem Ansturm auf die Leistungen. Gesellschaftliches Stigma, so häßlich es auch ist, schützt die Staatskasse vor dem Kollaps“. Hatte der Verfasser nicht der Analyse von Althaus zuvor noch zugestimmt? Ist es nicht heute gerade so, daß die Sicherungssysteme nicht mehr taugen? Wer die volkswirtschaftlichen Wertschöpfung kennt, weiß, wie leistungsfähig unser Land schon heute ist und wie leistungsfähig es wäre, wenn wir anerkennten, daß Freiwilligkeit die Grundlage aller Leistung ist. Genau dies hat der Verfasser nicht begriffen, wenn es am Ende heißt: „Das solidarische Bürgergeld konterkariert den Erwerbstrieb und bedroht damit die Grundlage von Wirtschaft, Wohlstand und Sozialstaat“. Wo ein Trieb ist, will er sich entfalten, dazu bedarf es also keiner Kontrollapparate. Das Streben nach Selbstbestimmung ist heute Grundlage unseres Gemeinwesens, ohne sie wäre es gar nicht denkbar. Doch unsere Journalisten scheinen dies gar nicht oder allenfalls nur für sich selbst gelten zu lassen.

Sascha Liebermann

Freiheit der Bürger und Beschäftigungsförderung – ein und dasselbe?

Die öffentliche und politische Aufmerksamkeit für ein bedingungsloses Grundeinkommen hat seit Jahresbeginn erheblich zugenommen. Am Montag, den 26. März, hat das Hamburgische Weltwirtschaftsinstitut eine Studie vorgelegt, die dazu dienen soll, die Finanzierbarkeit eines Solidarischen Bürgergeldes zu plausibilisieren. Heute legte die Konrad Adenauer Stiftung ebenfalls eine Studie mit demselben Zweck vor. Für eine solche Plausibilisierung reicht es aus, bisher vorhandene Mittel zur Finanzierung von Transferleistungen (z.B. Sozialbudget) modellhaft in ein Grundeinkommen umzurechnen. Diese Studien sind hilfreich und ihr Stellenwert für die weitere Diskussion ist beträchtlich, denn sie sprechen etwas in aller Deutlichkeit aus, das in der Diskussion noch immer nicht genügend Berücksichtigung gefunden hat: Berechnungen sind statisch, sie stellen Simulationen auf der Grundlage von bestimmten Annahmen dar (ceteris paribus). Sie erlauben keine Aussagen zu tatsächlichen Auswirkungen eines bedingungslosen Grundeinkommens, denn welche Entscheidungen in der Zukunft unter veränderten Lebensmöglichkeiten, wie sie das bGE schafft, getroffen werden, ist nicht vorhersehbar. Daß diese Grenze der Aussagekraft von Berechnungen offen ausgesprochen wird, öffnet womöglich den Blick für die systematischen Fragen, also die Fragen nach den Überzeugungen, denen Bürger in ihren Entscheidungen in der Regel folgen.

Und hier haben die Studien eine Schwachstelle. Sie unterschätzen, wenn nicht sogar übersehen, welche Bedeutung es für mögliche Auswirkungen hat, daß das bGE zuallererst die Bürger als Bürger anerkennt, ihnen den gebührenden Platz einräumt: das bGE ist ein Bürgereinkommen und keine Sozial- oder Hilfeleistung. Im bGE kommt zum Ausdruck, welche Bedeutung wir der Freiheit der Bürger, der Möglichkeit zur Selbstentfaltung für unser demokratisches Gemeinwesen einräumen. Nicht beschäftigungsfördernde Effekte z.B. im Niedriglohnbereich stehen im Zentrum, wie die um Akzeptanz ringenden Studien sich bemühen deutlich zu machen. Solche Effekte sind nur Neben-Effekte einer freiheitlichen politischen Ordnung, die in der Bereitstellung eines bGE deutlich wird.

Um mögliche Auswirkungen zu ermessen ist die Ausgestaltung entscheidend, dazu gehören z.B. die Höhe des bGE, ob es von der Wiege bis zur Bahre bereitgestellt wird, also immer verfügbar ist, ohne auf zusätzliche Einkommen angerechnet zu werden. Wer die Auswirkungen erwägen und einschätzen will, muß sich Gedanken darüber machen, weshalb wir Bürger so handeln, wie wir handeln.

Wie weit die FDP von einer freiheitlichen Ordnung entfernt ist, läßt sich in einem Stern-Interview mit Andreas Pinkwart nachlesen.

Sascha Liebermann

Befürworter des bedingungslosen Grundeinkommens?

Die Befürworter eines bedingungslosen Grundeinkommens haben deutlich an Zahl zugenommen, nicht nur in der öffentlichen Diskussion melden sie sich zu Wort, auch Parteien und Experten nehmen den Vorschlag heute ernster als noch vor einem Jahr. Die zunehmende Popularität hat allerdings nicht nur zu einer Verbreitung der Idee, sondern auch der Begriffe geführt, mit denen sie formelhaft in Verbindung gebracht wird. Seit einiger Zeit ist deutlich geworden, daß unter der Flagge auch Schiffe segeln, die mit der Idee mehr oder weniger, bisweilen gar nichts mehr gemein haben.

Jüngst wurde Meinhard Miegel in einem Interview gefragt, ob er das bedingungslose Grundeinkommen unterstütze, hier seine Antwort:

„Wir führen eine Diskussion über dieses bedingungslose Grundeinkommen. Ich finde diese Diskussion symphatisch, aber es gibt noch eine ganze Reihe von ungelösten Problemen. Diese müssen gelöst werden. Das Hauptproblem sind schrankenlose Mitnahmeeffekte. Ich vertrete die Auffassung, dass ein Grundeinkommen gewährt werden sollte und zwar von der Wiege bis zur Bahre. Andere Sozialleistungen sollen dann aber ersatzlos gestrichen werden. Gleichzeitig soll jeder Erwachsene, sagen wir vom 18. bis zum 70. Lebensjahr, eine Verpflichtung zu sozialer Tätigkeit eingehen müssen. Und wer diese soziale Arbeit nicht auf sich nehmen will, der bekommt auch kein Grundeinkommen.

Zwei Stellen in dieser kurzen Passage sagen, was Meinhard Miegel mit dem Vorschlag verbindet. Mitnahmeeffekte kann es nur geben, wenn Leistungen (zweckgebundene Subventionen) mißbraucht werden, sie also in Anspruch genommen werden, obwohl kein Bedarf besteht bzw. ein Handeln auch zustande gekommen wäre ohne diese Leistungen. Schon hieran ist abzulesen, daß das bedingungslose Grundeinkommen nicht mehr das ist, was es bezeichnet. Wenn jeder Staatsbürger Anspruch (Individualanspruch) auf das bGE hat und es nicht als zweckgebundene Subvention zu verstehen ist, kann es keinen Mitnahmeeffekt geben. Das bGE entspricht ja vielmehr einer zweckungebundenden Subvention für alle Staatsbürger.

Die zweite aufschlußreiche Stelle bedarf kaum eines weiteren Kommentars. Wird die Gewährung des bGEs an Altersstufen geknüpft, ist der Individualanspruch von der Wiege bis zur Bahre aufgegeben. Wer eine Verpflichtung zu sozialer Tätigkeit vorsieht, verkehrt das bGE in eine Sozialleistung alten Stils, also dem Geiste nach in das, was wir heute mit Arbeitslosengeld I und II schon haben.

Die Bedingungslosigkeit des Grundeinkommens ist nur gesichert, wenn seine Gewährung nicht von einer zu erbringenden Leistung abhängig gemacht wird. Sein Bezug darf lediglich vom Status abhängig sein. Deswegen ist die allgemeine Bestimmung notwendig, daß Staatsbürgerschaft oder auch eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis Voraussetzung sind. Neben dieser Bestimmung spielt die Höhe des bGEs eine entscheidende Rolle. Ist der Betrag zu niedrig angesetzt, diese Gefahr besteht beim Solidarischen Bürgergeld und der Grünen Grundsicherung (hier ein Kommentar von Thomas Poreski zu meiner jüngst geäußerten Kritik , dann erzeugt das bGE mittelbar eine Erwerbsverpflichtung, damit ein ausreichendes Einkommen erzielt werden kann.

Nun wird gerne darauf verwiesen, der Vorschlag müsse auch Akzeptanz finden können, ein zu hoch angesetzter Betrag bewirke das Gegenteil. Würde dies bemerkt, nachdem es eine breite öffentliche Diskussion schon gegeben hat, wäre sie bedenkenswert. Bevor aber überhaupt eine solche breite Diskussion tatsächlich in Gang gekommen ist – wir stehen erst am Anfang – führt diese Beschränkung zur Selbstbeschränkung. Wir verschenken Möglichkeiten, wenn eine Diskussion über den weitreichenden Vorschlag schon zu Beginn unterlaufen wird.

Sascha Liebermann

Gerechtigkeit von "oben" oder Entmündigung durch Fürsorge

…diese Überschrift könnte man den Äußerungen von Andrea Nahles, Mitglied im SPD-Bundesvorstand, einst Kritikerin der Agenda-Politik des ehemaligen Bundeskanzlers Schröder, geben. In einem Gespräch mit Katja Kipping über den Vorschlag eines bedingungslosen Grundeinkommens hat sie sich zur gegenwärtigen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in aufschlußreicher Weise geäußert.

Schon der Auftakt ist bemerkenswert: Dieses Grundeinkommen wird es so niemals geben. Man kann ein Sozialsystem nicht gegen das Gerechtigkeitsempfinden der Mehrheit der Bevölkerung organisieren.

Zwar ist Frau Nahles hier in einer Hinsicht zuzustimmen: daß es nur die Sozialpolitik gibt, die wir wollen und uns gefallen lassen und eine bessere nicht ohne unser Engagement kommen wird. Doch geht sie dort zu weit, wo sie uns Bürgern dekretiert, was wir für gerecht zu halten haben. Denn der Ist-Zustand sagt nichts darüber, ob es nicht eine Mehrheit für das Grundeinkommen geben kann, wenn einmal eine breite öffentliche Diskussion in Gang gekommen ist. Sie ist ja schon auf dem besten Wege, denn im Unterschied zur bürgervergessenen Politik der etablierten Parteien findet die Diskussion zum Grundeinkommen dort statt, wo die Bürger sich auf gleicher Augenhöhe begegnen und ein Gemeinwesen über Neuerungen streiten muß: in der Öffentlichkeit. Betrachtet man, wo die Diskussion ungefähr vor drei Jahren begonnen hat und wo sie heute steht, wie die Parteien auf sie reagieren, dann spricht alles für einen Umschwung.

Weiter heißt es: Wer Leistungen von der Gemeinschaft erhält, muss auch eine Gegenleistung bringen. Sonst geht die Ausgewogenheit von Geben und Nehmen verloren.

Dies mag Frau Nahles Deutung von Gerechtigkeit sein, ist sie aber gerecht, bringt sie uns weiter, löst sie eines unserer Probleme? Vielmehr hat uns doch gerade diese Vorstellung in die Sackgasse von Hartz IV, von Aktivierung, Anreizen und Gängelung geführt. Wie ein Reflex auf verloren gegangene Gewißheiten wirkt das ängstliche Festhalten an der Maxime des Gebens und Nehmens, die für Frau Nahles klar definiert ist: Wer empfängt, muß sich alle Gängelungen – hier als „Fördern“ kosmetisch verpackt – gefallen lassen. Als würde nicht schon heute gegeben, ohne daß genommen würde, und zwar durch das vielfältige Engagement in allen für unsere Gemeinschaft wichtigen Bereichen, doch diese gelten uns nicht viel. Statt dessen soll es wohl Arbeitsdienste, Elternbeaufsichtigungsbehörden und einen Bürger-TÜV geben.

Der Kerngedanke von Hartz IV war und ist richtig. Kein Mensch darf auf alle Zeiten in die Sozialhilfe abgeschoben werden, sondern jedem muss man die Chance auf einen Arbeitsplatz eröffnen.

Diese Reaktion soll wohl ein Vorwurf an die Adresse der Grundeinkommensbefürworter sein. Sicher hängt es von der Höhe ab, welche Freiheit wir uns ermöglichen, doch Andrea Nahles zieht Fürsorge und Beaufsichtigung der Freiheit vor, sie kann die Freiheit, die ein Grundeinkommen eröffnet, gar nicht denken, würde sie sonst die Chance auf einen Arbeitsplatz nicht höher bewerten als die Freiheit, sich entscheiden zu können.

Das ist kein Grund, 40 Millionen Menschen staatliche Leistungen zu geben, obwohl sie die gar nicht brauchen. Wer denkt an diejenigen, die im Schweiße ihres Angesichts für wenig Geld arbeiten und trotzdem Steuern zahlen?

Dieser Einwand gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen wird ja auch von Grundeinkommensbefürwortern selbst erhoben, die bestimmen wollen, wer es braucht und wer nicht (siehe auch den Bericht zum Kongress „Wege aus der Armut“), wer bedürftig ist und wer nicht. Der Gedanke des bGE ist aber ein ganz anderer, es will mit der Bedürftigkeitsprüfung brechen, die immer eine Beaufsichtigung und Definition notwendig macht, damit auch Sanktionen erfordert. Wer also die Bedürftigkeitsprüfung überwinden will, muß für ein bGE plädieren, denn als Bürgereinkommen stellt es alle gleich, egal, über welche weiteren Einkommen sie verfügen. Nur, wenn alle es erhalten, ist mit der Idee, die das bGE trägt, ernst gemacht, nur dann anerkennen wir uns Bürger als Bürger ausdrücklich als Grundlage unseres Gemeinwesens.

Deshalb halte ich daran fest, dass jeder im Hier und Jetzt das Recht auf einen Arbeitsplatz behält.

Wer dies fordert, ist vom Arbeitsdienst nicht weit entfernt, auch wenn dieser Arbeitsdienst heute „Fördern und Fordern“ genannt wird. Andrea Nahles will das Tauschprinzip des Marktes, Gegenleistung nur für Vorleistung, zum allgemeinen Prinzip erheben, demzufolge alles bilanziert und aufgerechnet wird, aus dem Gemeinwesen wird ein Tauschbetrieb. All die Befürchtungen darüber, Bürger könnten durch ein Grundeinkommen „abgeschoben“ werden, sollen ganz offensichtlich nur verdecken, wie sehr ihr Blick auf Erwerbsarbeit als einzige wertzuschätzende Leistung festgelegt ist.

Mit Ihrem Grundeinkommen würden wir vielen Menschen den quasi offiziellen Status legitimierter Arbeitslosigkeit verleihen. Die Mehrheit der Menschen will aber arbeiten und etwas für andere tun, etwas produzieren, das Nutzen und Anerkennung bringt

Wenn die „Menschen“ nun ohnehin arbeiten wollen, dann bräuchten wir sie ja nicht weiter in den Arbeitsmarkt zu drängen und könnten darauf vertrauen, daß Erwerbsarbeit ein Ort des Engagements sein würde, zu dem ohnehin viele streben. Doch diesen Widerspruch bemerkt Frau Nahles gar nicht, also vertraut sie doch nicht wirklich in dieses Wollen der Bürger, könnte sie sonst ein bedingungsloses Grundeinkommen begrüßen.

Wer würde denn in Ihrer schönen Welt den Müll entsorgen? Das ist einer der härtesten Jobs, den wir in diesem Land haben…Mein Vater ist Maurer. Das macht er sehr gerne. Er produziert etwas, das er vorzeigen kann. Er fährt mit mir durch die Stadt und sagt, das habe ich gemacht, dort habe ich gearbeitet. Das ist befriedigend für ihn. Arbeit ist Sinn. Den gibt es auch außerhalb der Erwerbsarbeit, ja. Aber für viele Menschen ist Arbeit, auch harte Arbeit, sehr zentral im Leben.

Der Klassiker unter den Einwänden darf nicht fehlen, seine Überhöhung allerdings spricht Bände, sollten wir deshalb etwas „harte“ Arbeiten aufrechterhalten, wenn wir Maschinen einsetzen könnten? Nur, wer Arbeit als Mühsal und Last versteht, wie Frau Nahles, verehrt die körperliche Arbeit: Je anstrengender desto wertvoller ist sie. Würden wir heute noch so denken, gäbe es wohl keine Schulen, keine Universitäten, keine Wissenschaft, es gäbe keine Kunst und keine Tätigkeiten – denn die Leistungen, die dort erbracht werden, sind ni
cht so leicht, wenn überhaupt, sichtbar zu machen. Auch wenn die Müllentsorgung wichtig ist, wer würde das bestreiten, ist sie dennoch nicht wichtiger und „härter“ als andere Tätigkeiten. Dies anzuerkennen, davon ist Frau Nahles weit entfernt.

Ich gehe von den Leuten bei mir im Dorf in der Eifel aus. Die Menschen dort wollen und brauchen einen bezahlten Job, der sie ernährt.

Mit diesem Beispiel ließe sich auf wunderbare Weise aufzeigen, was ein bedingungsloses Grundeinkommen für strukturschwache Gebiete und Regionen leisten könnte. Statt dort künstlich Arbeitsmärkte durch zweckgebundene Subventionen zu schaffen oder durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Einkommensplätze bereitzustellen, würde das bedingungslose Grundeinkommen den Bürgern ein Einkommen zur Verfügung stellen und ihnen erlauben, in ihrer Heimat zu bleiben und sich zu engagieren, wo immer sie es für wichtig und richtig erachten. Sie müßten nicht wegen des Einkommenserwerbs ihre Heimat verlassen.

Statt Bürgerarbeit, wie sie neuerdings als Errungenschaft gefeiert wird, würde ein bedingungsloses Grundeinkommen Freiheit ermöglichen, auch Freiheit dazu, sich für die Müllentsorgung zu engagieren.

Sascha Liebermann

Gregor Gysi und Hans Werner Sinn – eine Allianz gegen das bedingungslose Grundeinkommen

Eine wunderbare Bestätigung für die einen, ein untrüglicher Beweis für die anderen war in „Menschen bei Maischberger“, am 13. Februar, der Auftritt von Gregor Gysi. Wer noch Zweifel daran hatte, daß Hans Werner Sinn und Gregor Gysi (wie auch im letzten Jahr schon Oskar Lafontaine, Rudolf Hickel und Albrecht Müller) am selben Strang ziehen, konnte sich des Gegenteils vergewissern.

Während Hans Werner Sinns beharren auf der vermeintlich notwendigen Berechenbar- und Finanzierbarkeit des Grundeinkommens einen deutlich buchhalterischen Geist erkennen ließ, für den nichts wirklich sein kann, was nicht in Zahlenkolonnen ausdrückbar ist, gab sich Gregor Gysis Verständnis von Gerechtigkeit und Menschenwürde deutlich zu erkennen: Wo kein Arbeitswille bzw. keine Arbeitsbereitschaft – da soll es auch keine Gegenleistung geben, „ein bißchen Druck ist schon nötig“. Bürger, die um ihrer selbst willen geachtet werden, weil sie das Fundament unseres Gemeinwesens, der Volkssouverän, sind, scheint es für Gregor Gysi nicht zu geben. Menschenwürde ist in seiner Vorstellung die Menschenwürde durch Erwerbsarbeit – wer sich daran nicht beteiligt, verletzt die Menschenwürde der anderen. Mit solchen Vorstellungen steht der Rückkehr in den Arbeiter- und Bauernstaat, in die alte Gesellschaft der Werktätigen nichts mehr entgegen.

Ist Hans-Werner Sinn nun auch Sozialist oder Gregor Gysi Neoliberaler?

Will Hans Werner Sinn also durch den Niedriglohnsektor Druck auf uns Bürger als Erwerbstätige ausüben, da nur so buchhalterisch „bessere“ Zahlenkolonnen zu erzeugen sind, darf es nach Gysi an Druck nicht fehlen, damit Arbeitsfähige auch zu Arbeits- also Erwerbsarbeitssuchenden werden. Denn nur das sei gerecht, nur das verletzte die Menschenwürde nicht. Ein gewaltiger rhetorischer Aufwand Gysis war notwendig, um das Mißtrauen in die Eigeninitiative der Bürger nicht ganz so obrigkeitstaatlich erscheinen zu lassen und die entsprechenden Vokabeln wie Solidarität, Gerechtigkeit, Sozialstaat und dergleichen abzuspulen. Doch nur, wer sich davon blenden ließ, konnte überhören, worum es eigentlich geht: Vertrauen ist ein hehres Ideal, Mißtrauen ist notwendig, deswegen ist eine Kontrolle der Bürger, eine Überwachung ihres ausreichend an den Tag gelegten Arbeitsanreizes am besten.

Können Entscheidungen, die unser Gemeinwesen betreffen und die Zukunft eröffnend gestalten sollen, überhaupt berechnet werden? Können wir ernsthaft die Frage, wie wollen wir leben, derjenigen danach, ob wir es nach heutigen Vorstellungen auch bezahlen können unterordnen? Ließen wir uns darauf ein, was würden wir noch zu verändern in der Lage sein – gar nichts. Wer die Frage nach der Finanzierbarkeit stellt, behauptet zugleich, die Folgen einer Entscheidung, die in die Zukunft reicht, seien zu errechnen. Doch Rechenmodelle, die nicht zufällig auch Simulationen genannt werden, setzen nur das Denken der Vergangenheit in die Zukunft fort. Wo aber umgedacht werden muß, müssen wir auch mit den Vorstellungen der Vergangenheit brechen.

An einem kann doch kein Zweifel bestehen, daß nämlich unser Wohlstand auf die Leistungsbereitschaft von uns Bürgern zurückgeht. Nichts spricht dafür, daß diese Leistungsbereitschaft mit einem Grundeinkommen schwächer würde, sie nähme doch wohl eher zu, denn das Grundeinkommen stellte alle Bürger gleich, behandelte ihre Engagement gleichwertig, ob sie zusätzlich ein Erwerbseinkommen erzielten oder nicht.

Sascha Liebermann

Grüne Grundsicherung – ein Nachtrag

Vor einigen Wochen haben wir in unserem Blog den Entwurf zu einer „Grünen Grundsicherung“ kommentiert und auf systematische Schwächen dieses Vorschlages aufmerksam gemacht. Anlaß war, daß es mehr und mehr Vorschläge gibt, die als bedingungsloses Grundeinkommen dargestellt werden, in ihrer Konzeptionierung aber das bedingungslose in ein bedingtes Grundeinkommen verwandeln, z.B. durch einen zu niedrig angesetzten Betrag.

Mittlerweile hat Bündnis 90/ Die Grünen (Baden Württemberg) ein Diskussionsportal zur Grünen Grundsicherung eingerichtet. Der dort abgelegte längere Eröffnungsbeitrag, verfaßt von Thomas Poreski (einem der Verfasser des kommentierten Vorschlags), ist hier Anlaß zu einem Nachtrag.
Es heißt dort: „Jede Alternative muss deshalb so konkret ausformuliert sein, dass sie nicht nur philosophischen, sondern auch politischen Maßstäben genügt“. In der Tat ist dies wichtig, doch läßt die Gegenüberstellung von philosophisch und politisch erahnen, wodurch ein Vorschlag „konkret“ wird. Grundsätzliche Erwägungen, wie wir sie seit Beginn vorgenommen und in der öffentlichen Diskussion zu verbreiten versucht haben, gelten wohl eher als philosophisch. Sie sind nicht darauf gerichtet, Umsetzungsschritte zu entwerfen, sondern grundlegende Fragen auszuleuchten, die es dann erst erlauben, bedacht über Umsetzungsschritte zu diskutieren. Das „Philosophische“ ist also in der Tat sehr „praktisch“, wenn es darum geht, Wirkungszusammenhänge menschlichen Handelns deutlich zu machen und damit mögliche Wirkungen eines bedingungslosen Grundeinkommens auszuleuchten.

Grüne Grundsicherung – ein Nachtrag weiterlesen

"Freiheit statt Vollbeschäftigung" – bei Maischberger

„Menschen bei Maischberger“ diskutierte am 13. Februar schon das zweite Mal nach der Sendung im Mai 2006 über Grundeinkommen – in Verbindung mit den Themen Mindest- und Kombilohn. Das Video der Sendung ist auf der Website abgelegt. Die Initiative vertrat Thomas Loer.