Damals wie heute oder heute sogar noch mehr

Hart arbeiten, fleißig sein, es muss sich lohnen,…

…es reicht nicht, einfach seine Arbeit (=Erwerbsarbeit) zu erledigen (ab Minute 5 etwa), „hart“ muss gearbeitet werden, „fleißig“ müssen die Leute sein. Wer dann „hart“ gearbeitet hat, hat sich den Aufstieg und letztlich die Rente „verdient“. Klingbeil bedient damit Aufstiegsmythen, als sei Vieles nicht von glücklichen Umständen abhängig. Woran wird darüber hinaus „hart“ zu arbeiten festgemacht, muss man das sehen können, müssen sich die Leute sichtbar quälen?

Klingbeil bedient mit dieser Sprache Vorurteile, weil sie nahelegen, es könne ohne weiteres bestimmt werden, was „hart“ zu arbeiten auszeichnet. Dabei ist „harte“ Arbeit eben nicht ohne weiteres sichtbar. Der Beruf des Lehrers wird hierzu häufig nicht gezählt, der des Erziehers ebensowenig, Sachbearbeitung in der Verwaltung wohl auch eher nicht, wenn man an die Vorurteile denkt – es könnten noch andere aufgezählt werden. Arbeiten etwa Softwareentwickler hart, die hocken doch nur am Computer und tippen?!

Wer was als „hart“ beurteilt, ist eine ganz andere Frage, man muss sich nur entsprechende Gespräche über andere Berufsgruppen anhören, in denen leichtfertig über die „low performer“ gesprochen wird, die die Leistungsträger nur behindern.

À propos – ganz vergessen wird natürlich, diejenige Leistung, die nicht in Erwerbsarbeit erbracht wird, also die sogenannte „unbezahlte Arbeit“, aber die ist ja nur ein Hobby.

Sascha Liebermann

„Die Bedeutung des Erwerbsarbeitsparadigmas bei jungen Erwachsenen…

… Sequenzanalytische Rekonstruktionen von Deutungsmustern zu Erwerbsarbeit in der Generation der 1985 bis 1995 Geborenen“.

Diese von Andreas Zäh verfasste Dissertation, die kürzlich erschienen ist, ist für die gegenwärtige Diskussion um „Fördern und Fordern“, schärfere Sanktionen und das Leistungsverständnis im Allgemeinen sehr aufschlussreich, weil sie aufzeigt, wie in der untersuchten Generation das Verständnis von Leistung sich ausgeformt hat. Die Entleerung des Leistungsverständnisses wird in den Analysen eindrücklich herausgearbeitet und wirft Folgefragen auf. Wie ist es möglich, dass auf der einen Seite Leistung einen enormen Stellenwert hat, der Bezug zur Sachhaltigkeit der Leistung aber in den Interviews nicht zu erkennen ist, man eher von einer Leistungsinszenierung sprechen könnte? Welche Folgen hat dies, wenn Leistung von ihrem Sachbezug befreit wird, für ein Gemeinwesen und dessen Selbstverständnis? Man beachte hierbei, dass diese Entwicklung eine Generation betrifft, die mit der Debatte um „Hartz IV“ und „beinahe jede Arbeit ist besser als keine“ aufgewachsen ist, in der Beschäftigung entscheidend war, nicht aber, ob diese zur Wertschöpfung auch notwendig ist. Wie die jüngere Diskussion um das Bürgergeld gezeigt hat, hat sich daran nichts verändert, man könnte auch sagen, „Hartz IV“ feiere Urständ. Nicht selten wird die Neuausrichtung des Bürgergeldes ja auch damit begründet, Leistung wieder mehr Gewicht geben zu wollen, aber welcher Form von Leistung, dem Geschäftigsein, der Leistungsinszenierung oder geht es wirklich um ein sachhaltiges Verständnis davon, eines das an Problemlösung interessiert ist? Wenn letzteres gelten sollte, geht die Diskussion samt ihrer Vorschläge in die grundlegend falsch Richtung.

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Sascha Liebermann

„Das ist nicht akzeptabel“,…

…darüber herrschte Einigkeit im Gespräch zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz und Friedrich Merz hinsichtlich der Haltung eines Bürgergeldbeziehers, der mit einem Einspieler im „Duell“ bei Welt TV vorgeführt wurde. Diese Vorführung erinnert unweigerlich an die Fernsehkarriere Arno Dübels, der wiederholt als Vorzeigearbeitsverweigerer genutzt wurde und sich offenbar auch dafür angeboten hatte. Doch was ist von solchen Einspielern zu halten?

1) Eine Person wird aufgrund ihrer Lebenssituation für ein Interview ausgewählt, das später in den Medien ausgestrahlt wird, gekürzt oder auch nicht. Die Person befindet sich in einer Lebenssituation, die strukturell stigmatisierend ist und Bürgergeldbezieher in eine Rechtfertigungssituation bringt, man erinnere sich nur an die nicht selten pauschale Verunglimpfung. Die Stigmatisierung struktureller Art geht auf den normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit zurück. Warum ist es wichtig, sich das klarzumachen? Weil der Befragte dadurch schon in der Defensive ist.

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Leistungs versus Beschäftigung

Siehe unseren gestrigen Beitrag hier.

Pendelzeit und Lebensalltag…

…über die Vorhaben der Regierung (S. 15 des Papiers) zum Bürgergeld und die Zumutbarkeit längerer Pendelzeiten zum Arbeitsplatz berichtete die tagesschau. Auf S. 15 heißt es dazu:

„Die Regelungen für die Zumutbarkeit von angebotener Arbeit sollten zeitgemäß überarbeitet werden. Dies gilt zum Beispiel für den Weg zur Arbeit. So sollte ein längerer Weg zur Arbeit als zumutbar gelten und eine tägliche Pendelzeit von 2 1⁄2 Stunden bei einer Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden und von drei Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden in Kauf genommen werden müssen.“

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Von Leistungsverständnis keine Spur – …

…als sei es vollkommen egal, weshalb diese „5,7%“ keine neue Stelle antreten. In Erwerbsarbeitsverhältnissen, wenn sie denn der Wertschöpfung dienen sollen, kommt es immer noch darauf an, dass jemand bereit und in der Lage ist, sich einer Aufgabe zu widmen. Wem das egal ist, der gibt Leistung auf (siehe auch hier).

Sascha Liebermann

„Jemand, der arbeitet, muss deutlich mehr haben als jemand, der nicht arbeitet“…

…darüber schreibt Dietrich Creutzburg in der Frankfurter Allgemeine Zeitung und bezieht sich auf ein Gespräch mit dem Arbeitgeberpräsidenten Rainer Dulger. Ein etwas älteres Gespräch mit ihm haben wir hier kommentiert. Nun würde man erwarten, dass ein Arbeitgeberpräsident im Sinne unternehmerischen Handelns denkt und argumentiert, ist das hier der Fall?

Deutschland sei, so Dulger laut FAZ, mit dem Bürgergeld auf dem Weg zu einem Bedingungslosen Grundeinkommen. Hm, also, würde der Begriff ernst genommen „Bürger-Geld“ als Geld für Bürger um ihres Bürgerdaseins willen, dann schon, aber das Bürgergeld weist in keiner Form in Richtung eines BGE, da es – wie sein Vorgänger – eine Einkommensersatzleistung ist, die beantragt werden muss, für die strikte Bezugsbedingungen gelten und die sanktionsbewehrt ist. Das ist alles ziemlich das Gegenteil eines BGE, die These also eher heiße Luft und Anzeichen dafür, wie sehr da einem vor den mündigen Bürgern zu grauen scheint, die mit einem BGE größere Handlungsfreiräume hätten.

Nun fordert Dulger eine „Grundsanierung des Systems“ – was soll das heißen? Sollen bisher geltende Prinzipien der Existenzsicherung über Bord geworfen werden? Soll es noch strikter werden als zu Zeiten der alten Grundsicherung? Dann müsste Dulger aber ziemlich weit zurückgehen, vielleicht in die Zeit, als es noch gar kein Verständnis dafür gab, dass es Aufgabe des Sozialstaates ist, eine Existenzsicherung bereitzustellen, die dem Würdegebot gemäß ist. Das alles scheint er nicht zu wollen, sondern: „Eigenverantwortung stärken, gezielt unterstützen und auf wirklich Bedürftige konzentrieren“.

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Ist die Frage nach der Finanzierbarkeit das „wichtigste Argument“ gegen ein BGE?

Marcel Fratzschers Beitrag erschien auf Zeit Online. Er behauptet darin folgendes:

„Das wohl wichtigste Argument dagegen [gegen das BGE, SL] ist die Finanzierbarkeit: Die notwendigen Steuererhöhungen würden das Land in den wirtschaftlichen Ruin treiben.“

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