Noch einmal: Sanktionen im Hartz IV-System

Stefan Sell beschäftigt sich noch einmal differenzierter mit den jüngsten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zu Sanktionen im Arbeitslosengeld II-Bezug. Besonders hart trifft es Jugendliche:

„Und dann geht die BA auf eine Sonderproblematik im bestehenden Sanktionsregime ein. Dazu muss man wissen, dass die Sanktionsvorschriften für junge Hartz IV-Bezieher (also für die unter 25-Jährigen) erheblich restriktiver sind als für den Rest der Leistungsempfänger. Das Gesetz sieht bei Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen bereits beim ersten Verstoß, der über ein Meldeversäumnis hinausgeht, eine hundertprozentige Sanktion der Regelleistung vor, dann werden nur noch die Unterkunftskosten gewährt, bei einem zweiten Verstoß innerhalb eines Jahres werden auch die dann vollständig gestrichen […] dass junge Menschen dreimal so häufig sanktioniert werden wie über 25‐Jährige. Jede fünfte Sanktion führt zur völligen Leistungsstreichung. Um ihr Überleben abzusichern, flüchten sich die betroffenen jungen Menschen oft in illegale Beschäftigung oder Kleinkriminalität. Auch ein völliges „Verschwinden“ der Hilfebedürftigen aus dem Hilfesystem kommt vor. So versagt auch die Jugendhilfe diesen jungen Menschen ihre Unterstützung, denn nach herrschender Rechtsmeinung befürchtet sie, die Regelung des SGB II zu unterlaufen, wenn sie für sanktionierte Jugendliche aus dem Rechtskreis SGB II tätig wird. Daher ist es verbreitete Praxis der Jugendämter, sich für diese Jugendlichen als „nicht zuständig“ zu erklären.“

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„Die abgehobene und letztendlich verlogene Hartz IV-Debatte“…

…wieder ein Beitrag von Stefan Sell zur aktuellen Auseinandersetzung, in der die üblichen Lager in Erscheinung treten. Eine gute Ergänzung zum heute eingestellten Beitrag zur entsprechenden Sendung bei hart aber fair und jüngst bei Anne Will.

Sell hat sich kürzlich zu Sinn und Unsinn öffentlicher Beschäftigung geäußert, siehe hier. Weshalb er einem Bedingungslosen Grundeinkommen gegenüber so große Vorbehalte hat, ist mir schleierhaft angesichts der Überlegungen, die er in seinem Blog immer wieder vorbringt, siehe meine Kommentare dazu hier.

Sascha Liebermann

„“Nicht-arbeitslose“ Arbeitslose. Ein gar nicht so kleines Beispiel aus den Eingeweiden der Arbeitsmarktstatistik“…

…wieder einmal ein erhellender Beitrag von Stefan Sell zu den Eigenwilligkeiten der offiziellen Arbeitsmarktstatistik.

Man könnte noch einen Schritt weitergehen und sich fragen, ob nicht der Sachverhalt, der unter „Arbeitslosigkeit“ verstanden wird, für die Verunklärung verantwortlich ist. Denn relevant wird er vor allem, weil Erwerbstätigkeit und Einkommen miteinander verbunden sind, das gilt ebenso für die Kategorie der „Unterbeschäftigung“, auf die Sell als eigene Größe der offiziellen Statistik hinweist. Die „Arbeitsmarktstatistik“ hätte eine ganz andere Bedeutung, wenn Arbeitsplatzlosigkeit nicht Einkommenslosigkeit bzw. Mangel an legitimem Einkommen nach sich zöge. Womöglich wäre dann eher von Nachfragelosigkeit die Rede, und zwar ein Mangel an Nachfrage nach dem, was jemand als Leistung anzubieten hätte.

Sascha Liebermann

Hoffnungen und Illusionen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

Dem ZDF gab der Sozialwissenschaftler Stefan Sell ein Interview, in dem er kritisch und differenziert mit dem Vorschlag eines solidarischen Grundeinkommens umging. Auf die Rückfrage von Claus Kleber, ob mit diesem Instrument nicht eine Konkurrenz zu regulärer Beschäftigung entstehe, verwies Sell auf den besonderen Personenkreis, der von einem solidarischen Grundeinkommen profitieren solle. Es handele sich um Personen mit schweren biographischen Beschwernissen, deren Perspektive, in den ersten Arbeitsmarkt zu kommen, ohnehin nicht überschätzt werden dürfe. Selbst mit einem Lohnzuschuss von 100% würden diejenigen, um die es hier geht, nicht eingestellt werden (siehe zur Komplexität der Förderung in diesem Bereich die Studien von Frank Bauer). Zugleich jedoch betonte Sell, dass Langzeitarbeitslose mit diesen Beschwernissen unbedingt eine Beschäftigung suchen, so dass ein sozialer Arbeitsmarkt sinnvoll sei.

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Entgegen verbreiteter Klischees: „Hartz-IV-System: Vier von fünf Sanktionen wegen versäumter Termine“…

…das meldet O-Ton-Arbeitsmarkt und macht deutlich, worin die Gründe für Sanktionen weit überwiegend liegen, anders als verbreitete Klischees es gerne hätten. Siehe auch diesen Beitrag aus derselben Quelle.

Siehe auch den Beitrag von Stefan Sell über über die beim Bundesverfassungsgericht anhängige Klage wegen der Sanktionen im Sozialgesetzbuch II. Hier ein Kommentar von unserer Seite, welche Bedeutung das Bundesverfassungsgericht hier hat hier, hier und hier.

„Digital oder sozial – die Angst um die Arbeit von morgen“…

…darüber diskutierte Maybrit Illner mit ihren Gästen in der Sendung vom 22. Februar. An einer Stelle, Minute 13’30 ging es ganz kurz um das Bedingungslose Grundeinkommen, Frau Trinkwalder bringt es ein, Frau Illner würgt das ab – und weg war es.

„Die Kehrseite des Grundeinkommens“ oder wie verschieden über ein und dasselbe berichtet wird

Das lässt sich am Beitrag von Reinhard Wolff  in der taz über das Grundeinkommensexperiment in Finnland ablesen, der vor allem über die Verschärfungen der Bezugsbedingungen von Leistungen für Arbeitslose, die nicht am Experiment teilnehmen, berichtet. Diese Verschärfung zeigt deutlich, wenn der Bericht zutrifft, wie wenig die finnische Regierung an dem Experiment ernsthaft interessiert ist, sonst würde sie doch zumindest die, wenn auch wenig aussagekräftigen, Ergebnisse aus der Begleitforschung abwarten. Ein Haudrauf liefert wiederum Wolffs Kollegin Ulrike Herrmann, die sich wiederholt mit dem BGE befasst hat und am Beispiel Finnland ihre ganze Ablehnung zu Wort kommen lassen kann. Ganz anders gestimmt ist der Bericht bei Business Insider. Einen differenzierten Beitrag hat wiederum Stefan Sell verfasst, in dem er die polarisierte Diskussion zwischen Befürwortern und Gegner, die fundamentalistische Züge habe, kritisiert. Er lässt aber keinerlei nüchtern unaufgeregte Einschätzung zum BGE zu Wort kommen.

Frühere Kommentare meinerseits zu den Ausführungen von Ulrike Herrmann finden Sie hier, zu Stefan Sells Überlegungen hier.

Sascha Liebermann

Claudia Roth (Bündnis 90/ Die Grünen) über das Bedingungslose Grundeinkommen

In einem Interview mit der Zeitung Mittelbayrische äußerte sich Claudia Roth unter anderem zum BGE. Hier die Passage:

„Was halten Sie vom Bedingungslosen Grundeinkommen?“

Roth: „Bei uns in der Partei diskutieren wir dieses Thema sehr heftig. Manche Menschen in der Partei wollen das Grundeinkommen unbedingt haben, weil sie glauben, dass Deutschland dadurch gerechter wird. Und dass es allen Menschen dadurch besser geht. Ich selbst bin mir nicht sicher, ob das Grundeinkommen gut für uns wäre. Ich habe Angst, dass der Staat dann weniger Verantwortung für die sozial schwächeren Menschen übernimmt. Der Staat könnte zum Beispiel sagen: Ich gebe den Menschen jetzt ein bestimmtes Einkommen, egal ob sie arbeiten oder nicht – dann muss ich mich aber nicht mehr um neue Arbeitsplätze kümmern. Wir streiten in der Partei seit Jahren darüber, ob wir das Grundeinkommen haben wollen. Wir haben uns jetzt darauf geeinigt: Wir wollen es gerne einmal ernsthaft ausprobieren.“

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