…eine Ergänzung zum veröffentlichten Hinweis auf „Sozialstaat gegen Arme“. Im Deutschlandfunk wird der Alltag von Leistungsbeziehern skizziert und was für sie die Kontrolle und Sanktionsdrohungen bedeuten. Vielleicht sollte der Beitrag Barbara Dribbusch empfohlen werden, die in der taz Sanktionen verteidigt hat?
Kategorie: taz
„Abmildern ja, abschaffen nein“ – Sanktionsverteidigung in der taz…
…so muss ein Kommentar von Barbara Dribbusch in der taz zu den Sanktionen im Arbeitslosengeld II betrachtet werden. Andrea Nahles (Reaktionen auf Nahles Vorschlag, siehe hier) äußerte jüngst die erstaunliche Einsicht, die Sanktionen könnten bei jungen Erwachensen kontraproduktiv sein. Was schreibt Frau Dribbusch?
„Es ist der Albtraum für so manche Sozialpolitiker: Der junge Mensch aus einem sogenannten sozialen Brennpunkt, vielleicht Berlin-Neukölln, der auf die Frage nach seiner beruflichen Zukunft vor laufender Kamera antwortet: „Ich werde Hartz IV.“ Der Albtraum war vor einigen Jahren so bedrückend, dass man in Deutschland die Sanktionen für jüngere EmpfängerInnen von Hartz IV verschärfte.“
Dribbusch beschreibt zielsicher, wofür der Ausspruch „Ich werde Hartz IV“ steht. Reflektiert wird die Äußerung allerdings selten (siehe auch hier). Heute kann der Ausspruch als Protest gegen die Zumutungen der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik verstanden werden, als Provokation der Erwachsenenwelt aus der Perspektive Jugendlicher, die gerade ihren Ort in der Welt zu finden versuchen. Wie gut diese Provokation funktioniert, lässt sich an der häufigen Bezugnahme darauf ablesen.
„Abmildern ja, abschaffen nein“ – Sanktionsverteidigung in der taz… weiterlesen
„Bedingungslose Würde“…
…ein Beitrag von Alina Götz in der taz über die Spitzenkandidatin von Bündnis Grundeinkommen in Bremen Susanne Wendland.
„Ich bin Hausfrau. Na und?“…
…ein Beitrag von Dörthe Zimmermann in der taz, der differenziert herausarbeitet, was es heißt, Hausfrau oder -mann zu sein (was heute nicht selten durch „Familienarbeiter“ ersetzt wird) und wie wenig wir heute dafür tun, dass diese Aufgaben ohne die Predigt, wie wichtig Erwerbstätigkeit sei, übernommen werden können. Um so mehr verwundert, dass die Autorin zwar das Bedingungslose Grundeinkommen in einem Nebensatz dahinschmeißt, aber offenbar seine Tragweite nicht erkannt hat. Es wäre eben gerade keine Bezahlung, die zur Vermarktlichung von Familie führte, es wäre eine Ermöglichungspauschale, das tun zu können, was für wichtig und richtig erachtet wird – durch ein BGE wäre es normativ erwünscht. Mehr nicht, weniger auch nicht.
Sascha Liebermann
„Würde ist nicht das Ergebnis eines Arbeitsvertrags“…
…so Meera Zaremba in einem Gastbeitrag für die taz. Siehe zu dieser Frage auch hier.
„Das Hirn braucht Leerlauf“ – aber wie gelangen wir dorthin?
Die Forderung Susanne Messmers in der taz ist einfach und klar. Am Ende des Beitrags heißt es:
„Die Warnungen von Kritikern wie Guillaume Paoli, Alix Faßmann und Anselm Lenz mögen manchmal zugespitzt sein, aber sie haben auch einen wahren Kern. Je eingespannter wir sind, desto weniger fällt uns ein. Kein neuer Gedanke ohne wenigstens ein bisschen Leerlauf im Kopf. Der Mensch braucht Muße, und es wird immer schwieriger, sie zu verteidigen.“
Ja, Muße, nicht Faulheit, darum geht es. Aber wie Muße ermöglichen, ohne daraus eine Mußemaßnahme, Mußeverordnung oder Mußeverteilung zu machen? Darüber schweigt sich die Autorin aus. Sonderbarerweise kein Wort vom Bedingungslosen Grundeinkommen – obwohl in derselben Zeitung darüber regelmäßig geschrieben wird. Gerade das BGE hätte aber das Zeug dazu, diese Freiräume zu schaffen, derer Muße bedarf, um entstehen zu können: ohne Anleitung, ohne Hinführung, ohne Zuteilung. Einfach so – durch Ermöglichung.
Sascha Liebermann
„Recht auf Arbeit? Recht auf Faulheit?“ – eine irreführende Entgegensetzung…
…leistet sich wieder ein Beitrag in der taz, von Anna Lehmann, über die Unterschiede zwischen „solidarischem“ und Bedingungslosem Grundeinkommen. Man fragt sich, was das soll angesichts der weit fortgeschrittenen, differenzierten BGE-Diskussion, in der immer wieder deutlich gemacht wurde, dass es weder um ein Arbeitsverbot noch um Faulheit gehe. Der Beitrag von Sebastian Beug in der BZ ist da schon sachlicher. Und in der taz fragt sich Susanne Messmer wie wieder Zeit für Muße zu gewinnen wäre, die sie allerdings als „Nichtstun“ bezeichnet.
„Das Ende von Hartz IV“ – wie sähe es mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen aus?
Ein konstruktiver Beitrag von Jörg Wimalasena in der taz über das Bedingungslose Grundeinkommen, der es als linke Angelegenheit einführt. Das ist wiederum misslich, denn die Argumente, die darin vorgebracht werden, greifen viel weiter und sind letztlich aus dem Geist der Demokratie zu rechtfertigen.
„Die Kehrseite des Grundeinkommens“ oder wie verschieden über ein und dasselbe berichtet wird
Das lässt sich am Beitrag von Reinhard Wolff in der taz über das Grundeinkommensexperiment in Finnland ablesen, der vor allem über die Verschärfungen der Bezugsbedingungen von Leistungen für Arbeitslose, die nicht am Experiment teilnehmen, berichtet. Diese Verschärfung zeigt deutlich, wenn der Bericht zutrifft, wie wenig die finnische Regierung an dem Experiment ernsthaft interessiert ist, sonst würde sie doch zumindest die, wenn auch wenig aussagekräftigen, Ergebnisse aus der Begleitforschung abwarten. Ein Haudrauf liefert wiederum Wolffs Kollegin Ulrike Herrmann, die sich wiederholt mit dem BGE befasst hat und am Beispiel Finnland ihre ganze Ablehnung zu Wort kommen lassen kann. Ganz anders gestimmt ist der Bericht bei Business Insider. Einen differenzierten Beitrag hat wiederum Stefan Sell verfasst, in dem er die polarisierte Diskussion zwischen Befürwortern und Gegner, die fundamentalistische Züge habe, kritisiert. Er lässt aber keinerlei nüchtern unaufgeregte Einschätzung zum BGE zu Wort kommen.
Frühere Kommentare meinerseits zu den Ausführungen von Ulrike Herrmann finden Sie hier, zu Stefan Sells Überlegungen hier.
Sascha Liebermann