„Abstimmungsergebnis über sofortige Hilfe für die Ärmsten ist desillusionierend“

Anhänger eines Bedingungslosen Grundeinkommens, das noch mehr wert wäre als ein Herumdoktern an Hartz IV, war Schneider bislang allerdings auch nicht, siehe hier und hier.

Sascha Liebermann

„PRO & KONTRA Strafen bei Hartz IV“ – zwei Sichtweisen oder doch nicht?

Das Internetportal t-online hat einen Beitrag mit Stellungnahmen Pro und Contra Sanktionen im Arbeitslosengeld II veröffentlicht. Die Autoren sind auf der Pro-Seite Holger Schäfer, Institut der deutschen Wirtschaft, und auf der Contra-Seite Ulrich Schneider, Paritätischer Wohlfahrtsverband.

Veröffentlicht wurde der Beitrag anlässlich der Vorstellung des Projekts „HartzPlus“, das von sanktionsfrei durchgeführt wird. Im Beitrag heißt es an einer Stelle:

In einer groß angelegten Studie untersuchen der Verein „Sanktionsfrei“ und  Wuppertaler Wissenschaftler um Professor Rainer Wieland die Auswirkungen der Sanktionen auf die Betroffenen. Die Teilnehmer erhalten drei Jahre lang alle vom Jobcenter verhängten Sanktionen ersetzt, sie leben also quasi sanktionsfrei.“

Was diese Aussage übersieht, ist, dass die Sanktionen damit natürlich nicht außer Kraft gesetzt sind, lediglich ihre finanzielle Wirkung wird aufgefangen. Normativ bleiben sie vollständig in Kraft und erzeugen weiterhin Druck auf die Leistungsbezieher, denn die Sanktionsbescheide teilen ihnen mit, dass sie sich in einem Status befinden, den sie verlassen sollen. Damit ist die Frage, was nun die Studie wirklich wird zeigen können. Wir werden es sehen.

„PRO & KONTRA Strafen bei Hartz IV“ – zwei Sichtweisen oder doch nicht? weiterlesen

Mit der „misanthropischen Grundhaltung“ brechen…

…darum gehe es laut einer Pressemitteilung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes vom 12. September:

„Es ist Zeit, zu brechen mit der misanthropischen Grundhaltung und dem negativen Menschenbild der Hartz-Gesetze, mit dem der Sanktionsapparat, aber auch die unter der Armutsgrenze liegenden Geldzuwendungen begründet werden“.

Wie soll das nun erreicht werden? Ist ein Sozialstaat, in dessen Zentrum das Erwerbsgebot steht, und der zur Durchsetzung desselben Sanktionsinstrumente benötigt, denn ohne das ganze vorstellbar? Vorstellbar vielleicht, aber unrealistisch, weil das eine mit dem anderen zusammenhängt.

Siehe auch die Info-Broschüre des Paritätischen „Hartz IV hinter uns lassen“. Ulrich Schneider (siehe auch hier und zur „repressionsfreien Grundsicherung“ hier) Vorsitzender des Paritätischen, äußerte sich schon wiederholt gegen ein BGE. Wie soll dann aber erreicht werden, was die Pressemitteilung verspricht? Man scheint sich dort „schöne Gedanken“ zu machen, ohne die Zusammenhänge zu erkennen oder vielleicht sie doch gar nicht überwinden zu wollen!?

Sascha Liebermann

„Ich halte es für richtig, die Sanktionen zu lockern“ – und dann?

Die Frage stellt sich angesichts eines Interviews, das Ulrich Schneider, Paritätischer Wohlfahrtsverband, dem Südkurier gab. Lockern der Sanktionen, nicht abschaffen. Er erklärt auch gleich, weshalb er gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen ist:

Südkurier: „Die SPD-Chefin Andrea Nahles hat kürzlich vorgeschlagen, die Sanktionen für Hartz-4-Empfänger zu lockern. Widerspricht das nicht der Grundidee „Fördern und Fordern“ der Agenda 2010?“
Schneider: „Ich halte es für richtig, die Sanktionen zu lockern. Denn viele Jugendliche, denen man Sanktionen androht, verabschieden sich und werden durch die Sanktionen in echtes Elend geführt. Und was für junge Menschen schlecht ist, ist auch für die Erwachsenen schlecht. Die Gruppe der Leistungsverweigerer ist verschwindend gering. Man sollte sich lieber auf die Vermittlung derjenigen konzentrieren, die arbeiten wollen.“

Die Frage wäre hier natürlich, was „Leistungsverweigerer“ sind? Man muss noch in Betracht ziehen, dass sie womöglich zu der von ihnen erwarteten Leistung nicht in der Lage sind und dazu noch die Drohkulisse des Sozialstaats mit seinen Instrumenten und normativen Bewertungen ein Übriges tut. „Leistungsverweigerer“ haben eine Lebensgeschichte, von der nicht abstrahiert werden kann, wenn man beurteilen will, was der Grund für die „Leistungsverweigerung“ ist.

„Ich halte es für richtig, die Sanktionen zu lockern“ – und dann? weiterlesen

Was soll der Mindestlohn leisten?…

…diese Frage stellt sich, seit er eingeführt worden ist und die jüngste Erhöhung lässt sie nicht überflüssig werden. Siehe dazu den Kommentar von Ulrich Schneider hier und vom Päritätischen hier. Dass Schneider in seiner Kritik das Lohnabstandsgebot bemüht, obwohl das dahinterliegende Theorem empirisch nicht belegt ist, bezeugt, welche Vorstellung davon, etwas beizutragen vorherrscht. Dass ein auskömmliches BGE diese ganze Diskussion verändern würde, sei zumindest erwähnt, weil damit die Abhängigkeit vom Lohn nicht mehr gegeben wäre. Und wie sich BGE und Mindestlohn zueinander verhalten, dazu siehe hier, hier und hier.

Sascha Liebermann

Bedingungsloses Grundeinkommen passt mit der Mentalität in Deutschland nicht zusammen…

…meinte sinngemäß Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband in einer Diskussionrunde bei Phoenix. Michael Eilfort, Stiftung Marktwirtschaft, war der Auffassung, dass „wir“ ein BGE angesichts der Vorstellung von Einzelfallgerechtigkeit in Deutschland keine drei Wochen aushalten würden. Es sei die dümmste Idee, die es je gegeben habe (fällt vielleicht auf den zurück, der es äußert). In Deutschland sei die Einzelfallgerechtigkeit wichtig, man stelle sich vor, was ein BGE für jemanden mit Behinderung bedeuten würde – Eilfort unterstellt, es gäbe dann keine bedarfsgeprüften Leistungen mehr. Dass der Charakter der Bedarfsprüfung sich mit einem BGE auch ändern würde, weil dann Autonomiebewahrung im Zentrum stünde und nicht Erwerbsfähigkeit oder Ausgleich der Folgen von Nicht-Erwerbsfähigkeit, sieht er nicht. Schneider zumindest attestiert dem BGE, ein sympathisches Konzept zu sein, da es nicht von der Faulheit des Menschen ausgehe, doch müssten Milliarden umgewidmet werden, um es zu finanzieren, das wäre ein kompliziertes Verfahren. Der Sozialstaat sei doch eine Errungenschaft – was kein Argument gegen, sondern eines für seine Fortentwicklung wäre mit BGE.
Phoenix sendete diese Diskussion am 23. März unter dem Titel „Streit um Hartz IV – Was muss der Staat leisten? Was meinen Sie?“. Die ganze Sendung bei youtube finden Sie hier, bei Phoenix hier. Zur Haltung der Stiftung Marktwirtschaft zum BGE siehe auch hier.

Sascha Liebermann

„Paritätischer fordert vollständige Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV“…

starke Worte sind das, was aber wird genau gefordert?

„Eine vollständige Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich der heute von der Bundesagentur für Arbeit vorgestellten Statistik. Notwendig sei eine komplette Neuausrichtung der Grundsicherung. Der Verband kündigt an, innerhalb der kommenden zwei Wochen ein eigenes Konzept zur Reform von Hartz IV vorzulegen…“

Da kann man gespannt sein, wie das gehen soll, denn die Sanktionen rechtfertigen sich vor dem Hintergrund dessen, dass das Arbeitslosengeld II nicht als dauerhafte Alimentierungsleistung konstruiert ist und die Verpflichtung besteht, Erwerbsarbeit aufzunehmen. Helga Spindler (siehe auch hier), die Hartz IV ebenfalls kritisiert, hat eingräumt, dass auf Sanktionen nicht ganz verzichtet werden kann; Christoph Butterwegge hat dasselbe zu erkennen gegeben, auch wenn er es selten ausspricht. Wer also ernst machen wollte mit der Aufhebung von Sanktionen, muss das Ziel der bedarfsgeprüften Leistungen verändern: nicht Rückführung in Erwerbstätigkeit stünde dann im Zentrum, sondern Stärkung von Autonomie. Das geht nur ohne das Erwerbsgebot.

„Paritätischer fordert vollständige Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV“… weiterlesen

Mehr Geld, weniger Geld? Die Frage nach dem „Wie“ muss gestellt werden…

…doch bei Maybrit Illner war sie in der jüngsten Sendung nicht zu erkennen. Während Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband auf die Armut in Deutschland hinwies, gegen die etwas unternommen werden müsse (z. B. Regelsatzerhöhrung, Beschäftigungsförderung) hielten die anderen – Jens Spahn, Wolfgang Kubicki, Gabor Steingart – entgegen, einfach mehr Geld auszugeben, helfe auch nicht weiter. Robert Habeck stimmte dem zu, dass Armut ein relevantes Problem sei und dagegen etwas unternommen werden müsse, ohne Schneiders Vorschläge zu teilen. Habeck hatte sich in der Vergangenheit immer wieder einmal für ein Grundeinkommen ausgesprochen, ohne dass klar war, welcher Art es sein sollte, bedingungslos oder nicht. Für welche Art von Sozialpolitik Jens Spahn steht, gab er vor einigen Monaten bei Illner zu erkennen – „so ein bißchen“ Druck brauche doch jeder von uns. Da könnte er sich umstandlos mit Christian Lindner zusammentun, der einen „Arschtritt“ für das patente Mittel hält.

Sascha Liebermann

Würdevolle Hilfe und das Bedürfnis zu arbeiten – Ulrich Schneider, Paritätischer Wohlfahrtsverband, zum bGE

Unter dem Titel „Ulrich Schneider vs. Sascha Liebermann“ hat ForMoreDemcracy bei Youtube ein Video eingestellt, in dem Äußerungen Ulrich Schneiders (Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes) über das bedingungslose Grundeinkommen denen Sascha Liebermanns (Originalaufzeichnung von ESA-Film) gegenüberstellt werden. Schneiders Äußerungen sind interessant für die Grundeinkommensdiskussion, weil sie in ihrer Kürze die Annahmen enthalten, die zur Arbeitshauspolitik führen. Gleichwohl aber sind sie auch nicht so hermetisch, dass sie nicht darüber hinaus wiesen.

Auf der einen Seite setzt Schneider unbegründet das bGE mit Untätigkeit gleich. So muss er schlussfolgern, dass ein würdevolles Leben nicht möglich sei, denn würdevoll sei Hilfe nur, wenn sie jemanden in die Lage versetze, selbst für sich sorgen zu können (ganz ähnlich auch Sarah Wagenknecht), das bGE erlaube das nicht. Das ist eine im echten Sinne naive Vorstellung, denn „selbst“ kann sich niemand versorgen, weil er ständig und dauerhaft auf die Leistungen anderer angewiesen ist, zuallererst auf ein Gemeinwesen, dass diese Möglichkeiten schafft. Darüber hinaus ist die Bedeutung von „selbst für sich sorgen können“ viel grundlegender als die Erzielung von Einkommen. Jemand muss sein Leben in die Hand nehmen können (das setzt einen sozialisatorischen Bildungsprozess voraus, damit er es kann) und dann muss er es wollen.

Autonomie auf Autarkie zu verkürzen ist weit verbreitet. Ihr entspricht auch der Vorwurf, Transferleistungsbezieher würden auf Kosten anderer leben (siehe „‚Kostgänger‘ des Staates“ und „Subsidiarität und bGE kein Gegensatz“). Dabei könnte man genauso sagen, der Markt lebt auf Kosten von Vereinen und Familien, die ihre Leistungen ohne Entgeltforderung erbringen.

Da Schneider dem Menschen zugleich das „Bedürfnis“ attestiert, arbeiten zu wollen, könnte ihn das dazu veranlassen, das bGE gerade für würdevoll zu erachten. Denn es setzte den Einzelnen in den Stand, arbeiten zu können, und zwar nicht nur dort, wo seine Arbeit im engen Verständnis von „Arbeitsplatz“ nachgefragt wird, sondern wo er es für wichtig und richtig erachtet, wo er seine Stärken erkennt. Ihm kommt diese Deutung aber nicht in den Sinn, weil er Würde, Arbeitsplatz und Einkommenserzielung direkt voneinander abhängig macht. Folglich muss er auch fordern, dass Arbeitsplätze bereitgestellt werden. Arbeit wird darauf reduziert, die Gelegenheit zur Erzielung von Einkommen zu sein, im Zentrum steht nicht mehr die Sinnhaftigkeit einer Tätigkeit. Diese Reduzierung von Arbeit auf die Gewährleistung von Einkommen zerstört jedoch gerade die Grundlage von Innovation, führt also gerade zum Gegenteil dessen, was für die Enstehung von Neuem unerlässlich ist. Neues entsteht nur und Arbeitsabläufe werden nur zuverlässig erledigt, wo eine Identifizierung mit der Arbeitsaufgabe vorliegt. Der Weg ins Arbeitshaus, der so beschritten wird, ist der wahre Grund unserer elenden Lage. Das bGE hingegen führte hinaus.

Sascha Liebermann