Leben oder Arbeitsplätze retten? Was ist das Ziel? – Ein BGE hat hierauf eine Antwort, Arbeitsplätze sind kein Selbstzweck

„Spaltet in Gebende und Nehmende“? Treffende Entgegnung und darüber hinaus: beim BGE geben und nehmen alle…

…BGE ist Anteil an Wertschöpfungserfolg, aber für alle, nicht nur für Erwerbstätige.

Sascha Liebermann

„Sozial ist, was Arbeit schafft?“ – Was ist der Zweck des Wirtschaftens?

Lindner vermischt – oder muss man sagen: verwechselt? – hier zwei Fragen, die eine nach der Wertschöpfung und die andere nach der Einkommenssicherung. Beides hängt nicht unmittelbar miteinander zusammen, Lindner verkehrt sogar ihr Verhältnis, denn es sollte doch dasjenige Vorrang haben, was zu Wertschöpfung führt. Die Frage der Einkommenssicherung lässt sich eben auch anders beantworten, mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen. Dann werden wir sehen, wie viel effizienter und effektiver wir produzieren können, als es bislang der Fall ist. Mit Lindners Verkehrung würden (Erwerbs-)Arbeitsplätze zum Hauptzweck des Wirtschaftens, Unternehmen würden an ihrem Beitrag dazu gemessen, verwandelten sich geradezu in Erziehungsanstalten zur Erhaltung der „Arbeitskraft“. Beschäftigung ist aber kein Selbstzweck.

Frühere Kommentare zu Beiträgen Christian Lindners finden Sie hier und hier.

Sascha Liebermann

Entleerung des Leistungsethos – Randolf Rodenstock zum Bedingungslosen Grundeinkommen…

…, zu lesen war der Beitrag bei focus online.

Rodenstock schreibt:

„Die Gegner [eines BGE, SL], darunter Vertreter von Arbeitgeberverbänden wie auch von Gewerkschaften, führen an, dass ein solches Konzept nicht finanzierbar und ungerecht sei. Wenn immer weniger Menschen arbeiten, woher kommt dann die materielle Basis, um ein Grundeinkommen zu finanzieren?“

Für den Wertschöpfungsprozess ist es nicht entscheidend, wieviele „Menschen“ arbeiten und auch nicht, wieviele Stunden sie arbeiten, sondern wieviel produziert wird und dass dem Angebot eine entsprechende Kaufkraft gegenübersteht. Wenn dazu menschliche Arbeitskraft benötigt wird, wird um sie geworben werden müssen, wenn nicht, dann nicht. Wie wir an der Enwicklung des Arbeitsvolumens (siehe auch hier) in Deutschland sehen können, hat das eine mit dem anderen nicht unmittelbar etwas zu tun.

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„Recht auf Arbeit“ – Verharrung statt Aufbruch, Leistungsentwertung

Hier die ganze Rede (3 Minuten 48 Sekunden).

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„Arbeitswelt im Wandel“ – oder Unternehmen als Erziehungsanstalten?

Die Talksendung Anne Will (Kommentare zu früheren Sendungen finden Sie hier) befasste sich in der jüngsten Sendung mit der Diskussion über die heutige Konstruktion des Sozialstaats, die Sanktionen im Arbeitslosengeld und die verschiedenen Vorschläge, die sich die positiven Konnotationen des Wortes „Grundeinkommen“ zunutze machen wollen. Da sollte ein Bedingungsloses Grundeinkommen nicht fehlen, hierfür war Michael Bohmeyer eingeladen. Die einzige, die dafür gewisse Sympathien hatte und die Absurditäten der Sanktionen erkannte, war die Unternehmensberaterin Simone Menne. Die Sendung verlief wie so oft, die Einheitspartei aus Linke, SPD und CDU stritt an der Oberfläche, war sich aber einig, dass der status quo im Wesentlichen verteidigt werden müsse, d. h. an Sanktionen darf nicht gerüttelt werden.

Als die Runde auf das BGE zu sprechen kam, wurde im Einspieler von Anne Will sogleich darauf hingewiesen, dass ja bestimmte Personen dafür einträten, genannt wurden Unternehmer aus dem Silicon Valley (von denen oft nicht bekannt ist, was sie genau meinen), Joe Kaeser (Siemens, der sich nicht für ein BGE ausgesprochen hat) sowie Timotheus Höttges (Deutsche Telekom, der es tatsächlich für sinnvoll hält). Im Grunde war dieser Einstieg ein Versuch, den Vorschlag zu diskreditieren, denn, wenn Vorstände von Unternehmen bzw. Unternehmer dafür sind, kann es sich nicht um einen brauchbaren Vorschlag handeln. Entsprechend reagierten manche in der Runde. Andere wiederum sehen das als Adelung, wenn gerade sie dafür seien, dann müsse auch etwas dran sein. Michael Bohmeyer machte auf die vereinseitigende Darstellung aufmerksam. Wer sich ein wenig informiert, wird schnell herausfinden, dass die BGE-Diskussion seit 2004 öffentlich geführt wird und von ganz anderen als Unternehmern angestoßen wurde (Götz W. Werner ist eine Ausnahme). Unterstützer finden sich in den meisten Parteien, mal mehr, mal weniger, je weiter man in der Funktionshierarchie herabsteigt.

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Beschäftigung, Würde, Almosen und das Bedingungslose Grundeinkommen – zu einem Interview mit Timotheus Höttges

Interview mit dem Vorstandsvorsitzenden der Telekom, Timotheus Höttges, im Handelsblatt. Nachdem ein Interview mit ihm in der Zeit in diesem Jahr für großes Aufsehen gesorgt hatte, kommt auch hier die Sprache auf das Bedingungslose Grundeinkommen.

Bevor es um das BGE geht, beantwortet Höttges eine andere Frage auf interessante Weise:

„Behindert es uns, dass wir unsere europäischen Firmen auch gesellschaftlichen Ansprüchen unterwerfen, zum Beispiel dem Erhalt von Arbeitsplätzen? Oder konkreter: Ist derlei Aufgabe der Telekom?
Wohlfahrt, die Tatsache, dass Menschen sich entwickeln können und eine gewisse Stabilität finden, die Schaffung von Beschäftigung – ja, das ist auch eine Aufgabe von Unternehmen, sage ich spontan. Wir zum Beispiel haben 225.000 Mitarbeiter. Für die muss ich unser Unternehmen schützen. Es geht nicht nur um Cashflow oder Dividendenrendite. Gleichzeitig kann sich nur ein Unternehmen, das Gewinne macht, auch leisten, sozial zu sein. Eine Soziale Marktwirtschaft besteht eben nicht nur aus einem einzelnen Unternehmen. Sondern sie ist eine Volkswirtschaft. Sie ist die Summe vieler möglichst erfolgreicher Unternehmen und Menschen.

Die Digitalisierung werde Millionen von Jobs kosten, da sind sich Fachleute einig. Dabei geht es eben nicht mehr nur um einfache Tätigkeiten. Auch Programmierer, Ingenieure, Ärzte müssen bangen, von Maschinen oder Algorithmen ersetzt zu werden.Es wäre zynisch, diese Entwicklung schönreden zu wollen, auch wenn sie zugleich die Produktivität steigern wird…“

Erstaunlich an dieser Passage ist, wie defensiv Höttges über etwaige Möglichkeiten und Folgen der Digitalisierung spricht und zugleich die „Schaffung von Beschäftigung“ zur Aufgabe von Unternehmen erklärt. Ist sie das, muss man fragen? Oder ist die Aufgabe von Unternehmen nicht das Hervorbringen von Gütern und Dienstleistungen als standardisierten Lösungen für schon bestehende oder antzipierte Handlungsprobleme? Dann wäre der Zweck von Unternehmen Wertschöpfung, nicht aber Beschäftigung. Sofern zu diesem Zweck Beschäftigung im Sinne des Einsatzes menschlicher Arbeitskraft nötig wäre, läge es auf der Hand, sie zu fördern, falls aber nicht, dann nicht. Wie stark diese Vorstellung ist, Arbeitsplätze gewissermaßen als Beitrag zum Gemeinwohl zu verstehen, darauf bin ich schon Ende der 1990er Jahre gestoßen und habe dazu erste Befunde hier vorgelegt. Höttges Haltung steht damit diametral einer Aussage Götz W. Werners entgegen, der einst sagte „Die Aufgabe der Wirtschaft ist es, die Menschen von der Arbeit zu befreien“ (Stuttgarter Zeitung). Woher rührt nur diese Unklarheit? Vermutlich ist es doch die Haltung, dass der Mensch eine Aufgabe benötigt und sie ihm gegeben werden müssen, statt ihm die Freiräume zu schaffen, damit er sie selbst ergreifen kann.

In der nächsten Passage geht es dann um das BGE:

… die [vielfältige Sozialleistungen, SL] nicht alle bekommen, sondern eben nur Bedürftige.
Wichtiger scheint mir: Wir arbeiten heute schon anders – zu Hause, im Office, unterwegs. Projektbezogen. Unsere Qualifikation ändert sich dauernd. Den klassischen Job, den ich nach Schule und Studium antrete und bis zur Rente ausübe, gibt es kaum noch. Job-Plattformen wie LinkedIn, wo man sich und seine Arbeitsfähigkeit selbst bewirbt, sind ja nur Symptome dieses Mechanismus. Der verlangt auch mehr Eigenverantwortung. Also wird es Phasen geben, in denen der Mensch keine Arbeit hat, umschult oder nur in Teilzeit für ein Unternehmen arbeitet. Diese Phasen wird der Sozialstaat überbrücken müssen. Warum soll man dessen komplexe Förderungssystematik nicht mit einem bedingungslosen Grundeinkommen ersetzen?“

Wenn der Sozialstaat „Phasen…überbrücken“ soll mit einem BGE, dann wäre das BGE nicht als dauerhafte Einrichtung gedacht, es bliebe eine Leistung für den Fall, dass…

Selbstverständlich wird auch hier der Arbeitsbegriff im engen Sinn verstanden, obwohl festgehalten werden müsste, dass keine „Arbeit“ zu haben, nicht bedeutet, keine Aufgabe zu haben.

Wie geht es weiter?

„Vielleicht weil es schlicht unbezahlbar ist?
Das müsste sich erst zeigen. Aber Sie haben ja recht: Tatsächlich ist das größte Problem nicht die Idee, sondern die Finanzierung. Nur, was mir am heutigen Sozialstaat vor allem missfällt: Ich muss um Hilfe bitten, auch wenn ich mein Leben lang gearbeitet habe. Das Grundeinkommen verspräche mehr Würde und könnte das Unternehmertum sogar fördern.“

Erst widerspricht Höttges, dann stimmt er zu – die Finanzierung sei das größte Problem. Dabei gibt es doch verschiedene Versuche darzulegen, dass dies nicht der Fall ist. Ist der Sozialstaat in Deutschland eine Almosenleistung? Nein, es besteht ein Rechtsanspruch auf Leistungen, die allerdings aufgrund ihre Bedingungen ein bestimmtes Signal senden: Wer nicht erwerbstätig ist, trägt nichts zum Gemeinwohl bei. Das zeichnet die normative Struktur unseres Sozialstaats aus, sie zeigt sich in der objektiven Stigmatisierung derer, die nicht beitragen, wie auch in dem Empfinden von Leistungsbeziehern, nicht mehr dazuzugehören. Höttges unterschätzt also diesen Rechtscharakter und missdeutet ihn. Gleichwohl mag genau diese Missdeutung ein Grund dafür sein, weshalb verdeckte Armut besteht, Leistungen von bezugsberechtigten Personen aus Schamgefühl nicht in Anspruch genommen werden. Verstärkt wird dieses Schamgefühl noch dadurch, wie Leistungsberechtigten in den Behörden begegnet wird.

Würde sei ihm wichtig gab er schon zu erkennen und führt den Gedanken fort:

„Würde scheint Ihnen da wirklich wichtig.
Sehr wichtig, ja. In so einem System wäre man zum Beispiel auch viel stärker respektiert, wenn man sich entscheidet, seine kranken Eltern zu pflegen. Ob das Grundeinkommen am Ende die richtige Idee ist, weiß ich nicht. Ich bin mir aber sicher, dass das heutige System die Sozialhaushalte der Zukunft nicht wird finanzieren können. Mir scheint, dass wir da über völlig neue Finanzierungsmodelle nachdenken müssen.“

Höttges ist vorsichtig, hat sich womöglich noch nicht eingehend mit dem BGE befasst und ist mit dazu vorliegenden Untersuchungen nicht vertraut. Insofern ist seine Haltung nachvollziehbar. Seine entschiedenen Zweifel an der Finanzierbarkeit heutiger Sozialhaushalte ließe sich dann anders lesen, und zwar als Zweifel daran, ob man die Folgen eines solchen Sozialstaats haben wolle, wie wer heute konstruiert ist. Er degradiert Leistungen jenseits der Erwerbsarbeit, hemmt statt fördert Initiative und beeinträchtigt die Würde – damit die Stellung der Bürger im Gemeinwesen.

Die Top-Frage darf nicht fehlen:

„Warum sollten Menschen überhaupt noch arbeiten, wenn sie alimentiert werden?
Damit sind wir wieder beim Menschenbild. Natürlich wird es Leute geben, die dieses System missbrauchen. Die gibt es heute auch schon. Ich glaube aber nicht, dass ein Grundeinkommen eine Gesellschaft von Faulenzern heraufbeschwören würde. Der Mensch definiert sich durch seine Aufgabe. Dadurch, dass er seinem Leben durch Tätigkeit einen Sinn gibt.“

Missbrauch eines BGE kann es im Grunde nicht geben, da es kein bestimmtes Handeln als Gegenleistung erwartet und prämiert. Treffender wäre es also, davon zu sprechen, dass es Menschen geben wird, die die Freiräume, die ein BGE schafft, nicht nutzen bzw. nicht zu nutzen wissen oder dies nicht können. Auch das aber wäre kein Missbrauch, sondern Ausdruck ihrer Freiheit. Entscheidend wäre doch, ob die Betreffenden dann nicht versuchen würden, sich Rat zu holen. Aber das stünde ihnen genauso frei, wie es sein zu lassen. Dass der Mensch wirken will, dass er beitragen will, dafür gibt es zahlreiche Belege, auch wenn prominente Kritiker des BGE von einer anderen Lage ausgehen. Gewichtiger noch ist aber, in seiner Würde anerkannt zu werden, so wie man ist. Das ist gerade der Grund für die bedingungslose Geltung der Grundrechte im Grundgesetz, die bedingungslose Stellung der Bürger im Gemeinwesen. Eine Bedingungslosigkeit, die sonst – in partikularer Form – nur in der Familie oder vergleichbaren Zusammenhängen erfahren werden kann.

Sascha Liebermann

Kindergrundsicherung gegen Grundeinkommen oder: Kinder absichern ohne Eltern

vorwärts hat in diesem Jahr schon einige Beiträge über das Grundeinkommen veröffentlicht. Nun meldet sich dort Alexander Nöhring, Geschäftsführer des Zukunftsforum Familie, ein familienpolitischer Fachverband der Arbeitwohlfahrt, mit dem Beitrag „Die Kindergrundsicherung ist besser als ein Grundeinkommen für alle“, zu Wort. Er war unter anderen als Experte in der Anhörung im Landtag von Nordrhein Westfalen zu Kindergrundsicherung und Bedingungslosem Grundeinkommen geladen, von der wir berichtet haben (hier, zu den Expertenstellungnahmen geht es hier).

Es entbehrt nicht der Ironie, dass ein Verein wie das Zukunftsforum Familie, der sich als Vertreter von Familieninteressen versteht, vorwiegend für Erwerbsbeteiligung argumentiert, statt dafür, Eltern mehr Freiraum dafür zu verschaffen, sich der Aufgabe Elternschaft stellen zu können.

Im Beitrag heißt es ziemlich zu Beginn:

„Als ZFF sehen wir die Gefahr, dass die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) Anstrengungen zu einer sozial gerechten Arbeitsmarktpolitik, wie beispielsweise tarifvertraglichen Errungenschaften, entgegensteht. Bei den Befürworter*innen des Grundeinkommens ist auch der gesetzliche Mindestlohn umstritten. Das ZFF hingegen ist der Überzeugung, dass die Arbeitgeber nicht aus ihrer Verantwortung entlassen werden dürfen, für existenzsichernde und rentenfeste Löhne zu sorgen und die Realisierung von Bedingungen guter Arbeit zu erreichen, wie beispielsweise Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Lohngerechtigkeit, Work-Life-Balance und Gesundheitsmanagement.“

Eine Gefahr kann man in allen Vorschlägen erkennen, deren Auswirkungen nicht genau zu bestimmen sind, will sagen, die zwar Möglichkeiten schaffen, aber nicht garantieren, dass diese Möglichkeiten auch ergriffen werden. Dann müsste so ziemlich alles abgelehnt werden, das vom Bestehenden wegführt. Möglichkeiten haben es jedoch so an sich, dass sie auch nicht genutzt werden können und es ist gerade die Demokratie, die auf das selbstbestimmte Ergreifen bzw. Nicht-Ergreifen von Möglichkeiten setzt, statt das Ergreifen derselben vorzuschreiben. Statt abstrakt über Gefahren zu sprechen wäre doch auszuloten, welche Möglichkeiten ein BGE denn nun schüfe im Vergleich zum bestehenden Sozialstaat. Das geschieht in dem Beitrag jedoch nicht, sonst würde der Autor sich klar machen, weshalb ein ausreichend hohes BGE einen Mindestlohn (siehe auch hier) nicht mehr erforderlich macht, ein zu niedriges hingegen ihn womöglich notwendig machte.

Was die Arbeitgeber nicht alles leisten sollen. Die Frage wäre doch, ob es ihre Aufgabe ist und sein kann, ob sie dies Verantwortung überhaupt tragen können, all das zu leisten, was der Autor erwartet. Oder ob nicht vielmehr dies alles leichter erreichbar wäre, wenn die Arbeitnehmer über die entsprechende Verhandlungsmacht verfügten, dann könnten sie für vieles selbst streiten. Wo das nicht ausreicht, könnte über allgemeine Regelungen immer noch nachgedacht werden. Verhandlungsmacht wird es aber erst dann in jeder Lebenslage geben, wenn der eigene Lebensunterhalt unabhängig von einem Erwerbsverhältnis gesichtert ist. Genau das leistet ein BGE, eine Kindergrundsicherung hingegen nicht. Für die Unvereinbarkeit von Familie und Beruf sei hier auf meinen älteren Beitrag verwiesen.

Weiter heißt es:

„Darüber hinaus erkennt das ZFF in einem BGE einen Widerspruch zum Ziel der Geschlechtergerechtigkeit: Es stünde dem feministischen Ideal einer eigenständigen Erwerbstätigkeit als emanzipatorische Praxis gegenüber. Zudem könnte es dazu führen, die aktuelle „Care-Krise“ zu verschärfen, anstatt sie zu mildern: Gut bezahlte (männliche) außerhäusliche Erwerbsarbeit stünde einer (weiblichen) privaten Fürsorgetätigkeit gegenüber, die durch ein bedingungsloses Grundeinkommen zwar abgesichert, aber nicht ebenso gut entgolten wäre.“

Wer Emanzipation als Fortschritt hin zur weiteren Befestigung eines Arbeitsbegriffes versteht, in dessen Zentrum Erwerbstätigkeit steht – dann muss das so gedacht werden wie in dem Beitrag. Wenn Emanzipation aber Selbstbestimmung in Gemeinschaft, Freiraum zum Ergreifen von Möglichkeiten in alle Richtungen des Tätigseins heißt, dann geht das nicht ohne BGE. Nöhring bemerkt nicht, dass eine weitere Ausdehnung von Erwerbstätigkeit ihren normativen Vorrang weiter bekräftigt und gerade Fürsorgeeaufgaben in der Familie und darüber hinaus weiter herabsetzt.

Zu betonen, dass „eigenständige Erwerbstätigkeit“ emanzipatorisch sei, heißt letztlich, die Familie als Schonraum für Intimität und Nähe aufzugeben, denn, wer vollerwerbstätig ist, kann nicht mit den Kindern zuhause sein. Als sei es nicht schon länger ein Missstand, wenn Eltern – faktisch meist Väter – so wenig zuhause präsent sind, weil Vollerwerbstätigkeit dies eben nicht erlaubt. Nun soll dieser Missstand noch auf Mütter ausgehnt werden, damit wenigstens beide nicht da sein können. Worin besteht da der Fortschritt? Es ist ein Fortschritt, der den Schonraum Familie zerstört und an ihrer Statt die Zeit, die Kinder in Betreuungseinrichtungen verbringen sollen, weiter erhöht. Statt eine Sozialpolitik fortzuführen, die genau dahin strebt, würde ein BGE Freiräume öffnen, es würde gerade Eltern signalisieren, dass sie dazu ihre Haltung finden sollen, ohne ein bestimmtes Ziel anstreben zu sollen, heute die Rückkehr in Erwerbstätigkeit. In dem Moment, da Eltern unabhängig von Erwerbseinkommen dies entscheiden könnten, stellt sich nicht mehr die Frage, wer besser verdient – die heute manchmal bittere Realität, manchmal eine Ausrede und manchmal Ausdruck einer bewussten Entscheidung ist. Soll denn verwehrt werden, sich für das Zuhausebleiben zu entscheiden, ganz gleich, ob das „gleich“ oder „ungleich“ verteilt wäre? Wo keiner mehr muss, zeigt sich die Verantwortung für Fürsorge um so stärker – Ausreden wie heute – Erwerbstätigkeit – gibt es dann nicht mehr.

Aufklärung über den Emanzipationsbegriff folgt auf den Fuß:

„Für das ZFF steht die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums durch eigenständige Erwerbsarbeit an erster Stelle. Diese sorgt nicht nur für gesellschaftliche Wertschöpfung, sondern kann gleichfalls die Emanzipation von wirtschaftlicher Abhängigkeit unterstützen. Darauf hat u.a. auch Christoph Butterwegge in seinem Beitrag zu dieser vorwärts-Debatte hingewiesen.“

Es setzt sich fort, was wir schon diagnostizieren konnten: Individualistisch ganz im Sinne des erfolgreichen Marktakteurs argumentiert Nöhring hier. Das ZFF setzt sich – so kann man daran erkennen – nicht für Familie ein, sondern dafür, Familie der Erwerbstätigkeit und individualistischer Selbstversorgung nachzuordnen. Aus dem Blick gerät dabei, was Familie wie jede andere Lebensgemeinschaft auszeichnet, dass es keine, einzelnen Personen zuzuordnende Einkommen geben kann, sondern alle Einkommen immer Familieneinkommen sind, sonst ist es keine Lebensgemeinschaft. Das Gemeinschaftliche im Leben besteht bei Familie und Paarbeziehungen gerade darin, dass das Leben ein gemeinsames und kein separates ist. Wer Emanzipation daran festmacht, über eine unabhängige Einkommensquelle zu verfügen, hebt das gemeinschaftliche Leben gerade auf (siehe auch hier), reißt es auseinander. Dass unser Sozialstaat heute auf diese Eigenheiten nur ungenügende Antworten bietet, wie z. B. die lächerliche Anerkennung von Erziehungszeiten in der Rentenversicherung, steht auf einem anderen Blatt. Das BGE würde genau diesbezüglich eine große Verbesserung darstellen, aber nicht gegen, sondern mit Gemeinschaft. Es würde nicht weiter die Illusion nähren, dass Einkommen Individualverdienst seien und statt dessen deutlich machen, wie sehr hinter jedem Einkommen Gemeinschaftsleistungen stehen.

Indem Nöhring den Beitrag zur gesellschaftlichen Wertschöpfung herausstellt, der durch Erwerbsarbeit erfolge, degradiert er die Leistungen von Familie zum Privatvergnügen – für einen solchen Verein, der Familieninteressen zu vertreten behauptet, erstaunlich. Wie soll Familie da eine Zukunft haben?

„Der Satz „Dem Staat und der Gesellschaft sollte jedes Kind gleichviel wert sein“ gewinnt hier eine besondere Bedeutung: Als ZFF meinen wir, dass dies nicht bedeutet, dass auch alle gleichviel ausbezahlt bekommen müssen. Es muss aber sichergestellt sein, dass alle Kinder auch tatsächlich ein Existenzminimum erhalten, welches zum Leben ausreicht und die soziokulturelle Teilhabe ermöglicht. Und um es deutlich zu sagen: Die derzeitigen Kinderregelsätze im SGB II/XII sind hierfür zu gering!“

Ganz konsequent der Linie einer individualistischen Vorstellung folgend wird für eine Kindergrundsicherung argumentiert, ohne nur ins Auge zu fassen, dass Kinder viel Zeit mit ihren Eltern – und anderen für sie wichtigen Personen – für ihr Wohlergehen benötigen. Dazu leistet eine Kindergrundsicherung keinen Beitrag, sie nährt nur die Ilusion, das Kindeswohl könne ohne die Eltern betrachtet werden:

„Das Konzept der Kindergrundsicherung könnte genau dies leisten. Im Rahmen des Bündnisses Kindergrundsicherung streiten wir deshalb zusammen mit vielen weiteren namhaften Verbänden (u.a. Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Kinderschutzbund, Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, pro familia Bundesverband, Naturfreunde Deutschland, Verband berufstätiger Mütter) und Wissenschaftler*innen für dessen Realisierung.“

Wer für mehr Erwerbstätigkeit der Eltern streitet, weil sie zu „gesellschaftlicher Wertschöpfung“ beitrage, hat eine Vorstellung vom Wohlergehen von Kindern, ohne an Eltern zu denken, ohne daran zu denken, dass gemeinsame Erfahrungen Zeit benötigen. Das Zusammenleben wird darauf reduziert, zur Wertschöpfung beizutragen, ohne dass die anderen Beiträge zum Fortbestehen des Gemeinwesens durch sozialisatorische Leistungen von Familien oder das Engagment der Bürger überhaupt erwähnt wird. Manche würden womöglich die Haltung, die hier gegenüber Familie an den Tag gelegt wird, als „neoliberal“ bezeichnen.

Sascha Liebermann