Kevin Kühnert: „…meine Angst ist, dass die andere Hälfte der Gesellschaft“ – Bevormundung durch Besorgnis

In diesem Videointerview redet sich Kevin Kühnert um Kopf und Kragen, wenn es um ein Bedingungsloses Grundeinkommen geht. Er schildert, was ihm Angst mache angesichts eines BGE  (ab Minute 28:22). Zuerst gibt er seine Aufgeschlossenheit zu erkennen, zeigt in die Kamera, welches Buch er dazu lese, erzählt, mit wem er darüber spreche und dass die Argumente, die pro BGE vorgebracht werden, alle gut klingen. Er nennt selbst einige Beispiele, was durch es möglich werde (z. B. Zeitsouveränität). Dann geht es mit den Einwänden los – wobei Einwände gegen ein BGE folgen gar nicht.

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Wenn das eine nicht aus dem anderen folgt – der Sozialphilosoph Axel Honneth zum Grundeinkommen

Axel Honneth, Prof. em. an der Goethe-Universität Frankfurt, äußerte sich in einem Interview mit dem Handelsblatt ausführlich zum Bedingungslosen Grundeinkommen und weiteren Fragen, die damit in Verbindung stehen. Dabei fällt auf, dass Honneth sich recht abstrakt mit gesellschaftlichen Entwicklungen befasst, so z. B. hier:

„[Handelsblatt] Dabei hatte der Mensch wohl noch nie so viel Freizeit wie heute.
[Honneth] Es ist aber eine freie Zeit, die viel stärker als früher gleichzeitig von Forderungen des Arbeitslebens durchzogen ist – was durch die Digitalisierung inzwischen noch gesteigert wurde. Nur die wenigsten von uns sind doch konsequent offline am Abend und am Wochenende.“

Hier wie auch an späteren Stellen verliert Honneth kein Wort darüber, wie sehr die Bedeutung des  „Arbeitslebens“ durch sozialpolitische Reformen verstärkt wurde. Zwar reagierten die Agenda 2010 und ihre Vorläufer schon auf Wandlungen in der Deutung des Stellenwertes von Erwerbstätigkeit, sie haben zugleich aber diese verstärkt. Die Verschärfung von Sanktionsmöglichkeiten so wie die workfare-Ausrichtung der Sozialpolitik haben diese Entwicklung institutionalisiert. Die Entleerung des Leistungsbegriffs (siehe auch hier), die Bejubelung jegliches Zuwachses an Erwerbstätigen, ganz gleich in welchem Umfang, sind Ausdruck dessen. Es sind nicht einfach „Forderungen des Arbeitslebens“, wie Honneth sagt, es handelt sich um einen breiten normativen Konsens bezüglich des Stellenwertes von Erwerbstätigkeit, der dazu führt, dass sich die „Forderungen des Arbeitslebens“ so entwickeln können. Vielleicht würde Honneth das auf Rückfrage ähnlich sehen, es fällt allerdings auf, dass er es gar nicht erwähnt.

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Das Lächeln des Säuglings als Gegenleistung – Dominik Enstes Reziprozitätsverständnis

In einem Interview mit dem Tagesspiegel, vom 25.12.19, äußerte sich der Wirtschaftsethiker Dominik Enste wieder einmal auch zum Bedingungslosen Grundeinkommen. Hier die entsprechende Passage:

„[Tagesspiegel] Apropos Grundeinkommen: In verschiedenen Varianten wird seit Jahren auch die Einführung eines Grundeinkommens diskutiert. Halten Sie das für einen aussichtsreichen Ansatz, um die solidarische Gesellschaft zu stärken?

[Enste] Nein. Das ist eine Sackgasse. Ein bedingtes Grundeinkommen könnte zum vielfach beklagten Bürokratieabbau im Sozialsystem beitragen, ohne das Fundament der Finanzierung der Sozialleistungen zu zerstören. Solidarität hingegen wird durch die bedingungslose Gewährung von Leistungen zerstört. Es gibt schlichtweg – zumindest auf Erden – nichts bedingungslos, oftmals [Heraushebung SL] nicht einmal die Liebe der Eltern: denn selbst Eltern fällt es leichter ihre Kinder zu lieben, wenn die Kinder ihnen ab und zu ein Lächeln schenken oder die Jungs in der Pubertät ab und zu mal duschen.

… eine harte Analyse …

Klar, als Verhaltensforscher und Ethiker mache ich mir da keine Illusionen: Warum sollte ich einem wildfremden Menschen etwas von meinem Geld, Ersparten oder meiner Zeit abgeben, wenn er keine Gegenleistung erbringt?“

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Etwas als „alten Hut“ erklären, ist kein Argument – Thomas Sattelberger zum Grundeinkommen

https://twitter.com/th_sattelberger/status/1210292763444629504

Dass Sattelberger den Zusammenhang von Demokratie und Sozialstaat für unbedeutend hält, damit auch den zwischen Demokratie und Bedingungslosem Grundeinkommen, ist kaum erstaunlich, war sein Beitrag zur Debatte doch mit „Arbeit statt Opium“ übertitelt. Siehe meinen Kommentar dazu hier. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann ihn da wohl ebenso kaum anfechten.

Sascha Liebermann

„Demokratie lebt von Rechten und Pflichten“ – ja, aber deswegen ein Pflichtjahr?

Dass es einst eine Pflicht zum Grundwehrdienst bzw. davon abgeleitet zum Zivildienst gab, lässt sich noch gut nachvollziehen, weil der Grundwehrdienst von herausgehobener Bedeutung ist im Sinne einer grundsätzlichen Verteidigungsbereitschaft. Das mag uns heute fremd sein, doch keine Gemeinschaft kann sich erhalten, wenn sie nicht grundsätzlich dazu bereit ist, sich zu verteidigen.

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„Demokratie und Sozialstaat gehören zusammen“ – aber wie genau?

Diese Deutung, die wir mit unseren Stellungnahmen schon lange vertreten, äußert Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, dem er vorhält, eine Chance verpasst zu haben. Prantl schreibt unter anderem:

„Das war und ist aber ein grober Irrtum, denn bei der Hilfe für Menschen, die nicht genug Arbeit oder genug Arbeitslohn zum Leben haben, geht es um die Konkretisierung von Artikel 1 Grundgesetz. Und dort steht nicht, dass die Würde der Banken, sondern dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Dazu passt es nicht, dass Hartz IV die Schuld an der Arbeitslosigkeit an diejenigen abschiebt, die arbeitslos sind. Dazu passt es nicht, dass die Hartz-IV-Gesetze die Arbeitslosen kontrollieren und sanktionieren und mit Unterstützungsleistungen unglaublich knausern. Dazu passt es nicht, dass Hartz IV, trotz Mindestlohn, hilft, die Löhne zu drücken.“

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Das Grundgesetz und Sanktionen – Peter Tauber deutet nur in eine Richtung, die andere wäre naheliegender: gar keine Sanktionen

Peter Tauber weist auf einen wichtigen Punkt hin, der allerdings zugleich die Widersprüchlichkeit des Urteils des Bundesverfassgungsgerichts deutlich macht. Die Menschenwürde ist eben doch verfügbar unter bestimmten Voraussetzungen. Tauber unterschlägt allerdings, dass das Grundgesetz laut Urteil keineswegs Sanktionen fordert oder nahelegt, lediglich verbietet es sie nicht. Der Gesetzgeber kann solche Instrumente also vorsehen, er muss aber nicht. Insofern ist Taubers Position zum Urteil nur eine Auslegung, die andere wäre, Sanktionen vollständig aufzugeben, das wäre in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz. Dann müsste allerdings das Erwerbsgebot aufgegeben werden, solange das nicht geschieht, ist die Forderung nach einer Abschaffung von Sanktionen illusionär. Ein „Garantiesicherung“, wie Robert Habeck sie vorgeschlagen hat, könnte eine Vorstufe zum Bedingungslosen Grundeinkommen sein. Es wäre allerdings einfacher, sich den Zwischenschritt zu sparen.

Siehe auch den Kommentar von Stefan Sell zur medialen Berichterstattung.

Sascha Liebermann

…“mit einem bedingungslosen Grundeinkommen und der Unterhaltungsindustrie ruhigzustellen“…

…dass dies geschehen könne, darum sorgt sich Kardinal Reinhard Marx und zeigt wieder einmal, was er vom Bürger hält. Darf der sich denn etwa nicht – sofern er es möchte – „ruhigstellen“ lassen durch die „Unterhaltungsindustrie“? Und wenn er es nicht möchte, wird er es nicht zulassen. Wäre es denn besser, ihn davor zu schützen, solche Ruhigstellungswünsche zu haben? Dann müsste Kardinal Marx dafür plädieren, ihm diese Freiheit zu nehmen durch eine Art Volkserziehung. Erstaunlich? Eigentlich nicht, man erinnere sich nur an seine Vorstellung von Demokratie, siehe hier und hier.

Sascha Liebermann

„Nieder mit dem Zwang zur Arbeit!“ – beschränkter Blick und Opferhaltung…

…das kommt in Franz Schuhs Rezension des bei Suhrkamp erschienenen Bandes zum Bedingungslosen Grundeinkommen, der von Birger P. Priddat und Philip Kovce herausgegeben wurde, zum Ausdruck. Deutlich wird das in der abschließenden Passage:

„Werden die Bedürftigen jemals irgendetwas Bedingungsloses haben? Unwahrscheinlich, dass die Staaten- und die Wirtschaftslenker (deren Arbeit ihnen Freude macht) auf den eingebürgerten Sadismus verzichten, mit dem man die Massen der Erwerbsarbeiter – durch die Angst vor der Arbeitslosigkeit – so gut in Schach halten kann.“

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„Das bessere Grundeinkommen“ – oder: keinen Sinn für normative Differenzen…

…so könnte man Roman Pletters Beitrag auf Zeit Online übertiteln, der im Original nur aus dem zitierten Teil des Titels besteht. Er beschäftigt sich mit der BGE-Diskussion, den Lagern und Alternativen, die keine Überschreitung des heutigen Sozialstaats verlangen. Die Frage, wie es zu Veränderungen kommen kann, die langfristig wirklich hilfreiche Lösungen für die Herausforderungen des Lebens darstellen, ist berechtigt. In der Tat benötigt man dafür Mehrheiten und ebenso richtig ist, dass es Vorschläge gibt, mit denen das einfacher wäre als mit anderen. Wer also mit dem Erwerbsgebot nicht brechen will, findet Möglichkeiten innerhalb des erwerbszentrierten Sozialstaats: höhere bzw. anders konstruierte bedarfsorientierte Grundsicherungsleistungen, geringere Transferentzugsraten (dass sich Zuverdienst „lohnt“), eine andere Absicherung von Kindern (Kindergrundsicherung) usw. Wenige Passagen seien hier zitiert, um die Stoßrichtung seiner Überlegungen deutlich zu machen. Gegen Ende schreibt er:

„Um die Stigmatisierung aus dem Hartz-IV-System zu vermeiden, muss nicht gleich die Pflicht zur Gegenleistung wegfallen. Es wäre schon viel gewonnen, wenn die Auszahlung in Zukunft über Finanzämter organisiert würde: Wer wenig verdient, kann wie in den USA eine Steuergutschrift bekommen. Es ist schließlich ein Unterschied, ob man eine Aufstockung des Lohns beantragt – oder ob man sich eine Steuererstattung holt, um ein Grundeinkommen zu erreichen.“

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