Fremdkontrolle – Selbstkontrolle! Ausweg?

In einer Diskussionsveranstaltung, die vom WDR (WDR Forum Kultur) aufgezeichnet und am vergangenen Sonntag, dem 10. Januar, gesendet wurde, ging es unter anderem um die Frage, wie wir heute dem „Kreativitätsdispositiv“ entgehen können, das neue Zwänge hervorgebracht habe. Viele interessante Fragen wurden angesprochen und Missstände sowie mögliche Auswege aus der Situation aufgezeigt. Auffällig war allerdings an der Diskussion, wie sehr an vielen Stellen so argumentiert wurde, als herrsche etwas über uns, das schon lange in uns eingedrungen sei, so dass wir nicht mehr von anderen kontrolliert werden müssen, sondern uns selbst kontrollieren. Das sei der Grund dafür, weshalb wir alle im Kreativitätsdispositiv gefangen seien. Es erzeuge einen Zwang zur Selbstoptimierung. Das sei eine neue Dimension – was so allerdings nicht stimmt, denn Gefolgschaft in Herrschaftsverbänden oder sozialen Milieus war immer auch vom Legitimitätsglauben an eine normative Ordnung abhängig. So erklärt sich die Gefolgschaft für das Regime der DDR genauso wie die für das Dritte Reich.

In der gegenwärtigen Diskussion wird sich für die Dispositivitäts-These auf Theorien von Michel Foucault bzw. im konkreten Zusammenhang auf die von Andreas Recktwitz berufen. Es geht, so auch in der Podiumsdiskussion, darum, diese Zwänge aufzubrechen, hieß es mehrfach. Wenn etwas aufgebrochen werden soll, setzt das voraus, dass es aufgebrochen werden kann. Dann aber ist es kein unabänderlicher Zwang, der über uns herrscht, es ist auch kein hermetisches Gefängnis, aus dem sich nicht heraustreten lasse. Es wäre also nötig, sich zu fragen, woher die Bedeutung dessen rührt, was in der Diskussion als Zwang gedeutet wurde, wenngleich manche Beiträge erkennen ließen, dass sie sehr wohl die Gründe dafür in der Ausrichtung der Bildungspolitik am Arbeitsmarkt erkannten.

Schaut man sich z. B. Dokumente zur „kulturellen Bildung“ an, um die es auf der Tagung ging, in deren Rahmen die Podiumsdiskussion stattfand, dann fallen die programmatischen Ziele auf, die formuliert werden. Kulturelle Bildung soll doch wieder alle erreichen, dazu müssen alle Kinder da sein. Es wird vor allem in der Logik von Einrichtungen gedacht, nicht aber zuerst einmal in der von Freiräumen zur Selbstbestimmung, derer es bedarf, um sich auf etwas einlassen und gleichermaßen auch sich ihm verweigern zu können.

Allzu deutlich wurde anhand mancher Ausführungen, wie sehr die Probleme, um die es ging, auf sehr bestimmten Vorstellungen davon beruhen, worin ein gutes und richtiges Leben zu bestehen habe. Will man aus diesen Vorstellung hinausgelangen, muss an einer Stelle angesetzt werden: an der Erwerbsfixierung. In ihr hätte man eine Erklärung für manches der Symptome, die Gegenstand der Diskussion waren. Meine Versuche, darauf hinzuweisen, stießen, so mein Eindruck, jedoch auf wenig Resonanz.

Siehe auch meinen Beitrag zur ersten Podiumsdiskussion zu dieser Tagung.

Interessante Dokumentationen zur Fragen der Bildungsprozesse und des Bildungswesens:
SRF Doku Unschooling
SRF Faszination Entwicklung
Remo Largo Bildungskongress 2013

Sascha Liebermann

„Vierzig Stunden in der Kita“ – wie wollen wir leben?

Der Artikel war in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung abgedruckt. Nimmt man ihn so, wie er ist, und geht davon aus, dass alles, was berichtet wird, stimmt, dann kann er einen sprachlos machen. Eine Kita in Schwerin bietet 24-Stunden-Betreuung an. Sie richtet sich an Eltern, die beide berufstätig sind und besondere Arbeitsbedingungen haben. An einer Stelle im Artikel heißt es: „Die Bundesagentur für Arbeit spricht mit Blick auf die unflexiblen Öffnungszeiten der Kindertagesstätten von einem ‚grundlegenden Problem‘. „Stellen Sie sich mal vor, eine Verkäuferin bei Karstadt eröffnet ihrem Arbeitgeber, sie könne nur von Montag bis Freitag zwischen 8 und 15 Uhr arbeiten“, sagt eine Sprecherin. „Dann kriegt sie zu hören: Unsere Stoßzeiten sind aber am Samstag und nach Feierabend.“ Der Bäckereifachverkäuferin, die um 5 Uhr morgens ihre Backlinge geliefert bekomme, gehe es nicht anders.“

Wie hier die Problemlage geschildert wird, lässt allzu deutlich werden, wie sehr es um Prioritäten geht. Damit sind sowohl individuelle wie auch gemeinschaftliche gemeint. Wollen wir als Gemeinwesen Arbeitszeiten über das Wohl der Familie stellen? Dann ist der Ausbau zur 24-Stunden-Betreuung konsequent. Abseits solch extremer Entwicklungen nehmen Betreuungszeiten in Einrichtungen ohnehin zu, weil Eltern früh erwerbstätig sein wollen – teils aus Sorge, teils aus Not, teils, weil sie gebraucht werden möchten. Letzteres klingt gerade dann absurd, wenn kleine Kinder ihre Eltern zuhause um so mehr brauchen. Während diese Eltern als Erwerbstätige ersetzbar, austauschbar sind, sind sie es zuhause nicht. Mitarbeiter eines Unternehmens wird jemand, weil er eine Aufgabe erfüllt, nicht aber, weil er geliebt wird. Was die Bedeutung des Einzelnen im Berufsleben betrifft, machen sich viele Illusionen. Zugleich ist es allerdings die normativ herausragende Stellung, die Erwerbstätigkeit heute zukommt, die viele so früh womöglich wieder in das Erwerbsleben zurückstreben lässt. Anerkennung findet eben vor allem das Engagement im Erwerbsleben, nicht aber in der Familie. Trotz alle dem aber kann der Einzelne aus seiner Verantwortung für Alternativen nicht entlassen werden. Manches Mal sind nur kleine Veränderungen nötig, um die Familiensituation zu verbessern. Manchmal reicht Verzicht oder auch Einschränkung, um mehr Zeit für die Familie zu gewinnen – sofern es gewollt ist.

An einer anderen Stelle heißt es: „Die meisten Krankenschwestern bekommen nur einen Job, wenn sie bereit sind, Schicht zu arbeiten. Eine normale Kita geht da nicht.“ Das Hin- und Hergerissensein mancher Eltern, die im Artikel zitiert werden, ist allzu deutlich, z.B. hier: „Was die Arbeit angeht, bezeichnet Heins die Kita als „die Lösung all meiner Probleme“. Die Einrichtung ermögliche es ihr, bis zu vier Tage am Stück Seminare zu geben. Persönlich aber setze ihr die Situation zu: „Manchmal liege ich weinend im Hotelzimmer und denke an meinen Sohn.“

Die Frage, was ihr wichtiger ist, muss die Dame selbst beantworten. Wenn ihr die Situation aber zusetzt, wäre es an der Zeit, sie zu ändern. Es ist immer leicht zu sagen, das geht doch nicht, bei genauerer Betrachtung aber zeigt sich durchaus, dass das Nicht-Gehen auch mit einem Nicht-Wollen verbunden sein kann. Das ist legitim, sollte dann aber offen eingestanden werden.

Eine weitere Passage sei zitiert: „Eine andere Erzieherin sieht das kritischer: „Wir sind nur familienergänzend, kein Familienersatz. Das vergessen die Eltern und ihre Arbeitgeber manchmal.“

Auch wenn diese Aussage der Sache nach zutrifft, durch die umfangreichen Betreuungszeiten hingegen wird niemand ernsthaft behaupten wollen, dass auf dieser Basis noch ein Familienleben möglich ist. Um eine Beziehung zu den eigenen Kindern zu erlangen und zu erhalten, braucht es Zeit, ungeplante Zeit mit offenem Ausgang. Wie soll dies möglich sein, selbst wenn eine Betreuung werktags ’nur‘ von 8 bis 16 Uhr dauert?

Zur Veranschaulichung der Degradierung von Familie, die zum Alltag gehört, sei auf diese Zeichnung noch einmal hingewiesen:

 Sascha Liebermann


Frühere Kommentare von Sascha Liebermann zu verwandten Themen: Familie – hier, hier und hier. Ein Einspruch gegen diese Situation in der FAZ im alten Jahr, siehe „Markt und Familie“. Gerade zur schwierigen Arbeitsmarktlage in manchen Regionen sei auch dieser Beitrag
„Strukturschwache Regionen und das Bedingungslose Grundeinkommen“ in Erinnerung gerufen.

Von der Arbeits- zur Tätigkeitsgesellschaft oder zur politischen Gemeinschaft?

Wo über das Bedingungslose Grundeinkommen diskutiert wird, ist das Schlagwort von einer Tätigkeitsgesellschaft nicht weit. Einige sehen im Grundeinkommen die Chance, die Erwerbszentrierung der Arbeitsgesellschaft zu überwinden. Endlich könnte die Vielfalt an Tätigkeiten, die für ein Gemeinwesen unerlässlich sind, anerkannt werden (z.B. hier, hier und hier). Überhaupt steht häufig das Tätigsein im Zentrum, drängen, so Befürworter, die Menschen doch ohnehin dazu. Dabei ist oft nicht klar, was das eine – das Bedingungslose Grundeinkommen – mit dem anderen – dem Tätigsein – zu tun hat, ob die Vorstellung von einer Tätigkeitsgesellschaft überhaupt hilfreich oder nicht eher missverständlich ist.

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Das Leben „organisieren“. Zu einem sozialtechnokratischen Aufruf gegen das Betreuungsgeld

Ein Aktionsbündnis verschiedener Parteien und Verbände – initiiert von Bündnis 90/ Die Grünen, Die Linke, SPD, Piratenpartei, Grüne Jugend, Jusos, Junge Piraten – stellt sich gegen den Vorschlag eines Betreuungsgeldes mit einem Aufruf. Zum Betreuungsgeld selbst habe ich mich schon geäußert, das soll hier nicht wiederholt werden. Interesssant ist der Aufruf, weil er verrät, wie über Familie, Kinder, Freiheit und Erwerbstätigkeit gedacht wird.

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Mindestlohn, Reichensteuer, Macht durch Geld – Grundeinkommen?

Es gibt wiederkehrende Einwände oder kritische Anmerkungen, die einen veranlassen, stets noch einmal die Argumente für ein Bedingungsloses Grundeinkommen und eine bestimmte Ausgestaltung durchzugehen. Das Überdenken des Selbstverständlichen, des Vertrautgewordenen am Grundeinkommen, hat seit Beginn der öffentlichen Auseinandersetzung dazu beigetragen, Argumente zu schärfen, Überlegungen zu präzisieren, immer konkreter die Folgen eines Grundeinkommens im Verhältnis zum Gegenwärtigen auszubuchstabieren.

Manche kritisieren, dass ein BGE zu wenig an der ungleichen Einkommensverteilung ändere, es die Machtverhältnisse bestehen lasse oder sie gar verstärke. So pauschal wird es behauptet. Ist das so? Worauf zielen die Einwände bei genauer Betrachtung? Wer befindet darüber, was gerecht ist?

Trotz einiger Bemühungen, auf diese oder ähnlich gelagerte Fragen differenziert einzugehen (für behauptete Effekte einer Konsumbesteuerung: Ralph Boes und im Film Grundeinkommen ab Min 59; siehe auch einen Kommentar von Sascha Liebermann), kehren sie in einer Pauschalität auch bei Grundeinkommensbefürwortern wieder (siehe hier und hier: Film Lohn ohne Arbeit, Stellungnahme von Renate Börger), die verwundert. Grund dafür ist sicherlich, dass in der Diskussion zum einen Teil Analyse betrieben wird, zum anderen jedoch – notwendigerweise wo Entscheidungen über Gestaltung getroffen werden müssen – Werturteile gefällt werden (so auch in dem Band Grundeinkommen. Geschichte – Modelle – Debatten). Solche Werturteile darüber, was für gerecht gehalten wird, leiten auch die je individuelle Einschätzung von Vorschlägen, z.B. für eine Abschaffung der Einkommensbesteuerung, die Einführung eines Mindestlohns und die Verknüpfung von BGE und Mindestlohn.

Jüngst hat sich Herbert Wilkens (Netzwerk Grundeinkommen) mit vergleichbaren Einwänden gegen die jüngst vorgestellte Dokumentation „BGE-interaktiv“ zu Wort gemeldet. Seine Einwände seien hier beispielhaft besprochen. So bemängelt er:
„Die eingeschränkte Sicht auf einige der Probleme, die bei der Einführung des BGE zu lösen sind, zeigt sich besonders deutlich bei der Diskussion der Mindestlöhne. Es gibt nun einmal mehrere Grundeinkommensmodelle, die auch langfristig darauf setzen, dass Mindestlöhne gesellschaftspolitisch erforderlich sind.“

Ein Hinweis auf die verschiedenen Modelle (sofern es welche sind) ist immer richtig, ist aber auch sonderbar, wenn im Film doch gerade der Mindestlohn kontrovers dargestellt wird. Mehr als eine Darstellung von Modellen leistet eine Betrachtung der Auswirkungen, die ein Mindestlohn hätte. Wie steht es darum? Werden BGE und Mindestlohn miteinander verknüpft, wird Erwerbstätigkeit normativ höher bewertet als andere Tätigkeiten, die nicht erwerbsförmig sind. Weshalb ist das so? Die einen – die sich nicht erwerbsförmig engagieren – erhalten nur das BGE, die anderen das BGE plus Mindestlohn. Erstere werden also einfach, letztere doppelt abgesichert. Wie wäre das zu rechtfertigen? Überwunden wird die Vorrangstellung von Erwerbstätigkeit damit nicht, sie wird verfestigt. Konsequent ist eine Verknüpfung allerdings dann, wenn 1) Erwerbstätigkeit doch für wertvoller und schützenswerter erachtet und 2) den Menschen nicht zutraut wird, Arbeitsbedingungen selbst zu eigener Zufriedenheit auszuhandeln. Dasselbe gilt für die Umverteilung von Erwerbsarbeitsstunden durch allgemeine Arbeitszeitverkürzung. Statt eines Mindestlohns, der die Verhandlungsposition der Mitarbeiter nun gar nicht stärkt, käme es genau darauf an, diese zu stärken.

Der Mindestlohn passt in das erwerbszentrierte Gefüge, er signalisiert den Stellenwert von Erwerbstätigkeit. Die Einführung eines BGEs hingegen soll genau dies aufheben und allen den gleichen finanziellen Ausgangspunkt für ihre Lebensführung als Solidarleistung verschaffen. In welche Richtung, zu welcher Tätigkeitsform sie sich dann orientieren, sollte eben nicht mehr normativ bewertet werden. Genau das ist der entscheidende Punkt: der Mindestlohn nimmt eine Bewertung vor, denn er wäre nicht mehr damit zu rechtfertigen, das Mindesteinkommen zu sichern, dafür wäre ja das BGE da. Er hätte die Aufgabe das kumulierte Einkommen aus BGE und Erwerbseinkommen in einer bestimmten Höhe abzusichern. Die Einführung eines BGEs in Verbindung mit einem Mindestlohn würde also die normative Bewertung von Tätigkeiten beibehalten, sie würde das Gegenteil dessen bewirken, was das BGE erreichen will (auch aus Sicht der BGE-Mindestlohn-Kombibefürworter). Wer die normative Fortschreibung richtig findet, muss Mindestlohn und BGE verknüpfen; wem an der Aufhebung des Vorrangs von Erwerbstätigkeit gelegen ist, muss für ein ausreichend hohes BGE streiten. Daran zeigt sich auch, wie wichtig die Höhe ist.

Herbert Wilkens bringt noch einen weiteren Einwand vor:
„Noch wichtiger sind Machtfragen. Bei dem Video zu der Frage „Gäbe es eine Machtverschiebung?“ stellen Götz Werner und die nachfolgenden Interviewpartner auf die individuelle Machtverteilung zwischen dem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer ab, der auch ein Grundeinkommen bezieht. Natürlich wird die Position der bisher Unterprivilegierten durch das BGE gestärkt. Bei den höher qualifizierten Mitarbeitern ist die Bilanz schon fraglich, aber das bleibt unerwähnt.“

Weshalb soll die Bilanz bei höher qualifizierten Mitarbeitern fraglich sein? Die Antwort bleibt Herbert Wilkens schuldig. So lässt sich nur mutmaßen, was er vor Augen hat. Denkt er womöglich, so ein geläufiger Einwand, dass für höher qualifizierte Mitarbeiter der Einkommens- und Statusverlust bei Verzicht auf eine Arbeitsstelle und den Rückzug auf das BGE zu groß wäre? Dass ihr Wunsch, den Lebensstandard zu erhalten, dazu führte, die Verhandlungsmöglichkeiten, die das BGE schafft, nicht zu nutzen? Wären sie wegen ihrer Statusorientierung erpressbar durch Arbeitgeber? Ein wenig klingt dies nach dem Einwand, der von Gewerkschaftsfunktionären wie Annelie Buntenbach schon gegen das BGE vorgebracht wurde. Sie glaube nicht daran, so sagte sie anlässlich einer Diskussion in Dortmund vor einigen Jahren, dass die Mitarbeiter diese Verhandlungsmacht auch nutzen würden. Nun, das wäre schon denkbar, aber kein Resultat, das dem BGE angelastet werden könnte. Es läge schlicht an den Mitarbeitern, die die Verhandlungsmacht nicht nutzten. Ähnlich verhält es sich mit dem Einwand von Herbert Wilkens: Wer die Erhaltung seines (hohen?) Lebensstandards den Freiräumen vorzieht, die ein BGE verschafft, hat es selbst zu verantworten (siehe auch „Missbrauchsbefürchtungen, Konsumismus und die Verführbarkeit der Bürger„). Wem Lebensstandard oder Einkommensstatus wichtiger ist, als die Freiheit „Nein“ zu sagen, hätte sich eben auch entschieden: gegen diese Freiheit. Oder ist etwas anderes gemeint? Geht es vielleicht um den bei höher Qualifizierten zu vermutenden starken Drang, erwerbstätig zu sein, weil sie sich sehr mit ihrem Beruf identifizieren? Auch dann aber hätten sie Verhandlungsmacht, es sei denn, die Erwerbstätigkeit wäre ihnen so wichtig, dass ihnen jede Bedingung recht wäre, auch die schlechteste. Nun denn, dagegen ist kein Kraut gewachsen.

Abschließend sei nun der letzte, hier zitierte Einwand, aufgegriffen. Herbert Wilkens schreibt:
„Mit keinem Wort wird auf das gesamtgesellschaftliche Problem eingegangen, dass z. B. der Ansatz von Götz Werner und seinen Anhängern die krasse Ungleichverteilung bei Einkommen und Vermögen unangetastet lässt oder sogar noch verstärkt. Die Folgen kennen wir alle: Reichtum bedeutet auch politische Macht, die sich vorbei an den demokratischen Rechten der Unvermögenden durchsetzt.“

Zuerst einmal bleibt durch ein BGE „die krasse Ungleichverteilung“ doch gerade nicht „unangetastet“. Ein ausreichend hohes BGE würde durch den Anspruch pro Person unmittelbar eine große Veränderung bedeuten für die Einkommensverteilung. Man ermesse das alleine an den heutigen Durchschnittsrenten, an der Veränderung für alle diejenigen, die heute kein Bafög erhalten, obwohl die Eltern sie während einer Weiterbildung, eines Studiums oder ähnlichem kaum unterstützen können. Bezieht man ein, um wieviel besser Familien und auch Alleinerziehende im allgemeinen gestellt würden, kann die Aussage nur erstaunen.

Neben diesen unmittelbaren Veränderungen, kann es auch mittelbar starke geben. Wer verhandeln, wer auf einen Arbeitsplatz verzichten kann, der ist auch in der Lage, Entscheidungen über seine individuellen hinaus zu beeinflussen. Mitarbeiter, die nicht mehr bereit wären, exorbitante Managerbezüge (das betrifft ja vor allem Aktiengesellschaften, mittelständische Unternehmen aber kaum) zu unterstützen, könnten das in Verhandlungen zum Gegenstand machen. Mitarbeiter, die sich zusammenschließen, können in einem Unternehmen, gerade weil das BGE sie absichert (ein Mindestlohn aber nicht), erheblichen Druck aufbauen. Gute Mitarbeiter sind für ein Unternehmen lebensnotwendig, das ist auch heute klar, wenngleich es vielleicht zu wenig eingestanden wird. Das Einkommensgefüge in einem Unternehmen könnte also vielmehr als heute verändert werden, wobei auch hier gilt: nur, wenn die Mitarbeiter ihre Verhandlungsmacht einsetzen.

Darüber hinaus bedarf es eines effektiven Steuerwesen, das nicht mehr die Illusionen des heutigen bedient. Wer noch glaubt, Sozialabgaben, Einkommen- und Lohnsteuer seien ein wirksames Instrument der Umverteilung, der sollte sich mit den Argumenten für eine Konsumbesteuerung intensiv befassen (siehe die Hinweise oben auf Ralph Boes u.a.). Verbrauchs- oder Ressourcensteuern sind übrigens auch mit Konsumbesteuerung möglich, das haben Götz W. Werner wie auch Benediktus Hardorp immer wieder angesprochen (sie vertreten im Unterschied zu manch anderen auch keine „Modelle“). Für ein effektives Steuerwesen, also eines, das keine potemkinschen Dörfer aufbaut, ist entscheidend, wer die Steuerlast trägt, nicht wer sie abführt. Dieser Effekt gilt nicht nur direkt für Kosten eines Unternehmens, die notwendig in den Güterpreisen landen. Neben diesen direkten Effekten gibt es auch indirekte. Werden Einkommen- und Lohnsteuern erhöht, wird der Steuerzahler bemüht sein, diese erhöhte Belastung auszugleichen, indem er z.B. versucht, einen höheren Lohn zu erzielen. Gelingt ihm das, wird das Unternehmen wiederum versuchen, diese Kostenerhöhung in die Produktpreise zu überwälzen. Falls das nicht gelingt, muss es seine Gewinnmarge reduzieren. Was Befürworter einer Einkommensbesteuerung wünschen, ist keineswegs gewiss.

Naiv ist die Hoffnung, die Frage der Machtverteilung über Besteuerung zu lösen. Nehmen wir einmal – wie Herbert Wilkens – an, machtvoll seien gerade diejenigen, die über wirklich hohe Einkommen verfügen und es gelte, deren Macht durch stärkere Besteuerung zu reduzieren. Würde das tatsächlich erreicht? Wer ein solche hohes Einkommen hat und es dazu einsetzen will, Einfluss auszuüben, gerade den erreicht selbst eine hohe Einkommensbesteuerung nicht. Er würde dann noch immer über ausreichend Finanzkraft verfügen oder sie sich beschaffen können, um Einfluss zu üben. Interessenverbände wie die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft oder die BertelsmannStiftung würden dadurch kaum in ihren Möglichkeiten eingeschränkt. Das Erwünschte kann so nicht erreicht werden, bestenfalls verbessert das Gemeinwesen seine Einnahmeseite. Das ist aber auch kein Selbstzweck.

Ist an der Gleichung Einkommen=Einfluss denn überhaupt etwas dran? Daran kann zurecht gezweifelt werden, denn Einfluss nehmen zu wollen, setzt immer jemanden voraus, der Einfluss auch gewähren will. Dass jemand, der über entsprechende Finanzmittel verfügt, andere Hebel in Bewegung setzen kann, soll hier nicht bestritten werden. Letztlich aber ist der Wunsch, Einfluss nehmen zu wollen, nicht das Problem, solange Einfluss nicht gewährt wird. Das gilt für Lobbyisten aller Art. Dasselbe gilt für die sogenannte Macht der Finanzwirtschaft: Sie hat sie, weil sie ihr eingeräumt wird, das ist an der Auseinandersetzung über Alternativen zu den jetzigen Krisenlösungsbemühungen abzulesen. Wo unsere Repräsentanten tatsächlich (ich halte es für schwierig, das im Allgemeinen einzuschätzen) Partikularinteressen nachgeben, wo Gesetzentwürfe von Interessenverbänden verfasst und einfach so übernommen werden; wo Gestaltungsentscheidungen bestimmte Interessen bevorzugen, dort überall müssen wir als Bürger aufmerksam werden und dagegen vorgehen. Macht kann nur haben, wem Macht eingeräumt wird. Das BGE würde in dieser Hinsicht Vieles verändern, den Bürgern vor Augen führen, dass sie sich einmischen müssen und dies auch besser können, wenn sie etwas verändern wollen. Ein ausreichend hohes BGE würde gerade denjenigen den Rücken stärken, die Herbert Wilkens als „Unterprivilegierte“ bezeichnet. Wenn sie ihre gestärkte Position auch einsetzen, um für Veränderungen zu streiten, ist Einkommensungleichheit nicht nur kein Problem. Sie kann auch nicht mehr als Ausrede dafür herhalten, sich rauszuhalten.

Sascha Liebermann

Erwerbsarbeit, Elternschaft und das männliche Selbstbild – Zu einem Interview mit Remo Largo

Der Tagesanzeiger (Schweiz) hat ein Interview mit Remo Largo geführt, einem renommierten Kinderarzt, in dem interessante Fragen unserer Zeit aufgeworfen werden. Es geht auch um den Stellenwert von Erwerbstätigkeit und die Vorstellungen von Familie heute. Zum Greifen nahe ist das bedingungslose Grundeinkommen, auch wenn die Sprache darauf nicht kommt. Mein Kommentar widmet sich den widersprüchlichen Teilen des Interviews.

Zuerst beschäftigt sich das Interview mit den Erwerbsbedingungen von Frauen und Männern heute, dem Missverhältnis zwischen der Präsenz der Mütter und der Väter in der Familie und was sich ändern müsste. Largo appelliert an Frauen wie Männer, von der Wirtschaft bessere Arbeitsbedingungen einzufordern; er ruft aber auch die Frauen dazu auf, von den Männern mehr Engagement in der Familie zu verlangen. So weit so gut. Im späteren, nun kommentierten Teil geht es um Schlussfolgerungen, die Largo aus den jetzigen Gegebenheiten zieht.

T: Bevor alle Frauen so viel arbeiten können, müssten sich die Rahmenbedingungen stark ändern.
RL: Ja, wir müssen Ganztagesschulen einrichten, wie es sie im Tessin schon lange gibt. Die Kinder brauchen eine Betreuung über Mittag und nach der Schule. In der Stadt Zürich ist die Hälfte der Kinder im Schulalter über Mittag und nach der Schule allein zu Hause. Ein unhaltbarer Zustand.

Damit Kinder berufstätiger Eltern über Mittag nicht so viel allein zuhause sind, sollen Ganztagsschulen Abhilfe schaffen. Diese Diskussion wird in Deutschland auch schon länger geführt, die Frage jedoch ist, was man damit erreichen will? Man könnte einwenden, dass, wenn schon die Eltern nicht präsent sind, die Kinder wenigstens versorgt wären. Und die Folgen? Solange Erwerbstätigkeit als die herausgehobene Tätigkeit schlechthin aufgefasst wird, führen Ganztagsschulen keineswegs dazu, dass sich Eltern stärker auf Familie besinnen können, wie es Largo in dem Interview Vätern nahelegt. Das Gegenteil ist der Fall: Ganztagsschulen und Kindertagesstätten angesichts der gegenwärtigen Lage auszubauen verstärkt nur die Erwerbsorientierung. Wenn Eltern für ihre Kinder besser ansprechbar sein sollen, müssen sie – beide – zuhause mehr präsent sein. Sie sind die zentralen Menschen im Leben der Kinder trotz aller Bezugspersonen, die es geben kann. Wenn also die Kinder mehr Zeit mit ihren Eltern haben sollen, dann sind Ganztagsschulen gerade keine Lösung, wenn damit eine Betreuung bis in den späten Nachmittag gemeint ist. Sonderbar, dass Largo das nicht bemerkt, wo er doch gerade sich selbst zum Beispiel nehmend darauf hingewiesen hat, welche Freiheiten als Eltern einem entstehen, wenn Arbeitszeit- und -ort flexibler gestaltbar sind als heute (Stichwort: homeoffice, Telearbeit).

Weiter heißt es:

Ist es denn schlimm, wenn Kinder ein paar Stunden alleine sind? Vielleicht fördert das ja ihre Selbstständigkeit.
Kinder brauchen jemanden, der da ist, falls sie das Bedürfnis nach einer Ansprechperson haben. Und über Mittag essen sie alleine oft sehr ungesund – Chips und eine Cola vor dem Fernseher zum Beispiel. Doch nicht nur Ganztagesschulen sind dringend notwendig, auch Krippenplätze für Vorschulkinder – am besten gratis.

Erstaunlich, dass Largo die Chancen nicht sieht, die ein bedingungsloses Grundeinkommen mit sich brächte. Ohne dass er die Diskussion kennen muss, könnten seine Überlegungen Anstoß zu Alternativen sein, wie es möglich wäre, den Eltern mehr Präsenz zuhause zu erlauben (wenn sie sie denn wollen). Nun könnte hier eingewandt werden, dort wo Eltern überfordert sind, seien Ganztagsangebote die einzige Möglichkeit, den Kindern etwas Besseres zu bieten. Zu entscheiden wäre das allerdings von Fall zu Fall und stets zu kontrastieren damit, wie die Lage aussähe, wenn Eltern nicht erwerbstätig sein müssten. Zu fragen wäre auch, inwiefern gerade durch die heutigen Sicherungssysteme und die Erwerbsidolatrie die Hinwendung zur Familie, das Annehmen der Elternschaft als Aufgabe, erschwert wird. Largos Vorschlag weist nicht weg vom Erwerbsprinzip, sondern stärker zu ihm hin und führt damit gut vor Augen, wie wenig „vereinbar“ im Sinne eines friedlichen Nebeneinanders Familie und Beruf sind (siehe auch „‚Vereinbarkeit‘ von Familie und Beruf oder doppelter Verzicht?“).

Ein ganz anderer Aspekt von Ganztagsschulen oder auch Kindertagesstätten kommt hier gar nicht zur Sprache. Je früher und je länger pro Tag Kinder dort betreut werden, desto weniger Möglichkeiten haben sie, sich in der Nachbarschaft, in der sie leben, zu entfalten. Schon heute lassen sich die Auswirkungen studieren, wenn Nachbarschaften verwaist sind bis in den späten Nachmittag und Kinder, die nicht oder nicht solange fremdbetreut werden, kaum Spielkameraden antreffen. Zu bedenken ist auch, dass Kinder in Betreuungseinrichtungen letztlich immer in einem vorstrukturierten Rahmen auf einem eingeschränkten Gelände spielen und sich begegnen; stets sind Erzieher zugegen und beaufsichtigen, was die Kinder machen. Mit einem freien Erkunden der eigenen Lebensumgebung hat das nichts zu tun.

Die Generation unserer Eltern hat gemacht, was Sie als Mythos bezeichnen: Die Mutter kümmerte sich den ganzen Tag nur um den Nachwuchs.

Früher gab es viel mehr Kinder – und mehr Bezugspersonen, Schwiegermütter, Verwandte, Nachbarn, die bei der Erziehung mithalfen. Diese Unterstützung fehlt den Eltern heute weitgehend. Dass die Mutter die Kinder alleine aufzieht, ist ein Spezialfall in der Menschheitsgeschichte. Nicht umsonst heisst es: Um ein Kind aufzuziehen, braucht es ein ganzes Dorf.

Largo weist zurecht auf gewandelte Lebenssituationen hin, lässt den Wandel allerdings unbefragt stehen. Auch wenn es heute weniger Kinder gibt, Familien und Verwandte häufig nicht mehr in unmittelbarer Nähe zueinander leben, kann doch nicht übersehen werden, dass diese Situation auch mit einer gesteigerter Erwerbsorientierung zu tun hat. Erhöht sich die Erwerbsquote, weil Erwerbsarbeit mehr als früher als Lebensinhalt betrachtet wird, sind in Nachbarschaften auch weniger Personen anzutreffen, die tagsüber zuhause sind und sich um Kinder kümmern, ihnen etwas anbieten könnten. Nun kann dieser Situation durch den Ausbau von Betreuungseinrichtungen begegnet werden, dadurch verändert sich die Lage in den Nachbarschaftsverhältnisses allerdings gar nicht. Vielmehr verstärkt der Ausbau, solange die Überbewertung von Erwerbstätigkeit weiter vorherrscht, das Verwaisen von Nachbarschaften. Ein bGE würde das Erwerbsideal relativieren und wer weiß, ob nicht mehr Menschen, als wir meinen, es für sich entdecken würden, für andere Kinder da sein zu wollen. Um nicht missverstanden zu werden. Kindergärten können ebenso sinnvoll sein wie Kindertagesstätten, die heutige Diskussion darum ist aber eine, die die Erwerbsorientierung ungefragt voraussetzt. Welche Bedeutung Kindergärten hätten, wenn es ein bGE gäbe, gerät überhaupt nicht in den Blick.
Nimmt man den Sinnspruch im letzten Satz ernst, dann braucht es eben ein ganzes Dorf – also etwas Gemeinschaftliches – um ein Kind aufzuziehen. Gemeinschaft heißt allerdings, dass sich Menschen als ganze Personen begegnen und nicht als Träger von spezifischen Aufgaben (Rollen), die gerade auszeichnet, dass Personen darin austauschbar sind. Das Gemeinschaftliche hingegen würde durch ein bGE gestärkt.

Mädchen sind erfolgreicher in der Schule. Was läuft falsch?
Jetzt betreten wir ein weiteres Minenfeld! Ja, die Buben haben das Nachsehen: Heute sind 60 Prozent der Gymnasiasten weiblich. Im Berufsleben sind Frauen oft besser qualifiziert als die Männer, weil in unserer heutigen Dienstleistungsgesellschaft ihre Fähigkeiten mehr zählen. Die Frauen haben sich emanzipiert, den Männern steht es noch bevor. Die Männer haben noch nicht einmal bemerkt, dass sie ihre soziale Vorrangstellung weitgehend verloren haben. Sie versuchen immer noch, die Frauen zu bremsen, indem sie davon schwärmen, wie toll es sei, ausschliesslich Mutter zu sein. Sie müssen sich neu orientieren, vor allem in ihren Beziehungen und ganz besonders in ihrer Rolle als Vater.

Eine bemerkenswerte Einschätzung. Deutlich wird an dem gesamten Interview, wie weitreichend die Möglichkeiten eines bGEs sind und wie sehr es notwendig ist, den Blick zu wenden, um die Möglichkeiten zu sehen.

Zur Frage, wie Paare mit bevorstehender Elternschaft heute umgehen, siehe auch das Interview mit dem Soziologen Kai-Olaf Maiwald

Sascha Liebermann

Was ist das solidarische Bürgergeld – bedingungsloses Grundeinkommen oder Steuergutschrift?

In einem Gastkommentar für Spiegel Online „Bürgergeld statt Mindestlohn“ hat der Ministerpräsident Thüringens, Dieter Althaus, für seinen Vorschlag eines Solidarischen Bürgergeldes geworben.

In dem gesamten Beitrag fällt nicht einmal der Ausdruck bedingungsloses Grundeinkommen (BGE), der für Dieter Althaus in früheren Äußerungen wichtig gewesen ist. Seine Ausführungen bestärken auch den Eindruck, den wir an früherer Stelle schon einmal geäußert haben, daß sein Vorschlag viel mehr dem einer Negativen Einkommensteuer (NE) entspricht als einem bedingungslosen Grundeinkommen. Der Unterschied zwischen beiden ist schnell benannt: Während das BGE immer verfügbar sein soll und eine eigene Einkommensart bildet, die mit anderen nicht verrechnet wird, folgt die Negative Einkommensteuer dem Ausgleichsprinzip. „Negativ“ ist sie, weil sie erst dann einer Person gewährt wird, wenn ihr Erwerbseinkommen unter einer definierten Höhe bleibt. Wer z.B. nur 500 € Erwerbseinkommen erzielt, das Mindesteinkommen aber 800 € beträgt, erhält einen Ausgleich aus Steuermitteln.

Nun könnte man sagen, es bleibe sich gleich, ob man mit einem BGE oder einer NE auf diesem Betrag kommt. Genau darin aber liegt der Unterschied ums Ganze. Die NE hält am Erwerbsprinzip fest, gemäß dem Motto: Jeder muß zuerst einmal versuchen, Erwerbseinkommen zu erzielen. gelingt ihm dies nicht, dann erhält er eine Steuergutschrift. Das BGE hingegen folgt der Maxime: Jeder soll in die Lage versetzt werden, das zu tun, was ihm am Herzen liegt, was er für wichtig und richtig erachtet. Da es zahlreiche Betätigungsfelder jenseits von Erwerbsarbeit gibt, bedarf er dazu eines Einkommens. Ohne ein solches hätte er gar keine Wahl. Was also wie ein rechnerischer Unterschied erscheinen könnte, ist einer der Freiheit – der Freiheit, sich entscheiden zu können in Absehung von Einkommenserzielung.

An einer anderen Stelle heißt es: „Das Solidarische Bürgergeld im Sinne einer negativen Einkommensteuer bekommen nur diejenigen Bürger ausbezahlt, die es tatsächlich benötigen.“

Damit führen wir das Bedürftigkeitsprinzip fort, das schon heute stigmatisierend wirkt: Um festzustellen, ob jemand bedürftig ist, müssen wir definieren, worin Bedürftigkeit besteht. Mit einem BGE hingegen würden wir endlich das Bedürftigkeitsprinzip aufgeben: Das BGE ist ein Bürgereinkommen, die Bürger erhalten es um ihrer selbst willen. Sie werden dadurch in die Lage versetzt, mehr Verantwortung zu übernehmen und sind zugleich abgesichert. Ob sie es dann „benötigen“, können sie selbst am besten entscheiden.

Weiter heißt es: „Mir ist es wichtig, daß wir die zusätzliche Unterstützung auf die konzentrieren, die sie wirklich benötigen. Das schließt eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik ein. Wer selbstständig laufen kann, den sollte man nicht behindern. Wer Hilfe benötigt, der wird an die Hand genommen“.

Heißt „selbständig laufen“ denn, einer Erwerbsarbeit nachzugehen? Sie steht mit einer NE nach wie vor im Zentrum, gilt als dasjenige, dem wir nachstreben sollten. Dann würde das Solidarische Bürgergeld doch nur – wenn auch viel liberaler als unsere gegenwärtigen Sicherungsleistungen – eine Form dessen sein, was wir gegenwärtig haben. Wir würden die Chancen, die ein BGE uns bietet, nicht ergreifen.

Langfristig kann unser Ziel doch nur sein, Freiheit und Solidarität zu stärken. Freiheit aber schließt auch ein, sich nicht am Arbeitsmarkt zu orientieren, sondern Tätigkeiten jenseits davon zu verfolgen, die ebenso wichtig sind – das ermöglicht nur ein BGE.

Sascha Liebermann

"Grüne Grundsicherung" verschenkt Chancen eines bedingungslosen Grundeinkommens

Seitdem nun mehrere Parteien sich mit dem bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) beschäftigen und eigene Vorschläge erarbeitet, gar manche der typischen Gewährungsformeln – „von der Wiege bis zur Bahre“ (auch der hier diskutierte Vorschlag, S. 8) – aufgegriffen haben, ist es umso wichtiger, das Augenmerk aufs Detail zu legen. Dies soll hier bei einem Beitrag geschehen, der anläßlich des Zukunftskongresses von Bündnis 90/ Die Grünen diskutiert worden ist. Es handelt sich um den Entwurf „Grüne Grundsicherung“ von Thomas Poreski und Manuel Emmler.

Wenn Poreski und Emmler von einer Festschreibung des Sockelbetrags auf 500 € für Volljährige und 400 € für Minderjährige (S. 9) (aus Finanzierungserwägungen) sprechen, kann dieser Betrag nur nach heutiger Kaufkraft gemeint sein. Er ist so niedrig, daß auf jeden Fall ein Erwerbseinkommen hinzukommen muß, um ein armutsfestes Einkommen zu beziehen, was die Autoren selbst einräumen (S. 8). Damit aber ist der Ausdruck „bedingungslos“ ad absurdum geführt und seiner Bedeutung beraubt. Denn, wenn die Grundsicherung nicht ausreichend hoch ist, es eines zusätzlichen Einkommens auf jeden Fall bedarf, hat man kaum die Wahl, auf Erwerbsarbeit ganz zu verzichten. Nur wenn das aber ermöglicht wird, ist die Gleichwertigkeit jeglichen Engagements erreicht. Durch die Hintertür bleibt im Papier von Poreski und Emmler das Erwerbsprinzip aufrechterhalten und es wäre nicht dem Einzelnen überlassen, wo er sich engagieren will.

Der Mindestlohn, an dem die Autoren festhalten, wäre bei einem ausreichend hohen BGE überflüssig. Doch dann müßte die Entscheidung für ein wirklich freiheitliches Gemeinwesen getroffen werden, was die Autoren offenbar nicht wollen. Ist aber der Grundsicherungsbetrag zu niedrig, eröffnet dieses Modell gerade nicht diejenigen Freiheitsmöglichkeiten, die mit einem BGE gegeben wären und die aus unserer heutigen Misere erst hinausführten. Eine beim BGE mögliche Delegierung der Verhandlungen über Arbeitsbedingungen an die Mitarbeiter, der Verzicht auf Erwerbsarbeit zu jeder Zeit, ist bei der Grundsicherung nicht möglich. Auch wenn die Autoren hier das Gegenteil behaupten (S. 20) und versichern, daß die Entscheidungsfähigkeit des Einzelnen gestärkt werde, kann dies mit dem festgeschriebenen Betrag, gemessen an seiner heutigen Kaufkraft, nicht geleistet werden. Ein BGE in ausreichender Höhe hingegen würde den Einzelnen erheblich stärken.

Es wird ein Unterschied zwischen Grundeinkommensempfängern gemacht, die gearbeitet haben (sie erhalten bei Arbeitslosigkeit einen Zusatzbetrag) und anderen. Damit ist die Grundeinkommensidee gerade ihrer umwälzenden Kraft beraubt und die bisherigen Verhältnisse werden im großen und ganzen fortgeschrieben. Zwar können auch beim BGE die Mitarbeiter eine Abfindung aushandeln oder in eine Versicherung vorher eingezahlt haben, die im Fall der Arbeitslosigkeit fällig wird, doch wäre das keine staatliche Leistung. Das BGE zielt ja gerade darauf, auf solche Zusatzleistungen nicht angewiesen zu sein.

Emmler/Poreski halten an der Einkommensteuer (S. 8) fest und bleiben damit im Alten stecken. Die von Benediktus Hardorp und Götz Werner dargelegte Analyse der tatsächlichen Wirkung von Steuern macht deutlich, wer heute schon die Steuerlast trägt: der Verbraucher. Eine Unternehmensbesteuerung führt demnach in die Irre. Sie belastet nur den Prozeß der Wertschöpfung, also der Leistungserbringung, behindert damit auch Innovationen statt die Vernutzung von Leistungen zu belasten. Auch hier geht es aber nicht vor allem um eine technische Frage. Mit der Umgestaltung des Steuerwesens von einer Einkommen- zu einer Konsum-(Verbrauch)Steuer verwandelten wir unser Bewertungsgefüge: Heute bewerten wir, über wieviel Einkommen der Einzelne verfügt und schöpfen davon ab; die Konsumsteuer hingegen bewertet, was der Einzelne mit seinem Geld macht. Die Konsumsteuer entlastet Leistungserbringung und belastet Leistungsvernutzung (Konsum).

Man erkennt an dem Entwurf deutlich, wie wichtig die Systematik eines Vorschlages und die Höhe des BGEs darin ist. Aus diesem Grund reden wir stets davon, daß es so hoch als möglich sein soll, um deutlich zu machen: Die Diskussion um ein bedingungsloses Grundeinkommen ist auch eine Diskussion darum, wieviel Freiheit wir ermöglichen wollen und wieviel wir bereit sind, dafür umzuverteilen.

Sascha Liebermann