Andrew Yang is running for Mayor in New York City

Wie lange wird es wohl dauern, bis eingesehen wird, dass zielgenaue Hilfen anders aussehen als die bisherigen?

„Entgegen verbreiteter Annahmen nehmen erwerbslose Arbeitslosengeld-II-Beziehende in einem nicht zu vernachlässigenden Umfang (wieder) eine Beschäftigung auf“…

…stellt ein Beitrag von Katharina Dengler und Kathrin Hohmeyer im IAB-Forum heraus. Wie die Autoren festhalten, ist diese Einsicht nicht neu. Siehe auch frühere Beiträge zu dieser Thematik hier, zur vermeintlichen Armutsfalle hier und hier.

„Poverty trap“? A persevering myth/ Die Armutsfalle ist ein beharrlicher Mythos…

…sie ist keinesfalls so einfach in ihren Zusammenhängen, wie oft behauptet, siehe folgende Studien dazu:

Zur Kritik des Armutsfallentheorems“ (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform“ (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern“ (Ronald Gebauer)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems“ (Ronald Gebauer)

Wie vereinfachend mit dem Lohnabstandsgebot in vielen Studien hantiert wird, dazu siehe:

„…da geht das Arbeitsangebot zurück…“

Letztlich unterliegt den behaupteten Zusammenhängen stets die vereinfachte Annahme, Handeln werde durch Anreize initiiert. Dass in diesen Studien Handeln nicht nur unterkomplex betrachtet wird, sondern die zugrundeliegenden Daten die Komplexität von Handlungsmotivierungen nicht sichtbar machen, dazu siehe die methodischen Hinweise hier.

Sascha Liebermann

Haben sich SPD-Mitglieder denn bisher daran grundsätzlich gestört? Würde es denn dann diese Grundsicherung geben?…

…Manche sicher, es gibt sogar BGE-Befürworter in den SPD Reihen, doch eine Schwalbe macht noch keinen Sommer. Und war es nicht die SPD und ihren Ministern, die das Sanktionsregime samt Regelsätzen stets verteidigt hat bisher? Jüngste Vorschläge sind kosmetische Rhetorik für Veränderungen im Kleinsten.

Sascha Liebermann

Wer Stigmatisierung nicht will, muss die Bereitstellungsbedingungen verändern – Sprachkosmetik hilft nicht weiter

Treffende Anmerkung: Mit Schubladen arbeiten, um Differenziertheit zu unterlaufen und Paternalismus zu verdecken…

…, denn die wenigsten Überlegungen in der BGE-Diskussion sind auf einfache Weise einzuordnen. Götz W. Werners Anliegen, der z. B. meist – aber nicht immer – für hohe BGE-Beträge plädiert hat, war es stets, die Selbstbestimmung des Einzelnen durch ein BGE zu stärken. Auch war er meist klar darin, dass es über ein BGE hinaus bedarfsgeprüfte Leistungen geben sollte. Dennoch werden seine Überlegungen in manchen Überblicksdarstellungen (so z. B. bei Björn Wagner und Ronald Blaschke et al, S. 231 f.) mit dem Attribut neoliberal versehen, weil Werner ein hohes BGE nicht mit einem Mindestlohn verknüpfen wollte oder von einem substitutiven Effekt des BGEs sprach. Dabei stellt sich in der Tat die Frage, ob denn ein gesetzlicher Mindestlohn nach Einführung eines auskömmlichen BGEs sinnvoll wäre, wenn Arbeitnehmer zugleich eine ganz andere Verhandlungsmacht hätten als heute. Davon abgesehen hat Werner nie ein Modell im strengen Sinne vorgelegt, sondern seine Vorstellung stets weiter entwickelt. Selbst Thomas Straubhaar schließt bedarfsgeprüfte Leistungen nach Einführung eines BGEs nicht aus.

In Blaschkes Ausführungen irritiert diese Einordnung besonders, da er in der Besprechung sogenannter historischer Vorläufer sehr differenziert vorgeht und mit mancher vorschnellen Einordnung bezüglich der Vorläuferschaft zum BGE aufräumt.

Sascha Liebermann