Ein schlagkräftiger Einwand gegen ein BGE: „Kann man auch anders sehen“ – eine Art Argumentationsverweigerung…
Darum ging’s nicht. Es ging darum, dass die Aussage des von Ihnen Zitierten („no such thing as a free lunch“) falsch ist, wenn sie als Einwand gegen das #BGE gedacht ist. Denn die BGE-Forderung widerspricht nicht der Wahrheit, dass ein Lunch Voraussetzungen hat. (MS) — BGE Eisenach (@bge_esa) December 5, 2020 …auf die Michael Sienhold … Ein schlagkräftiger Einwand gegen ein BGE: „Kann man auch anders sehen“ – eine Art Argumentationsverweigerung… weiterlesen