…ziemlich kurz gesprungen dieser Begründungszusammenhang. Wer erreicht denn schon 150 000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr und sind das nicht diejenigen, die auch erhebliche Rücklagen haben könnten, um sich mehr Zeit für Familie zu nehmen?
Bei Vollerwerbstätigkeit beider Elternteile bleibt ohnehin wenig Zeit für Familie, „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ ist eine schönfärberische Formel, die die Folgen verdecken soll, die sie mit sich bringt. Familie wird dadurch in die Randzeiten des Tages verlagert und der Erwerbstätigkeit nachgeordnet, denn es bedarf eines Betreuungsplatzes von 45 Stunden in der Woche, damit das möglich ist, und zwar ab dem zweiten Lebensjahr des Kindes.
Man müsste doch eher sagen, wenn Kinder erst „attraktiv“ werden, weil man sie wenig zu Gesicht bekommt, dann läge es nahe sich zu fragen, ob es denn angemessener sein könnte, auf Elternschaft zu verzichten.
Dass das Elterngeld ohnehin eine Prämie für Erwerbsteilnahme war und vor allem Besserverdiener eine Auszeit erlaubte, war von Anfang an klar.
Sascha Liebermann