Anreize, Werturteile und das Bedingungslose Grundeinkommen – ein Interview mit Sascha Liebermann

Das nachstehende Interview wurde von Unternimm die Zukunft mit Sascha Liebermann vor sechs Jahren, im April 2013, geführt. Anlass war zum einen seine Ernennung zum Professor für Soziologie an der Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft in Alfter, zum anderen eine damals gerade veröffentlichte Studie zum Bedingunglosen Grundeinkomme. Es wird hier wieder veröffentlicht, nachdem die Website von Unternimm die Zukunft abgeschaltet wurde.

„Unternimm die Zukunft: Welche wissenschaftlichen Fragen zum Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) möchten Sie nach Ihrer Ernennung zum Professor für Soziologie an der Alanus Hochschule vorantreiben?

Sascha Liebermann: Mich interessieren Grundlagen von Sozialität, auch vom Zusammenhalt politischer Gemeinschaften, so bin ich damals auf das BGE gestoßen. Ich möchte Grundlagenforschung betreiben und so zur Erhellung mancher Fragen, die das BGE aufwirft, beitragen. Faszinierend ist das BGE für mich als Soziologe, weil es Selbstverständlichkeiten und Selbstverständnisse angreift und so Fraglichkeiten sichtbar werden lässt. Es ist eine frappierende Erfahrung in der Grundeinkommensdiskussion, wie schwach das öffentliche Bewusstsein über die konkreten Voraussetzungen ausgebildet ist, auf deren Basis wir heute schon zusammenleben. Schaut man sich einmal die politische Ordnung in Deutschland an, fällt auf, dass sie dem Bedingungslosen Grundeinkommen viel mehr entspricht, als es die Sozialpolitik heute erkennen lässt. Von dieser Warte aus betrachtet, ist das Menschenbild des BGE keine Utopie, es ist Realität. Es ist die Diskrepanz zwischen dieser Realität und unserer Vorstellung davon, die das BGE als utopisch erscheinen lässt. Weshalb aber wird das nicht oder kaum gesehen? Dazu muss unser Selbstverständnis als Gemeinwesen untersucht werden, was ich teils schon getan habe. Neben den Voraussetzungen des BGE interessieren mich die Folgen für verschiedene Lebensbereiche, z.B. Familie, Sozialisation, Bildung. Sie lassen sich natürlich nur indirekt sichtbar machen, indem durch eine Analyse der normativen Verhältnisse heute in ihnen selbst das mögliche Anderssein aufgesucht wird.

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„Fördern UND Fordern“ – doch, wozu?

Das fragt sich angesichts eine Plädoyers in diese Richtung von Kolja Rudzio auf Zeit Online angesichts der bevorstehenden Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über Sanktionen im Arbeitslosengeld II (siehe unsere bisherigen Kommentare hierzu, zum Autor selbst hier). Nach einleitenden Worten fragt Rudzio:

„Ist nun also die Zeit reif, ein Relikt der Hartz-Reformen abzuräumen – Strafen für Arbeitslose? Wenn man es so formuliert, mag das einleuchtend klingen. Doch für den radikalen Schnitt – ein bedingungsloses Grundeinkommen, vor dem viele Fachleute warnen [andere Fachleute aber nicht, SL] – gibt es keine politische Mehrheit. Und ob viele Menschen es wirklich gerechter fänden, wenn beispielsweise das wiederholte Versäumen von Gesprächsterminen im Jobcenter für Hartz-IV-Empfänger keinerlei Konsequenzen hätte, ist keineswegs klar.“

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„Gegen ein Grundeinkommen gibt es viele Argumente“ – das eine ist nicht besser als das andere…

…wäre Jan Petter entgegenzuhalten, der sich auf bento gegen Andrea Nahles Äußerungen zum Bedingungslosen Grundeinkommen wandte, da die SPD für ein Recht auf Arbeit, nicht aber für „bezahltes Nichtstun“ stehe. Zwei Varianten gebe es, sich gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen auszusprechen, so Petter:

„Man kann sagen, es sei ungerecht, wenn Reiche dasselbe Geld wie alle anderen erhalten, obwohl sie es gar nicht brauchen.

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„Das kalte Herz des Hartz IV-Gesetzes“ oder die Verklärung des alten Sozialstaats

So könnte Heribert Prantls Beitrag in der Süddeutschen Zeitung überschrieben werden, der sich mit der bevorstehenden Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über Sanktionen im Sozialgesetzgebuch, die das Existenzminimum beschneiden, befasst. Prantl schreibt dazu:

„Darf der Staat das Existenzminimum minimieren? Die schwarze Pädagogik, die in der Kindererziehung verpönt ist, hat Hartz IV bei erwachsenen Menschen wieder eingeführt. Bei Verletzung der „Mitwirkungspflicht“ droht jedenfalls die „Absenkung der Grundsicherung“, wie das im Behördenjargon heißt.“

So treffend auf den Punkt gebracht wird, was gesetzlich festgeschrieben ist, so ungenau ist Prantl hier. Was genau soll durch Hartz IV eingeführt worden sein? Das Bundessozialhilfegesetz sah mit § 25 genau solche Sanktionen ebenso schon vor (siehe auch hier):

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„Schon morgen? Hartz-IV-Urteil könnte Weg zum bedingungslosen Grundeinkommen ebnen“ – das geht doch nicht…

…darüber schreibt Volker Tietz auf focus. Am Ende findet sich die brisante Schlussfolgerung in aller Deutlichkeit:

„Dem Urteil zu den Hartz-IV-Sanktionen kommt damit Signalwirkung zu. Werden diese verboten, entfällt der Gestaltungsspielraum bei Mitarbeitern im Jobcenter. Das macht die Verfahren gerechter. Aber ein derartiges Urteil wirft ein neues Problem auf: Sanktionen sind ein Druckmittel, um auf das Einhalten der Regeln zu drängen.

Und ohne Druck wird es noch mehr auf den guten Willen der Betroffenen ankommen, ihre missliche Lage beenden zu wollen. Das ist bedenklich, denn: Wer pünktlich und regelmäßig den Einladungen vom Jobcenter folgt und bereit ist, Arbeit zu finden, darf nicht gleichgestellt werden mit denjenigen, die das System ausnutzen. Ansonsten ist ein Urteil zum Verbot von Sanktionen der erste Schritt zum bedingungslosen Grundeinkommen.“

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„Darf das Existenzminimum gekürzt werden?“…

…fragt Anja Nehls im Deutschlandfunk anlässlich der bevorstehenden Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Sanktionierung des Existenzminimums, wie es beim Arbeitslosengeld II der Fall ist. An einer Stelle zitiert sie den Sozialrichter Jens Petermann (siehe auch hier), der vor vier Jahren dem BVerG diese Frage vorgelegt hat:

„Jetzt erinnert Petermann in diesem Zusammenhang an ein Verfassungsgerichtsurteil von 2010, als es schon einmal um Hartz IV ging: ‚Zur Höhe hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, dass der gesetzliche Leistungsanspruch so ausgestaltet sein muss, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt. Was passiert damit, wenn es ein Gesetz gibt, das Kürzungen vorsieht? Das ein bestimmtes Verhalten daran knüpft, das bestimmte Verpflichtungen damit verbindet, die sich aber so aus dem Grundgesetz selbst nicht ablesen lassen?'“

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