„Did Sam Altman’s Basic Income Experiment Succeed or Fail?“…

…diese Frage scheint angesichts eines Beitrags auf businessinsider über Sam Altmans heutige Haltung zum Bedingungslosen Grundeinkommen wieder interessant zu werden. Altman halte ein BGE bzw. ein universelles Grundeinkommen nicht mehr für ausreichend und wird folgendermaßen zitiert:

„‚Mich interessieren viel stärker Ansätze, bei denen wir über kollektives Eigentum nachdenken – sei es an Rechenleistung, an Unternehmensanteilen oder an etwas anderem‘, sagte er.“

Das widerspricht allerdings einem BGE nicht und könnte ergänzend interessant sein, je nachdem, worum es genau geht. Altman wird weiter so zitiert:

„Darin wird ein sogenannter Public Wealth Fund beschrieben, der ‚jedem Bürger – auch jenen ohne Zugang zu Finanzmärkten – einen Anteil am durch KI getriebenen Wirtschaftswachstum‘ verschaffen soll.“

Gut, was genau ist damit gemeint? Ein BGE soll eine dauerhafte Einkommensabsicherung über die Lebensspanne bereitstellen, das steht zum Anteil am Wirtschaftswachstum nicht im Widerspruch. Vielmehr könnte letzteres eine spezifische Ausgestaltung eines BGE sein, solange es entsprechenden Kriterien genügt: 1) dem Individuum zuzukommen, 2) über die Lebensspanne bereitzustehen, 3) mit anderen Einkommen nicht verrechnet zu werden – es geht also um einen Auszahlungsbetrag vor Steuern, 4) keine Verpflichtung zu Erwerbstätgkeit oder anderen zu enthalten. Altman könnte hier auch zwei Dinge verwechseln, den systematischen Charakter eines BGE und die Art seiner Finanzierung, das sind zwei verschiedene Dinge, wie man an der häufigen Verwechslung eines BGE mit einer Negativen Einkommensteuer beobachten kann.

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Ja, nein, vielleicht, aber sicher in zehn Jahren…

…was wird nun wohl „Künstliche Intelligenz“ mit sich bringen, welches werden Folgen für den Arbeitsmarkt sein? Diese Diskussion kehrt regelmäßig wieder und ebbt nicht ab. Daran ändert sich auch nichts durch die regelmäßigen Hinweise von sachverständigen Experten, die schon vor Jahren darauf hinwiesen, dass man hierzu keine sichere Aussagen treffen kann (siehe diesen Beitrag und auch hier).

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat im vergangenen Jahr eine Szenarioanalyse vorgelegt, in der versucht wurde, Auswirkungen abzuschätzen. Es handelt sich um eine Modellanalyse auf der Basis von Annahmen, die zwar Veränderungen erwartet, die für den Arbeitsmarkt insgesamt jedoch unterschiedlich ausfallen und in der Summe dem Schwund bestimmter Arbeitsplätze der Aufbau anderer entspricht. Ausgeschlossen wird aber auch nicht, dass eine negative Entwicklung folgen könnte, das wiederum hängt von Bedingungen ab.

Das Kiel Institut legte Anfang dieses Jahres eine Studie vor, die zu vergleichbaren Ergebnissen gelangte. Wie die IAB-Studie, so geht auch sie davon aus, dass berufsbezogene Anforderungen sich verändern durch die Nutzung von KI, die „Gesamtbeschäftigung“ aber eher stabil bleibe (Interview mit Holger Görg, Forschungsdirektor am Kiel Institut, im Deutschlandfunk zu dieser Studie).

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Tja, da traut der Unternehmer dem unternehmerischen Impetus nicht,…

…deswegen darf es nicht bedingungslos sein. Woher aber kommt denn wohl der Impetus, wenn nicht aus der inneren Bereitschaft, Möglichkeiten ergreifen zu wollen?

Das ist der Unterschied zwischen einem solchen Vorschlag und dem Verständnis des Unternehmerischen, wie es Götz W. Werner artikuliert hat (siehe auch hier).

Sascha Liebermann

„Maschmeyer fordert „staatlich gefördertes Experimentierjahr mit Grundeinkommen“ – auch für Beamte“…

…darüber berichtet Welt online, hier geht es zum Beitrag.

Die Begründung, die Die Welt liefert, klingt ganz nach Überlegungen Götz W. Werners, auch wenn Maschmeyers Vorschlag erheblich vorsichtiger ist, plädierte Werner doch für ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Unter dem Titel „Die Wirtschaft befreit die Menschen von der Arbeit“ sagte er auf die Frage, ob denn seine Aufgabe nicht sei, Arbeitsplätze zu schaffen:

„Ich muss wirklich sagen, dass ich dieses Gerede von der Schaffung neuer Arbeitsplätze langsam nicht mehr hören kann. Warum wird dem so wenig widersprochen? Die Wirtschaft hat nicht die Aufgabe, Arbeitsplätze zuschaffen. Im Gegenteil. Die Aufgabe der Wirtschaft ist es, die Menschen von der Arbeit zu befreien. Und das ist uns in den letzten 50 Jahren ja auch grandios gelungen.“ (siehe auch seine „Zwischenbilanz zum Grundeinkommen“ und diesen von ihm mitherausgegebenen Band).

Oder hier aus einem anderen Interview:

„STANDARD: Arbeitgeber wären von der Verantwortung freigespielt, für existenzsichernde Jobs zu sorgen.
Werner: Das ist auch nicht Aufgabe der Unternehmer. Ihr Job ist es, unter Einsatz von Geist, ressourcenschonend, mit sparsamen Umgang mit menschlicher Lebenszeit konsumfähige Güter herzustellen. Wir nehmen als Unternehmer ja Lebenszeit in Anspruch.“

Immer wieder wies er darauf hin und steht damit in der Landschaft deutscher Unternehmer doch relativ alleine. Dieser Blick auf Wirtschaft, das Wirtschaften und den Zweck unternehmerischen Handelns konterkariert Debatten über Teilzeit, Bürgergeld usw.

Sascha Liebermann

„Zur Persistenz der Argumente im Automatisierungsdiskurs“…

…ein Beitrag von Martina Heßler in Aus Politik und Zeitgeschichte aus dem Jahr 2016, der die verschiedenen Facetten der Diskussion um Erwerbsarbeit, Automatisierung und Muße aufzeigt. Auch die schon seit den 1950er Jahren kursierende Sorge darum, was wohl die „Massen“ mit zu viel Freizeit anfangen, wird dargestellt. Allerdings verwendet auch die Autorin den Begriff der „Arbeitsgesellschaft“, ohne seine Einseitigkeit und Zuspitzung zu diskutieren. Siehe dazu einen Beitrag von unserer Seite hier.

„Das ist nun wirklich weit hergeholt!“…

…sagt Florian Butollo, Professor für Soziologie an der Goethe-Universität, in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung auf die Frage, ob uns die Arbeit ausgehe.

Ralph Bollmann stellt diese Frage im Zusammenhang mit etwaigen Folgen der Nutzung „Künstlicher Intelligenz“, ein Zusammenhang, der in der Grundeinkommensdiskussion immer wieder hergestellt wird und auch hier bemüht wird, wenn es heißt, ob denn nun die Zeit für ein BGE gekommen sei. Dagegen lässt sich zwar nichts einwenden, denn ein BGE wäre in der Tat hilfreich auch für Folgen, die aus der Nutzung von Digitaltechnologie herrühren könnten. Doch diese Verknüpfung ist keine notwendige (siehe auch hier), selbst wenn uns indes, wie es häufig heißt, die „Arbeit“ nicht ausgeht, gäbe es gute Gründe, ein BGE einzuführen. Es erweitert die Handlungsspielräume, räumt mit dem normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit auf und erlaubt es, Dinge vorrangig zu tun, die heute nachrangig getan werden müssen, und zwar der Einkommenserzielung wegen.

Butollo weist die Verknüpfung zurück und stellt heraus, dass das Arbeitsvolumen sich auf einem Rekordniveau befinde (siehe auch hier), Bollmans Frage also weit hergeholt sei. Weit hergeholt sei deswegen auch die zuletzt wieder diskutierte Ausweitung der Erwerbsbeteiligung, denn sie sei eben auf einem sehr hohen Niveau. Damit, also mit der Zurückweisung der Verknüpfung von KI und BGE, ist das Thema BGE für beide offenbar erledigt, obwohl sich eine Menge weiterer Fragen dazu hätten stellen lassen. Etliche interessante Aspekte von Wertschöpfungsprozessen, der Alterung, dem Verschwinden alter  und dem Entstehen neuer Berufsprofile werden benannt, doch einiges wird ausgespart, vor allem grundlegende Betrachtungen.

Für den Wertschöpfungsprozess ist z. B. das Arbeitsvolumen nicht die entscheidende Größe, wichtiger ist die Produktivität, man hätte also fragen können, inwiefern unsere in ausgetretenen Pfaden stattfindenden Diskussionen über den Arbeitsmarkt und Beschäftigungspolitik zukunftsweisende Lösungen gerade verhindern. Wenn Erwerbsbeteiligung nicht oder wenig ausgeweitet werden kann, dann müssen die Bedingungen für Erwerbstätigkeit sich verändern, damit produktiver gearbeitet wird, aber wie? Darüber erfährt man nichts, lediglich ein Hinweis gibt Butollo, wenn er von der Sinnhaftigkeit von Erwerbstätigkeit spricht und manche Aufgaben dabei für sinnlos oder Zeitverschwendung hält.

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„Was tun mit dem Heer der Überflüssigen durch KI, Karsten Wildberger?“

Unter dieser Überschrift wurde am 21. März ein Interview mit Digitalminister Karsten Wildberger in der Neue Osnabrücker Zeitung veröffentlicht, das vielerorts zitiert worden ist. Schon die Überschrift lässt aufhorchen und erinnert an eine Debatte in den Sozialwissenschaften (siehe unsere Blogbeiträge dazu hier), die schon einige Jahre zurückliegt. Damals wie heute erfolgt die Einordnung, Personen als überflüssig zu erklären, vor dem Hintergrund einer vermuteten Entwicklung des Arbeitsmarktes im Zuge der Nutzung von Digitaltechnologie, hier „Künstliche Intelligenz“.

Zwei Deutungslinien stehen sich hier gegenüber, wovon die eine zu einem Aufschrei führt, obwohl dieser vielmehr von der anderen ausgehen müsste. Menschen als Bürger eines Gemeinwesen wie dem unsrigen werden niemals überflüssig, sie sind sein tragendes Fundament, von daher ist jede Sorge diesbezüglich Ausdruck einer Verwirrung und alleine schon die Behauptung, sie würden überflüssig bezeichnend. Um so misslicher ist es, wie wenig dies schon in der früheren Debatte thematisiert wurde – und heute schnell übersehen wird (siehe hier und hier).

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