Das Grundgesetz und Sanktionen – Peter Tauber deutet nur in eine Richtung, die andere wäre naheliegender: gar keine Sanktionen

Peter Tauber weist auf einen wichtigen Punkt hin, der allerdings zugleich die Widersprüchlichkeit des Urteils des Bundesverfassgungsgerichts deutlich macht. Die Menschenwürde ist eben doch verfügbar unter bestimmten Voraussetzungen. Tauber unterschlägt allerdings, dass das Grundgesetz laut Urteil keineswegs Sanktionen fordert oder nahelegt, lediglich verbietet es sie nicht. Der Gesetzgeber kann solche Instrumente also vorsehen, er muss aber nicht. Insofern ist Taubers Position zum Urteil nur eine Auslegung, die andere wäre, Sanktionen vollständig aufzugeben, das wäre in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz. Dann müsste allerdings das Erwerbsgebot aufgegeben werden, solange das nicht geschieht, ist die Forderung nach einer Abschaffung von Sanktionen illusionär. Ein „Garantiesicherung“, wie Robert Habeck sie vorgeschlagen hat, könnte eine Vorstufe zum Bedingungslosen Grundeinkommen sein. Es wäre allerdings einfacher, sich den Zwischenschritt zu sparen.

Siehe auch den Kommentar von Stefan Sell zur medialen Berichterstattung.

Sascha Liebermann

…“mit einem bedingungslosen Grundeinkommen und der Unterhaltungsindustrie ruhigzustellen“…

…dass dies geschehen könne, darum sorgt sich Kardinal Reinhard Marx und zeigt wieder einmal, was er vom Bürger hält. Darf der sich denn etwa nicht – sofern er es möchte – „ruhigstellen“ lassen durch die „Unterhaltungsindustrie“? Und wenn er es nicht möchte, wird er es nicht zulassen. Wäre es denn besser, ihn davor zu schützen, solche Ruhigstellungswünsche zu haben? Dann müsste Kardinal Marx dafür plädieren, ihm diese Freiheit zu nehmen durch eine Art Volkserziehung. Erstaunlich? Eigentlich nicht, man erinnere sich nur an seine Vorstellung von Demokratie, siehe hier und hier.

Sascha Liebermann

Der Sachverständigenrat und das Bedingungslose Grundeinkommen – Expertise oder Diskussionsverweigerung?

Dieser Thread macht deutlich, wie unwillig das Gremium ist, sich ernsthaft mit einem BGE zu befassen.

Das Gutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung  finden Sie hier, auf S. 352 wird das Bedingungslose Grundeinkommen erwähnt. Dass der Sachverständigenrat durchaus Werturteile trifft, war schon im Fall des „Solidarischen Bürgergeldes“ von Dieter Althaus so, siehe hier, das Jahresgutachten 2007/8 finden Sie hier, ein entsprechender Kommentar dazu von Manuel Franzmann hier.

Sascha Liebermann

„Sozial schwach“ – nein, ökonomisch schwach träfe es besser…

„Was wie ein Erfolg aussieht, ist am Ende eine Niederlage“…

…schreibt Halina Wawzyniak, ehemalige MdB für Die Linke, in ihrem Blog anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen im Arbeitslosengeld II. Man könnte, was sie als Niederlage sieht, auch schlicht eine Bestätigung der verbreiteten Haltung nennen, dass das Existenzminimum eben nicht vorbehaltlos bereitgestellt werden muss, sofern jemand erwerbsfähig ist. Auch wenn das Grundgesetz keine Erwerbsobliegenheit kennt, so kann der Gesetzgeber dennoch eine solche vorsehen, muss aber bestimmte Bedingungen dafür einhalten. Damit wird deutlich, das ist auch in Wawzyniaks Beitrag in aller Klarheit ausgesprochen, wie wichtig es ist, auf den Zusammenhang zwischen Sanktionen und Erwerbsgebot hinzuweisen, sie gehören zusammen. Wer Sanktionen aufheben, das Erwerbsgebot aber nicht antasten will – siehe hier – wirft Nebelkerzen. Es kann keine Aufhebung der Sanktionen ohne Aufhebung des Erwerbsgebots geben. Robert Habeck hat diesen Zusammenhang in seinem Vorschlag einer Garantiesicherung gesehen.

Sascha Liebermann