„Rechtliche Wehr gegen Bundesagentur für Arbeit lohnt sich“…

…schreibt Katja Kipping (Die Linke) auf ihrer Website. Hier ein Auszug:

„Die Antwort (unten) auf meine schriftliche Frage an die Bundesregierung brachte es ans Tageslicht: Wie bei Hartz IV gibt es auch bei der Arbeitslosenversicherung (Sozialgesetzbuch III) massenhaft rechtswidrige Handlungen der Bundesagentur für Arbeit.

44,5 Prozent aller Widersprüche in diesem Rechtsbereich wurden im Jahr 2016 ganz oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden, im Jahr 2015 waren es 43,4 Prozent. Auch bei den Klagen sieht es nicht viel anders aus: Im Jahr 2016 wurden 34,0 Prozent ganz oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden bzw. endeten mit Nachgeben der Agentur für Arbeit. Im Jahr 2015 waren es 33,4 Prozent.“

IWF gegenüber dem Bedingungslosen Grundeinkommen aufgeschlossen

Darüber berichteten die Basler Zeitung wie auch die Neue Zürcher Zeitung in ihren Ausgaben online am 11. Oktober und verwiesen dabei auf den Bericht „Fiscal Monitor“ des Internationalen Währungsfonds. Im Bericht werden offenbar keine weiteren Ausführungen zur Gestaltung eines BGE gemacht, sodaß unklar bleibt, ob das BGE als Substitut für alle sozialstaatlichen Leistungen gedacht ist oder als Einkommenssicherung nach unten, über die hinaus es weiter bedürftigkeitsgeprüfte Leistungen gäbe.

Vom Verbreiten einer „urheberlosen“ Umfrage und dem Umgang mit Social Media

Vor kurzem haben wir auf eine fragwürdige Umfrage hingewiesen, deren Gegenstand war, ob das Bündnis Grundeinkommen angesichts seines Abschneidens bei der Bundestagswahl sich auflösen solle. Zuerst schien der Urheber im Grünen Netzwerk Grundeinkommen zu finden zu sein, was sich nicht bestätigen ließ. Dann schien es, nach Auskunft des Archiv Grundeinkommen, als habe das Netzwerk Grundeinkommen damit etwas zu tun, da auf seiner Seite die Umfrage mit eigenem Begleittext ohne Hinweis auf einen Urheber verbreitet wurde. Mittlerweile schreibt das Netzwerk Grundeinkomen, dass es diese Umfrage nicht initiiert, sondern nur aufgegriffen habe (siehe hier). Die Plattform strawpoll kann – laut Auskunft des Netzwerks – offenbar ebensowenig Angaben darüber machen, wer die Umfrage eingerichtet hat (siehe ausführliches Zitat beim Archiv Grundeinkommen).

Welchen Schluß zieht man nun daraus? Auf jeden Fall diesen: mit dem Verbreiten von Umfragen und dergleichem, die sich keinem Urheber zuschreiben lassen, sollte sorgsam umgegangen werden. Sonst kann leicht der Eindruck enstehen, dass nicht „mit offenen Karten“ gespielt und agitiert wird.

Sascha Liebermann

Warum Bedingungsloses Grundeinkommen und Automatisierung nur bedingt miteinander zu tun haben

Darauf sei hier zumindest aufmerksam gemacht, nachdem Jens Berger (Nachdenkseiten, Hinweise des Tages, Nr. 3 vom 10. Oktober) auf eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung hinweist („Roboter sind bislang keine Job-Killer“, die ganze Studie von Wolfgang Dauth und Kollegen finden Sie hier, siehe auch hier), derzufolge bislang kaum Arbeitsplätze durch Roboter verloren gegangen seien. Diese Nachricht wertet Berger als wichtigen Hinweis für Debatten um das „Grundeinkommen“ und eine „Digitalisierungsdividende“.

Im Hinweis auf die Studie heißt es dann:

„Die Wissenschaftler haben Daten der International Federation of Robotics ausgewertet, dem internationalen Verband der Robotik-Industrie. Der Verband befragt Mitglieder in 50 Ländern regelmäßig dazu, wie viele Roboter sie installiert haben. Diese Zahlen verknüpften die Forscher mit den Erwerbsbiographien von rund einer Million Beschäftigten aus einer Datenbank der Bundesagentur für Arbeit.

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„Näher bei de Leut“ – über Trivialeinsichten der Verhaltensökonomie…

…ein treffender Kommentar von Christian Geyer (leider nur für Abonnenten) in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zur Verleihung des sogenannten „Wirtschaftsnobelpreises“. Über die als erstaunlich gefeierten Einsichten in den Verhaltenswissenschaften aber auch der Anthropologie über Altruismus, Fairness und ähnliches kann man nur staunen als erfahrungswissenschaftlich arbeitender Soziologie. Geyer legt den Finger in die Wunde, auch was die methodischen Vorgehensweisen betrifft, die in der Disziplin vorherrschen. Treffend spießt er auf, dass bei allen Einsichten am gesetzten Maßstab – der Rationalität – wenig geändert wird. Der Begriff ist schon viel zu eng. Bei aller berechtigten Kritik erstaunt einen allerdings, welche große Bedeutung den kritisierten Annahmen in öffentlichen Diskussionen zukommt.

Sascha Liebermann