Bildung top down, Planung ist alles – das Individuum nichts

So könnte eine Veranstaltung, organisiert von der CDU Wiesloch, am 7. April, zusammengefasst werden, wenn man nur die Diskussion auf dem Podium vor Augen hat. Da ich dort teilnahm, habe ich am eigenen Leib erlebt, wie schwer es noch sein kann, über ein Bedingungsloses Grundeinkommen zu diskutieren (dieser Bericht spiegelt das nur ungenügend wider). Entweder waren diejenigen, die Vorbehalte gegenüber dem BGE hatten, mit der Diskussion nicht vertraut oder wollten sich mit ihr nicht vertraut machen. Das war nicht so leicht zu erkennen.

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„Balsam für den sozialen Frieden“…

…so titelt der Deutschlandfunk in einem Beitrag von Alois Berger über das Bedingungslose Grundeinkommen. Wieder einmal geht es vor allem um das BGE und Erwerbsarbeit, eine bedauerliche Verengung, aber immerhin ein recht ausführlicher Beitrag. Er macht allerdings auch deutlich, zu welch schiefen Diskussionen es kommen kann, wenn BGE und Erwerbstätigkeit in ein Bedingungsverhältnis gestellt werden, das erstere aus dem Mangel an letzterem hergeleitet wird. Andere Leistungsbeiträge fallen wie gewöhnlich unter den Tisch, so war es auch bei eine Veranstaltung der CDU in Wiesloch, an der ich vor kurzem teilgenommen habe. Trotz ausführlichen Hinweises im Eröffnungsvortrag von Götz W. Werner, dass wir von vielfältigen Leistungsformen leben und nicht nur von standardisierten Gütern und Dienstleistungen, wurden Hinwendung zum Menschen in Erziehung und Pflege in Privathaushalten keines Blickes gewürdigt.

Birger Priddat, Professor an der Universität Witten-Herdecke, wird folgendermaßen zitiert:

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Das hat es doch immer gegeben in der Vergangenheit,…

…das hat es so noch nie gegeben. Zwischen diesen beiden Polen schwanken die Stellungnahmen zur Digitialisierung häufig. Weder Hysterie noch Verharmlosung helfen allerdings weiter. In einem Interview mit der Wirtschaftswoche erläutert Carl Frey seine Sicht auf die Digitalisierung. Frey hatte gemeinsam mit seinem Kollegen Osborne vor einigen Jahren eine Studie veröffentlicht, die nach wie vor viel zitiert wird, allerdings nicht selten verkürzt. Auch wird oft übersehen, dass es sich nicht wirklich um eine empirische Studie handelt. Auf den spekulativen Charakter wurde deswegen oft hingewiesen. Ein Grund zur Verharmlosung ist das allerdings auch nicht. Siehe frühere Beiträge dazu von uns hier.

„Jüngere können vielleicht schneller arbeiten, aber Ältere kennen die Abkürzung“…

…die andere Seite des ach so guten Arbeitsmarktes schreibt Spiegel Online:

„Auf 60 Prozent seiner Anschreiben habe er noch nicht mal eine Absage bekommen, erzählt er. Nur ein einziges Mal sei er zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden. Und was aus der Stelle wurde, weiß er nicht. Auf Nachfragen reagierte niemand. „So kann man nicht mit Leuten umgehen“, sagt er.“

Ist das ein Zeichen für Fachkräftemangel?

Und weiter heißt es im Artikel:

„Nur eines, das könne er sich gar nicht vorstellen: Hartz IV zu beantragen. „Das mach ich nicht. Da hab‘ ich eine Schranke“, sagt Rohrmann.“

Dieser Erniedrigung will er sich nicht aussetzen, die viele für so gerechtfertigt halten. Hieran wird deutlich, was ein Bedingungsloses Grundeinkommen leisten könnte.

Sascha Liebermann

„Investiert in die Gesellschaft!“ – doch weshalb aus dem bedingungslosen ein bedingtes Grundeinkommen machen?

Darüber schreibt Doris Aebi in der Neuen Zürcher Zeitung und weist auf die etwaigen Herausforderungen durch Digitalisierung, ihre Folgen für soziale Ungleichheit, die Aufgabe des Gemeinwesens, die Freiheitsrechte in der Schweiz, die direkte Demokratie – und das Grundeinkommen hin. Allerdings geht es nicht um das Bedingungslose Grundeinkommen, sondern eines, das an soziale Pflichten gekoppelt wird. Ein solches hatte vor vielen Jahren schon der vor wenigen Monaten verstorbene Anthony Atkinson vorgeschlagen. Siehe dazu den Kommentar von Sascha Liebermann.

Ziehungsrechte – die schlechte Alternative zum Bedingungslosen Grundeinkommen

Die Diskussion über Ziehungsrechte wird schon länger geführt, in jüngerer Zeit durch den Vorschlag eines Lebenschancenkredits von Steffen Mau – schon der Begriff ist bezeichnend – ist sie wiederbelebt worden. Im Unterschied zu einem Bedingungslosen Grundeinkommen sind diese Modelle aber zweckgebunden, eröffnen zwar mehr Freiräume als heute, bleiben jedoch in der Logik einer aktivierenden Sozialpolitik stecken. Die Überlegungen von Mau gehen auf Ausführungen von Alain Supiot zurück. Zu dessen Modell hatte sich vor einigen Jahren Ulrich Mückenberger in seinem Beitrag „Ziehungsrechte – Ein zeitpolitischer Weg zur „Freiheit in der Arbeit“?“ geäußert. Mückenberger macht darin deutlich, dass diese Ziehungsrechte jedoch von beschränkter Wirkung seien und machte sich deswegen für ein Grundeinkommen stark, das ergänzend hinzutreten müsste, um Nicht-Erwerbstätige von den Ziehungsrechten nicht auszuschließen.

In eine ähnliche Richtung wie Ziehungsrechte weisen Vorschläge zu Lebenszeitkonten (siehe z. B. hier, hier, hier und hier). Siehe auch „Ganz nah dran und doch anders – Anthony Atkinsons ‚participation income'“.

Sascha Liebermann