Das hat es doch immer gegeben in der Vergangenheit,…

…das hat es so noch nie gegeben. Zwischen diesen beiden Polen schwanken die Stellungnahmen zur Digitialisierung häufig. Weder Hysterie noch Verharmlosung helfen allerdings weiter. In einem Interview mit der Wirtschaftswoche erläutert Carl Frey seine Sicht auf die Digitalisierung. Frey hatte gemeinsam mit seinem Kollegen Osborne vor einigen Jahren eine Studie veröffentlicht, die nach wie vor viel zitiert wird, allerdings nicht selten verkürzt. Auch wird oft übersehen, dass es sich nicht wirklich um eine empirische Studie handelt. Auf den spekulativen Charakter wurde deswegen oft hingewiesen. Ein Grund zur Verharmlosung ist das allerdings auch nicht. Siehe frühere Beiträge dazu von uns hier.

„Jüngere können vielleicht schneller arbeiten, aber Ältere kennen die Abkürzung“…

…die andere Seite des ach so guten Arbeitsmarktes schreibt Spiegel Online:

„Auf 60 Prozent seiner Anschreiben habe er noch nicht mal eine Absage bekommen, erzählt er. Nur ein einziges Mal sei er zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden. Und was aus der Stelle wurde, weiß er nicht. Auf Nachfragen reagierte niemand. „So kann man nicht mit Leuten umgehen“, sagt er.“

Ist das ein Zeichen für Fachkräftemangel?

Und weiter heißt es im Artikel:

„Nur eines, das könne er sich gar nicht vorstellen: Hartz IV zu beantragen. „Das mach ich nicht. Da hab‘ ich eine Schranke“, sagt Rohrmann.“

Dieser Erniedrigung will er sich nicht aussetzen, die viele für so gerechtfertigt halten. Hieran wird deutlich, was ein Bedingungsloses Grundeinkommen leisten könnte.

Sascha Liebermann

„Investiert in die Gesellschaft!“ – doch weshalb aus dem bedingungslosen ein bedingtes Grundeinkommen machen?

Darüber schreibt Doris Aebi in der Neuen Zürcher Zeitung und weist auf die etwaigen Herausforderungen durch Digitalisierung, ihre Folgen für soziale Ungleichheit, die Aufgabe des Gemeinwesens, die Freiheitsrechte in der Schweiz, die direkte Demokratie – und das Grundeinkommen hin. Allerdings geht es nicht um das Bedingungslose Grundeinkommen, sondern eines, das an soziale Pflichten gekoppelt wird. Ein solches hatte vor vielen Jahren schon der vor wenigen Monaten verstorbene Anthony Atkinson vorgeschlagen. Siehe dazu den Kommentar von Sascha Liebermann.

Ziehungsrechte – die schlechte Alternative zum Bedingungslosen Grundeinkommen

Die Diskussion über Ziehungsrechte wird schon länger geführt, in jüngerer Zeit durch den Vorschlag eines Lebenschancenkredits von Steffen Mau – schon der Begriff ist bezeichnend – ist sie wiederbelebt worden. Im Unterschied zu einem Bedingungslosen Grundeinkommen sind diese Modelle aber zweckgebunden, eröffnen zwar mehr Freiräume als heute, bleiben jedoch in der Logik einer aktivierenden Sozialpolitik stecken. Die Überlegungen von Mau gehen auf Ausführungen von Alain Supiot zurück. Zu dessen Modell hatte sich vor einigen Jahren Ulrich Mückenberger in seinem Beitrag „Ziehungsrechte – Ein zeitpolitischer Weg zur „Freiheit in der Arbeit“?“ geäußert. Mückenberger macht darin deutlich, dass diese Ziehungsrechte jedoch von beschränkter Wirkung seien und machte sich deswegen für ein Grundeinkommen stark, das ergänzend hinzutreten müsste, um Nicht-Erwerbstätige von den Ziehungsrechten nicht auszuschließen.

In eine ähnliche Richtung wie Ziehungsrechte weisen Vorschläge zu Lebenszeitkonten (siehe z. B. hier, hier, hier und hier). Siehe auch „Ganz nah dran und doch anders – Anthony Atkinsons ‚participation income'“.

Sascha Liebermann

Bündnis Grundeinkommen auf dem Stimmzettel für NRW Landtagswahl 2017…

…das meldete der WDR. Siehe auch die Pressemitteilung des Bündnis Grundeinkommen.

Der Landesverband Niedersachsen von Bündnis Grundeinkommen hat schon 2056 Unterstützerunterschriften für die Bundestagswahl gesammelt. Bestätigt sind bislang 1079.