„Grundeinkommensexperimente in den Niederlanden?“

Kürzlich hatten wir auf einen Beitrag über die Experimente verwiesen, die in den Niederlanden bevorstehen sollen. Oft werden sie mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen in Verbindung gebracht, obwohl sie damit gar nichts gemein haben. Wir hatten vor längerer Zeit schon darüber berichtet. Angesichts der aktuellen Meldungen weist nun Ronald Blaschke auf der Website des Netzwerk Grundeinkommen ebenfalls darauf hin. Es geht dabei nicht um ein BGE, sondern um die Zuverdienstregelungen für Sozialhilfebezieher, diese sollen verändert werden. Blaschke zitiert den Präsidenten der Vereniging Basisinkomen: „‚Grundsätzlich hat das Experiment nichts mit einem Grundeinkommen zu tun“, so Alexander de Roo, Präsident der Vereniging Basisinkomen in den Niederlanden. Es handelt sich lediglich um die Möglichkeit des anrechnungsfreien Dazuverdienens für Sozialhilfebeziehende, nicht um ein Grundeinkommen für alle Bürgerinnen und Bürger. Nichtsdestotrotz sind die Parteien in Bewegung – schließlich erstellen sie gerade ihre Wahlprogramme für die Nationalwahl im März. „Wir hoffen, dass danach Grundeinkommensexperimente möglich werden“, erklärt de Roo weiter.“

Kindergrundsicherung gegen Grundeinkommen oder: Kinder absichern ohne Eltern

vorwärts hat in diesem Jahr schon einige Beiträge über das Grundeinkommen veröffentlicht. Nun meldet sich dort Alexander Nöhring, Geschäftsführer des Zukunftsforum Familie, ein familienpolitischer Fachverband der Arbeitwohlfahrt, mit dem Beitrag „Die Kindergrundsicherung ist besser als ein Grundeinkommen für alle“, zu Wort. Er war unter anderen als Experte in der Anhörung im Landtag von Nordrhein Westfalen zu Kindergrundsicherung und Bedingungslosem Grundeinkommen geladen, von der wir berichtet haben (hier, zu den Expertenstellungnahmen geht es hier).

Es entbehrt nicht der Ironie, dass ein Verein wie das Zukunftsforum Familie, der sich als Vertreter von Familieninteressen versteht, vorwiegend für Erwerbsbeteiligung argumentiert, statt dafür, Eltern mehr Freiraum dafür zu verschaffen, sich der Aufgabe Elternschaft stellen zu können.

Im Beitrag heißt es ziemlich zu Beginn:

„Als ZFF sehen wir die Gefahr, dass die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) Anstrengungen zu einer sozial gerechten Arbeitsmarktpolitik, wie beispielsweise tarifvertraglichen Errungenschaften, entgegensteht. Bei den Befürworter*innen des Grundeinkommens ist auch der gesetzliche Mindestlohn umstritten. Das ZFF hingegen ist der Überzeugung, dass die Arbeitgeber nicht aus ihrer Verantwortung entlassen werden dürfen, für existenzsichernde und rentenfeste Löhne zu sorgen und die Realisierung von Bedingungen guter Arbeit zu erreichen, wie beispielsweise Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Lohngerechtigkeit, Work-Life-Balance und Gesundheitsmanagement.“

Eine Gefahr kann man in allen Vorschlägen erkennen, deren Auswirkungen nicht genau zu bestimmen sind, will sagen, die zwar Möglichkeiten schaffen, aber nicht garantieren, dass diese Möglichkeiten auch ergriffen werden. Dann müsste so ziemlich alles abgelehnt werden, das vom Bestehenden wegführt. Möglichkeiten haben es jedoch so an sich, dass sie auch nicht genutzt werden können und es ist gerade die Demokratie, die auf das selbstbestimmte Ergreifen bzw. Nicht-Ergreifen von Möglichkeiten setzt, statt das Ergreifen derselben vorzuschreiben. Statt abstrakt über Gefahren zu sprechen wäre doch auszuloten, welche Möglichkeiten ein BGE denn nun schüfe im Vergleich zum bestehenden Sozialstaat. Das geschieht in dem Beitrag jedoch nicht, sonst würde der Autor sich klar machen, weshalb ein ausreichend hohes BGE einen Mindestlohn (siehe auch hier) nicht mehr erforderlich macht, ein zu niedriges hingegen ihn womöglich notwendig machte.

Was die Arbeitgeber nicht alles leisten sollen. Die Frage wäre doch, ob es ihre Aufgabe ist und sein kann, ob sie dies Verantwortung überhaupt tragen können, all das zu leisten, was der Autor erwartet. Oder ob nicht vielmehr dies alles leichter erreichbar wäre, wenn die Arbeitnehmer über die entsprechende Verhandlungsmacht verfügten, dann könnten sie für vieles selbst streiten. Wo das nicht ausreicht, könnte über allgemeine Regelungen immer noch nachgedacht werden. Verhandlungsmacht wird es aber erst dann in jeder Lebenslage geben, wenn der eigene Lebensunterhalt unabhängig von einem Erwerbsverhältnis gesichtert ist. Genau das leistet ein BGE, eine Kindergrundsicherung hingegen nicht. Für die Unvereinbarkeit von Familie und Beruf sei hier auf meinen älteren Beitrag verwiesen.

Weiter heißt es:

„Darüber hinaus erkennt das ZFF in einem BGE einen Widerspruch zum Ziel der Geschlechtergerechtigkeit: Es stünde dem feministischen Ideal einer eigenständigen Erwerbstätigkeit als emanzipatorische Praxis gegenüber. Zudem könnte es dazu führen, die aktuelle „Care-Krise“ zu verschärfen, anstatt sie zu mildern: Gut bezahlte (männliche) außerhäusliche Erwerbsarbeit stünde einer (weiblichen) privaten Fürsorgetätigkeit gegenüber, die durch ein bedingungsloses Grundeinkommen zwar abgesichert, aber nicht ebenso gut entgolten wäre.“

Wer Emanzipation als Fortschritt hin zur weiteren Befestigung eines Arbeitsbegriffes versteht, in dessen Zentrum Erwerbstätigkeit steht – dann muss das so gedacht werden wie in dem Beitrag. Wenn Emanzipation aber Selbstbestimmung in Gemeinschaft, Freiraum zum Ergreifen von Möglichkeiten in alle Richtungen des Tätigseins heißt, dann geht das nicht ohne BGE. Nöhring bemerkt nicht, dass eine weitere Ausdehnung von Erwerbstätigkeit ihren normativen Vorrang weiter bekräftigt und gerade Fürsorgeeaufgaben in der Familie und darüber hinaus weiter herabsetzt.

Zu betonen, dass „eigenständige Erwerbstätigkeit“ emanzipatorisch sei, heißt letztlich, die Familie als Schonraum für Intimität und Nähe aufzugeben, denn, wer vollerwerbstätig ist, kann nicht mit den Kindern zuhause sein. Als sei es nicht schon länger ein Missstand, wenn Eltern – faktisch meist Väter – so wenig zuhause präsent sind, weil Vollerwerbstätigkeit dies eben nicht erlaubt. Nun soll dieser Missstand noch auf Mütter ausgehnt werden, damit wenigstens beide nicht da sein können. Worin besteht da der Fortschritt? Es ist ein Fortschritt, der den Schonraum Familie zerstört und an ihrer Statt die Zeit, die Kinder in Betreuungseinrichtungen verbringen sollen, weiter erhöht. Statt eine Sozialpolitik fortzuführen, die genau dahin strebt, würde ein BGE Freiräume öffnen, es würde gerade Eltern signalisieren, dass sie dazu ihre Haltung finden sollen, ohne ein bestimmtes Ziel anstreben zu sollen, heute die Rückkehr in Erwerbstätigkeit. In dem Moment, da Eltern unabhängig von Erwerbseinkommen dies entscheiden könnten, stellt sich nicht mehr die Frage, wer besser verdient – die heute manchmal bittere Realität, manchmal eine Ausrede und manchmal Ausdruck einer bewussten Entscheidung ist. Soll denn verwehrt werden, sich für das Zuhausebleiben zu entscheiden, ganz gleich, ob das „gleich“ oder „ungleich“ verteilt wäre? Wo keiner mehr muss, zeigt sich die Verantwortung für Fürsorge um so stärker – Ausreden wie heute – Erwerbstätigkeit – gibt es dann nicht mehr.

Aufklärung über den Emanzipationsbegriff folgt auf den Fuß:

„Für das ZFF steht die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums durch eigenständige Erwerbsarbeit an erster Stelle. Diese sorgt nicht nur für gesellschaftliche Wertschöpfung, sondern kann gleichfalls die Emanzipation von wirtschaftlicher Abhängigkeit unterstützen. Darauf hat u.a. auch Christoph Butterwegge in seinem Beitrag zu dieser vorwärts-Debatte hingewiesen.“

Es setzt sich fort, was wir schon diagnostizieren konnten: Individualistisch ganz im Sinne des erfolgreichen Marktakteurs argumentiert Nöhring hier. Das ZFF setzt sich – so kann man daran erkennen – nicht für Familie ein, sondern dafür, Familie der Erwerbstätigkeit und individualistischer Selbstversorgung nachzuordnen. Aus dem Blick gerät dabei, was Familie wie jede andere Lebensgemeinschaft auszeichnet, dass es keine, einzelnen Personen zuzuordnende Einkommen geben kann, sondern alle Einkommen immer Familieneinkommen sind, sonst ist es keine Lebensgemeinschaft. Das Gemeinschaftliche im Leben besteht bei Familie und Paarbeziehungen gerade darin, dass das Leben ein gemeinsames und kein separates ist. Wer Emanzipation daran festmacht, über eine unabhängige Einkommensquelle zu verfügen, hebt das gemeinschaftliche Leben gerade auf (siehe auch hier), reißt es auseinander. Dass unser Sozialstaat heute auf diese Eigenheiten nur ungenügende Antworten bietet, wie z. B. die lächerliche Anerkennung von Erziehungszeiten in der Rentenversicherung, steht auf einem anderen Blatt. Das BGE würde genau diesbezüglich eine große Verbesserung darstellen, aber nicht gegen, sondern mit Gemeinschaft. Es würde nicht weiter die Illusion nähren, dass Einkommen Individualverdienst seien und statt dessen deutlich machen, wie sehr hinter jedem Einkommen Gemeinschaftsleistungen stehen.

Indem Nöhring den Beitrag zur gesellschaftlichen Wertschöpfung herausstellt, der durch Erwerbsarbeit erfolge, degradiert er die Leistungen von Familie zum Privatvergnügen – für einen solchen Verein, der Familieninteressen zu vertreten behauptet, erstaunlich. Wie soll Familie da eine Zukunft haben?

„Der Satz „Dem Staat und der Gesellschaft sollte jedes Kind gleichviel wert sein“ gewinnt hier eine besondere Bedeutung: Als ZFF meinen wir, dass dies nicht bedeutet, dass auch alle gleichviel ausbezahlt bekommen müssen. Es muss aber sichergestellt sein, dass alle Kinder auch tatsächlich ein Existenzminimum erhalten, welches zum Leben ausreicht und die soziokulturelle Teilhabe ermöglicht. Und um es deutlich zu sagen: Die derzeitigen Kinderregelsätze im SGB II/XII sind hierfür zu gering!“

Ganz konsequent der Linie einer individualistischen Vorstellung folgend wird für eine Kindergrundsicherung argumentiert, ohne nur ins Auge zu fassen, dass Kinder viel Zeit mit ihren Eltern – und anderen für sie wichtigen Personen – für ihr Wohlergehen benötigen. Dazu leistet eine Kindergrundsicherung keinen Beitrag, sie nährt nur die Ilusion, das Kindeswohl könne ohne die Eltern betrachtet werden:

„Das Konzept der Kindergrundsicherung könnte genau dies leisten. Im Rahmen des Bündnisses Kindergrundsicherung streiten wir deshalb zusammen mit vielen weiteren namhaften Verbänden (u.a. Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Kinderschutzbund, Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, pro familia Bundesverband, Naturfreunde Deutschland, Verband berufstätiger Mütter) und Wissenschaftler*innen für dessen Realisierung.“

Wer für mehr Erwerbstätigkeit der Eltern streitet, weil sie zu „gesellschaftlicher Wertschöpfung“ beitrage, hat eine Vorstellung vom Wohlergehen von Kindern, ohne an Eltern zu denken, ohne daran zu denken, dass gemeinsame Erfahrungen Zeit benötigen. Das Zusammenleben wird darauf reduziert, zur Wertschöpfung beizutragen, ohne dass die anderen Beiträge zum Fortbestehen des Gemeinwesens durch sozialisatorische Leistungen von Familien oder das Engagment der Bürger überhaupt erwähnt wird. Manche würden womöglich die Haltung, die hier gegenüber Familie an den Tag gelegt wird, als „neoliberal“ bezeichnen.

Sascha Liebermann

„Ein Grundeinkommen kann die Gesellschaft wieder vereinen“…

…ein Beitrag von Thomas Straubhaar in der Süddeutschen Zeitung.

An einer Stelle schreibt er treffend:

„Wie hoch das Grundeinkommen sein soll, wie viel Steuern der Besserverdienende mehr zahlen soll als der Geringverdienende, damit unterschiedlichen Gerechtigkeitsvorstellungen entsprochen wird, bleiben Streitpunkte, die auch künftig durch die Politik zu beantworten sind.“

Entgegen der weitverbreiteten Forderung, detaillierte Vorschläge vorzulegen, die die Richtung, für die das BGE steht, im Klein-Klein des Details zu verlieren, bleibt Straubhaar grundlegend. Das halte ich für angemessen, weil die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung beim Souverän liegt. Sie hängt davon ab, was mit den zu ergreifenden Schritten in der Ausgestaltung ermöglicht werden soll. Entsprechend breit sind die Vorstellungen, worin diese Schritte bestehen könnten. Entgegen der Hoffnung, durch konkrete Vorschläge der Einführung näher zu kommen, ließe sich genauso gut dafür argumentieren, dass eine zu frühe Verlegung auf die Ausgestaltung die politische Willensbildung behindern kann. Solange der Schritt zum BGE grundsätzlich nicht befürwortet wird, sind andere Diskussionen zu führen als die über eine Ausgestaltung en détail. Wie sie dann letztlich auszusehen hat, darüber hat der Souverän zu befinden, nicht Experten.

Dann heißt es missverständlich:

„Das Grundeinkommen ist lediglich das Instrument zur Umsetzung politischer Entscheidungen. Es ist im Kern nichts anderes als eine fundamentale Steuerreform. Es bündelt alle sozialpolitischen Maßnahmen in einem einzigen Instrument.“

Straubhaar sagt zwar nicht ausdrücklich, dass Leistungen oberhalb des BGE ausgeschlossen sind, er erwähnt aber auch nicht, dass sie fortbestehen sollen. Das macht jedoch einen großen Unterschied, weil im ersten Fall Härtefälle entstehen würden, das BGE also diejenigen, die Bedarfe oberhalb des BGE haben aufgrund einer Erkrankung oder Ähnlichem, alleine lassen würde. Im weiten Fall hingegen wären sie geschützt.

Wenn es gegen Ende des Beitrages heißt, das BGE sei radikal, da es die „Grundlage zu einem neuen Gesellschaftsvertrag“ biete, kann man das so sehen. Ich hingegen würde herausheben, dass der Schritt weniger radikal ist, als er scheint. Wir würden damit vielmehr ein Sicherungssystem schaffen, das unserer demokratischen Grundordnung gemäß ist, statt einen Sozialstaat fortzuschreiben, in dessen normatives Zentrum Erwerbstätigkeit ist, nicht demokratische Souveränität. Wir leben nicht, wie es so oft heißt, in einer Arbeitsgesellschaft, sondern in einem Widerspruch zwischen einem Sozialstaat, der die Arbeitsgesellschaft im Zentrum hat, und einer Demokratie, in deren Zentrum die Bürgergemeinschaft steht.

Thomas Straubhaar hat sich in den letzten Jahren sehr deutlich zum BGE geäußert, allerdings durchaus auch missverständlich oder hat etwa in gleichem Atemzug die Agenda 2010 gelobt, ohne etwas über das Sanktionsregime im Arbeitslosengeld II zu sagen. Frühere Kommentare von mir zu seinen Ausführungen finden Sie hier.

Sascha Liebermann

Clemens Fuest zum Grundeinkommen…

…das in Die Zeit abgedruckte Interview, in dem es auch um das Grundeinkommen ging, steht auf der Website des Ifo-Instituts online. Sascha Liebermann hatte Äußerungen daraus, die der Spiegel zitierte, kommentiert, siehe „Clemens Fuest über den ‚wirklichen Menschen'“.

Update 12.7.2020: Da das Interiew auf der Website des ifo-Instituts nicht mehr zugänglich ist, hier der Link zur entsprechenden Seite bei Die Zeit.

„Geld für alle“ – zu den kommunalen Experimenten in den Niederlanden

Darüber und dass ab 2017 mit den Feldexperimenten begonnen werden soll, wird auf der Website FuturePerfect berichtet:

Ein Experiment mit dem bedingungslosen Grundeinkommen startet im Januar 2017 in den Niederlanden – als vorläufiger Höhepunkt der jahrzehntelangen Bemühungen eines charismatischen Sozialwissenschaftlers.

Diesen Märztag wird Joop Roebroek nicht mehr vergessen. Draußen zeigte sich vorsichtig die Frühlingssonne, drinnen erlebte der niederländische Politik- und Sozialwissenschaftler einen der schönsten Momente seiner Laufbahn: „Es war ein Meilenstein!““

Bericht über die erste BGE:open und den Stand des Bündnis Grundeinkommen…

…findet sich auf der Website des Bündnis Grundeinkommen:

Liebe Unterstützer und Freunde des Bündnis Grundeinkommen,
die erste BGE:open ist ein voller Erfolg gewesen. Wir haben bisher sehr viel erreicht und auch unserem Ziel, bei der Bundestagswahl anzutreten, kommen wir von Woche zu Woche immer näher: Landesverbände gründen sich und Kandidaten für Wahlvorschläge werden gefunden. Wir liegen auf Kurs und bei uns besteht kein Zweifel, dass wir die Zulassung zur Bundestagswahl 2017 schaffen werden…“

„6,95 Millionen Menschen leben von Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen“…

…meldet O-Ton-Arbeitsmarkt:

„2,61 Millionen Arbeitslose gab es im September 2016. Doch mit rund 6,95 Millionen lebten mehr als zweieinhalbmal so viele Menschen in Deutschland von Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen, darunter rund zwei Millionen Kinder und Jugendliche. Denn nur ein Teil derer, die staatliche Unterstützung benötigen, gilt auch als arbeitslos im Sinne der Statistik.“