Bedingungsloses Grundeinkommen oder Recht auf Arbeit? Demokratie spielt keine Rolle

Martin Kronauer hatte in der Ausgabe von Prokla im Dezember 2019 für ein Recht auf Arbeit und gegen das Bedingungslose Grundeinkommen plädiert. Stephan Lessenich antwortet ihm in der März-Ausgabe von Prokla und bringt zentrale Einwände vor. Beide Beiträge sind bei Labournet zugänglich, siehe hier. Die Studie Lessenichs für die Friedrich Ebert Stiftung, auf die sich Kronauer u.a. bezieht, finden Sie hier.

Lessenich konstatiert gegen Ende seines Beitrags, worin das eigentliche Skandalon des Bedingungslosen Grundeinkommens bestehe, es sei die Bedingungslosigkeit, denn sie breche mit dem „bürgerlichen Leistungsprinzip“, das für eine Leistung eine Gegenleistung vorsehe. Das allerdings erweist sich bei genauerer Betrachtung als Verkürzung eines modernen Leistungsethos, dessen Maßstab das Erzeugen von Problemlösungen ist. Die verkürzte, von Lessenich zitierte, Variante steckt noch in der Vorstellung fest, Erwerbstätigkeit zu überhöhen, und zwar um den Preis des Herabsetzens von Leistung. Arbeitsplätze stehen im Zweifelsfall über dem Leistungsethos (siehe hier und hier), weil sie Selbstzweck sind.

Bedingungsloses Grundeinkommen oder Recht auf Arbeit? Demokratie spielt keine Rolle weiterlesen

Kevin Kühnert: „…meine Angst ist, dass die andere Hälfte der Gesellschaft“ – Bevormundung durch Besorgnis

In diesem Videointerview redet sich Kevin Kühnert um Kopf und Kragen, wenn es um ein Bedingungsloses Grundeinkommen geht. Er schildert, was ihm Angst mache angesichts eines BGE  (ab Minute 28:22). Zuerst gibt er seine Aufgeschlossenheit zu erkennen, zeigt in die Kamera, welches Buch er dazu lese, erzählt, mit wem er darüber spreche und dass die Argumente, die pro BGE vorgebracht werden, alle gut klingen. Er nennt selbst einige Beispiele, was durch es möglich werde (z. B. Zeitsouveränität). Dann geht es mit den Einwänden los – wobei Einwände gegen ein BGE folgen gar nicht.

Kevin Kühnert: „…meine Angst ist, dass die andere Hälfte der Gesellschaft“ – Bevormundung durch Besorgnis weiterlesen

Wenn das eine nicht aus dem anderen folgt – der Sozialphilosoph Axel Honneth zum Grundeinkommen

Axel Honneth, Prof. em. an der Goethe-Universität Frankfurt, äußerte sich in einem Interview mit dem Handelsblatt ausführlich zum Bedingungslosen Grundeinkommen und weiteren Fragen, die damit in Verbindung stehen. Dabei fällt auf, dass Honneth sich recht abstrakt mit gesellschaftlichen Entwicklungen befasst, so z. B. hier:

„[Handelsblatt] Dabei hatte der Mensch wohl noch nie so viel Freizeit wie heute.
[Honneth] Es ist aber eine freie Zeit, die viel stärker als früher gleichzeitig von Forderungen des Arbeitslebens durchzogen ist – was durch die Digitalisierung inzwischen noch gesteigert wurde. Nur die wenigsten von uns sind doch konsequent offline am Abend und am Wochenende.“

Hier wie auch an späteren Stellen verliert Honneth kein Wort darüber, wie sehr die Bedeutung des  „Arbeitslebens“ durch sozialpolitische Reformen verstärkt wurde. Zwar reagierten die Agenda 2010 und ihre Vorläufer schon auf Wandlungen in der Deutung des Stellenwertes von Erwerbstätigkeit, sie haben zugleich aber diese verstärkt. Die Verschärfung von Sanktionsmöglichkeiten so wie die workfare-Ausrichtung der Sozialpolitik haben diese Entwicklung institutionalisiert. Die Entleerung des Leistungsbegriffs (siehe auch hier), die Bejubelung jegliches Zuwachses an Erwerbstätigen, ganz gleich in welchem Umfang, sind Ausdruck dessen. Es sind nicht einfach „Forderungen des Arbeitslebens“, wie Honneth sagt, es handelt sich um einen breiten normativen Konsens bezüglich des Stellenwertes von Erwerbstätigkeit, der dazu führt, dass sich die „Forderungen des Arbeitslebens“ so entwickeln können. Vielleicht würde Honneth das auf Rückfrage ähnlich sehen, es fällt allerdings auf, dass er es gar nicht erwähnt.

Wenn das eine nicht aus dem anderen folgt – der Sozialphilosoph Axel Honneth zum Grundeinkommen weiterlesen

Das Lächeln des Säuglings als Gegenleistung – Dominik Enstes Reziprozitätsverständnis

In einem Interview mit dem Tagesspiegel, vom 25.12.19, äußerte sich der Wirtschaftsethiker Dominik Enste wieder einmal auch zum Bedingungslosen Grundeinkommen. Hier die entsprechende Passage:

„[Tagesspiegel] Apropos Grundeinkommen: In verschiedenen Varianten wird seit Jahren auch die Einführung eines Grundeinkommens diskutiert. Halten Sie das für einen aussichtsreichen Ansatz, um die solidarische Gesellschaft zu stärken?

[Enste] Nein. Das ist eine Sackgasse. Ein bedingtes Grundeinkommen könnte zum vielfach beklagten Bürokratieabbau im Sozialsystem beitragen, ohne das Fundament der Finanzierung der Sozialleistungen zu zerstören. Solidarität hingegen wird durch die bedingungslose Gewährung von Leistungen zerstört. Es gibt schlichtweg – zumindest auf Erden – nichts bedingungslos, oftmals [Heraushebung SL] nicht einmal die Liebe der Eltern: denn selbst Eltern fällt es leichter ihre Kinder zu lieben, wenn die Kinder ihnen ab und zu ein Lächeln schenken oder die Jungs in der Pubertät ab und zu mal duschen.

… eine harte Analyse …

Klar, als Verhaltensforscher und Ethiker mache ich mir da keine Illusionen: Warum sollte ich einem wildfremden Menschen etwas von meinem Geld, Ersparten oder meiner Zeit abgeben, wenn er keine Gegenleistung erbringt?“

Das Lächeln des Säuglings als Gegenleistung – Dominik Enstes Reziprozitätsverständnis weiterlesen

Etwas als „alten Hut“ erklären, ist kein Argument – Thomas Sattelberger zum Grundeinkommen

https://twitter.com/th_sattelberger/status/1210292763444629504

Dass Sattelberger den Zusammenhang von Demokratie und Sozialstaat für unbedeutend hält, damit auch den zwischen Demokratie und Bedingungslosem Grundeinkommen, ist kaum erstaunlich, war sein Beitrag zur Debatte doch mit „Arbeit statt Opium“ übertitelt. Siehe meinen Kommentar dazu hier. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann ihn da wohl ebenso kaum anfechten.

Sascha Liebermann

„Demokratie lebt von Rechten und Pflichten“ – ja, aber deswegen ein Pflichtjahr?

Dass es einst eine Pflicht zum Grundwehrdienst bzw. davon abgeleitet zum Zivildienst gab, lässt sich noch gut nachvollziehen, weil der Grundwehrdienst von herausgehobener Bedeutung ist im Sinne einer grundsätzlichen Verteidigungsbereitschaft. Das mag uns heute fremd sein, doch keine Gemeinschaft kann sich erhalten, wenn sie nicht grundsätzlich dazu bereit ist, sich zu verteidigen.

„Demokratie lebt von Rechten und Pflichten“ – ja, aber deswegen ein Pflichtjahr? weiterlesen

„Demokratie und Sozialstaat gehören zusammen“ – aber wie genau?

Diese Deutung, die wir mit unseren Stellungnahmen schon lange vertreten, äußert Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, dem er vorhält, eine Chance verpasst zu haben. Prantl schreibt unter anderem:

„Das war und ist aber ein grober Irrtum, denn bei der Hilfe für Menschen, die nicht genug Arbeit oder genug Arbeitslohn zum Leben haben, geht es um die Konkretisierung von Artikel 1 Grundgesetz. Und dort steht nicht, dass die Würde der Banken, sondern dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Dazu passt es nicht, dass Hartz IV die Schuld an der Arbeitslosigkeit an diejenigen abschiebt, die arbeitslos sind. Dazu passt es nicht, dass die Hartz-IV-Gesetze die Arbeitslosen kontrollieren und sanktionieren und mit Unterstützungsleistungen unglaublich knausern. Dazu passt es nicht, dass Hartz IV, trotz Mindestlohn, hilft, die Löhne zu drücken.“

„Demokratie und Sozialstaat gehören zusammen“ – aber wie genau? weiterlesen

Das Grundgesetz und Sanktionen – Peter Tauber deutet nur in eine Richtung, die andere wäre naheliegender: gar keine Sanktionen

Peter Tauber weist auf einen wichtigen Punkt hin, der allerdings zugleich die Widersprüchlichkeit des Urteils des Bundesverfassgungsgerichts deutlich macht. Die Menschenwürde ist eben doch verfügbar unter bestimmten Voraussetzungen. Tauber unterschlägt allerdings, dass das Grundgesetz laut Urteil keineswegs Sanktionen fordert oder nahelegt, lediglich verbietet es sie nicht. Der Gesetzgeber kann solche Instrumente also vorsehen, er muss aber nicht. Insofern ist Taubers Position zum Urteil nur eine Auslegung, die andere wäre, Sanktionen vollständig aufzugeben, das wäre in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz. Dann müsste allerdings das Erwerbsgebot aufgegeben werden, solange das nicht geschieht, ist die Forderung nach einer Abschaffung von Sanktionen illusionär. Ein „Garantiesicherung“, wie Robert Habeck sie vorgeschlagen hat, könnte eine Vorstufe zum Bedingungslosen Grundeinkommen sein. Es wäre allerdings einfacher, sich den Zwischenschritt zu sparen.

Siehe auch den Kommentar von Stefan Sell zur medialen Berichterstattung.

Sascha Liebermann

…“mit einem bedingungslosen Grundeinkommen und der Unterhaltungsindustrie ruhigzustellen“…

…dass dies geschehen könne, darum sorgt sich Kardinal Reinhard Marx und zeigt wieder einmal, was er vom Bürger hält. Darf der sich denn etwa nicht – sofern er es möchte – „ruhigstellen“ lassen durch die „Unterhaltungsindustrie“? Und wenn er es nicht möchte, wird er es nicht zulassen. Wäre es denn besser, ihn davor zu schützen, solche Ruhigstellungswünsche zu haben? Dann müsste Kardinal Marx dafür plädieren, ihm diese Freiheit zu nehmen durch eine Art Volkserziehung. Erstaunlich? Eigentlich nicht, man erinnere sich nur an seine Vorstellung von Demokratie, siehe hier und hier.

Sascha Liebermann