„Hartz IV ist von gestern“…

…das soll Lars Klingbeil, Generalsekretär der SPD, in einem Interview mit focus gesagt haben. Nun haben wir solche Ankündigungen im vergangenen Jahr schon öfter gehört (siehe auch hier), im Debattencamp der SPD vom Wochenende wurden sie wiederholt, bislang jedoch haben sie sich als Enten erwiesen. Die entscheidende Frage ist, wie die SPD das erreichen will? Solange es eine Grundsicherung heutigen Zuschnitts gibt, wird die Realität von Hartz IV, auch wenn die Bezeichnung verschwindet, fortbestehen. Denn diese Realität hängt nicht an Bezeichnungen, sondern an der Verknüpfung von Grundsicherung und Erwerbsverpflichtung samt der nötigen Sanktionsinstrumente, um Wohlverhalten von Leistungsbeziehern erreichen zu können.

Das kann man nun lange kritisieren und – wie andere – eine repressionsfreie Grundsicherung fordern. Doch sie erliegt der Illusion, dass sich dann Entscheidendes verändert, wenn schöne Bezeichnungen gewählt werden, ohne den normativen Charakter einer solchen Leistung in Augenschein zu nehmen. Denn entscheidend ist, ob das Erwerbsgebot bestehen bleibt oder nicht. Solange es bestehen bleibt, wird es Sanktionsinstrumente geben müssen, damit Leistungen nicht auf Dauer bezogen werden. Solange es das Erwerbsgebot gibt, sind sie eben nicht auf Dauer angelegt. Da ist es doch geradezu sympathisch, wenn, wie z. B. Christoph Butterwegge es getan hat, zumindest ganz offen auf die Erwerbsverpflichtung jeder erwerbsfähigen Person gepocht wird. Da weiß man, womit man es zu tun hat.

Sascha Liebermann

„Immer wieder Konflikte um die Unterkunftskosten der Hartz IV-Empfänger. Und eine eigenartige Seitwärtsbewegung des Bundesverfassungsgerichts“…

…ein Beitrag von Stefan Sell, der deutlich macht, dass politische Gestaltungsentscheidungen nicht über das Bundesverfassungsgericht gelöst werden können. Kommentare von unserer Seite zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier, zu überzogenen Erwartungen an diese Entscheidungen hier und hier.

„Die Antwort…

…ist ein neues System von Garantieleistungen: Eine Garantierente, eine Kindergrundsicherung und ein Garantieeinkommen für Erwerbstätige, das Aufstocker aus Hartz IV herausholt und gleichzeitig dafür sorgt, dass Erwerbsarbeit besser belohnt wird.“ – so Wolfgang Strengmann-Kuhn in einem Gastbeitrag in derFreitag, auf den Sascha Liebermann kürzlich bereits hinwies. Allerdings beantwortet er nicht die Frage, wer die entsprechenden Leistungen bereitstellen soll – und damit verweigert er sich der entscheidenden Frage, wer der Empfänger der Leistungen sein soll: Erwerbstätige (und diejenigen, die Erwerbsarbeit geleistet haben und zumindest zu Erwerbsarbeit bereit und fähig sind)? Bedürftige (die das natürlich nachweisen müssten)? Oder doch jede Bürger unseres Gemeinwesens, einfach weil er als Person gewürdigt wird?

„Die Antwort… weiterlesen

Etwa 10% der Bevölkerung waren in 2016 auf Grundsicherung angewiesen…

…das ist der nebenstehenden Grafik von Sozialpolitik aktuell zu entnehmen und im Zusammenhang anderer Beiträge im Blog heute von Bedeutung. Ist das nun ein Erfolg des Arbeitsmarktes, der so gepriesen wird?

Vor diesem Hintergrund muss auch die Diskussion über eine Entscheidung der Essener Tafel, die zu bezeichnenden Reaktionen führte, gesehen werden.

„Sie kochen Kohlrabiblätter aus und heizen nur ein Zimmer“…

…ein Beitrag von Irene Götz auf Zeit Online. Es geht um Altersarmut, die Frauen viel stärker betrifft als Männer, da sie weniger erwerbstätig waren und wenn meist nur in Teilzeit. Frau Götz nimmt dabei die Pläne zur Grundrente unter die Lupe (siehe auch hier), die von der Großen Koalition unterbreitet werden. Zwar sieht sie dabei die Problematik, dass die Grundrente nur nach Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt werden soll, erwähnt aber nicht, dass dies in einem Sozialstaatsgefüge, das auf dem normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit als Prinzip beruht, keinen anderen Weg geben kann. Es sei denn, es gäbe den Willen, neue Wege zu beschreiten. Dass eine Grundrente ein, wenn auch kleiner, Schritt in Richtung eines Bedingungslosen Grundeinkommens sein könnte, erwähnt sie nicht, da sie den normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit nicht in Frage stellt. Damit bleibt sie in den Strängen des Bestehenden hängen, ganz wie die Befürworter eine repressionsfreien Grundsicherung.

Sascha Liebermann

„…die allermeisten, nein – manche Menschen würden sich ziemlich entspannt zurücklehnen…“…

…meinte der Unternehmer Jochen Schweizer in dieser Sendung bei Maischberger vom 23. November über das Bedingungslose Grundeinkommen (ab Minute 54’35). Seine Äußerung ist interessant, denn, was er zuerst vollmundig behauptet („die meisten“), nimmt er dann wieder zurück („manche“). Damit widerspricht er sich unmittelbar selbst (ganz ähnlich wie Christian Lindner, FDP). Dieser konkreten Äußerung voraus geht folgende:

„Ich habe die Befürchtung, dass bei einer Grundsicherung den Menschen die Motivation genommen wird, aus eigener Kraft, aus eigener Initiative etwas zu leisten, denn in dem Augenblick, wo ich nicht mehr arbeiten muss […] was ist denn dann mein Antrieb?…“.

Das sagt Jochen Schweizer, obwohl er zugleich in der Folge von der Eigeninitiative spricht, die gefördert werden solle, vom Sinn, den Arbeit machen müsse. Fördern lässt sich nur etwas, das schon vorhanden ist. Eigeninitiative kann man nicht erzeugen, sonst ist es keine Eigen-, dann ist es Fremdinitiative. Nimmt man Schweizer beim Wort, dann würden politische Entscheidungen nicht danach gefällt, was die Mehrheit zu tragen bereit wäre, sondern danach, was eine verschwindende Minderheit („manche) womöglich tun wird – das ist eine Politik von der Ausnahme her, ohne sich zu fragen, ob es nicht gute Gründe für diese Ausnahme gibt.

Sascha Liebermann

„Jahrzehnte arbeiten, aber Rente auf Hartz-IV-Niveau“

„Erschreckende Studie: Wer als Durchschnittsverdiener 30 Jahre lang in die Rentenkasse einzahlt, könnte am Ende nicht mehr bekommen als die Grundsicherung. Noch härter trifft es Geringverdiener“, so liest sich der Anfang des entsprechenden Artikels auf Welt online. Wir haben kürzlich schon einmal auf diese Entwicklung hingewiesen, siehe hier.

 

 

„Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV wird erneut im Bundestag beraten“ – meldet das Netzwerk Grundeinkommen

Aus der Meldung: „Am 26. April 2012, ab ca. 10.30 Uhr, wird im Deutschen Bundestag der Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Abschaffung aller Sanktionen und Leistungseinschränkungen bei den Grundsicherungen (SGB II = Hartz IV, SGB XII = Sozialhilfe) – Bundestagsdrucksache 17/5174 – abschließend beraten.
Auch der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur zeitlich begrenzten Aussetzung sowie zur Einschränkung der Sanktionspraxis – Bundestagsdrucksache 17/3207 – steht zur abschließenden Beratung und Abstimmung auf der Tagesordnung…“

Grüne Regionalkonferenz zum Grundeinkommen

Am 8. September fand eine Regionalkonferenz von Bündnis 90/ Die Grünen in Berlin statt. Unter dem Titel „Von der Grundsicherung zum Grundeinkommen?“ wurde über eine Alternative zur gegenwärtigen Sozialpolitik diskutiert. Alle Beiträge stehen zum Herunterladen hier bereit. Sie geben einen Überblick über die Debatte bei den Grünen.