„Darf das Existenzminimum gekürzt werden?“…

…fragt Anja Nehls im Deutschlandfunk anlässlich der bevorstehenden Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Sanktionierung des Existenzminimums, wie es beim Arbeitslosengeld II der Fall ist. An einer Stelle zitiert sie den Sozialrichter Jens Petermann (siehe auch hier), der vor vier Jahren dem BVerG diese Frage vorgelegt hat:

„Jetzt erinnert Petermann in diesem Zusammenhang an ein Verfassungsgerichtsurteil von 2010, als es schon einmal um Hartz IV ging: ‚Zur Höhe hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, dass der gesetzliche Leistungsanspruch so ausgestaltet sein muss, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt. Was passiert damit, wenn es ein Gesetz gibt, das Kürzungen vorsieht? Das ein bestimmtes Verhalten daran knüpft, das bestimmte Verpflichtungen damit verbindet, die sich aber so aus dem Grundgesetz selbst nicht ablesen lassen?'“

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„Für gesunde Menschen unter 35 kein Hartz IV ohne Gegenleistung“…

…dieser Überzeugung ist der FDP-Bundestagsabgeordnete Karlheinz Busen laut einem Beitrag in der Rheinischen Post. Desweiteren wird er so zitiert:

„Der Arbeiter, der 40 Stunden in der Woche schrubbt, ist frustriert, wenn Hartz-IV-Empfänger mit Mietzuschuss und Freibeträgen für andere Leistungen ähnlich viel Geld haben, ohne einen Finger zu rühren.“

Es wäre manchmal hilfreich, sich die Sozialgesetzgebung anzusehen, bevor Empörung artikuliert wird. Die Diskussion um Sanktionen scheint am MdB vorbeigezogen zu sein und von der FDP, wenn man sie denn je für eine Unternehmerpartei gehalten hätte, ist nichts übrig geblieben. Unternehmen, hier der Spargelbetrieb, als Erziehungsanstalt (siehe auch hier), das war in jüngerer Zeit wiederholt zu vernehmen. Doch Unternehmen sind keine Erziehungsanstalten, Mitarbeiter, die bei ihnen nicht arbeiten wollen, dorthin zu verdammen – hier zum Spargelstechen – ist nicht sinnvoll. Der Spargelbetrieb wird sich bedanken.

Sascha Liebermann

„Das bedingungslose Grundeinkommen ist nicht sozial“…

…schrieb Eva Quadbeck bei RP-Online. Wieder eine oberflächliche BGE-Abrechnung, man fragt sich unweigerlich, weshalb der Unwille so groß ist, sich differenziert damit zu beschäftigen.

Wenn Frau Quadbeck schreibt, eine BGE stehe – sie verweist auf Andrea Nahles – im Gegensatz zu einem „Recht auf Arbeit“, dann stellt sich doch die Frage, ob Arbeit, also Erwerbsarbeit, nicht mehr am Leistungsbeitrag gemessen werden soll? Denn nur wenn dieser Zusammenhang aufgelöst wird, lässt sich ein Recht auf Arbeit einlösen.

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„Frisst der Kapitalismus die Demokratie“ – Richard David Precht und Robert Habeck diskutieren…

hier geht es zum Video der entsprechenden Sendung im ZDF.

In dieser Sendung, die ich mir noch nicht angeschaut habe, hätte es um die Frage gehen müssen, was Demokratie auszeichnet, welche Stellung die Staatsbürger in ihr haben, welche Bedeutung Autonomie und Mündigkeit zukommen, wie Leistungsbereitschaft gestärkt werden kann, ohne Gemeinschaft zu schwächen und was dafür getan werden könnte. Ist das geschehen? Richard David Precht ist damit bislang selten bis gar nicht aufgefallen (siehe hier und hier). Robert Habeck hatte im Vorfeld zu dieser Sendung einen Blogbeitrag verfasst.

Sascha Liebermann

Ein Denkmal für Leistungsfeindlichkeit…

…will Michael Theurer (FDP, MdB) in seinem Beitrag in der taz errichten, in dem wieder einmal die vermeintlichen Erfolge der Agenda 2010 gefeiert werden. Hier dürfen die üblichen Erfolgsanzeichen nicht fehlen: gestiegene sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und halbierte Langzeitarbeitslosigkeit. Es stört dabei den Verfasser nicht, dass der größte Anstieg der Beschäftigung in Teilzeit (siehe Arbeitszeit je Erwerbstätigen) zu verzeichnen ist und die Halbierung der Langzeitarbeitslosigkeit nichts darüber sagt, was sie an Wertschöpfungssteigerungen mit sich bringt. Dabei macht Theurer die Crux der Sozialpolitik deutlich:

„Wenn wir heute über eine weitere Sozialstaatsreform diskutieren, müssen wir uns zunächst fragen, was die Zielsetzung eines Sozialstaats sein sollte. Die Agenda-Reformen hatten das Ziel, möglichst viele Menschen in Arbeit zu bringen.“

Das wäre in der Tat zu fragen. Soll der Sozialstaat dazu dienen, die Autonomie der Bürger zu stärken oder soll er Arbeit zum Selbstzweck erheben? Diese Frage ist nicht ohne. Orientiert sich die Antwort in die erste Richtung wäre zu fragen, wie die Handlungsfähigkeit der Bürger maximal unterstützt werden kann entsprechend der vielfältigen Ambitionen und Neigungen. Autonomie setzt Vertrauen in die Mündigkeit voraus, dass die Bürger sehr wohl wollen und wünschen, ihre Leben in die eigenen Hände zu nehmen, aber nach ihrer Vorstellung davon. Die zweite Richtung, in die noch immer die Antwort gesucht wird, erhebt Erwerbsarbeit zum Selbstzweck, als ob Wohl und Wehe einer Demokratie davon abhingen. Dabei kann doch niemand ernsthaft behaupten, dass es für Unternehmen gleichgültig ist, welche Mitarbeiter sie haben, ob diese dort sich engagieren wollen oder nicht. Zwar ist die Haltung verbreitet, als wäre es Aufgabe von Unternehmen, Mitarbeiter zu erziehen, im Sinne der Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen, im Sinne der Erzeugung neuer Problemlösungen ist das nicht. Während die Unterstützung von Autonomie dem Leistungsethos gewogen ist, ist die Überhöhung von Erwerbstätigkeit leistungsfeindlich. Deswegen kann auch die oben genannte Erfolgsmeldung nur die Hälfte der Geschichte sein. Sie geht zu Lasten anderer Lebensbereiche, wenn wir nur daran denken, in welch absurde Dimensionen die außerhäusliche Betreuung von Kindern getrieben wird: je früher, je länger, desto besser (siehe hier und hier).

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„Arbeitswelt im Wandel“ – oder Unternehmen als Erziehungsanstalten?

Die Talksendung Anne Will (Kommentare zu früheren Sendungen finden Sie hier) befasste sich in der jüngsten Sendung mit der Diskussion über die heutige Konstruktion des Sozialstaats, die Sanktionen im Arbeitslosengeld und die verschiedenen Vorschläge, die sich die positiven Konnotationen des Wortes „Grundeinkommen“ zunutze machen wollen. Da sollte ein Bedingungsloses Grundeinkommen nicht fehlen, hierfür war Michael Bohmeyer eingeladen. Die einzige, die dafür gewisse Sympathien hatte und die Absurditäten der Sanktionen erkannte, war die Unternehmensberaterin Simone Menne. Die Sendung verlief wie so oft, die Einheitspartei aus Linke, SPD und CDU stritt an der Oberfläche, war sich aber einig, dass der status quo im Wesentlichen verteidigt werden müsse, d. h. an Sanktionen darf nicht gerüttelt werden.

Als die Runde auf das BGE zu sprechen kam, wurde im Einspieler von Anne Will sogleich darauf hingewiesen, dass ja bestimmte Personen dafür einträten, genannt wurden Unternehmer aus dem Silicon Valley (von denen oft nicht bekannt ist, was sie genau meinen), Joe Kaeser (Siemens, der sich nicht für ein BGE ausgesprochen hat) sowie Timotheus Höttges (Deutsche Telekom, der es tatsächlich für sinnvoll hält). Im Grunde war dieser Einstieg ein Versuch, den Vorschlag zu diskreditieren, denn, wenn Vorstände von Unternehmen bzw. Unternehmer dafür sind, kann es sich nicht um einen brauchbaren Vorschlag handeln. Entsprechend reagierten manche in der Runde. Andere wiederum sehen das als Adelung, wenn gerade sie dafür seien, dann müsse auch etwas dran sein. Michael Bohmeyer machte auf die vereinseitigende Darstellung aufmerksam. Wer sich ein wenig informiert, wird schnell herausfinden, dass die BGE-Diskussion seit 2004 öffentlich geführt wird und von ganz anderen als Unternehmern angestoßen wurde (Götz W. Werner ist eine Ausnahme). Unterstützer finden sich in den meisten Parteien, mal mehr, mal weniger, je weiter man in der Funktionshierarchie herabsteigt.

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„Nach dem Ende der Arbeit“…

…darüber schrieb Franziska Augstein in der Süddeutschen Zeitung und beschäftigte sich mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen.

Ein sonderbar einfallsloser Kommentar, der wieder einmal den Unwillen erkennen lässt, sich ernsthaft mit dem Thema zu beschäftigen. Dass man über manches Argument, das auch in der BGE-Debatte vorgebracht wird, trefflich streiten oder es für erheblich zu kurz gegriffen halten kann, ist klar. Weshalb aber wird so selten versucht, der Sache einmal ernsthaft nachzugehen. An einer Stelle schreibt Frau Augstein:

„Andere Vertreter des Grundeinkommens denken mehr aus Sicht der Geringverdiener und der Arbeitslosen. Sie müssen sich an den entscheidenden Fragen abarbeiten: Wirkt ein bedingungsloses Grundeinkommen motivierend oder hätte es denselben Effekt wie Hartz IV, das manchen eine traurige, bierselige Existenz auf dem Sofa vor der Glotze finanziert? Und: Könnte sich eine Volkswirtschaft das Grundeinkommen überhaupt leisten?“

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„Umkehren, Genossen!“ – aber wohin, einfach zurück oder nach vorn?

Gesine Schwan rief in der Zeit ihre Genossen aus der SPD zum Umkehren auf, aber wohin? Der Beitrag war noch vor der Landtagswahl in Bayern erschienen.

Ihre Diagnose beginnt damit, die Erfahrungen, die Grund dafür seien, die AfD zu wählen, ernst zu nehmen:

„Folgt man verschiedenen Analysen, sind dies die wesentlichen Gründe, die sie antreiben: Sie fühlen sich nicht angemessen anerkannt und wertgeschätzt, empfinden einen massiven Macht-, Zugehörigkeits- und Kontrollverlust in ihrer Arbeits- und Lebenswelt, und sie haben Angst vor der Zukunft.“

Sie verweist darauf, dass manche diese Sorgen mit Hilfe des Verweises auf einen Sündenbock oder mehrere zu artikulieren versuchen. Was könnte die SPD dem entgegensetzen?

„Kurzfristig dringend notwendig ist es daher, ihnen gegen ihr Ohnmachtsgefühl eine „Ermächtigungserfahrung“ zu bieten, ihnen die Chance auf eine konkrete Verbesserung und Gestaltung ihrer Situation zu bieten. Finanzielle Wahlversprechen reichen nicht aus. Das bewährte sozialdemokratische Konzept der Mitbestimmung und Teilhabe muss wieder fruchtbar gemacht werden, und zwar möglichst in übersichtlichen, vor allem kommunalen Kontexten.“

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„Wenn es nichts mehr zu tun gibt, kann auch niemand mehr konsumieren“…

…ein erstaunliches Missverständnis offenbart René Schneider, SPD-Landtagsabgeordneter, in einem Interview mit RP-Online. Schneider gehört der neuen Enquête-Kommission „Digitale Transformation der Arbeitswelt in Nordrhein-Westfalen“ an. An einer Stelle des Interviews geht es um das Bedingungslose Grundeinkommen, welche Rolle es angesichts der Digitalisierung spiele. Schneider antwortet:

„Schneider: Ich habe zum „Bedingungslosen Grundeinkommen“ noch keine abschließende Meinung. Es werden in Zukunft viele Berufe wegfallen und die Politik muss darauf eine Antwort finden. Da könnte das Grundeinkommen eine Möglichkeit sein, damit die Leute nicht hinten runter fallen. Ich fürchte nur, dass diese Diskussion zu oft vom Schreibtisch aus geführt wird. Es wird Menschen geben, die dann keinen Job mehr haben, dafür aber ein Grundeinkommen und die fragen sich: Was mache ich denn jetzt den ganzen Tag? An der Stelle, wo das Grundeinkommen zu einer Entschuldigung wird, einen Teil der Bevölkerung zu Hause sitzen zu lassen, wird die Idee schräg.“

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Erneuerung der SPD kann man auch so verstehen…

…, dass an einem beschränkten Begriff von Leistungsgerechtigkeit festgehalten wird. Die SPD bliebe damit bei ihrer traditionellen Vorstellung stehen, also eine rückwärtsgewandte Erneuerung, eine Erneuerung des Alten. In diese Richtung äußerte sich offenbar Andreas Nahles in einem Interview mit dem Deutschlandfunk:

„Zugleich sprach sich Nahles gegen Forderungen nach Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens aus. Sie habe nicht vor, an dem Grundsatz der Leistungsgerechtigkeit zu rütteln und sei daher strikt gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen.“

Dass Leistung komplexer ist und Wohlstand stets auf verschiedenen Schultern ruht, Leistungsgerechtigkeit dann auch anders gefasst werden müsste, siehe dazu hier. Wie sehr Nahles Leistung und Beschäftigung miteinander verwechselt, Leistung sachlos wird, wenn es nicht mehr darum geht, Erwerbstätigkeit am Leistungsbeitrag zu messen, kann einen erstaunen.

Sascha Liebermann