„Dein Grundplatz in der Welt ist gesichert“ – Hartmut Rosa über das Bedingungslose Grundeinkommen

„Die Resonanz auf Facebook ist nicht nachhaltig“, so war ein Interview in der Neuen Zürcher Zeitung mit Hartmut Rosa, Professor für Soziologe an der Universität Jena, übertitelt. Darin äußerte er sich auch zum Bedingungslosen Grundeinkommen.

Rosa sagte „Wenn wir resonante Weltverhältnisse schaffen wollen, müssen wir die Steigerung als blindlaufenden Zwang überwinden“, worauf er gefragt wurde:

„NZZ: Wie geht das?
Rosa: Da scheinen mir drei Dinge nötig. Erstens: Ich halte Märkte und Wettbewerb in bestimmten Bereichen für sinnvoll, aber Wettbewerb ist kein Endzweck. Wir brauchen eine Veränderung der ökonomischen Verhältnisse hin zu einer Wirtschaftsdemokratie. Zweitens brauchen wir eine Veränderung des Sozialstaats. Ich bin ein grosser Anhänger des bedingungslosen Grundeinkommens, weil es die Weise unseres In-die-Welt-gestellt-Seins fundamental verändern würde.“

So sympathisch die Bemerkung zum Bedingungslosen Grundeinkommen ist, muss man sich doch fragen, ob es tatsächlich zu so einer fundamentalen Veränderung führen würde. Denn auch heute ist es nicht so, dass der Marktwettbewerb alle Lebensverhältnisse durchdringt. Die Demokratie lebt von anderen Zusammenhängen, die – man schaue nur ins Grundgesetz – nach wie vor unangetastet sind. Dass die Stellung der Bürger im Gemeinwesen eine ist, die sich von keiner Gegenleistung ableitet, ist unbestritten und gerät heute nur mit dem sozialstaatlichen Bedingungsgefüge in Konflikt. Damit stehen die Grundfesten unserer Demokratie in denkbar starkem Gegensatz zur politischen Verfasstheit, ein Widerspruch, der nach Aufhebung verlangt. Rosa hält das BGE für ein Mittel, um den Sozialstaat zu veränden, schlägt aber nicht die Brücke dazu, dass es damit sogleich sich auf die Wirtschaftsverhältnisse auswirken würde. Eine „Wirtschaftsdemokratie“, was ich für einen missverständlichen Begriff halte, wäre mittelbar über ein BGE zu erreichen, weil sich die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer in jeder Hinsicht verändern würde.

Eine große Veränderung, wenn auch nicht fundamental, könnte die Klärung sein in Hinsicht auf unsere heutigen Lebensverhältnisse, über die wir uns offenbar nicht im Klaren sind. Statt in einer Ausbreitung von „Märkte[n] und Wettbewerb“ eine gegenwärtige Entwicklung zu erkennen, scheint mir eher eine Haltung, die Planung und Kontrolle in jedem Lebensbereich will, bezeichnend für unsere Lage zu sein.

Weiter heißt es im Interview:

„Sie schreiben, das bedingungslose Grundeinkommen würde «die Existenz pazifizieren». Können Sie das erläutern?
Der gegenwärtige Sozialstaat lässt uns ja auch nicht verhungern, aber er entzieht uns den Ort in der Welt. Wer von Sozialhilfe lebt, der ist im gegenwärtigen Verständnis ein Schmarotzer, er stirbt fast so etwas wie einen sozialen Tod. Alle Zuteilungsmechanismen, besonders die von Status, hängen an der Erwerbsfähigkeit. Unser Weltverhältnis würde sich fundamental verändern, wenn wir sagten: Dein Grundplatz in der Welt ist gesichert.“

Rosa weist zurecht auf die Erwerbszentrierung des Sozialstaats hin, mit allen Folgen, die das für die Bezieher von Leistungen hat, aber nicht nur im Fall der Sozialhilfe, sondern auch bei Arbeitslosengeld I und II. Denn die über Beiträge erworbenen Ansprüche auf Versicherungsleistungen im ALG I bringen ebenso Verpflichtungen mit sich wie im ALG II. Auch im ALG I kann sanktioniert werden. Die Auswirkungen gegenwärtiger Sozialpolitik sind also viel breiter, als Rosa meint.

Was auf der einen Seite zutreffend ist, auf die normative Vorrangingkeit von Erwerbsarbeit hinzuweisen, ist auf der anderen Seite aber nur die halbrichtig. Die Erbwerbszentrierung des deutschen Sozialstaats steht nämlich im Gegensatz zur politischen Verfasstheit unserer Demokratie. Der Status der Staatsbürger ist nämlich einer, der keine Leistungsbedingung kennt, er ist in diesem Sinne bedingungslos. Wer Leistungen aus den Systemen sozialer Sicherung bezieht, verliert nicht seinen Status als Angehöriger des Gemeinwesens. Den Status, von dem Rosa sagt, dass er an Erwerbsfähigkeit hänge, betrifft nicht die Staatsbürgerschaft und damit nicht die Zugehörigkeit zum Souverän. An dieser Stelle sind seine Ausführungen überraschend verkürzt. Es würde sich durch ein BGE unser Weltverhältnis also mittelbar verändern, weil wir Angehörige eines Gemeinwesens wären, das ein BGE bereitstellt. Das Weltverhältnis wäre also durch die Vergemeinschaftung konstituiert und nicht unabhängig von ihr zu fassen.

Sascha Liebermann

„Milton Friedman ist der falsche Kronzeuge“…

…schrieb Serge Aiolfi in der Neuen Zürcher Zeitung und resümiert am Ende:

„Ist der BGE-Plan, der uns angeblich allesamt vom Zwang zur Arbeit befreien soll, mit der Idee Friedmans zu vergleichen? Die beiden Konzepte sind einander etwa so ähnlich wie eine Luxuslimousine und ein Militärvelo.“

Recht hat er, wenn er auf diese in meinen Augen nicht haltbare Bezugnahme hinweist, denn eine Negative Einkommensteuer funktioniert anders als ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Michael Opielka sieht das offenbar anders und verlinkt in seinem Tweet auf eine Studie zum Solidarischen Bürgergeld. Auf S. 27 der Studie wird dann ganz treffend auf den Charakter der Negativen Einkommensteuer hingewiesen, dass nämlich Steuerschuld und Steuergutschrift bei der Veranlagung der Einkommensteuer verrechnet werden. Während auf S. 46 zwischen Sozialdividende und Negativer Einkommensteuer unterschieden wird, wird dann wiederum das Transfergrenzenmodell von Helmut Pelzer mit der Negativen Einkommensteuer in eins gesetzt. Wenn die Funktionsweise von BGE und NES so deutlich unterschieden ist – BGE: von der Wiege bis zur Bahre ohne Einkommensprüfung, NES: Gutschrift nach Einkommensprüfung oder Verrechnung von Einkommen und Gutschrift/ Freibetrag – wird deutlich, dass der Bereitstellungsmodus beide voneinander unterscheidet. Das BGE soll nicht mit Einkommen verrechnet werden, für die NES hingegen ist das charakteristisch. Das BGE hebt den normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit auf, die NES behält ihn bei, denn die Verrechnung von Steuerschuld und Steuergutschrift ist nur dann notwendig, wenn die Einkommenserzielung über Erwerbsarbeit der normativ bevorzugte Fall bleibt. Dadurch wird das Grundeinkommen als Steuergutschrift eine Ausgleichsleistung für ein Erwerbseinkommen, das unter der Mindeshöhe x liegt.

Insofern ist es also nicht haltbar, sich auf Milton Friedman als Ideengeber für ein BGE bzw. die NES als Bedingungsloses Grundeinkommen zu berufen.

Sascha Liebermann

Schweiz: „Bundesrat Berset kritisiert Grundeinkommen: «Total übertrieben»“…

…berichten die Basellandschaftliche Zeitung und die Neue Zürcher Zeitung. Siehe in derselben Zeitung auch „Oswald Sigg über das Grundeinkommen: «Wir müssen auch das Unmögliche denken»“. Siehe auch den Beitrag auf grundeinkommen.ch mit zahlreichen Medienhinweisen. Zur offiziellen Stellungnahme des Bundesrates.

„Die Schweiz hat einen liberalen Arbeitsmarkt…“ – braucht sie deswegen kein Grundeinkommen?

Dass die Schweiz deswegen kein Bedingungsloses Grundeinkommen brauche, diese Auffassung hat jüngst in einem Interview Thomas Straubhaar in der Neuen Zürcher Zeitung geäußert. Damit verkürzt er das BGE auf ein Instrument zur Liberalisierung des Arbeitsmarktes. Was hat er genau in dem Interview, in dem es auch um andere Fragen ging, über das BGE gesagt?

„NZZ: Im Juni stimmt die Schweiz über ein bedingungsloses Grundeinkommen ab. Sie sind als Schweizer stimmberechtigt und haben Sympathien für die Idee. Werden Sie ein «Ja» einlegen?“
Straubhaar: Nein! Ich bin zu wenig risikofreudig, um einem solchen Systemwechsel bei so viel offen bleibenden Kernpunkten zuzustimmen. Zwei wesentliche Fragen sind nämlich ausgeklammert. So wird nichts über die Finanzierung gesagt und nichts über die konkrete Höhe des Grundeinkommens.“

Weshalb ist das ein Hindernis? Es würde doch gerade eine Diskussion darüber nötig machen, wie hoch es ausfallen sollte und wie es zu gestalten sei? In einem anderen Interview hatte er gerade diese Offenheit für hilfreich erklärt, dass die Initiative eine Diskussion über die Zukunft der Sicherungssysteme befördere. Darüber hinaus äußerte er dort auch, wie nah die Schweiz an einem Grundeinkommen sei aufgrund ihrer Sicherungssysteme, die eine höhere Umverteilung vollziehen als in Deutschland.

„Wie müsste das Grundeinkommen denn ausgestaltet sein?
Ich bin ein Anhänger eines niedrigen Grundeinkommens, das nur die Existenz absichert. Dies würde Effizienzgewinne erlauben, indem man Doppelspurigkeiten die Bürokratie der Sozialwerke abbaut. Die Befürworter in der Schweiz wollen jedoch ein hohes Grundeinkommen, was hohe Steuern mit sich bringen würde. Das wird die Arbeitsmotivation senken.“

Hierfür darf ich auf einen jüngeren Kommentar zum „Arbeitsanreiz“ verweisen. Die Schlussfolgerung träfe nur zu, wenn Einkommenserzielung und Steuerbelastung (ob dies zutrifft, sei dahingestellt) direkte Wirkungen auf die Leistungsbereitschaft hätten. Straubhaar setzt hier ein ganz bestimmtes Modell zur Erklärung von Handeln an, dessen empirische Basis mehr als fragwürdig ist.

„Aber passt ein bedingungsloses Grundeinkommen überhaupt zu einer liberalen Gesellschaft?
Absolut. Es geht um die Unterstützung der Schwächeren. Urliberal ist, wenn man Transfers nicht an Bedingungen knüpft, wenn der Staat gerade nicht ein bestimmtes Verhalten vorschreibt. Deshalb hat auch der liberale Ökonom Milton Friedman die negative Einkommenssteuer – und nichts anderes ist das bedingungslose Grundeinkommen – propagiert.“

Der Hinweis auf Friedman, der in der Tat kein Verhalten vorschreiben wollte, ist treffend. In der meist hierfür zitierten Passage aus „Capitalism and Freedom“ sagt er genau das, was Straubhaar wiedergibt. Der Vergleich von Negativer Einkommensteuer und BGE, zumal in der Friedmanschen Version, trifft jedoch nicht zu, wie in dem genannten Buch ebenfalls deutlich wird (siehe auch den verlinkten Kommentar zur NES).

„Aber Sie selbst haben einmal geschrieben, dass in der Sozialen Marktwirtschaft die Menschen eigenverantwortlich und selbstbestimmt handeln. Wo bleibt die Eigenverantwortung, wenn jeder automatisch Geld vom Staat erhält?
Es wird ja nur das Existenzminimum abgedeckt, in Deutschland zum Beispiel 7500 € pro Erwachsenen und Jahr. Das Existenzminimum ist durch die Sozialhilfe schon heute für jeden garantiert. Alles darüber hinaus bleibt der Eigenverantwortung überlassen. Wer mehr will, muss selbst aktiv werden.“

So sähe das BGE von Thomas Straubhaar aus, das wäre für eine alleinstehende Person in der Tat wenig, ohne Erwerbsarbeit würde das nicht ausreichen. Für einen Haushalt hingegen wäre es mehr als heute, sofern er nur vom BGE leben wollte, allerdings nur bei drei bis vier Personen. Sofern bedarfsgeprüfte Leistungen fortbestehen, könnte aber auch ein solches BGE schon dazu führen, dass eine entscheidende Barriere für den Wandel genommen wird: die Bedingungslosigkeit. Selbst bei einem solchen Betrag könnte das erhebliche Veränderungen nach sich ziehen. Denn verglichen mit der gegenwärtigen Situation wäre auch das eine erhebliche Verbesserung.

Straubhaar versäumt es – vielleicht sieht er es auch nicht -, dass die „soziale Marktwirtschaft“ nicht im luftleeren Raum existiert, sondern nur dort, wo ein Gemeinwesen ihre Funktionsvoraussetzungen schafft und schützt. Den Begriff der „Eigenverantwortung“ auf die Einkommenserzielung zu verkürzen, ist eine typisch verengte Sichtweise auf den Zusammenhang von Autonomie und Verantwortung. „Eigenverantwortung“ – die immer zugleich Verantwortung für andere ist, insofern ist es ein ungeeigneter Begriff – im politischen Sinne als Souverän tragen die Bürger jeden Tag selbstverständlich, ob die Bedingungen dafür ihrer Stellung im Gemeinwesen angemessen sind, wird kaum gefragt. Ein BGE würde aber diese Bedingungen genau verbessern, den Sozialstaat den Voraussetzungen der Demokratie gemäß gestalten.

„Selbst bei einem Grundeinkommen gibt es Leute, die darüber hinaus finanzielle Unterstützung benötigen, wie Behinderte oder alte Menschen.
 Ich gebe zu: Die Ergänzungsleistungen sind beim Grundeinkommen eine offene Flanke. Mir gehen die Argumente aus, wenn jemand eine schwere Behinderung hat. Da reicht das Grundeinkommen nicht. Dabei wäre die Eleganz gerade, dass ich keine Bedürfnisprüfung mehr machen muss. Man sollte aber auch sagen: Gemessen an der Gesamtbevölkerung ist das ein kleiner Prozentsatz, bei dem sich dieses Problem stellt.“

Straubhaar räumt hier ein, dass es weitere Leistungen oberhalb des BGE geben müsse, sonst, so würde ich sagen, verkehrt es sich in sein Gegenteil. Der Charme ist nicht die Reduzierung von Verwaltungskosten, wie er vor Augen zu haben scheint, sondern die Ermöglichung von mehr Selbstbestimmung. Ein BGE, das vom Bürger seinen Ausgang nimmt, vom Status der Person, und nicht von einer Leistungsverpflichtung, verändert auch den Charakter bedarfsgeprüfter Leistungen. Sie dienen dann nicht mehr dem Ausgleich von Erwerbsunfähigkeit oder -einschränkung, sondern zur Ermöglichung von Selbstbestimmung.

Was Straubhaar hier vollkommen übersieht, das sind Zwei-Personen-Haushalte wie im Fall eines alleinerziehenden Elternteils und eines Kindes. Sie wären mit diesem Grundeinkommen nicht gut versorgt, da es kaum ausreichen würde.

„Braucht es bei einem bedingungslosen Grundeinkommen noch eine Sicherung durch den Mindestlohn oder den Kündigungsschutz?
 Nein, diesen Schutz braucht es nicht mehr. Das ist auch ein Unterschied zwischen Deutschland und der Schweiz. Die Schweiz hat keinen Kündigungsschutz und keinen Mindestlohn, sondern einen vergleichsweise liberalen Arbeitsmarkt. Deshalb setze ich mich für das Grundeinkommen in der Schweiz auch nicht ein.“

Einen gewissen Kündigungsschutz gibt es allerdings auch in der Schweiz. Worin er den Unterschied sieht, wird nicht deutlich, vermutlich ist der Kündigungsschutz in Deutschland umfangreicher und strikter. Dass ein BGE in ausreichender Höhe die Frage aufwirft, ob heutige Kündigungsschutzregelungen noch den neuen Verhältnissen angemessen, wo sie zu verändern, aufzugeben oder beizubehalten wären, diese Diskussion wäre dann eröffnet. Letztlich ist das keine theoretische, sondern eine praktisch zu beantwortende Frage, was gewollt ist. Straubhaars Einschätzung des Mindestlohns halte ich für treffend (siehe meine früheren Kommentare hier und hier). Deutlich wird, was in Straubhaars Äußerungen zum Bedingungslosen Grundeinkommen über die Jahre oft entweder ausdrücklich oder zwischen den Zeilen zu erkennen gaben. Dass es ihm vor allem um Flexibilität für und am Arbeitsmarkt geht. Existenzsicherung, ja, aber Vorsicht, die Anreize dürfen nicht untergraben werden, weshalb er es gleich auf der Höhe des Grundfreibetrags in der Einkommensteuer belassen will. Weder setzt er das BGE ins Verhältnis zu den Grundfesten der Demokratie, noch sieht er die Stellung, die die Bürger darin schon innehaben. Er verbindet damit also etwas ganz Anderes mit dem BGE als die Stärkung des demokratischen Gemeinwesens durch die Stärkung seiner Bürger. Auch geht es ihm nicht darum, die für ein Gemeinwesen gleichermaßen unerlässlichen Tätigkeiten – Familie, Freiwilligendienst und Erwerbstätigkeit – zu egalisieren, also sie in ihrer Bedeutung gleichermaßen anzuerkennen. Dazu müsste der Vorrang von Erwerbstätigkeit aufgehoben werden. Das geht nur mit einem BGE.

Sascha Liebermann

„Eine knappe Weltgeschichte der Arbeit in praktischer Absicht“…

…ein Feature im Deutschlandfunk von Mathias Greffrath vom 3. Januar.

„Homo sapiens ist der Primat, der Werkzeuge herstellen kann, vom Faustkeil und Pflug über Windmühle und Dampfmaschine bis zu den Computersystemen, die die geistige Arbeit automatisiert und die Fantasieproduktion standardisiert haben. Und wie es scheint, ist der neuerliche Automatisierungsschub erst am Anfang.“

Was von den Erwartungen bzw. Befürchtungen um die Automatisierung zu halten ist, ist schwer zu sagen. Einen jüngeren Kommentar dazu von unserer Seite hier, eine Übersicht über ältere hier. In der NZZ am Sonntag wurde die Digitalisierung ebenfalls thematisiert unter dem Titel: „Uns braucht es bald nur noch als Konsumenten“. Dazu auch ein Interview mit Erik Brynjolfsson daselbst.

Greffrath hat sich schon wiederholt ablehnend mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen befasst, siehe hier und hier.

Statistik und das konkrete Leben…

…Einblick in diese Diskrepanz gibt ein Artikel der Neuen Zürcher Zeitung „Arbeitslos trotz Vollbeschäftigung“. Darin wird deutlich, wie weit ökonomische Modelle und Individualsituation auseinanderklaffen. Während die einen z.B. Vollbeschäftigung unter Akademikern feiern, wüssten die anderen zu berichten, was es heißt, wenn man sich anhaltend erfolglos bewirbt. Statistische Relationen in einem Modell wie dem von Vollbeschäftigung, sagen nichts darüber aus, wie sich die Lage jeweils für einen konkreten Menschen darstellt. Statt abstrakt Modelle zu feiern, muss die Gegenwart daran gemessen werden, welche Möglichkeiten sie dem Einzelnen bietet, trotz erfolgloser Beschäftigung dennoch seinen Neigungen noch folgen zu können, ohne außen vor zu sein. Das aber wäre erst mit einem BGE möglich.

„Per Dekret ins Paradies“

Kurz vor Einreichung der „Volksinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ bringen sich Kritiker wieder in Stellung. Der Untertitel dieses Beitrags in der Neuen Zürcher Zeitung spricht Bände:

„Nach der 1:12-Initiative und der Mindestlohninitiative wird das Volk auch bald über die Initiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen abstimmen. Auch diese Vorlage kann das Paradies auf Erden nicht bringen.“

Immer wieder kommt es vor – gerade kürzlich habe ich die Erfahrung im Rahmen einer Hochschulveranstaltung wieder gemacht -, dass Kritiker oder Skeptiker diese Bemerkung meinen machen zu müssen, so als würden ernsthafte Befürworter das Paradies auf Erden versprechen (dabei wird geflissentlich übersehen, dass das biblische Paradies ein Zustand war, in dem Adam und Eva ohne Bewusstsein lebten, die Vertreibung von dort also eine Befreiung war). Dabei gehört es zu einer der stehenden Wendungen in der Grundeinkommensdiskussion, dass sich mit einem BGE die Zumutung der Freiheit noch verstärkt und nicht abschwächt (siehe hier). Mehr Freiräume zu haben, also freier entscheiden zu können, wohin man mit dem eigenen Leben will, reißt die maßgebliche Krücke weg, die diese Entscheidungen heute erleichtert: Erwerbstätigkeit. Denn sich für sie zu entscheiden sichert einem zumindest Anerkennung dafür zu, etwas für das Gemeinwesen zu tun. Mit einem BGE würde diese Zusicherung abgeräumt und es bliebe der Einzelne, der ganz mit sich ausmachen müsste, wo und wie er wirken will. Er müsste alleine darüber befinden, welche Möglichkeiten, die sich ihm bieten, denn für ihn in Frage kommen, während heute diese Möglichkeiten stets eingeengt sind auf den Vorrang von Erwerbstätigkeit. Welch geradezu totalitäre Formen dieser Vorrang annehmen kann, zeigt dieser Ausspruch der Bundeskanzlerin in einer Veranstaltung zur Bundestagswahl 2009: Wir werden uns keinen jungen Menschen […] leisten können, der nicht seine Chancen wahrnimmt„.

Wundern kann man sich auch darüber, wenn – so in diesem Beitrag und in der schon erwähnten Hochschulveranstaltung – davon gesprochen wird, in Deutschland müssse ja niemand verhungern, es gebe doch Hartz IV. Sollte man demjenigen, der dies ausspricht, ein Hartz-IV-Praktikum empfehlen? Hat er sich damit befasst, welche Beschränkungen und Eingriffe in das Leben damit einhergehen, wenn man unter Aufsicht des Jobcenters steht? Hat er sich jemals gefragt, wie diese Politik des Drohens sich auf unser Zusammenleben auswirkt? Vielleicht müssen solche Äußerungen als Anzeichen dafür gelesen werden, wie wenig Gedanken sich offenbar viele machen, was die von uns allen zu verantwortende aktivierende Sozialpolitik mit uns und mit den Grundfesten unseres Gemeinwesens anstellt. Wie sehr die Grundlage einer freiheitlichen Demokratie, die wir ja tatsächlich schon haben und in der die Stellung der Bürger eindeutig ist: sie bilden den Souverän, dieser Sozialpolitik entgegensteht? Wie sollen wir die Herausforderungen der Gegenwart freimütig bewältigen, wenn der Geist der Sozialpolitik, der der Geist der Zeit ist, uns gerade die Mündigkeit, die Initiative abspricht, die wir dafür brauchen? Ignorieren, Erdulden, Wegschauen, sich nicht betroffen fühlen – auch das ist eine Antwort. Doch, sie führt nicht weiter.

Sascha Liebermann