„Abstimmungsergebnis über sofortige Hilfe für die Ärmsten ist desillusionierend“

Anhänger eines Bedingungslosen Grundeinkommens, das noch mehr wert wäre als ein Herumdoktern an Hartz IV, war Schneider bislang allerdings auch nicht, siehe hier und hier.

Sascha Liebermann

Klare Haltung – Tina Hofmann zum Bedingungslosen Grundeinkommen

„PRO & KONTRA Strafen bei Hartz IV“ – zwei Sichtweisen oder doch nicht?

Das Internetportal t-online hat einen Beitrag mit Stellungnahmen Pro und Contra Sanktionen im Arbeitslosengeld II veröffentlicht. Die Autoren sind auf der Pro-Seite Holger Schäfer, Institut der deutschen Wirtschaft, und auf der Contra-Seite Ulrich Schneider, Paritätischer Wohlfahrtsverband.

Veröffentlicht wurde der Beitrag anlässlich der Vorstellung des Projekts „HartzPlus“, das von sanktionsfrei durchgeführt wird. Im Beitrag heißt es an einer Stelle:

In einer groß angelegten Studie untersuchen der Verein „Sanktionsfrei“ und  Wuppertaler Wissenschaftler um Professor Rainer Wieland die Auswirkungen der Sanktionen auf die Betroffenen. Die Teilnehmer erhalten drei Jahre lang alle vom Jobcenter verhängten Sanktionen ersetzt, sie leben also quasi sanktionsfrei.“

Was diese Aussage übersieht, ist, dass die Sanktionen damit natürlich nicht außer Kraft gesetzt sind, lediglich ihre finanzielle Wirkung wird aufgefangen. Normativ bleiben sie vollständig in Kraft und erzeugen weiterhin Druck auf die Leistungsbezieher, denn die Sanktionsbescheide teilen ihnen mit, dass sie sich in einem Status befinden, den sie verlassen sollen. Damit ist die Frage, was nun die Studie wirklich wird zeigen können. Wir werden es sehen.

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Mit der „misanthropischen Grundhaltung“ brechen…

…darum gehe es laut einer Pressemitteilung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes vom 12. September:

„Es ist Zeit, zu brechen mit der misanthropischen Grundhaltung und dem negativen Menschenbild der Hartz-Gesetze, mit dem der Sanktionsapparat, aber auch die unter der Armutsgrenze liegenden Geldzuwendungen begründet werden“.

Wie soll das nun erreicht werden? Ist ein Sozialstaat, in dessen Zentrum das Erwerbsgebot steht, und der zur Durchsetzung desselben Sanktionsinstrumente benötigt, denn ohne das ganze vorstellbar? Vorstellbar vielleicht, aber unrealistisch, weil das eine mit dem anderen zusammenhängt.

Siehe auch die Info-Broschüre des Paritätischen „Hartz IV hinter uns lassen“. Ulrich Schneider (siehe auch hier und zur „repressionsfreien Grundsicherung“ hier) Vorsitzender des Paritätischen, äußerte sich schon wiederholt gegen ein BGE. Wie soll dann aber erreicht werden, was die Pressemitteilung verspricht? Man scheint sich dort „schöne Gedanken“ zu machen, ohne die Zusammenhänge zu erkennen oder vielleicht sie doch gar nicht überwinden zu wollen!?

Sascha Liebermann

„Ich halte es für richtig, die Sanktionen zu lockern“ – und dann?

Die Frage stellt sich angesichts eines Interviews, das Ulrich Schneider, Paritätischer Wohlfahrtsverband, dem Südkurier gab. Lockern der Sanktionen, nicht abschaffen. Er erklärt auch gleich, weshalb er gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen ist:

Südkurier: „Die SPD-Chefin Andrea Nahles hat kürzlich vorgeschlagen, die Sanktionen für Hartz-4-Empfänger zu lockern. Widerspricht das nicht der Grundidee „Fördern und Fordern“ der Agenda 2010?“
Schneider: „Ich halte es für richtig, die Sanktionen zu lockern. Denn viele Jugendliche, denen man Sanktionen androht, verabschieden sich und werden durch die Sanktionen in echtes Elend geführt. Und was für junge Menschen schlecht ist, ist auch für die Erwachsenen schlecht. Die Gruppe der Leistungsverweigerer ist verschwindend gering. Man sollte sich lieber auf die Vermittlung derjenigen konzentrieren, die arbeiten wollen.“

Die Frage wäre hier natürlich, was „Leistungsverweigerer“ sind? Man muss noch in Betracht ziehen, dass sie womöglich zu der von ihnen erwarteten Leistung nicht in der Lage sind und dazu noch die Drohkulisse des Sozialstaats mit seinen Instrumenten und normativen Bewertungen ein Übriges tut. „Leistungsverweigerer“ haben eine Lebensgeschichte, von der nicht abstrahiert werden kann, wenn man beurteilen will, was der Grund für die „Leistungsverweigerung“ ist.

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Was soll der Mindestlohn leisten?…

…diese Frage stellt sich, seit er eingeführt worden ist und die jüngste Erhöhung lässt sie nicht überflüssig werden. Siehe dazu den Kommentar von Ulrich Schneider hier und vom Päritätischen hier. Dass Schneider in seiner Kritik das Lohnabstandsgebot bemüht, obwohl das dahinterliegende Theorem empirisch nicht belegt ist, bezeugt, welche Vorstellung davon, etwas beizutragen vorherrscht. Dass ein auskömmliches BGE diese ganze Diskussion verändern würde, sei zumindest erwähnt, weil damit die Abhängigkeit vom Lohn nicht mehr gegeben wäre. Und wie sich BGE und Mindestlohn zueinander verhalten, dazu siehe hier, hier und hier.

Sascha Liebermann

Noch einmal: Sanktionen im Hartz IV-System

Stefan Sell beschäftigt sich noch einmal differenzierter mit den jüngsten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zu Sanktionen im Arbeitslosengeld II-Bezug. Besonders hart trifft es Jugendliche:

„Und dann geht die BA auf eine Sonderproblematik im bestehenden Sanktionsregime ein. Dazu muss man wissen, dass die Sanktionsvorschriften für junge Hartz IV-Bezieher (also für die unter 25-Jährigen) erheblich restriktiver sind als für den Rest der Leistungsempfänger. Das Gesetz sieht bei Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen bereits beim ersten Verstoß, der über ein Meldeversäumnis hinausgeht, eine hundertprozentige Sanktion der Regelleistung vor, dann werden nur noch die Unterkunftskosten gewährt, bei einem zweiten Verstoß innerhalb eines Jahres werden auch die dann vollständig gestrichen […] dass junge Menschen dreimal so häufig sanktioniert werden wie über 25‐Jährige. Jede fünfte Sanktion führt zur völligen Leistungsstreichung. Um ihr Überleben abzusichern, flüchten sich die betroffenen jungen Menschen oft in illegale Beschäftigung oder Kleinkriminalität. Auch ein völliges „Verschwinden“ der Hilfebedürftigen aus dem Hilfesystem kommt vor. So versagt auch die Jugendhilfe diesen jungen Menschen ihre Unterstützung, denn nach herrschender Rechtsmeinung befürchtet sie, die Regelung des SGB II zu unterlaufen, wenn sie für sanktionierte Jugendliche aus dem Rechtskreis SGB II tätig wird. Daher ist es verbreitete Praxis der Jugendämter, sich für diese Jugendlichen als „nicht zuständig“ zu erklären.“

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„Paritätischer fordert vollständige Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV“…

starke Worte sind das, was aber wird genau gefordert?

„Eine vollständige Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich der heute von der Bundesagentur für Arbeit vorgestellten Statistik. Notwendig sei eine komplette Neuausrichtung der Grundsicherung. Der Verband kündigt an, innerhalb der kommenden zwei Wochen ein eigenes Konzept zur Reform von Hartz IV vorzulegen…“

Da kann man gespannt sein, wie das gehen soll, denn die Sanktionen rechtfertigen sich vor dem Hintergrund dessen, dass das Arbeitslosengeld II nicht als dauerhafte Alimentierungsleistung konstruiert ist und die Verpflichtung besteht, Erwerbsarbeit aufzunehmen. Helga Spindler (siehe auch hier), die Hartz IV ebenfalls kritisiert, hat eingräumt, dass auf Sanktionen nicht ganz verzichtet werden kann; Christoph Butterwegge hat dasselbe zu erkennen gegeben, auch wenn er es selten ausspricht. Wer also ernst machen wollte mit der Aufhebung von Sanktionen, muss das Ziel der bedarfsgeprüften Leistungen verändern: nicht Rückführung in Erwerbstätigkeit stünde dann im Zentrum, sondern Stärkung von Autonomie. Das geht nur ohne das Erwerbsgebot.

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Sozialgericht Gotha bringt Sanktionen erneut vor das Bundesverfassungsgericht

Geschehen ist das schon im vergangenen August, nachdem das Bundesverfassungsgericht die erste Vorlage zurückgewiesen hatte. Auch Tacheles e. V. aus Wuppertal wurde um eine Stellungnahme zur Vorlage und dem Sachverhalt gebeten, ebenso der Paritätische Wohlfahrtsverband. Die Stellungnahme von Tacheles Sozialhilfe e. V. ist auch interessant, um Einblick in die Entstehung des Bundessozialhilfegesetzes und die es betreffende Rechtsprechung zu erhalten. Siehe auch den Kommentar in Christel T’s Blog (Beitrag nicht mehr zugänglich, SL 2.11.18) und die Aufzeichnung einer Diskussion zur Frage: Hartz IV-Sanktionen verfassungswidrig – ein Streitgespräch.