Sich beteiligen oder beteiligt werden? – Anmerkungen zu einem jüngeren Interview mit Friedhelm Hengsbach

Friedhelm Hengsbach hat in einem Interview auf heute.de die These vertreten, die „Mehrheit der Menschen in Deutschland“ lebe unter ihren Verhältnissen. Vom Bedingungslosen Grundeinkommen hält er nichts, warum eigentlich? Seine Antwort ist verwunderlich und bezeichnend:

„…heute.de: Wäre das bedingungslose Grundeinkommen ein Weg zu mehr Gerechtigkeit?
Hengsbach: Ich bin kein Anhänger davon. Die Mehrheit der Menschen in Deutschland lebt unter ihren Verhältnissen. Es geht dabei nicht nur um materielle Güter, sondern um vitale Bedürfnisse, die nicht befriedigt sind: Gelingende Partnerschaften, den Kinderwunsch sich frühzeitig zu erfüllen und nicht erst, wenn die Karriere so weit fortgeschritten ist, dass er sich erübrigt. In einer natürlichen Umwelt zu leben, die nicht krank macht. Vor allem: Autonomie über die eigene Zeit wieder zu gewinnen für sich, für Kinder, füreinander…“

Kein Argument gegen das BGE zu erkennen. Hengsbach reduziert die Befürwortung auf Anhängerschaft, als handele es sich um ein sektenähnliches Phänomen. Dann zählt er unbefriedigte Bedürfnisse der Menschen auf, die alle Grund genug wären, ein BGE zu befürworten, das mehr Selbstbestimmung ermöglichte, ohne in eine Richtung zu leiten. Doch, weit gefehlt. Hengsbach – so kann seine Äußerung gelesen werden – reduziert das BGE auf Geld, auf ein materielles Gut. Das ist es zwar auch, das Geld ist aber kein Selbstzweck, sondern ermöglicht Tausch, es ist eine Ermöglichungsmittel. Nicht das Geld ist der Zweck, es sind die Freiräume, die der Einzelne dadurch gewinnen könnte, weil sein Auskommen nicht mehr von einer bestimmten Tätigkeitsform abhinge. Das BGE würde den Einzelnen stärken, ohne individualistisch zu sein, es wäre gemeinschaftsfördernd, ohne kollektivistisch zu sein. Es verbindet zwei Momente, die dadurch wiederum klar werden: Freiheit des Einzelnen bedeutet zugleich Anerkennung seiner Abhängigkeit von anderen. Ein starkes Individuum kann es ohne Gemeinwesen nicht geben. Hengsbach sieht diese Zusammenhänge eines BGE offenbar nicht.

Im Schlusssatz der zitierten Passage, wird deutlich, weshalb er sie nicht sehen kann oder will:

„…Dies kann nur gelingen, wenn möglichst viele an zusätzlicher, gesellschaftlich organisierter Arbeit beteiligt werden…“

Nicht das Schaffen von Freiräumen steht im Zentrum, sondern die Hinführung zu einem bestimmten Zweck: gesellschaftlich organisierter Arbeit. „Beteiligt werden“ ist etwas anderes als die Möglichkeiten zu geben, sich zu beteiligen. Hengsbach hebt die passivische Form hervor, was letztlich heißt, die Gesellschaft soll die Menschen beteiligen. Und wenn sie diese Arbeit nicht wollen, was dann? Was sieht er da vor? Werden sie sanktioniert? Es reicht ihm offenbar nicht, Möglichkeiten zu schaffen, wodurch er – sicher wider Willen und entgegen seiner Absicht – in die Nähe der Sozialpolitik gerät, die wir heute haben. Vermutlich ungewollt sind auch andere Kritiker der heutigen Sanktionssozialpolitik schon in diese Richtung gegangen, siehe hier und hier.

Vor einigen Jahren stand Friedhelm Hengsbach dem BGE noch wohlwollend gegenüber und befürwortete es, allerdings mit einer besonderen Begründung:

„…Wenn, wie in Deutschland gegenwärtig Arbeitslose diskriminiert und in pathologische Arbeitsverhältnisse wie Mini-Jobs oder Ein-Euro-Jobs gedrängt werden, ist das bedingungslose Grundeinkommen die Sicherung des Grundrechtes jedes Bürgers, eine Arbeit auch ablehnen zu können. 80 Prozent der Arbeitsplätze sind schlechte Arbeit…“

Es geht ihm also nicht um die Aufhebung der Erwerbsverpflichtung bzw. um die Aufhebung einer allgemeinen Arbeitsverpflichtung, es geht ihm lediglich um ein Abwehrrecht gegen eine bestimmte Form oder Ausformung dieser Verpflichtung. Damit wäre zumindest die obige Deutung erhärtet, dass gesellschaftlich organisierte Arbeit für ihn von zentraler Bedeutung ist. Verwirrend wiederum ist eine andere Passage aus einem weiteren Interview:

„…Hengsbach: Wenn das Grundeinkommen die unwürdigen Hartz-IV-Regelungen abschafft oder ersetzt, bin ich dafür. Aber ich sehe nicht ein, dass Höherverdienende und Vermögende auch noch ein bedingungsloses Grundeinkommen beanspruchen können…“

Es entsteht der Eindruck, dass sich Hengsbach mit dem BGE überhaupt nicht ernsthaft befasst hat, denn es zielt durch eine entsprechende Ausgestaltung ja gerade darauf, allgemeine Bedürftigkeitsprüfungen abzuschaffen.

Sascha Liebermann

Bündnis 90/ Die Grünen – Bundesdelegiertenkonferenz und Grundeinkommen

Vom 26. bis 28. April fand die Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/ Die Grünen statt. Für die Grundeinkommensbefürworter ein insofern interessantes Datum als sich die Frage stellte, wie die Partei zu Ihrem Beschluss an der BDK in Hannover im vergangenen November steht und wie manche ihrer Mitglieder zum Grundeinkommen stehen. Ausgewählte Antworten dazu finden Sie hier. Meinen Kommentar zum Beschluss vom November finden Sie hier.

Wie lautet nun das aktuelle vorläufige Programm zur Bundestagswahl in Sachen sozialer Sicherungssysteme (Beschluss G, S. 3):

„Wir wollen die Idee einer finanziellen Basissicherung oder die einer negativen
Einkommenssteuer weiter diskutieren. Gerade in der Debatte um Grundsicherung und ein
bedingungsloses Grundeinkommen für alle muss es darum gehen, unsere Leitbilder von
Gerechtigkeit und emanzipativer Sozialpolitik, die Bedeutung öffentlicher Institutionen und
Finanzierbarkeit zu verbinden. Wir wollen diese Debatte in die Gesellschaft hineintragen…“

Das klang im Novemberbeschluss noch mehr nach BGE als jetzt. Zum Vergleich:

„In diesem Zusammenhang wird in unserer Partei wie auch in Teilen der Gesellschaft die Idee eines
bedingungslosen Grundeinkommens diskutiert, Wir wollen diese Diskussion konstruktiv
weiterführen und nach Wegen suchen, wie die Idee und Elemente eines Grundeinkommens mit
der einer Grünen Grundsicherung sinnvoll verbunden werden können. Schon jetzt gibt es mit
der Kindergrundsicherung, der Garantierente, dem Zwei-Säulen-Modell der Bildungsfinanzierung
und der Brückengrundsicherung Grüne Ansätze und Konzepte, in der Elemente aus beiden
Ideen verknüpft werden.“ (BDK November 2012, Beschluss, S. 18 f.)

Auffällig ist die Formulierung, die „Debatte in die Gesellschaft hineintragen“ zu wollen. Das mag dem Anspruch, Vorreiter zu sein, entsprechen oder wohlwollend gelesen auch bezeugen, eine Debatte weitertragen zu wollen. Die BGE-Debatte gibt es aber schon seit etwa neuen Jahren. Sie wurde öffentlich angestoßen und nötigte die Parteien dazu, sich mit der Idee zu befassen. Was die Grünen hier in die Gesellschaft hineintragen wollen, ist längst dort. Anmaßend ist diese Formulierung also.

Wie geht es im aktuellen Beschluss weiter:
„…Wir halten deshalb die Einrichtung einer Enquetekommission im Deutschen Bundestag für sinnvoll, in der Idee und Modelle eines Grundeinkommens sowie grundlegende Reformperspektiven für den Sozialstaat und die sozialen Sicherungssysteme diskutiert werden. In einer solchen Enquete
wollen wir der Diskussion über ein bedingungsloses Grundeinkommen sowie damit verbundene
Veränderungen in den sozialen Sicherungssystemen den nötigen Raum verschaffen. Ziel ist es,
die Schere zwischen Arm und Reich zu schließen und das individuelle Grundrecht auf Teilhabe
zu verwirklichen.“

Diese Passage entspricht dem Beschluss vom November. Mein damaliger Kommentar hat an Aktualität nichts verloren. Ein sehr zaghafter Beschluss, denn die Einrichtung einer Enquetekommission wird lediglich für sinnvoll gehalten. Enquetekommissionen sind aber unverbindlich, haben ausschließlich beratenden Charakter, was schon unverbindlich ist, wird dadurch noch unverbindlicher, wenn es eine solche Steigerung gibt.

In Beschluss E, S. 6, „Teilhaben an guter Arbeit“ findet sich folgende Passage:

„Zu viele Menschen sind dauerhaft ohne Arbeit trotz guter Konjunktur. Deshalb wollen wir einen
Sozialen Arbeitsmarkt fest in das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium aufnehmen und die
Förderinstrumente des SGB II bedarfsgerechter ausgestalten. Als Leitlinie gilt, Arbeit zu finanzieren
statt Arbeitslosigkeit. Dafür sollen die passiven in aktive Leistungen umgewandelt werden,
also das Arbeitslosengeld II und die Kosten der Unterkunft in ein Arbeitsentgelt für ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. 200.000 Menschen in Deutschland könnten
davon profitieren. Mit unserem Sozialen Arbeitsmarkt machen wir Langzeitarbeitslosen ein neues,
zuverlässiges und freiwilliges Angebot. Es ist die Chance zum Neustart für alle diejenigen, die
die Merkel Koalition über Jahre in einer aussichtslosen Situation belassen hat.“

Das las sich im vergangenen November (Beschluss S. 14) noch ganz anders, sehr widersprüchlich und dadurch unglaubwürdig:

„Inklusive und partizipative Arbeitsvermittlung.

Wir fordern eine Arbeitsvermittlung auf Augenhöhe, Wunsch- und Wahlrechte für die Arbeitssuchenden und ein umfassendes Hilfsangebot für diejenigen, die sie benötigen. Die Realität hat gezeigt: die bisherige Sanktionspraxis war nicht erfolgreich und muss grundlegend verändert
werden. Sanktionen gefährden sowohl den kooperativen Charakter des Fallmanagements wie auch ein menschenwürdiges Existenzminimum. Zudem ist die Wirksamkeit von Sanktionsandrohungen
zur Vermittlung in Erwerbsarbeit nicht belegt. Deshalb fordern wir ein Sanktionsmoratorium,
solange bis die Rechtsstellung der Betroffenen gegenüber dem Fallmanager wesentlich verbessert ist.

Die Zahlung einer sozialen Grundsicherung soll weiterhin an die Bereitschaft geknüpft werden,
der Gesellschaft etwas zurückzugeben. Wir wollen aber statt einer Praxis von Androhung und
Bestrafung klare Verabredungen und verbindliche Zusagen im Rahmen der Antragsstellung.“

Folgerichtig finden sich im aktuellen Beschluss auch keine Aussagen mehr dazu, die Sanktionspraxis abzuschaffen. Denn solange das Sicherungssystem auf dem Erwerbsideal ruht, würde es sich mit einem Verzicht auf Sanktionen selbst überflüssig machen.

Der aktuelle Beschluss macht um so deutlicher, wie schwer es auch den Grünen fällt, von einem System Abschied zu nehmen, das auf Erwerbstätigkeit als Maß aller Dinge baut. Wird nun ein „sozialer Arbeitsmarkt“ vorgeschlagen, wird auf Instrumente zurückgegriffen, die es in dieser Art immer wieder gegeben hat. Im letzten Landtagswahlkampf in Nordrhein Westfalen hatte die jetzige Ministerpräsidentin Hannelore Kraft genau das ins Spiel gebracht. „Arbeit zu finanzieren, statt Arbeitslosigkeit“ heißt eben auch: Erwerbsarbeit zu simulieren in Beschäftigungsmaßnahmen, statt alternative Wege zu gehen. Was hier fürsorgend und fördernd klingt, kann durchaus als zynisch betrachtet werden. Langzeitarbeitslose, wenn damit nicht einfach diejenigen gemeint sind, die schon länger als ein Jahr arbeitslos sind, sondern Personen mit einer traumatisierenden Lebensgeschichte wird dadurch gerade keine Perspektive eröffnet. Was soll man zum Verweis auf die „Merkel Koalition“ sagen, ist das etwas politische Amnesie? Wer hat die Verschärfungen in der Sozialgesetzgebung eingeführt? Waren das nicht die Grünen?

Ob diese Beschlüsse in Richtung BGE also mehr als Wahlkampfparolen sind, wird sich weisen müssen. Die Glaubwürdigkeit der Grünen in diesen Fragen ist mehr als beschädigt.

Sascha Liebermann

„Offener Brief“ an Heinrich Alt – Reaktion auf Maischbergersendung

Wir berichteten vor kurzem über die Sendung Menschen bei Maischberger, in der es um die gegenwärtige Sozialpolitik insbesondere um „Hartz IV“ ging. Heinrich Alt, dort Gast und im Bundesvorstand der Bundesagentur für Arbeit tätig, bemühte sich in der Sendung, die Gesetzeslage, auf deren Basis Arbeitsagenturen und Jobcenter agieren, mit all ihren direkten und indirekten Folgen, freundlicher darzustellen, als sie ist. Aber nicht nur das, offenbar legte er auch Zusammenhänge unzutreffend dar, wie am Beispiel „Lebensmittelgutscheine“ deutlich wurde. Während er in der Sendung davon sprach, diese Gutscheine werden angeboten, handelt es sich dabei um eine Kann-Leistung, die beantragt werden muss. Eine Kann-Leistung wiederum ist kein Angebot. Die Website Qualkampf – Frank Möller und Michael Hohn-Bergerhoff – reagierte auf die unsachgemäßge Darstellung. In einem offenen Brief wenden sich beide an Heinrich Alt und weisen auf die Sachlage hin. Für diese Zusammenhänge und die vermeintlichen Erfolge der Arbeitsagentur ist auch ein Papier des Hauptpersonalrats der Bundesagentur für Arbeit interessant. Heinrich Alt selbst räumte in einem Interview mit dem Tagesspiegel im Frühjahr 2011 ein, dass nur Lebenskünstler „auf Dauer von 364 Euro leben“ können. Das veranlasste ihn jedoch nicht dazu, die Lobeshymne auf diese Sozialpolitik zu relativieren.

Argumente für Erziehungscamps – Einwände gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen

Wer die Diskussion um Gewalttaten Jugendlicher verfolgt hat, wird sich in manchem an die Einwände gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen erinnert fühlen. Von einem BGE befürchten einige, dass es den Anreiz Arbeit aufzunehmen abschaffe, dass manchen damit die Disziplinierung, manchmal auch als Strukturierung bezeichnet, durch einen geregelten Arbeitstag fehle und sie nur herumhängen und verwahrlosen. Deswegen müssen Bürger, die sich als nicht arbeitswillig zeigen, auch entsprechend sanktioniert werden. Nicht von ungefähr hat Götz W. Werner Hartz IV einmal mit offenem Strafvollzug verglichen. Zusammenfassen lassen sich diese Einwände auch so: Wozu der Mensch nicht angehalten wird, wofür ihm keine Belohnung winkt, das ist er nicht zu unternehmen bereit. Zwar können wir mit diesem Menschenbild nicht erklären, weshalb all die unentgeltlichen Leistungen in unserem Gemeinwesen erbracht werden. Wir können damit auch nicht erklären, weshalb viele trotz der Widerstände, auf die sie treffen, sich nicht von ihren Vorhaben abbringen lassen. Unerklärlich bleibt mit diesem Menschenbild auch, wie eine Demokratie überhaupt lebensfähig ist, wo sie doch gerade die Bürger zum Souverän erhebt und ihnen also vertraut. Dennoch wird in mehr Selbstbestimmung eine Bedrohung erkannt.

Nun wird angesichts der Gewalttaten Jugendlicher von schärferen Gesetzen eine abschreckende, von „Erziehungscamps“ eine heilsame Wirkung erhofft. In „strengen Regeln, Sport, Disziplin, Arbeit und Verhaltenstraining“ (CDU, Wiesbadener Erklärung) wird ein probates Mittel erblickt, damit die Täter wieder einen „Weg in die Gesellschaft“ finden. „Pädagogik ohne Härte“ (Roland Koch in „Hart aber Fair“, ARD) sei der falsche Weg. Neben einer strafrechtlichen Verfolgung solcher Taten, die notwendig ist, wird wenig davon gesprochen, weshalb solche Taten verübt werden, was ihr Entstehungshintergrund ist, welche Schlussfolgerungen sie auf die Persönlichkeit der Täter und damit auf Resozialisierungschancen zulassen. Über Hinweise von Experten auf die illusionären Hoffnungen, die mit schärferen Strafen verbunden werden, wird hinweggesehen.

Vergleichbar der Diskussion über den „Missbrauch“ von Sozialleistungen, über die Wirkungen einer sozialen Hängematte und den „Missstand“ dauerhaften Sozialhilfebezugs werden all zu schnell bloß Symptome festgestellt. Verzichtet wird aber auf eine tragfähige Erklärung jenseits oben genannter Vorstellungen vom Menschen als anreizgesteuertem Wesen. Beide, jugendliche Gewalttäter wie dauerhaft Sozialhilfe Beziehende, werden durch weitere Sanktionen nur noch mehr in die Enge getrieben. Während im einen Fall u.a. ein schwaches Selbstwertgefühl und mangelnde Aggressionskontrolle, die auf ein sozialisatorisches Misslingen schließen läßt, zu Gewalttaten führt, ist im anderen Fall ein schwaches Selbstwertgefühl und eine traumatisierte Lebensgeschichte Grund dafür, das Leben nicht so in die eigenen Hände nehmen zu können, wie es unseren Vorstellungen entspricht. In beiden Fällen besteht ein Ausweg jenseits dauerhafter Sicherheitsverwahrung und Dauerstigmatisierung nur darin, Erfahrungen zu ermöglichen, an denen ein Selbstwertgefühl sich bilden kann. Jugendliche Gewalttäter werden nur dann nicht mehr gewalttätig werden, wenn sie Bindungserfahrungen machen können, wenn sie also in ihrer Problemlage ernst genommen und als Individuen anerkannt werden. Sozialhilfebeziehern wäre schon viel mit der Aufhebung des Stigmas geholfen, das Druck auf sie ausübt. Gerade sie, die sich wenig verteidigen und ihren Rechtsanspruch eher aufgeben, werden von den Sanktionen der ARGEn besonders in die Enge getrieben.

Aufheben würde diese Stigmatisierung ein Bedingungsloses Grundeinkommen, das von der Wiege bis zur Bahre gewährt wird und die Bürger um ihrer selbst willen anerkennt. Erst dann ist das normative Ideal aufgehoben, nachdem alle in eine Erwerbsarbeit streben sollen, ein Ideal, das zu der Stigmatisierung führt, die autonomiehemmend und nicht autonomiefördernd wirkt.

In der Diskussion über Erziehungscamps wie in der zum Bedingungslosen Grundeinkommen geht es darum, dass wir eine Antwort auf die Frage geben, wodurch ein mündiges Leben befördert wird. Wollen wir unsere, der Bürger, Mündigkeit stärken, dann müssen wir um unserer selbst willen ernst genommen und anerkannt werden. Mündig zu sein setzt aber voraus, sich bilden und engagieren zu können, wo der Einzelne es für wichtig und richtig erachtet. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen erst legt uns Bürgern die Verantwortung in die Hände, von der gerne geredet, für die aber wenig getan wird.

Sascha Liebermann