„Jobcenter kürzen Zehntausenden Familien Hartz-IV-Zahlungen“…

…meldet neues deutschland: „…Die staatlichen Zuwendungen für Arbeitslosengeld-II-Bezieher sind sehr knapp bemessen, das gilt für Bürger mit und ohne Kinder. Und wenn Hartz-IV-Empfänger ihre sogenannten Pflichten nicht erfüllen, werden sie mit Geldentzug bestraft. Auch das gilt für Menschen mit und ohne Kinder. Im vorigen Jahr gab es jeden Monat durchschnittlich rund 132 000 Hartz-IV-Bezieher, die mit Sanktionen belegt wurden. Etwa weil sie nicht zu einem Termin beim Jobcenter erschienen waren oder ein Arbeitsangebot abgelehnt hatten. Unter den Bestraften waren monatlich 42700 Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die mit Kindern in einem Haushalt lebten. Das zeigt eine Sonderauswertung von Daten der Bundesagentur für Arbeit für das Kooperationsprojekt »O-Ton Arbeitsmarkt«.“

Gegen Ende des Beitrags heißt es:

„…Stefan Sell hält die Sanktionspraxis der Jobcenter prinzipiell für fragwürdig. Bei der staatlichen Grundsicherung gehe es um ein Grundrecht auf Gewährleistung des Existenzminimums. »Wie kann das unterschritten oder gar vollständig entzogen werden?« Es werde Zeit, dass das Bundesverfassungsgericht abschließend kläre, ob die Sanktionen zulässig sind, sagte Sell dem »nd«.“

In der Tat stellt sich die Frage, nach welchen Bedingungen unser Gemeinwesen das Existenzminimum bereitstellen will und ob die heutige Praxis angemessen ist. Aber zugleich muss man fragen, wie in einem Sicherungssystem, das sich auf den Vorrang von Erwerbstätigkeit vor allem anderen stützt, auf Sanktionen verzichtet werden soll? Sicher, der Gebrauch des Instruments lässt sich ändern, weniger restriktiv könnte er sein. Doch macht es den erwerbszentrierten Sozialstaat aus, sanktionieren zu können, das war auch vor der Agenda 2010 schon so. Die Forderung nach einer „repressionsfreien Grundsicherung“ ist entweder eine, die zum BGE führen soll, oder sie verbleibt im heutigen Gefüge. Dann ist sie politisch naiv, denn ohne Sanktionen, kein erwerbszentrierter Sozialstaat.

Sascha Liebermann

Belohnung von Komplettverweigerern oder Stärkung von Souveränität?

Nur weil das CSU-Twitter-Team das eine herausstellt, scheint das andere nicht ausgeschlossen zu sein, wenn auch keine offizielle Position. So verschickte die CSU über Twitter folgende Nachricht im Oktober:

…oder auch diese im November:

Siehe hierzu die angebrachten Kommentare zur Verunglimpfung unter dem Facebook-Beitrag.

In einer anderen Stellungnahme der CSU klingt das so:

Die Grünen wollen Sanktionen bei Hartz IV abschaffen. Damit werden Komplett- Verweigerer belohnt. Das ist ungerecht für jeden, der tagtäglich hart arbeitet.“

Am selben Tag sprach ich über das Bedingungslose Grundeinkommen in der CSU-Landesleitung in München auf Einladung eines Ortsverbandes. Es war eine ausnehmend sachliche und aufgeschlossene Diskussion mit etwa 100 Interessierten. Hier der Kurzbericht des Veranstalters:

„Bedingungsloses Grundeinkommen – sozialistisches Wunschdenken oder sinnvoller Ansatz?

Die Veranstaltung des OV Gern zum bedingungslosen Grundeinkommen fand am 14.11.2016 in der neuen CSU Landesleitung statt. Der Saal 1 war sehr gut gefüllt und der Resonanz der Teilnehmer nach zu urteilen, war die Veranstaltung ein großer Erfolg!
Im Vortrag von Prof. Dr Sascha Liebermann wurde klar herausgearbeitet, dass das sogenannte bedingungslose Grundeinkommen eigentlich ein vom Grundgesetz her garantiertes Bürgergeld darstellt, was mit Sozialismus nichts zu tun hat. Im Gegenteil. Es wurde gezeigt, dass die momentanen sozialrechtlichen Strukturen, allen voran die Hartz IV Gesetze, noch dem gedanklichen Bereich der ehemaligen DDR entstammen, wo man versuchte mit Zwang und Sanktion Menschen zur Arbeit zu bewegen. Den Erfolg dieser „Denke“ kann man in den Geschichtsbüchern nachlesen.“ (Die Präsentation zum Vortrag finden Sie hier).

Wie in anderen Parteien, so ist auch die CSU vielstimmig, wenngleich das Interesse am BGE keine offizielle Position ist, aber in welcher Partei ist es das schon.

Sascha Liebermann

„Unmut über das undankbare Volk…

„Irre Beschäftigungseffekte“…

…Viele Politiker empfinden die Abstiegsängste der Bürger als eine Art Wahrnehmungsstörung. Da muss man sich fragen, ob diese Politiker überhaupt wissen, welche Politik sie zu verantworten haben.“

Ein Kommentar von Frank Lübberding in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zur letzten Sendung von Maybrit Illner, in der es um „Abstiegsängste der Bürger“ ging, legt den Finger in manche Wunde. Lübberding zeigt auf, dass es sich bei den angesprochenen Ängsten keineswegs um eine gestörte Wahrnehmung der Bürger handelt, sondern um eine reale Bedrohung durch die Sozialpolitik. Ihr Gebaren, durch Sanktionen Folgsamkeit erreichen zu wollen, spricht Bände. Wer wissen will, was im Fall von Erwerblosigkeit, die länger als ein Jahr dauert, auf ihn zukommt, weiß es: Arbeitslosengeld II. Das sagt alles über unsere Vorstellung von Solidarität, wie wenig wir auf die Bereitwilligkeit vertrauen, dass in der Regel die Bürger beitragen wollen. Aber was heißt hier beitragen? Der Abstiegsangst stand in der Sendung – wieder einmal (siehe frühere Kommentare dazu hier und hier) – die Feier der guten Wirtschaftslage und der hohen Zahl von Erwerbstätigen durch den Ifo-Präsidenten Clemens Fuest und den CDU-Politiker Ralph Brinkhaus gegenüber, dem die SPD-Ministerpräsidentin Malu Dreyer allerdings in nichts nachstand (vgl. dazu „Was die Arbeitslosenstatistik verschweigt“).

„Irre Beschäftigungseffekte“…

Jede Arbeit sei eben besser als keine – und da Haushaltstätigkeiten oder bürgerschaftliches Engagement bekanntlich keine Arbeit sind, keinen Beitrag zum Gemeinwohl darstellen, zählen sie nicht. Von daher kann die steigende Teilzeittätigkeit von Frauen als großer Erfolg gefeiert werden, wie Fuest es tat. Dazu muss man nur darüber hinweggehen, dass die steigende Teilzeittätigkeit zur Kehrseite hat, die Zeit für Engagement in der Familie zu reduzieren. Man kann nicht auf zwei Hochzeiten tanzen, um es salopp auszudrücken. Genau das bestätigt die jüngste Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes zur Betreuungsquote von Kindern unter 3 Jahren. Sicher, wenn Entwicklungen den eigenen Werturteilen entsprechen, dann begrüßt man das, ein Wissenschaftler hingegen hat die Verantwortung, das Ganze in den Blick zu nehmen und Konsequenzen in jede Richtung zu sondieren, die eine Entwicklung hat. Das tat er jedoch nicht.

Dass sowohl die gestiegene Teilzeiterwerbstätigkeit als auch die Abstiegsängste etwas damit zu tun haben, was unsere Sozialpolitik an Solidaritätsvorstellungen aussendet, liegt auf der Hand. Und dennoch sind wir nicht in der Lage bislang, in eine andere Richtung zu blicken. Wie sehr die Diskussionen um Folgen von Digitalisierung, das Renteneintrittsalter, die vermeintliche Reduzierung von Erwerbslosigkeit u.a. von gestern sein könnten, wenn wir ein Bedingungsloses Grundeinkommen hätten; wie sehr dieses dann den Blick auf andere Fragen freigeben würde, lässt sich leicht erahnen.

Sascha Liebermann

„Grundeinkommen verschärft Ungleichheit“…

…meint Obamas ökonomischer Berater laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Zweierlei ist an dem Beitrag interessant. Zum einen hält der Ökonom die Herleitung des BGE aus den Folgen der Digitalisierung für nicht zwingend (siehe meine Kommentare dazu hier und hier). Zum anderen sieht er die Gefahr, dass ein BGE die Ungleichheit verschärfe, weil es die „Armut bekämpfende Sozialpolitik“ ersetze. Nun müsste man sich hier doch fragen, ob diese Sozialpolitik nicht einen entscheidenen Haken habe. Sie setzt auf Druck und Sanktionen und nicht auf Autonomieförderung durch Sicherheit. Genau das aber würde ein BGE tun und wäre damit die bessere Sozialpolitik.

Sascha Liebermann

„Dein Grundplatz in der Welt ist gesichert“ – Hartmut Rosa über das Bedingungslose Grundeinkommen

„Die Resonanz auf Facebook ist nicht nachhaltig“, so war ein Interview in der Neuen Zürcher Zeitung mit Hartmut Rosa, Professor für Soziologe an der Universität Jena, übertitelt. Darin äußerte er sich auch zum Bedingungslosen Grundeinkommen.

Rosa sagte „Wenn wir resonante Weltverhältnisse schaffen wollen, müssen wir die Steigerung als blindlaufenden Zwang überwinden“, worauf er gefragt wurde:

„NZZ: Wie geht das?
Rosa: Da scheinen mir drei Dinge nötig. Erstens: Ich halte Märkte und Wettbewerb in bestimmten Bereichen für sinnvoll, aber Wettbewerb ist kein Endzweck. Wir brauchen eine Veränderung der ökonomischen Verhältnisse hin zu einer Wirtschaftsdemokratie. Zweitens brauchen wir eine Veränderung des Sozialstaats. Ich bin ein grosser Anhänger des bedingungslosen Grundeinkommens, weil es die Weise unseres In-die-Welt-gestellt-Seins fundamental verändern würde.“

So sympathisch die Bemerkung zum Bedingungslosen Grundeinkommen ist, muss man sich doch fragen, ob es tatsächlich zu so einer fundamentalen Veränderung führen würde. Denn auch heute ist es nicht so, dass der Marktwettbewerb alle Lebensverhältnisse durchdringt. Die Demokratie lebt von anderen Zusammenhängen, die – man schaue nur ins Grundgesetz – nach wie vor unangetastet sind. Dass die Stellung der Bürger im Gemeinwesen eine ist, die sich von keiner Gegenleistung ableitet, ist unbestritten und gerät heute nur mit dem sozialstaatlichen Bedingungsgefüge in Konflikt. Damit stehen die Grundfesten unserer Demokratie in denkbar starkem Gegensatz zur politischen Verfasstheit, ein Widerspruch, der nach Aufhebung verlangt. Rosa hält das BGE für ein Mittel, um den Sozialstaat zu veränden, schlägt aber nicht die Brücke dazu, dass es damit sogleich sich auf die Wirtschaftsverhältnisse auswirken würde. Eine „Wirtschaftsdemokratie“, was ich für einen missverständlichen Begriff halte, wäre mittelbar über ein BGE zu erreichen, weil sich die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer in jeder Hinsicht verändern würde.

Eine große Veränderung, wenn auch nicht fundamental, könnte die Klärung sein in Hinsicht auf unsere heutigen Lebensverhältnisse, über die wir uns offenbar nicht im Klaren sind. Statt in einer Ausbreitung von „Märkte[n] und Wettbewerb“ eine gegenwärtige Entwicklung zu erkennen, scheint mir eher eine Haltung, die Planung und Kontrolle in jedem Lebensbereich will, bezeichnend für unsere Lage zu sein.

Weiter heißt es im Interview:

„Sie schreiben, das bedingungslose Grundeinkommen würde «die Existenz pazifizieren». Können Sie das erläutern?
Der gegenwärtige Sozialstaat lässt uns ja auch nicht verhungern, aber er entzieht uns den Ort in der Welt. Wer von Sozialhilfe lebt, der ist im gegenwärtigen Verständnis ein Schmarotzer, er stirbt fast so etwas wie einen sozialen Tod. Alle Zuteilungsmechanismen, besonders die von Status, hängen an der Erwerbsfähigkeit. Unser Weltverhältnis würde sich fundamental verändern, wenn wir sagten: Dein Grundplatz in der Welt ist gesichert.“

Rosa weist zurecht auf die Erwerbszentrierung des Sozialstaats hin, mit allen Folgen, die das für die Bezieher von Leistungen hat, aber nicht nur im Fall der Sozialhilfe, sondern auch bei Arbeitslosengeld I und II. Denn die über Beiträge erworbenen Ansprüche auf Versicherungsleistungen im ALG I bringen ebenso Verpflichtungen mit sich wie im ALG II. Auch im ALG I kann sanktioniert werden. Die Auswirkungen gegenwärtiger Sozialpolitik sind also viel breiter, als Rosa meint.

Was auf der einen Seite zutreffend ist, auf die normative Vorrangingkeit von Erwerbsarbeit hinzuweisen, ist auf der anderen Seite aber nur die halbrichtig. Die Erbwerbszentrierung des deutschen Sozialstaats steht nämlich im Gegensatz zur politischen Verfasstheit unserer Demokratie. Der Status der Staatsbürger ist nämlich einer, der keine Leistungsbedingung kennt, er ist in diesem Sinne bedingungslos. Wer Leistungen aus den Systemen sozialer Sicherung bezieht, verliert nicht seinen Status als Angehöriger des Gemeinwesens. Den Status, von dem Rosa sagt, dass er an Erwerbsfähigkeit hänge, betrifft nicht die Staatsbürgerschaft und damit nicht die Zugehörigkeit zum Souverän. An dieser Stelle sind seine Ausführungen überraschend verkürzt. Es würde sich durch ein BGE unser Weltverhältnis also mittelbar verändern, weil wir Angehörige eines Gemeinwesens wären, das ein BGE bereitstellt. Das Weltverhältnis wäre also durch die Vergemeinschaftung konstituiert und nicht unabhängig von ihr zu fassen.

Sascha Liebermann

„Union will Hartz-IV-Sanktionen nicht entschärfen“…

…so lautet der irreführende Titel eines Beitrags in der FAZ, in dem es lediglich um die Sanktionen für junge Erwachsene geht, die sich im Arbeitslosengeld II-Bezug befinden. Das wird erst aus dem Untertitel ersichtlich. Brigitte Pothmer von Bündnis 90/ Die Grünen wird so zitiert: „Mit dem Instrumentenkasten der schwarzen Pädagogik sind keine Erfolge erzielt worden“, sagte die Grünen-Arbeitsmarktpolitikerin Brigitte Pothmer. „Im Gegenteil: Viele jungen Menschen wurden dadurch aus dem Hartz-IV-System gedrängt und tauchten später mit größeren Problemen wie Schulden oder Obdachlosigkeit wieder auf. Der Hilfe-Aufwand wird so immer größer.“ Diese Argumentation ist zwar durchaus sympathisch, weil sie für die Logik von Hartz IV im Allgemeinen gilt. Doch Würde und Selbstbestimmung werden einer Kosten-Nutzen-Relation nachgeordnet, statt sie ihr vorzuordnen.

„Sanktionen bei Hartz IV und Leistungsbeschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen“ – Bundestagsdebatte zum Antrag von Die Linke

Am 6. Juni hat der Deutsche Bundestag über einen Antrag u.a. zur Abschaffung von Sanktionen einiger Abgeordneter von Die Linke debattiert. Hier geht es zum  Tagesprotokoll der Bundestagssitzung (bis etwa zur Mitte der Seite scrollen), hier zum Antrag. Hier geht es zum Video. Hier ein Zusammenschnitt der Redner von Die Linke und Bündnis 90/ Die Grünen Teil 1 und Teil 2.

Sich beteiligen oder beteiligt werden? – Anmerkungen zu einem jüngeren Interview mit Friedhelm Hengsbach

Friedhelm Hengsbach hat in einem Interview auf heute.de die These vertreten, die „Mehrheit der Menschen in Deutschland“ lebe unter ihren Verhältnissen. Vom Bedingungslosen Grundeinkommen hält er nichts, warum eigentlich? Seine Antwort ist verwunderlich und bezeichnend:

„…heute.de: Wäre das bedingungslose Grundeinkommen ein Weg zu mehr Gerechtigkeit?
Hengsbach: Ich bin kein Anhänger davon. Die Mehrheit der Menschen in Deutschland lebt unter ihren Verhältnissen. Es geht dabei nicht nur um materielle Güter, sondern um vitale Bedürfnisse, die nicht befriedigt sind: Gelingende Partnerschaften, den Kinderwunsch sich frühzeitig zu erfüllen und nicht erst, wenn die Karriere so weit fortgeschritten ist, dass er sich erübrigt. In einer natürlichen Umwelt zu leben, die nicht krank macht. Vor allem: Autonomie über die eigene Zeit wieder zu gewinnen für sich, für Kinder, füreinander…“

Kein Argument gegen das BGE zu erkennen. Hengsbach reduziert die Befürwortung auf Anhängerschaft, als handele es sich um ein sektenähnliches Phänomen. Dann zählt er unbefriedigte Bedürfnisse der Menschen auf, die alle Grund genug wären, ein BGE zu befürworten, das mehr Selbstbestimmung ermöglichte, ohne in eine Richtung zu leiten. Doch, weit gefehlt. Hengsbach – so kann seine Äußerung gelesen werden – reduziert das BGE auf Geld, auf ein materielles Gut. Das ist es zwar auch, das Geld ist aber kein Selbstzweck, sondern ermöglicht Tausch, es ist eine Ermöglichungsmittel. Nicht das Geld ist der Zweck, es sind die Freiräume, die der Einzelne dadurch gewinnen könnte, weil sein Auskommen nicht mehr von einer bestimmten Tätigkeitsform abhinge. Das BGE würde den Einzelnen stärken, ohne individualistisch zu sein, es wäre gemeinschaftsfördernd, ohne kollektivistisch zu sein. Es verbindet zwei Momente, die dadurch wiederum klar werden: Freiheit des Einzelnen bedeutet zugleich Anerkennung seiner Abhängigkeit von anderen. Ein starkes Individuum kann es ohne Gemeinwesen nicht geben. Hengsbach sieht diese Zusammenhänge eines BGE offenbar nicht.

Im Schlusssatz der zitierten Passage, wird deutlich, weshalb er sie nicht sehen kann oder will:

„…Dies kann nur gelingen, wenn möglichst viele an zusätzlicher, gesellschaftlich organisierter Arbeit beteiligt werden…“

Nicht das Schaffen von Freiräumen steht im Zentrum, sondern die Hinführung zu einem bestimmten Zweck: gesellschaftlich organisierter Arbeit. „Beteiligt werden“ ist etwas anderes als die Möglichkeiten zu geben, sich zu beteiligen. Hengsbach hebt die passivische Form hervor, was letztlich heißt, die Gesellschaft soll die Menschen beteiligen. Und wenn sie diese Arbeit nicht wollen, was dann? Was sieht er da vor? Werden sie sanktioniert? Es reicht ihm offenbar nicht, Möglichkeiten zu schaffen, wodurch er – sicher wider Willen und entgegen seiner Absicht – in die Nähe der Sozialpolitik gerät, die wir heute haben. Vermutlich ungewollt sind auch andere Kritiker der heutigen Sanktionssozialpolitik schon in diese Richtung gegangen, siehe hier und hier.

Vor einigen Jahren stand Friedhelm Hengsbach dem BGE noch wohlwollend gegenüber und befürwortete es, allerdings mit einer besonderen Begründung:

„…Wenn, wie in Deutschland gegenwärtig Arbeitslose diskriminiert und in pathologische Arbeitsverhältnisse wie Mini-Jobs oder Ein-Euro-Jobs gedrängt werden, ist das bedingungslose Grundeinkommen die Sicherung des Grundrechtes jedes Bürgers, eine Arbeit auch ablehnen zu können. 80 Prozent der Arbeitsplätze sind schlechte Arbeit…“

Es geht ihm also nicht um die Aufhebung der Erwerbsverpflichtung bzw. um die Aufhebung einer allgemeinen Arbeitsverpflichtung, es geht ihm lediglich um ein Abwehrrecht gegen eine bestimmte Form oder Ausformung dieser Verpflichtung. Damit wäre zumindest die obige Deutung erhärtet, dass gesellschaftlich organisierte Arbeit für ihn von zentraler Bedeutung ist. Verwirrend wiederum ist eine andere Passage aus einem weiteren Interview:

„…Hengsbach: Wenn das Grundeinkommen die unwürdigen Hartz-IV-Regelungen abschafft oder ersetzt, bin ich dafür. Aber ich sehe nicht ein, dass Höherverdienende und Vermögende auch noch ein bedingungsloses Grundeinkommen beanspruchen können…“

Es entsteht der Eindruck, dass sich Hengsbach mit dem BGE überhaupt nicht ernsthaft befasst hat, denn es zielt durch eine entsprechende Ausgestaltung ja gerade darauf, allgemeine Bedürftigkeitsprüfungen abzuschaffen.

Sascha Liebermann