„Geld allein macht nicht glücklich, aber es hilft sehr“…

…schreibt Bruno S. Frey in der Neuen Zürcher Zeitung. Darin findet sich manch interessante Einschätzung auf der Basis standardisierter Befragungen, die Grenze dieses Vorgehens gibt sich allerdings auch schnell zu erkennen. Wenn Frey z. B. schreibt:

„Es ist nicht gleichgültig, wie man sein Einkommen bezieht. Geld ohne Gegenleistung mindert zwar die täglichen Sorgen um den Lebensunterhalt, macht aber weniger glücklich als ein Einkommen, das man sich selbst verdient hat. Arbeitslose, die über längere Zeit vom Staat monetär versorgt werden, sind mit ihrem Leben weniger zufrieden (bei konstant gehaltenen anderen Faktoren, insbesondere dem Einkommen). Sie fühlen sich von der Gesellschaft ausgeschlossen, und ihr Selbstwertgefühl leidet.“

Damit diese Feststellung nicht positivistisch verkürzt wird, wäre zu fragen, weshalb das so ist? Doch Frey bietet hierfür keine Erklärung an, damit muss es unverstanden bleiben, weshalb öffentlich bereit gestelltes Einkommen diese Folge heute hat. „Verdient“ man denn den Lohn „selbst“, der zufriedener machen soll?

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„Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit“ – Plagiatus zu Cäsar in Asterix

„Grundeinkommen war gestern, hier kommt UBA!“…

..ein Beitrag von Vincent Halang auf goodjobs.eu.

Darin heißt es:

„Doch so schön die Idee klingt, ist ein BGE nicht ohne Probleme. Zum einen ist und bleibt da die Finanzierungsfrage. Dass es machbar ist, wurde längst durchgerechnet, die entscheidende Frage ist nur, wie hoch ein BGE ausfallen könnte und ob das zum Leben wirklich reicht. Zum anderen ändert auch ein BGE erst einmal nichts am bestehenden System und vielen seiner Fehler, wie der wachsenden Ungleichheit in der Gesellschaft. Das schafft es nur, wenn zur Finanzierung beispielsweise hohe Vermögen stärker besteuert werden.“

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„Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV? Öffentliche Anhörung im Bundestag“…

…am 4. Juni, darauf weist das Netzwerk Grundeinkommen hin und legt zugleich eine Stellungnahme zur Anhörung vor. Die Liste der Sachverständigen verspricht nicht gerade eine differenzierte Anhörung, es sei denn der DGB bezieht sich auf seine kritische Stellungnahme, von der er nicht wollte, dass sie an die Öffentlichkeit gelangt. Siehe auch die Befunde des Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sowie unsere Kommentare zu Sanktionen im Sozialgesetzbuch.

„Hartz IV für Italiener“…

…darum geht es bei dem vermeintlichen „Bedingungslosen Grundeinkommen“, von dem manche Medien vorschnell berichtet hatten. Siehe den Hintergrundbeitrag von Stephan Kaufmann in der Frankfurter Rundschau, der auch ein Einblick gibt darein, welche Sozial- bzw. Versicherungsleistungen es überhaupt in Italien für den Fall gibt, kein Erwerbseinkommen zu beziehen. Siehe dazu auch hier.

„Ist die Pflege noch zu retten?“ – welchen Beitrag könnte ein Bedingungsloses Grundeinkommen leisten…

…diese Frage stellte sich unwillkürlich angesichts der Sendung Maybrit Illner Spezial, in der es um die Situation in der Pflege ging und die Tatsache, dass 73 % der Pflegebedürftigen zuhause durch Angehörige versorgt werden. Würden alle Pflegebedürftigen in Einrichtugnen versorgt werden müssen, bräche das System zusammen, das gestand Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit, offen ein. Nicht nur gehen diejenigen ein hohes Risiko bezüglich langfristiger Einkommenssicherung ein, die diese Pflege übernehmen; die Leistungen der Pflegeversicherung sind unübersichtlich, der Verwaltungsaufwand ist hoch und das Ringen darum, Leistungen auch wirklich zu erhalten erfordert Beharrlichkeit.

Es stellt sich also die drängende Frage, wie denn die häusliche Pflege durch Angehörige gestärkt, wie sie besser unterstützt werden kann. Das Bedingungslose Grundeinkommen kann hierzu einen Beitrag leisten, nicht nur, weil es eine Einkommensabsicherung nach unten bedeutete. Ein Gemeinwesen würde durch die Bereitstellung signalisieren, dass die Entscheidung für die Pflege erwünscht ist. Aus den „stillen Helden“ des Alltags würde eine durch das Gemeinwesen erkannte, anerkannte und tatsächlich unterstützte Leistung dadurch, dass der Einzelne um seiner selbst und um des Gemeinwesens willen wertgeschätzt würde. Das BGE als Ermöglichungsstruktur.

Siehe frühere Kommentare von uns dazu hier. Siehe auch den Kommentar von Hans Hütt in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Sascha Liebermann