Sozialminister Heiner Garg (Schleswig-Holstein) zum Bedingungslosen Grundeinkommen

Die Pressemitteilung in Gänze finden Sie hier, nachstehend die Passage zum BGE:

„Wir müssen klären, wie wir in Zukunft Arbeit und wie wir arbeitsfrei definieren und bewerten. Wir müssen uns dringend damit auseinandersetzen, dass die herkömmlichen Sicherungssysteme nicht oder nur unzureichend auf nicht-lineare Erwerbsbiografien der Zukunft ausgerichtet sind. Eine zukunftstaugliche soziale Sicherung muss dem Anspruch gerecht werden, unter solchen gewandelten Bedingungen Schutz vor Armut zu gewährleisten: Auch für solche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren bisherige Tätigkeiten zunehmend durch weitere Digitalisierung und Automatisierung substituiert werden.
Die Komplexität der Anforderungen an eine gerechte Architektur der sozialen Sicherung wird also eher noch größer. Sie wissen, dass die konzeptuelle Spannbreite theoretisch möglicher Reformen weit ist. Sie beinhaltet ein strukturelles „Weiter so“, ebenso wie verschiedene Varianten eines Bürgergeldes, eines Grundeinkommens – aber auch stärker lebensphasen-orientierter Konten-Ansätze. Dabei empfiehlt sich eine vorurteilsfreie und genaue Sicht auch auf die Details – zumal es gelegentlich nicht nur um Detail- sondern um Systemfragen geht. Dafür steht geradezu beispielhaft das viel diskutierte finnische Modell eines Grundeinkommens, das ganz dezidiert ganz sicher kein „bedingungsloses“ Einkommen ist und sein soll. In Debatte und Bewertung all dieser Modelle und Ansätze spielen ökonomische (vor allem arbeitsmarktpolitische), soziale und finanzpolitische Aspekte eine Rolle. Zugleich spiegeln der stattfindende Diskurs und die divergierenden Bewertungen aber auch eine gesellschaftliche Wertedebatte wider – geht es doch um Ansprüche an ein angemessenes Sicherungsniveau und die Neu-Justierung solidarischer Ausgleichsmechanismen. Diese Fragen gilt es, in einer ernsthaften und gründlich geführten Debatte gemeinsam mit Akteuren der (Arbeitsmarkt-) Politik, der Gesellschaft und der Wissenschaft zu erörtern, zu gewichten und zu bewerten, um Schleswig-Holstein in der bundespolitische Debatte zu positionieren. Das hat Jamaika im Koalitionsvertrag vereinbart und das setzen wir um.“

Deutscher Handwerkskammertag interessiert sich für Bedingungsloses Grundeinkommen…

…diese Erfahrung habe ich kürzlich durch eine Einladung zur Herbsttagung des Deutschen Handwerkskammerstags gemacht (nicht zu verwechseln mit den Industrie- und Handelskammern). Wie ich dort erfuhr, war es nicht die erste Veranstaltung, die sich mit dem BGE beschäftige, es hatte schon zwei weitere gegeben.

Bessere Berechnungen, sicherere Prognosen – ein uneinlösbarer Wunsch…

…den Hubertus Porschen, Vorsitzender von „Die jungen Unternehmer“, für die Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen hat. Denn all die Simulationen, wie auch Wirtschaftswissenschaftler einräumen, die man über etwaige Effekte eines BGE anstellen kann, können nicht als verlässliche Tatsachenaussagen gewertet werden. Das ist im Grunde banal, muss aber immer wieder deutlich gemacht werden. Siehe hier, hier und hier.

Robert Feiger (IG Bau) zum Bedingungslosen Grundeinkommen

In seinem Grundsatzreferat anlässlich des 22. Ordentlichen Gewerkschaftstags der IG BAU kam ihr Bundesvorsitzender Robert Feiger auf das Bedingungslose Grundeinkommen zu sprechen. Hier die entsprechende Passage:

„…Jetzt habe ich einiges gesagt zu unseren Ansprüchen an eine gerechte Sozialpolitik, zu der auch die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung gehört. Wir werden darauf drängen, dass unsere Forderungen in den Koalitionsverhandlungen Gehör finden. Gleichzeitig erkennen wir Dynamiken, die uns selbst aufhorchen lassen. Die Digitalisierung der Arbeitswelt ist eine davon, eine andere ist das bedingungslose Grundeinkommen.

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„Rechtliche Wehr gegen Bundesagentur für Arbeit lohnt sich“…

…schreibt Katja Kipping (Die Linke) auf ihrer Website. Hier ein Auszug:

„Die Antwort (unten) auf meine schriftliche Frage an die Bundesregierung brachte es ans Tageslicht: Wie bei Hartz IV gibt es auch bei der Arbeitslosenversicherung (Sozialgesetzbuch III) massenhaft rechtswidrige Handlungen der Bundesagentur für Arbeit.

44,5 Prozent aller Widersprüche in diesem Rechtsbereich wurden im Jahr 2016 ganz oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden, im Jahr 2015 waren es 43,4 Prozent. Auch bei den Klagen sieht es nicht viel anders aus: Im Jahr 2016 wurden 34,0 Prozent ganz oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden bzw. endeten mit Nachgeben der Agentur für Arbeit. Im Jahr 2015 waren es 33,4 Prozent.“

IWF gegenüber dem Bedingungslosen Grundeinkommen aufgeschlossen

Darüber berichteten die Basler Zeitung wie auch die Neue Zürcher Zeitung in ihren Ausgaben online am 11. Oktober und verwiesen dabei auf den Bericht „Fiscal Monitor“ des Internationalen Währungsfonds. Im Bericht werden offenbar keine weiteren Ausführungen zur Gestaltung eines BGE gemacht, sodaß unklar bleibt, ob das BGE als Substitut für alle sozialstaatlichen Leistungen gedacht ist oder als Einkommenssicherung nach unten, über die hinaus es weiter bedürftigkeitsgeprüfte Leistungen gäbe.

Vom Verbreiten einer „urheberlosen“ Umfrage und dem Umgang mit Social Media

Vor kurzem haben wir auf eine fragwürdige Umfrage hingewiesen, deren Gegenstand war, ob das Bündnis Grundeinkommen angesichts seines Abschneidens bei der Bundestagswahl sich auflösen solle. Zuerst schien der Urheber im Grünen Netzwerk Grundeinkommen zu finden zu sein, was sich nicht bestätigen ließ. Dann schien es, nach Auskunft des Archiv Grundeinkommen, als habe das Netzwerk Grundeinkommen damit etwas zu tun, da auf seiner Seite die Umfrage mit eigenem Begleittext ohne Hinweis auf einen Urheber verbreitet wurde. Mittlerweile schreibt das Netzwerk Grundeinkomen, dass es diese Umfrage nicht initiiert, sondern nur aufgegriffen habe (siehe hier). Die Plattform strawpoll kann – laut Auskunft des Netzwerks – offenbar ebensowenig Angaben darüber machen, wer die Umfrage eingerichtet hat (siehe ausführliches Zitat beim Archiv Grundeinkommen).

Welchen Schluß zieht man nun daraus? Auf jeden Fall diesen: mit dem Verbreiten von Umfragen und dergleichem, die sich keinem Urheber zuschreiben lassen, sollte sorgsam umgegangen werden. Sonst kann leicht der Eindruck enstehen, dass nicht „mit offenen Karten“ gespielt und agitiert wird.

Sascha Liebermann