Bedingungsloses Grundeinkommen und bedarfsgeprüfte Leistungen: entwirrt

In der Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen wird nicht selten behauptet, damit es eingeführt werden könne, müssen alle bisher bestehenden Leistungen der Systeme sozialer Sicherung abgeschafft werden. Manche, wie Christoph Butterwegge, nennen das die neoliberale Variante eines BGE – ein einfaches Spiel mit Schubladen. Sie kann nicht als verbreitete Position in der öffentlichen Debatte gelten, wer es also ernst meint mit der Auseinandersetzung, kann sich auf sie nicht berufen. Wer sich dennoch darauf beruft, betreibt bewusste Irreführung. Nur weil Vorstände großer Unternehmen oder Unternehmer für ein BGE sind, so munkeln andere, sei das schon verdächtig. Dabei fällt diese Vorverurteilung auf diejenigen zurück, die sie vornehmen, so, als könne und wolle jeder nur über das nachdenken, was zu seiner vermeintlich sozialen Verortung passe. Auch Thomas Straubhaar räumt in seinem Buch „Radikal gerecht“ ein, dass bedarfsgeprüfte Leistungen sehr wohl beibehalten werden können, letztlich sei es eine Frage des politischen Willens, mag er auch selbst die Beibehaltung nicht favorisieren.

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Bedingungsloses Grundeinkommen, Mindestlohn, Arbeitszeitverkürzung?…

…das kommt in dieser Gegenüberstellung der Positionen von Katja Kipping (Die Linke) und Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP). Es geht nur recht kurz um das BGE zu Beginn. Zur Verknüpfung von BGE, Mindestlohn und allgemeiner Arbeitszeitverkürzung, siehe hier, hier und hier.

„es würde Verzerrungen auf dem Arbeitsmarkt geben“…

Balzter ist der Auffassung, der Arbeitsmarkt signalisiere, was einer Gesellschaft wichtig ist, das BGE würde hier zu einer Verzerrung führen. Balzter spricht selbstverständlich von Erwerbstätigkeit und lässt alle anderen Leistungsformen, die nicht über den Arbeitsmarkt vermittelt werden, unter den Tisch fallen.

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Was macht den Unterschied: was dabei herauskommt oder wie es herauskommt?

Gregory Mankiw, Professor of Economcs an der Harvard University, hat im Sommer 2016 einen Blogbeitrag zum „Universal Basic Income“ verfasst. Es geht darin zwar nicht um detaillierte Ausgestaltungsfragen, doch der Beitrag ist insofern interessant, als er zum einen den normativen Unterschied zwischen Negativer Einkommensteuer (siehe auch hier und hier) und Bedingungslosem Grundeinkommen unterschätzt, zum anderen, weil er auf die enorme Ablehnung hinweist, die einer nicht bedarfsgeprüften Leistung entgegenschlägt (siehe unten „smart people“).

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„Re: Grundeinkommen bedingungslos – Das finnische Experiment“ – ARTE


Sendetermin: Dienstag, den 19.12., 19.40-20.15 Uhr

Nachtrag 19.12.: Eine eindrückliche Reportage, die sich etwas eingehender mit den Probanden des finnischen Experiments beschäftigt, den Auswirkungen des bescheidenden Grundeinkommens und den Sorgen bzw. Vorbehalten gegen einen zu hohen Betrag, der vielleicht „einige“ dazu veranlassen könnte, weniger zu „arbeiten“. Die finnischen Gewerkschaften sind kein Freund des Grundeinkommens. Das Kurzinterview mit dem Gewerkschaftsvertreter entspricht den bekannten Einwänden. Wer sich aufgrund von Alimentationsleistungen wie dem Grundeinkommen entscheide, mehr Zeit mit der Familie oder seinen Kindern zu verbringen, wird als Beispiel dafür angeführt, wie unproduktiv das Grundeinkommen mache. Das sagt alles.