Das Kind beim Namen nennen statt Verrenkungen mancher Sanktionsgegner

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern sein Urteil zur Frage verkündet, ob Sanktionen im Sozialgesetzbuch (Zweites Buch) verfassungsgemäß sind und sie teilweise für verfassungswidrig erklärt. Der Verlauf der öffentlichen Anhörung im Januar 2019 legte es nahe, dass Sanktionen nicht unangetastet bleiben werden. Sie gelten allerdings grundsätzlich weiterhin als verfassungskonform, das Prinzip der Nachrangigkeit sozialstaatlicher Leistungen ist möglich und wird davon nicht angetastet.

Schon länger werden die Sanktionsinstrumente kritisiert und vor allem in Zusammenhang mit der Agenda 2010 gebracht, die ein neues „Regime“ installiert habe, wie mit Erwerbslosen umzugehen sei. Manche Kritiker der Sanktionen fordern schon länger eine repressionsfreie Grundsicherung, lehnen Sanktionen vollständig ab. Wiederum andere stimmen in diesen Chor ein, sind aber gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Robert Habeck stellte vor etwa einem Jahr klar, welche Verpflichtung aufgehoben werden müsste, damit es eine „Garantiesicherung“ geben könnte: die Erwerbsverpflichtung. Just sie ist es aber, die von manchen Kritikern gar nicht oder nur in Grenzen angetastet wird.

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„Darum geht es im Sanktionsprozess“…

…darüber schrieb Alina Leimbach in neues deutschland, bevor die Verhandlung begonnen hat. Interessant war die voraussichtliche Verhandlungsgliederung des Bundesverfassungsgerichts, weil darin deutlich wird, was Gegenstand der Verhandlungen ist. Das Gericht ist gefordert, Sachverhalte einzuschätzen und dazu den Forschungsstand zur Kenntnis zu nehmen, zugleich aber die grundsätzlichen Verfassungsbestimmungen (also Stellung und Bedeutung der Grundrechte) auszudeuten.

Siehe auch den ausführlichen Beitrag von Florian Diekmann bei Spiegel Online.

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Podiumsdiskussion in Frankfurt mit Christoph Butterwegge – Rückschau von Sabine Halter

Sabine Halter hat auf Basis ihrer Mitschrift eine ausführliche Rückschau auf die Podiumsdiskussion im Haus am Dom in Frankfurt am Main verfasst, die anlässlich des Erscheinens des Buches „Grundeinkommen kontrovers. Plädoyers für und gegen ein neues Sozialmodell“ veranstaltet wurde. Auf dem Podium saßen Christoph Butterwegge (einer der Herausgeber des Buches), Philipp Jacks (DGB), Wolfgang Strengmann-Kuhn (MdB, Bündnis 90/ Die Grünen) und Gabi Hagmans (Caritas).

Die Autorin geht auch auf die Schwierigkeiten ein, die in der Finanzierungs- bzw. Finanzierungsrechnung liegen, die nicht selten als Totschlageinwand gebraucht wird, siehe dazu z. B. hier und hier. Zu Feldexperimenten siehe hier.

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„Wie sozial gerecht ist Deutschland“…

…eine Diskussion im Deutschlandfunk in der Reihe Kontrovers.

Gesprächsgäste:

  • Prof. Dr. Christoph Butterwegge, Politikwissenschaftler und Armutsforscher
  • Prof. Dr. Winfried Fuest, Wirtschaftswissenschaftler
  • Prof. Dr. Karl Lauterbach, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD im Bundestag

Die Diskussion gibt Einblick darein, wie komplex die Lage ist, wie schwierig eine Einschätzung und dass nicht alles so ist, wie es scheint. Entscheidend ist letztlich, was als gerecht betrachtet wird und was damit erreicht werden soll. Entsprechend kontrovers sind auch die Maßnahmen, die getroffen wurden bzw. werden.

Befürworter eines BGE – mit Rechtsextremisten vergleichbar?

Diesen Vorwurf erhob laut zweier Berichte (einer hier, der andere hier) Christoph Butterwegge anlässlich einer Diskussionsveranstaltung in Frankfurt am Main gegen Befürworter eines Bedingungslosen Grundeinkommens. Zuerst hatte er sie – laut der Berichte – mit Rechtsextremisten verglichen, angesichts der Empörung im Publikum dann erklärt, er habe das nur als Vergleich benutzt, um die Verbohrtheit aufzuzeigen. Beispiele werden allerdings nicht einfach so gewählt, sie sprechen für denjenigen, der sie heranzieht. Es ist in der Diskussion nichts Neues, dass Befürworter eines BGE mit Heilspredigern oder Evangelikalen verglichen werden, Butterwegges Äußerung wäre eine Verunglimpfung, die auf ihn selbst zurückfällt. Er reiht sich damit in Äußerungen anderer ein, die jüngst eine Nähe eines BGE zu Populismus und AfD hergestellt hatten.

Diese Entgleisung entspricht Erfahrungen, die ich mit ihm bei einer Diskussion über ein BGE gemacht habe. Eine sachliche Auseinandersetzung lässt sich so jedenfalls nicht führen.

Sascha Liebermann

Repressionsfreie Grundsicherung im Wolkenkuckucksheim…

…so könnte der Vorwurf gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen umgekehrt werden, den Christoph Butterwegge in der Rhein-Neckar-Zeitung erhebt, wenn man sich einmal vor Augen geführt hat, weshalb in einem erwerbszentrierten Sozialstaat eine Grundsicherung, die nicht mit Sanktionen bewehrt ist, weltfremd ist. Selten so klar äußert sich Butterwegge zur „moralichen Verpflichtung … selbst für sein Einkommen“ zu sorgen.

Hier wird nach unbezahlter Arbeit (siehe hier und hier) gefragt:

RNZ: „Es gibt aber auch sehr viele Menschen, die etwas leisten, ohne bezahlt zu werden: in der Erziehung, in der Pflege, im Ehrenamt, in der Kultur. Das ist doch auch nicht gerecht. Wäre das Grundeinkommen nicht eine Möglichkeit, diese Arbeit wertzuschätzen?“
Butterwegge: „Ich sehe nicht, wo die Wertschätzung sein soll, wenn jeder 1000 Euro bekommt. Das Grundeinkommen ist ja unabhängig davon, was jemand macht. Wenn der Mensch ehrenamtlich oder karitativ arbeitet oder einen Angehörigen pflegt, dann wird er mit dem Grundeinkommen nicht dafür entlohnt, sondern seine Existenz nur auf einem niedrigen Niveau gesichert.“

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„Eine illusionäre Forderung und keine soziale Alternative – Gewerkschaftliche Argumente gegen das Grundeinkommen“…

…ein Beitrag von Ralf Krämer, Gewerkschaftssekretär beim ver.di-Bundesvorstand, den die Nachdenkseiten abgedruckt haben, und der aus dem jüngst erschienen Buch „Grundeinkommen kontrovers. Plädoyers für und gegen ein neues Sozialmodell“, herausgegeben von Christoph Butterwegge und Kuno Rinke, stammt. Krämer war auch Mitautor einer Stellungnahme zum BGE von ver.di im vergangenen Jahr, siehe hier.

„Pfadwechsel ins soziale Nirwana?…

…Das bedingungslose Grundeinkommen als Irrweg der Wohlfahrtsstaatsentwicklung“, ein Beitrag von Christoph Butterwegge für das Portal für Politikwissenschaft. Dort findet sich auch ein Beitrag von Thomas Straubhaar. Siehe unsere früheren Kommentare zu Ausführungen Christoph Butterwegges hier, zu Thomas Straubhaars hier.