Was will die CDU genau ändern am „Bürgergeld“?

Wenn man sich die Ausführungen Karin Priens anhört, sind sie etwa so weitreichend wie die Carsten Linnemanns oder der Broschüre „Neue Grundsicherung“. Allenfalls bedeuteten sie eine Rückkehr zum Arbeitslosengeld II.

À propos Bürgergeld: im Gesetz ist das nur ein Label, auf das sogleich die offizielle Bezeichnung „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ folgt. An ihr hat sich also durch die Einführung des „Bürgergeldes“ nichts geändert, auch nicht am Zweck des Gesetzes. Dass die Bezeichnung „Bürgergeld“ irreführend ist und schon, als der Vorschlag in die Diskussion gelangte, als kosmetische Veränderung bezeichnet werden konnte, sei hier nur erwähnt.

Sascha Liebermann

Sanktionen helfen?

Das sollen sie, nicht bestrafen. Geäußert wurde dies kürzlich in einer Diskussionsrunde von einem Wissenschaftler, der sich intensiv mit den Sozialsystemen und darin den Sanktionen beschäftigt. Hartz IV sei besser als sein Ruf, nur ein geringer Teil der Bezieher werde überhaupt sanktioniert, wie kann es dennoch sein, dass darüber so breit diskutiert wird? In dieser Diskussionsrunde ging es um Auswirkungen des Sanktionssystems, wie es im Sozialgesetzbuch niedergelegt ist, aber eben auch um das Bedingungslose Grundeinkommen. Dabei sind Sanktionen nichts Neues, die Möglichkeit gab es auch im Bundessozialhilfegesetz von 1962 schon, sie kennzeichnen Sozialsysteme, in denen ein dauerhafter Leistungsbezug nicht vorgesehen ist, weil die Aufnahme von Erwerbstätigkeit oberstes Ziel ist.

Was irritierte den Kollegen? Vielleicht war es das, was er übersah. Sicher, wer nicht gegen die Mitwirkungspflicht verstößt, erfährt keine Sanktionen. Aber alle, die im Leistungsbezug sind, sind mit Sanktionen bedroht, denn – darüber informiert die Broschüre zum Arbeitslosengeld „Ihre Rechte, ihre Pflichten“ -, sie sind ein Instrument, das jeden treffen kann. Sanktionen sollen Konformität mit der Gesetzgebung erzwingen, das ist ihr Sinn. Sie treffen aber nicht nur diejenigen im Leistungsbezug, es handelt sich um eine Gesamtdrohung, sie richtet sich an alle, das Gemeinwesen ruft sich selbst zur Ordnung und weist darauf hin, was bei Zuwiderhandeln geschehen kann.

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Sanktionen zeigen Wirkung?

In der Tat zeigen die Sanktionen von Arbeitslosengeld II-Beziehern Wirkung, die Frage ist nur welche, was steckt genau dahinter und zuletzt, ob man sie tatsächlich für sinnvoll hält? Bei der angesichts der Vorschläge von Robert Habeck und Andrea Nahles heftig einsetzenden Verteidigung von „Fördern und Fordern“ ist es hilfreich, sich den IAB Kurzbericht „Schnellere Arbeitsaufnahme, aber auch Nebenwirkungen“ sowie die Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes anlässlich einer Anfrage des Bundesverfassungsgerichts, vor Augen zu führen. Der DGB  hat sich davon selbst offenbar distanziert und das Gutachten aus dem Netz genommen, es scheint so gar nicht zu seiner offiziellen Linie zu passen.

Auch eine Studie, über die Zeit Online unter dem Titel „Mehr Kindergeld fließt nicht in Alkohol und Unterhaltung“ berichtet, widerspricht gängigen Vorurteilen. Deutlich wird an ihr allerdings, wie wenig die eingesetzten Methoden taugen, um der Frage nachzugehen. Statt nicht-standardisierte Forschungsgespräche zu führen und sie fallrekonstruktiv auszuwerten, werden standardisierte Befragungen eingesetzt, die nur an der Oberfläche der Phänomene kratzen und keine differenzierten Erklärungen ermöglichen.

Siehe zur Debatte auch:

Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (Ronald Gebauer)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer)

Sascha Liebermann

Von der Ausnahme auf die Regel schließen?…

https://twitter.com/nic_von_rosalux/status/1018854732063035392

…Die Frage stellt sich angesichts dieses Postings bei Twitter und der dazugehörigen Diskussion. Sie nimmt Bezug auf die Äußerungen Richard David Prechts dazu, wer das BGE nicht bekommen soll und aus welchem Grund.

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„Sanktionen abschaffen, reformieren, beibehalten? Was die »Sachverständigen« sagen“…

…ein Beitrag der Redaktion des OXI-Blogs anlässlich der Anhörung zu Sanktionen im Arbeitslosengeld II und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe im Deutschen Bundestag am 4. Juni. Darin sind sowohl die Anträge verknüpft, die zur Anhörung geführt haben, als auch die Stellungnahmen der geladenen Sachverständigen. Siehe auch hier. Hier geht es zur Website des Ausschusses für Arbeit und Soziales.

„Paritätischer fordert vollständige Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV“…

starke Worte sind das, was aber wird genau gefordert?

„Eine vollständige Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich der heute von der Bundesagentur für Arbeit vorgestellten Statistik. Notwendig sei eine komplette Neuausrichtung der Grundsicherung. Der Verband kündigt an, innerhalb der kommenden zwei Wochen ein eigenes Konzept zur Reform von Hartz IV vorzulegen…“

Da kann man gespannt sein, wie das gehen soll, denn die Sanktionen rechtfertigen sich vor dem Hintergrund dessen, dass das Arbeitslosengeld II nicht als dauerhafte Alimentierungsleistung konstruiert ist und die Verpflichtung besteht, Erwerbsarbeit aufzunehmen. Helga Spindler (siehe auch hier), die Hartz IV ebenfalls kritisiert, hat eingräumt, dass auf Sanktionen nicht ganz verzichtet werden kann; Christoph Butterwegge hat dasselbe zu erkennen gegeben, auch wenn er es selten ausspricht. Wer also ernst machen wollte mit der Aufhebung von Sanktionen, muss das Ziel der bedarfsgeprüften Leistungen verändern: nicht Rückführung in Erwerbstätigkeit stünde dann im Zentrum, sondern Stärkung von Autonomie. Das geht nur ohne das Erwerbsgebot.

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„Nur ein ganz geringer Teil wird überhaupt sanktioniert“…

…so Detlef Scheele, Vorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, über Sanktionen für Arbeitslosengeld II-Bezieher, zitiert nach der Frankfurter Allgemeinen Zeitung:

„Die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ist im vergangenen Jahr leicht auf knapp 953.000 gestiegen. Das waren rund 13.700 mehr als im Vorjahr, wie die Bundesagentur für Arbeit am Mittwoch in Nürnberg mitteilte. Die Sanktionsquote – also das Verhältnis von verhängten Sanktionen zu allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten – lag unverändert bei 3,1 Prozent. „Die allermeisten Leistungsberechtigten halten sich an die gesetzlichen Spielregeln. Nur ein ganz geringer Teil wird überhaupt sanktioniert“, sagte dazu BA-Chef Detlef Scheele.

Mit 77 Prozent entfällt zudem ein Großteil der Sanktionen auf Meldeversäumnisse – wenn also beispielsweise jemand einen Termin beim Jobcenter ohne Angaben eines wichtigen Grundes nicht wahrnimmt. 2017 mussten die Jobcenter bei 733.800 Menschen deswegen die Regelleistung um zehn Prozent absenken. „Drei von vier Sanktionen entstehen schlicht deshalb, weil vereinbarte Termine im Jobcenter gar nicht erst wahrgenommen werden“, sagte Scheele. Deshalb böten die Jobcenter einen Termin-Erinnerungsservice per SMS an.“

An den Vorurteilen gegenüber den Leistungsberechtigten wird das wohl wenig ändern, siehe auch hier, hier und hier. Hat nicht kürzlich noch Rainer Hank, Redakteur der FAZ, behauptet, der Anreiz sei hoch, sich einzurichten im Arbeitslosengeld II?

Sascha Liebermann