„Paritätischer fordert vollständige Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV“…

starke Worte sind das, was aber wird genau gefordert?

„Eine vollständige Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich der heute von der Bundesagentur für Arbeit vorgestellten Statistik. Notwendig sei eine komplette Neuausrichtung der Grundsicherung. Der Verband kündigt an, innerhalb der kommenden zwei Wochen ein eigenes Konzept zur Reform von Hartz IV vorzulegen…“

Da kann man gespannt sein, wie das gehen soll, denn die Sanktionen rechtfertigen sich vor dem Hintergrund dessen, dass das Arbeitslosengeld II nicht als dauerhafte Alimentierungsleistung konstruiert ist und die Verpflichtung besteht, Erwerbsarbeit aufzunehmen. Helga Spindler (siehe auch hier), die Hartz IV ebenfalls kritisiert, hat eingräumt, dass auf Sanktionen nicht ganz verzichtet werden kann; Christoph Butterwegge hat dasselbe zu erkennen gegeben, auch wenn er es selten ausspricht. Wer also ernst machen wollte mit der Aufhebung von Sanktionen, muss das Ziel der bedarfsgeprüften Leistungen verändern: nicht Rückführung in Erwerbstätigkeit stünde dann im Zentrum, sondern Stärkung von Autonomie. Das geht nur ohne das Erwerbsgebot.

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„Nur ein ganz geringer Teil wird überhaupt sanktioniert“…

…so Detlef Scheele, Vorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, über Sanktionen für Arbeitslosengeld II-Bezieher, zitiert nach der Frankfurter Allgemeinen Zeitung:

„Die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ist im vergangenen Jahr leicht auf knapp 953.000 gestiegen. Das waren rund 13.700 mehr als im Vorjahr, wie die Bundesagentur für Arbeit am Mittwoch in Nürnberg mitteilte. Die Sanktionsquote – also das Verhältnis von verhängten Sanktionen zu allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten – lag unverändert bei 3,1 Prozent. „Die allermeisten Leistungsberechtigten halten sich an die gesetzlichen Spielregeln. Nur ein ganz geringer Teil wird überhaupt sanktioniert“, sagte dazu BA-Chef Detlef Scheele.

Mit 77 Prozent entfällt zudem ein Großteil der Sanktionen auf Meldeversäumnisse – wenn also beispielsweise jemand einen Termin beim Jobcenter ohne Angaben eines wichtigen Grundes nicht wahrnimmt. 2017 mussten die Jobcenter bei 733.800 Menschen deswegen die Regelleistung um zehn Prozent absenken. „Drei von vier Sanktionen entstehen schlicht deshalb, weil vereinbarte Termine im Jobcenter gar nicht erst wahrgenommen werden“, sagte Scheele. Deshalb böten die Jobcenter einen Termin-Erinnerungsservice per SMS an.“

An den Vorurteilen gegenüber den Leistungsberechtigten wird das wohl wenig ändern, siehe auch hier, hier und hier. Hat nicht kürzlich noch Rainer Hank, Redakteur der FAZ, behauptet, der Anreiz sei hoch, sich einzurichten im Arbeitslosengeld II?

Sascha Liebermann

„SPD-Spitzengenossen wollen Hartz IV beenden“…so,so…

…große Worte – bislang ist das „solidarische Grundeinkommen“ nur ein schönes Etikett. Keine Rede war in den bisherigen Einlassungen davon, die Sanktionen im Sozialgesetzbuch aufzuheben. Sie sind es aber, die zur Existenzbedrohung werden. Daran ändert auch ein sozialer Arbeitsmarkt nichts, dem sich nicht verweigern darf, wer ein „solidarisches Grundeinkommen“ erhalten können will.

Siehe meine bisherigen Kommentare hier und hier. Ralf Stegners Haltung lässt sich hier nachschauen.

Sascha Liebermann

Nachtrag: Heute berichet auch Spiegel online über die Widersprüche des Müllerschen Vorschlags und macht deutlich, dass ein solidarisches Grundeinkommen Hartz IV nur ergänzen soll. Am Ende heißt es dann wieder, der Vorschlag stehe für einen Mentalitätswandel. Ja, wie ist das denn möglich, wenn Hartz IV samt Sanktionen bestehen bleibt?

Rechtsanspruch oder Almosen?

In der Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen geht es neben vielen Aspekten ganz zentral um die Würde des Einzelnen, Anerkennung durch die Gemeinschaft und das Recht auf Einkommen. Von daher liegt es nicht fern, darin den Kontrapunkt zum heutigen Sozialstaat auszumachen, doch dabei gerät manches durcheinander oder gar aus dem Blick. In einem Interview aus dem Jahr 2016 mit dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Telekom, Timotheus Höttges, sagt dieser folgendes:

„Nur, was mir am heutigen Sozialstaat vor allem missfällt: Ich muss um Hilfe bitten, auch wenn ich mein Leben lang gearbeitet habe. Das Grundeinkommen verspräche mehr Würde und könnte das Unternehmertum sogar fördern.“ (Handelsblatt, „Wir sind zu satt, Interview mit Timotheus Höttges, 22. Dezember 2016)

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„Muss Hartz IV weg? „Ja, auf jeden Fall“…

…das sagte Andrea Ypsilanti (SPD) in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau. Aber was bietet sie als Alternative an?

FR: „Was bedeutet das mit Blick auf den Hauptstreitpunkt? Würden Sie sagen: Hartz IV muss weg?“
Ysilanti: „Ja, auf jeden Fall. Als Erstes müssen die Sanktionen weg. Das Fördern sollte eine bessere Qualität haben. Diejenigen, die in Hartz IV sind, müssen sich Gängelungen aussetzen. Sie müssen Arbeiten annehmen zu jedweden Bedingungen. Da ist der Mindestlohn nur eine kleine Hilfe. Dann gibt es diejenigen, die noch in Arbeit sind, aber die sich bedroht fühlen von der Situation, in die sie Hartz IV bringen würde.“

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Bedingungsloses Grundeinkommen und bedarfsgeprüfte Leistungen: entwirrt

In der Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen wird nicht selten behauptet, damit es eingeführt werden könne, müssen alle bisher bestehenden Leistungen der Systeme sozialer Sicherung abgeschafft werden. Manche, wie Christoph Butterwegge, nennen das die neoliberale Variante eines BGE – ein einfaches Spiel mit Schubladen. Sie kann nicht als verbreitete Position in der öffentlichen Debatte gelten, wer es also ernst meint mit der Auseinandersetzung, kann sich auf sie nicht berufen. Wer sich dennoch darauf beruft, betreibt bewusste Irreführung. Nur weil Vorstände großer Unternehmen oder Unternehmer für ein BGE sind, so munkeln andere, sei das schon verdächtig. Dabei fällt diese Vorverurteilung auf diejenigen zurück, die sie vornehmen, so, als könne und wolle jeder nur über das nachdenken, was zu seiner vermeintlich sozialen Verortung passe. Auch Thomas Straubhaar räumt in seinem Buch „Radikal gerecht“ ein, dass bedarfsgeprüfte Leistungen sehr wohl beibehalten werden können, letztlich sei es eine Frage des politischen Willens, mag er auch selbst die Beibehaltung nicht favorisieren.

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Grundeinkommensbefürworter von Bündnis 90/ Die Grünen lancieren Wahlaufruf

Das Grüne Netzwerk Grundeinkommen hat einen Wahlaufruf veröffentlicht, der bislang von über einhundert Befürwortern eines „Grundeinkommens“ aus den Reihen der Grünen unterzeichnet wurde. Damit positionieren sie sich klar.

Was allerdings im Aufruf teils zu lesen steht, ist nicht ganz in Einklang mit dem Programm zur Bundestagswahl oder der Haltung der Spitzenkandidaten. Diese hatten im vergangenen Dezember zum Bedingungslosen Grundeinkommen Stellung bezogen. Darin findet das BGE jedoch kaum Unterstützung.

Im Programm zur Bundestagswahl lautet der Passus zum Grundeinkommen:

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„Die Starre vor dem Fall. Wie ein junger Mensch vom Jobcenter unter das Existenzminimum gedrückt wird – und wie er aus dem System fällt“…

…eine Reportage von Timo Stukenberg auf der Website CORRECT!V.

Angesichts dessen, dass die Praxis der Arbeitsagenturen und Jobcenter nach wie vor von „Jubelberichten über den Arbeitsmarkt“ (siehe auch hier) überstrahlt werden, kann nicht oft genug daran erinnert werden, wie wir heute mit denjenigen umgehen, die im Leistungsbezug sind. Und nicht nur mit denjenigen, denn die Gesetzgebung gilt für alle, sie ist also ein Zeichen dafür, wie wir als Gemeinwesen zu den anderen und uns selbst stehen.

Zur Wirkung von Sanktionen siehe hier und hier.

Rechtsverschärfung durch Rechtsvereinfachung – Neue Anweisung der Bundesagentur für Arbeit

Stefan Sell führt in einem Blogbeitrag aus, was es mit der „Rechtsvereinfachung“ auf sich hat, auch Harald Thomé hat in seinem Newsletter vom 31. August darauf hingewiesen.

Wäre die Konsequenz nicht, das Mindesteinkommen auf andere Weise bereitzustellen und damit die Erwerbszentrierung der Sicherungssysteme zu verlassen, die die Legitimationsbasis für Sanktionen abgibt? Das wäre der Schritt zum Bedingungslosen Grundeinkommen. Über diesen sind sich viele Kritiker des Bestehenden, auch Stefan Sell, doch nicht ganz sicher. Stattdessen fordern manche eine „repressionsfreie Grundsicherung“, als könne ein erwerbszentriertes Sicherungssystem auf Sanktionen verzichten.

Sascha Liebermann