Entgegen verbreiteter Klischees: „Hartz-IV-System: Vier von fünf Sanktionen wegen versäumter Termine“…

…das meldet O-Ton-Arbeitsmarkt und macht deutlich, worin die Gründe für Sanktionen weit überwiegend liegen, anders als verbreitete Klischees es gerne hätten. Siehe auch diesen Beitrag aus derselben Quelle.

Siehe auch den Beitrag von Stefan Sell über über die beim Bundesverfassungsgericht anhängige Klage wegen der Sanktionen im Sozialgesetzbuch II. Hier ein Kommentar von unserer Seite, welche Bedeutung das Bundesverfassungsgericht hier hat hier, hier und hier.

„Digital oder sozial – die Angst um die Arbeit von morgen“…

…darüber diskutierte Maybrit Illner mit ihren Gästen in der Sendung vom 22. Februar. An einer Stelle, Minute 13’30 ging es ganz kurz um das Bedingungslose Grundeinkommen, Frau Trinkwalder bringt es ein, Frau Illner würgt das ab – und weg war es.

„Die Kehrseite des Grundeinkommens“ oder wie verschieden über ein und dasselbe berichtet wird

Das lässt sich am Beitrag von Reinhard Wolff  in der taz über das Grundeinkommensexperiment in Finnland ablesen, der vor allem über die Verschärfungen der Bezugsbedingungen von Leistungen für Arbeitslose, die nicht am Experiment teilnehmen, berichtet. Diese Verschärfung zeigt deutlich, wenn der Bericht zutrifft, wie wenig die finnische Regierung an dem Experiment ernsthaft interessiert ist, sonst würde sie doch zumindest die, wenn auch wenig aussagekräftigen, Ergebnisse aus der Begleitforschung abwarten. Ein Haudrauf liefert wiederum Wolffs Kollegin Ulrike Herrmann, die sich wiederholt mit dem BGE befasst hat und am Beispiel Finnland ihre ganze Ablehnung zu Wort kommen lassen kann. Ganz anders gestimmt ist der Bericht bei Business Insider. Einen differenzierten Beitrag hat wiederum Stefan Sell verfasst, in dem er die polarisierte Diskussion zwischen Befürwortern und Gegner, die fundamentalistische Züge habe, kritisiert. Er lässt aber keinerlei nüchtern unaufgeregte Einschätzung zum BGE zu Wort kommen.

Frühere Kommentare meinerseits zu den Ausführungen von Ulrike Herrmann finden Sie hier, zu Stefan Sells Überlegungen hier.

Sascha Liebermann

Claudia Roth (Bündnis 90/ Die Grünen) über das Bedingungslose Grundeinkommen

In einem Interview mit der Zeitung Mittelbayrische äußerte sich Claudia Roth unter anderem zum BGE. Hier die Passage:

„Was halten Sie vom Bedingungslosen Grundeinkommen?“

Roth: „Bei uns in der Partei diskutieren wir dieses Thema sehr heftig. Manche Menschen in der Partei wollen das Grundeinkommen unbedingt haben, weil sie glauben, dass Deutschland dadurch gerechter wird. Und dass es allen Menschen dadurch besser geht. Ich selbst bin mir nicht sicher, ob das Grundeinkommen gut für uns wäre. Ich habe Angst, dass der Staat dann weniger Verantwortung für die sozial schwächeren Menschen übernimmt. Der Staat könnte zum Beispiel sagen: Ich gebe den Menschen jetzt ein bestimmtes Einkommen, egal ob sie arbeiten oder nicht – dann muss ich mich aber nicht mehr um neue Arbeitsplätze kümmern. Wir streiten in der Partei seit Jahren darüber, ob wir das Grundeinkommen haben wollen. Wir haben uns jetzt darauf geeinigt: Wir wollen es gerne einmal ernsthaft ausprobieren.“

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„…nicht zu unterschätzende Gefahr[en]“ und die Wagnisse der Demokratie

In seinem Blogbeitrag „Jetzt doch morgens jagen und abends Viehzucht betreiben? Die Debatte über ein bedingungslose Grundeinkommen 150 Jahre nach der Zangengeburt des ersten Bandes des ‚Kapital'“ beschäftigt sich Stefan Sell wieder einmal differenziert mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen (siehe einen Kommentar von meiner Seite hier und weitere Beiträge von Sell hier). Er weist auch darauf hin, dass die Diskussion darüber teils sehr spekulativ geführt wird, macht in meinen Augen allerdings zu wenig deutlich, dass Gestaltungsfragen in der Demokratie immer Entscheidungen erfordern, die ins Offene gehen. Von daher sind sie stets unvermeidbar „riskant“, „ungewiss“ oder gar „gefährlich“.

Diese Unklarheit findet sich in der abschließenden Passage:

„Aber die Vision eines „bedingungslosen Grundeinkommens“ reicht deutlich über diese Frage hinaus, deshalb die Verknüpfung mit der Vision von Karl Marx – denn hier geht es um die Ermöglichung eines ganz anderen Lebens, nicht „nur“ um die Frage einer aus finanziellen und disziplinarischen Motiven möglichst niedrig zu haltenden Grundsicherung, deren Inanspruchnahme dann auch noch mit zahlreichen, voraussetzungsvollen Restriktionen gespickt ist.“

Hier geht Sell in meinen Augen viel zu weit, denn um ein „ganz andere[s]“ Leben geht es nicht, um die Erweiterung von Lebensentwürfen durch die Aufhebung des Vorrangs von Erwerbstätigkeit allerdings schon. Dabei darf nicht übersehen werden, dass schon heute viele eigensinnig ihre Anliegen verfolgen, sogar unter widrigen Bedingungen. Genau diese könnte das BGE verändern.

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