„Bedingungsarme Grundsicherung verlängern statt befristetes Krisengrundeinkommen für alle“…

…dafür plädiert Jürgen Schupp in einer Stellungnahme auf Seiten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Er schreibt:

„Die befristete Aussetzung von Sanktionen, die vereinfachte Vermögensprüfung und auch die Erstattung der Wohnkosten sollten also vielmehr genutzt werden, diese Leistungen auch neuen Gruppen wie Solo-Selbständigen, Kulturschaffenden oder Honorarkräften zu öffnen – und zwar mit einer Kultur von mehr Vertrauen seitens der Behörden. Die Klärung der Debatte, ob ein solches bedingungsärmeres System der sozialen Sicherung auch längerfristig die überlegene Alternative zu garantistischen Grundeinkommensmodellen darstellt, sollte auf die Zeit nach der Corona-Krise vertagt werden, wenn auch Fragen eines möglichen Missbrauchs der bestehenden Regelungen empirisch beantwortet werden können. Auf der Tagesordnung sollte das Thema Grundeinkommen auf jeden Fall bleiben.“

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„Was soll der Geiz?“ oder eine Variation von „brauche ich, brauche ich nicht, brauche ich“

In ihrer Kolumne für den Spiegel schreibt Margarete Stokowski über die jüngere Diskussion zum Bedingungslosen Grundeinkommen und manch vorschnellen Einwand, den sie ein wenig dreht und wendet. Im Verweis auf ihre Kollegen Florian Diekmann (auch Patrick Bernau von der FAZ wird erwähnt) kommt sie auf den Einwand zu sprechen, dass ein BGE auch diejenigen erhielten, die es nicht brauchen, worauf sie schreibt:

„Es stimmt, dass viele es nicht brauchen. Ich persönlich bräuchte es auch nicht, und ich bin nicht mal reich. Aber: Wer es nicht braucht, könnte es ja auch zurückzahlen. Unklar ist, wie viele Leute das machen würden. Das wissen wir im Moment nicht, denn es gab und gibt zwar in verschiedenen Ländern bereits Projekte, in denen ein Grundeinkommen getestet wurde oder wird, aber der Witz daran ist naturgemäß, dass die Leute es schlicht bekommen – und nicht nur angeboten bekommen, um es dann eventuell ablehnen.“

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„Zwölf Jahre arbeiten, ein Jahr frei“ – ein erneuter Enterversuch mit einer Politik für Besserverdiener

Man mag sich die Augen reiben ob der Entwicklung in der SPD, wie nun innerhalb eines Jahres schon der zweite Vorschlag unterbreitet wurde, der das Schlagwort „Grundeinkommen“ aufgreift. Offenbar sind es die positiven Konnotationen des Wortes, die dazu Anlass geben. Gleichwohl ist etwas anderes drin in diesem Grundeinkommen als im Bedingungslosen Grundeinkommen, denn schießlich muss man es sich verdienen, wie Lars Klingbeil, Generalsekretär der SPD, in seinem Interview mit Zeit Online darlegt (siehe auch hier). Mittlerweile liegt ein detaillierteres Faltblatt vor. Damit rückt es in die Nähe eines „Chancenkontos“. Mit dem „Grundeinkommen“ wird hier Schindluder getrieben, um die eigenen Vorschläge rhetorisch attraktiver zu machen. Das spricht dafür, dass das Schlagwort mittlerweile durchaus positiv besetzt ist. An einer Stelle heißt es:

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Mit Märchen gegen vermeintliche Märchen – Gerhard Wegner attackiert das Bedingungslose Grundeinkommen

Auf der Website die-kirche.de hat sich der Leiter des sozialwissenschaftlichen Instituts der evangelischen Kirche Deutschlands, Gerhard Wegner, auf ein Neues zum Bedingungslosen Grundeinkommen geäußert. Überraschendes gibt es nicht aus seiner Feder (frühere Kommentare zu seinen Ausführungen von meiner Seite finden Sie hier).

„Es ist ein alter Traum der Menschen: genügend Geld zu haben, ohne dafür arbeiten zu müssen. Märchen sind voll davon. Aber nun soll es kein Wunschtraum bleiben, sondern tatsächlich Realität werden: Bedingungsloses Grundeinkommen nennt es sich. 1 000 Euro oder mehr für jeden im Monat von Geburt an, das ist die Vorstellung. Waren es früher nur ein paar Idealisten, die sich dafür einsetzten, so sind es nun leibhaftige Wirtschaftsbosse, Joe Kaeser von Siemens allen voran.“

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„Soziales Grundeinkommen erforderlich“…

…schreibt Ursula Engelen-Kefer auf der Website des Sozialverbands Schleswig-Holsteins. Doch der Titel ist irreführend, handelt es sich eher um eine Abrechnung mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen und einem Festhalten am bestehenden Sozialstaat. Interessant, dass zur Sanktionspraxis, den stigmatisierenden Folgen der heutigen Bedarfsprüfung und der Degradierung unbezahlter Arbeit kein Wort gesagt wird. Aber das mag schwer sein für jemanden, der jahrzehntelang in führenden Positionen der Gewerkschaften tätig war. Engelen-Kefer nahm auch an der Diskussionsveranstaltung der SPD in Kiel kürzlich teil, hier geht es zum Video.

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„Opium für das Volk“ – Diagnose als Symptom…

…eine schöne Fortsetzung der Tradition entmündigender Argumentation findet sich im jüngsten Beitrag von Anke Hassel im IPG Journal. Sie setzt damit ihre Überlegungen aus „Süßes Gift“ (siehe hier und hier) fort bzw. wiederholt dieselben. Mit Thomas Sattelberger könnte sie sich zusammentun.

Im Beitrag von Frau Hassel wird Bezug genommen auf die Experimente mit der Negativen Einkommensteuer in den USA in den 1970er Jahren, siehe dazu hier. Zur Auswertung von Daten des Mincomeexperiments in Dauphin durch Evelyn L. Forget, siehe hier. Zur vermeintlichen Integration von Migranten durch Erwerbstätigkeit, siehe hier.

Sascha Liebermann

„Um frei zu sein, müssen Menschen ihre Zukunft planen können“

Vor kurzem haben wir auf ein Streitgespräch zwischen Wolfgang Strengmann Kuhn und Bernd Riexinger in der Frankfurter Rundschau hingewiesen, in dem es um das Verhältnis von Freiheit und sozialer Sicherheit ging. Zu Beginn des Gesprächs, als es um dieses Verhältnis geht, herrscht Einigkeit. Das ist nicht überraschend, denn wer würde dem schon ernsthaft widersprechen, dass das eine nicht ohne das andere zu haben ist. Im weiteren Verlauf hingegen zeigen sich deutliche Unterschiede.

Hier seien nun wenige Passagen kommentiert:

„Riexinger: Um frei zu sein, müssen Menschen ihre Zukunft planen können – dafür braucht es neben einer Demokratie vor allem eine materielle Grundversorgung. Das wäre in der heutigen, wohlhabenden Gesellschaft ohne größere Probleme für alle möglich. Doch es fehlt an einer gerechten Verteilung. Dafür bedarf es Rahmenbedingungen, die den Schwächeren gleiche Chancen ermöglichen.
Strengmann-Kuhn: Der Wohlstand ist heute tatsächlich so groß, da müsste es möglich sein, für alle Menschen eine materielle Freiheitsgrundlage herzustellen.“

Hier ergeben sich schon interessante Unterschiede zwischen beiden, die in einer Nuance liegen. Riexinger spricht davon, dass Menschen diese Sicherheit brauchen, um „ihre Zukunft planen zu können“. Nun, kann man sie denn planen? Man kann etwas vorhaben, sich etwas vornehmen, es beharrlich verfolgen usw., Vorhaben kann man planen, z. B. einen Urlaub – nicht aber die Zukunft. Strengmann-Kuhn ist da viel vorsichtiger und spricht von einer Grundlage, der die Freiheit bedürfe, die Freiheit, Entscheidungen treffen zu können. Darüber hinaus wäre die Frage zu stellen, ob nicht der Einzelne schon frei sein muss, um übehaupt planen zu können, denn wer sollte denn sonst planen?

„Wäre das bedingungslose Grundeinkommen, also die Idee, allen ein garantiertes Einkommen zu gewähren, nicht eine gute Möglichkeit, eine solche Grundlage zu schaffen?
Riexinger: Die dahinterstehenden Gedanken sind richtig: Wir wollen nicht, dass Menschen ihre Arbeitskraft um jeden Preis verkaufen müssen…“

Nicht um jeden Preis, aber auf jeden Fall sollen sie ihre Arbeitskraft verkaufen müssen. Weshalb? Sie könnten doch genauso selbst darüber befinden, ob sie sie verkaufen wollen oder nicht – das geht aber erst mit einem ausreichend hohen BGE.

Weiter sagt Riexinger:

„…Wir wollen auch nicht, dass die Arbeitenden keine Verfügung über die Arbeit haben. Und wir wollen auf keinen Fall die unwürdigen Sanktionen von Hartz IV, die die Menschen unter das Existenzminimum drücken…“

„Unwürdige Sanktionen“? Solange Mindesteinkommen bedarfs- oder beitragsabhängig sind, wird es immer Sanktionsmechanismen geben müssen, denn sie dienen dazu, den Leistungsbezieher mit den Bezugsbedingungen in Übereinstimmung zu bringen. Erst wenn man sich damit begnügte, lediglich den Einkommensbedarf festzustellen, z. B. durch eine Steuererklärung (siehe auch hier, hier und hier), könnte von Sanktionen abgesehen werden. Sanktionen stehen für das Leistungs-Gegenleistungs-Prinzip des heutigen Sozialstaats.

Dass Riexinger diesen Zusammenhang nicht sieht, wird nachfolgend sehr deutlich. Strengmann-Kuhn hingegen differenziert auch hier stärker:

Experten gehen davon aus, dass 40 Prozent der Bedürftigen in verdeckter Armut leben und keine oder zu wenige Leistungen in Anspruch nehmen. Herr Riexinger, ließe sich durch das bedingungslose Grundeinkommen die Stigmatisierung der Bedürftigen nicht verhindern? Riexinger: Man kann auch eine Mindestsicherung einführen ohne den bürokratischen Aufwand – und ohne Sanktionen, denn die drangsalieren die Menschen und führen indirekt einen Arbeitszwang ein.
Strengmann-Kuhn: Wir kommen bei einer Grundsicherung nicht aus der Logik von Leistung und Gegenleistung heraus. Das schränkt die Freiheit ein und eine Bedürftigkeitsprüfung führt fast automatisch zu Stigmatisierung.“

Bedarfsprüfung in der Logik eines Gefüges, das den Vorrang von Erwerbsarbeit vor anderen Tätigkeiten beibehält, bleibt stigmatisierend. Denn die Bedarfsprüfung entspringt aus dem Gedanken, dass es eines ausgleichenden Einkommens bedarf, weil derjenige es nicht selbst erzielen kann, das soll er aber können. Mit einem BGE würde die Bedarfsprüfung auf ein anderes Fundament gestellt, denn dann diente sie dazu, herauszufinden, was jemand benötigt, um selbstbestimmt, eben freiheitlich, Entscheidungen treffen zu können (siehe hier, hier und hier). Bedarfsprüfung für den Fall, dass Leistungen oberhalb eines BGE benötigt würden, dienten der Selbstbestimmung, sie wären nicht kompensatorisch.

Auch in der nachstehenden Passage wieder ein deutlicher Kontrast:

„Aber ganz ohne Zwang, sozusagen in totaler Freiheit, würden viele Menschen da nicht aufhören zu arbeiten?
Strengmann-Kuhn: Die meisten Menschen wollen arbeiten, Arbeit gehört in unserer Gesellschaft zur Selbstverwirklichung und zur sozialen Teilhabe.
Riexinger: Arbeit konstituiert ja unser menschliches Leben…“

Letztere Bemerkung allerdings entspricht eher der Vorstellung von Friedrich Engels als unseren Lebenszusammenhängen. Menschliches Leben konstituiert sich zuerst einmal durch Gemeinschaft und Solidarität, das sind die entscheidenden sozialisatorischen Erfahrungen, auf deren Basis sich ein Mensch seine Handlungsfähigkeit erwirbt. Dafür gibt es zwei Lebenszusammenhänge, die entscheidend sind: Familie und Gemeinwesen. Dann erst ist er in der Lage, sich mit der Welt auseinanderzusetzen, um Güter und Dienste zu erstellen. In dieser Welt aber ist der Einzelne, anders als in Familie und Gemeinwesen, austauschbar. Er zählt nicht um seiner selbst willen. Wäre es anders stünde nicht im Zentrum, wie gut jemand zu einer zu erledigenden Aufgabe passt und falls er dazu nicht passt, die Aufgabe an andere übertragen werden muss. Arbeitnehmer als Aufgabenbewältiger müssen austauschbar sein. Dass Riexinger, wie viele heutzutage, das nicht unterscheidet, liegt unter anderem in der normativen Überhöhung von Erwerbsarbeit.

Weiter heißt es:

„… wenn Menschen also auch ohne Druck arbeiten, dann könnte man doch bedenkenlos ein Grundeinkommen einführen?
Riexinger: Ich gehe wie meine Parteikollegin Katja Kipping, die das Grundeinkommen befürwortet, davon aus, dass die allermeisten Menschen an gesellschaftlicher Arbeit teilnehmen wollen – wenn diese vernünftig ausgestaltet ist. Aber das ist mit einem Grundeinkommen nicht garantiert. Nur in einem System, in dem demokratisch festgelegt wird, was wie produziert wird und wie das Verhältnis zwischen Arbeit und Leben ausgestaltet ist, nur in solchen Verhältnissen können und wollen alle an gesellschaftlicher Arbeitsorganisation teilnehmen. Und nur so würden alle möglichst wenig Lohnarbeit machen müssen und wären freier.“

Hier unterscheiden sich Riexinger und Strengmann-Kuhn grundsätzlich. Was heißt „vernünftig ausgestaltet“? Und weshalb muss das erst hergestellt sein, damit Menschen „teilnehmen“ wollen? Wollen sie es gegenwärtig etwa nicht? Sind es nicht gerade Menschen als Bürger, die für die Gestaltung von Erwerbsarbeitszusammenhängen sich einsetzen müssen? Muss dafür nicht schon auf ihre Vernünftigkeit gesetzt werden? Wer entscheidet nun über die vernünftige Ausgestaltung? Die Bürger? Oder doch ein anderes Gremium? Welches? Wie kann es möglich sein, dass auf der einen Seite etwas vernünftig ausgestaltet wird, auf der anderen denen, die es in seiner Ausgestaltung tragen müssen, diese Vernunft abgesprochen wird? Letzteres macht Riexinger, wenn er behauptet, die Menschen seien heute nicht bereit „an gesellschaftlicher Arbeitsorganisation“ teilzunehmen, folglich kann ihnen auch kein BGE bereitgestellt werden, denn das würde – so muss geschlossen werden – die Arbeitsabstinenz befördern.

Zu folgender Äußerung hat Riexinger offenbar nichts zu sagen:

„Strengmann-Kuhn: Es ist ein häufiges Missverständnis, dass ein Grundeinkommen dazu dient, nicht zu arbeiten. Es geht nicht darum Faulheit, sondern Arbeit zu ermöglichen, aber selbst entscheiden zu können, was und wie man arbeitet. Und es geht um die Freiheit, auch mal weniger zu arbeiten oder sich auf Erziehungs- oder Ehrenamtsarbeit zu konzentrieren.  
Trägt das Grundeinkommen so zu einer Stärkung der Verhandlungsposition von Arbeitnehmern bei?
Strengmann-Kuhn: Ja, die Gewerkschaften werden durch das Grundeinkommen gestärkt, weil die Menschen nicht mehr so leicht erpressbar sind und auch sagen können, für so wenig Lohn arbeite ich nicht …
Riexinger: … die meisten Gewerkschaften sehen das aber anders. Sie sagen: Wenn jemand schon 1000 Euro bekommt und nur noch 500 oder 800 Euro dazuverdienen muss, um das Gleiche zu haben wie jetzt, dann sinkt die Motivation, für bessere Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Das nutzt dann den Unternehmen.“

Wer den Bürgern nicht vertraut, dass sie zu vernünftigen Entscheidungen in der Lage sind, vernünftig nach ihrem Dafürhalten, der kann nicht zugleich glaubwürdig vertreten, dass über die Lebensverhältnisse demokratisch zu bestimmen sei – denn das müssten wiederum die Bürger tun, die aber dazu nicht in der Lage sind. Oder denkt Riexinger an Experten? Dann würde das die Demokratie aushebeln, aus ihre würde eine Expertokratie.

Nun antwortet Strengmann-Kuhn auf Riexingers Vorbehalte:

„Das Grundeinkommen als Kombilohn?
Strengmann-Kuhn: Um das zu verhindern, braucht es einen Mindestlohn …
Riexinger: … das reicht nicht. Man braucht eine sinnvolle Tarifpolitik, die höhere Löhne oder Arbeitszeitverkürzungen durchsetzt. Außerdem gibt es unterschiedlich produktive Sektoren, deswegen muss man neben der tariflichen auch eine gesellschaftliche Arbeitszeitpolitik machen.“

„Durchsetzen“ kann keine Tarifpartei etwas, denn Tarifpolitik besteht aus Verhandlungen und Kompromissbildung. „Gesellschaftliche Arbeitszeitpolitik“ verlangt wieder vernünftige Bürger, die „teilnehmen, die sah Riexinger oben heute nicht gegeben, was zu der Frage führt, wo denn die Vernünftigen sind? Und wozu einen Mindestlohn, der wiederum den Bürgern ebenfalls signalisiert, sie wären zum vernünftigen Verhandeln nicht bereit. Sie könnten doch, bei ausreichendem BGE, selbst über ihr Mindesteinkommen verhandeln, und zwar von sicherer Warte aus. Dass sich im Zuge dessen so etwas wie Einkommensstandards informell herausbilden, an denen sich beide Verhandlungsseiten orientieren, ist zumindest sehr wahrscheinlich.

In der folgenden Passage werden erstaunlich kurzsichtige Einwände von Riexinger vorgebracht, auf die Strengmann-Kuhn treffend antwortet:

„Riexinger: Wenn Erwachsene 1050 Euro und Kinder die Hälfte bekommen, das sind fortschrittlichere Konzepte, dann müsste man etwa 800 Milliarden Euro umverteilen – das ist mehr als die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen zusammen. Wenn man zudem noch ein gutes Sozialsystem, eine angemessene Infrastruktur und kommunale Daseinsvorsorge haben will, dann wären wir bei einer Staatsquote von 70 bis 80 Prozent! Für eine bedarfsorientierte Mindestsicherung in gleicher Höhe müsste weit weniger Geld aufgebracht und umverteilt werden. Dafür könnten wir deutlich mehr Geld in gebührenfreie Erziehung, Bildung, Pflege und ÖPNV investieren sowie die öffentliche Infrastruktur ausbauen.
Strengmann-Kuhn: Das ist so nicht richtig. Das Grundeinkommen ersetzt Steuerfreibeträge und einen Teil der staatlichen Leistungen wie die Sozialhilfe oder das Kindergeld. Was man volkswirtschaftlich finanzieren muss, ist immer der Unterschied zwischen dem Bruttoeinkommen und dem, was die Menschen letztlich zur Verfügung haben. Da unterscheidet sich das Grundeinkommen nicht von einer Mindestsicherung. Man kann das auch sofort verrechnen. Für Besserverdiener wäre das Grundeinkommen dann nur noch eine Art Steuerfreibetrag und für Geringverdiener würde eine Unterstützung vom Finanzamt ausgezahlt. Das heißt dann negative Einkommenssteuer.“

Nur letztere Schlussfolgerung würde ich nicht teilen, siehe dazu hier und hier. Denn das BGE mit Einkommen direkt zu verrechnen, hieße, es um seine besondere Stellung zu bringen, an die Person um ihrer selbst willen zu gehen, unabhängig davon, welche Einkommen sie bezieht.

Und hier wieder die Bevormundung durch Riexinger:

„Riexinger: Gerade die negative Einkommenssteuer wird hauptsächlich von Neoliberalen vertreten. Ich sehe da eine große Gefahr: Jede gesellschaftliche Entwicklung muss hart erkämpft werden, es hat alleine 15 Jahre gedauert, bis der Mindestlohn eingeführt wurde. Der Kampf um ein echtes Grundeinkommen dürfte da fast aussichtslos sein – und am Ende womöglich dazu führen, dass dieses zu einem neoliberalen Projekt wird, das dazu benutzt wird, den Sozialstaat weiter zu schleifen.“

Nun, was die Bürger wollen, entscheiden sie selbst, und wenn sie dann eine Sparversion des BGEs anstreben würden, dann wäre das eben so. Ist es gegenwärtig etwa anders? Und der gegenwärtige Mindestlohn – was ist daran als Erfolg zu verbuchen, wenn man sich klar macht, dass er zu einem Bruttoeinkommen bei Vollzeit von 1473 Euro im Monat führt?

Sascha Liebermann

Piratenpartei spricht sich für Bedingungsloses Grundeinkommen aus

Auf ihrem Bundesparteitag in Neumarkt hat sich die Piratenpartei für ein Bedingungsloses Grundeinkommen ausgesprochen, siehe den Beschluss „Arbeit und Soziales. Bedingungsloses Grundeinkommen und Mindestlohn“. Angesichts der Äußerungen des Parteivorsitzenden Schlömer, der von einem Grundeinkommen beim Einstieg von 100 bis 200 Euro sprach, das dann schrittweise auf 400 erhöht werden könne, stellt sich die Frage, was der Beschluss nun tatsächlich bedeutet. „Existenzsichernd“, wie es im Beschluss heißt, lässt weiten Spielraum für Interpretationen. Zudem werden einige weitere Forderungen aufgestellt, die den Eindruck hinterlassen, alle von der Idee eines BGE geprägt zu sein, nicht aber konsequent weitergeführt zu sein.

Sich für einen bundesweit geltenden, gesetzlichen Mindestlohn einzusetzen, den die Piratenpartei auch früher schon gefordert hat, bis das BGE eingeführt ist, kann zwiespältig sein. Auf der einen Seite ist es nachvollziehbar, ein gewisses Mindesteinkommen als Untergrenze zu erklären angesichts von Niedriglöhnen. Auf der anderen kann dieser Übergang auch in eine Sackgasse führen. Denn, entweder wird der Mindestlohn eingeführt, ohne dass es schon Mehrheiten für das BGE gibt, das wäre die Sackgasse, die drohte, weil der Mindestlohn das Erwerbsideal befestigt und es nicht aufgibt. Von ihm führt kein Schritt notwendig zum BGE. Oder die Mehrheit für ein BGE ist da, dann bedürfte es keiner großen Übergänge mehr, also auch keines Mindestlohns (siehe meine Kommentare zu dieser Frage hier und hier). Was der Fall sein wird, lässt sich jedoch nicht voraussehen, insofern ist eine solche Festlegung auch eine Selbstknebelung. Ganz abgesehen davon ist, ob denn ein Mindestlohn tatsächlich die Auswirkungen hätte, die seine Befürworter damit verbinden. Eines ist sicher: Mindestlohn und BGE wohnen unterschiedliche, ja gegenläufige Ideale inne, das erstere wertet Erwerbstätigkeit besonders auf, das letztere will sie mit anderen Tätigkeiten gleichstellen.

Die Vorsicht in der Einführung eines BGE, mit einem niedrigen Betrag zu beginnen, ist zwar verständlich, wenn die Vorbehalte gegen ein BGE berücksichtigt werden, nicht aber, wenn die heutige Lage genauer betrachtet wird. Da es einen Grundfreibetrag in der Einkommensteuer gibt (darauf wird im Beschluss hingewiesen, aber nicht die Konsequenz daraus gezogen), der Steuerpflichtigen das Existenzminimum unbesteuert lässt, und dem wiederum die existenzsichernden Leistungen nach dem SBG II korrespondieren, ist es unverständlich, weshalb mit einem niedrigen BGE angefangen werden soll. Weshalb nicht einen Ausgangspunkt nehmen, der schon da ist, nämlich den Grundfreibetrag? Dieser Beginn wäre viel einfacher, zugleich folgenreicher als eine Erhöhung des Regelsatzes im ALG II, wie es die Piratenpartei vorsieht. Dasselbe gilt für die Einführung eines „Bildungsgrundeinkommens“, das, wenn es an Bildungsvorhaben geknüpft bliebe, nur ein umbenanntes, womöglich liberaleres Bafög wäre – je nach dem, wie es ausgestaltet würde. Ein BGE hingegen würde hingegen die Zweckbindung aufgeben und nicht nur denselben Zweck erfüllen wie ein Bildungsgrundeinkommen, es würde weit darüber hinausreichen.

Eine Forderung wie diese: „Kindererziehung und Erwerbstätigkeit müssen für beide Elternteile gleichermaßen miteinander vereinbart werden können“ ist in heutigen Zeiten wohlfeil und zugleich eine Floskel. Familie und Beruf lassen sich nicht „vereinbaren“ (siehe meine Kommentare dazu hier und hier).

In demselben Beschluss spricht sich die Piratenpartei für „die Abschaffung und sofortige Nichtanwendung“ der Sanktionen bei Hartz IV aus – eine klare Aussage, die von keiner Partei auf Bundesebene außer der Linkspartei bislang gemacht wurde, auch nicht von Bündnis 90/ Die Grünen.

Dass auch die Frage von Leiharbeit sich ganz anders darstellte als heute, wenn einmal ein BGE eingeführt wäre, wird in dem Beschluss nicht deutlich gemacht. Manche Diskussion könnten wir uns sparen, gäbe es ein Bedingungsloses Grundeinkommen in ausreichender Höhe, um auf Erwerbsarbeit verzichten zu können.

Sascha Liebermann

Brückentechnologien und Umsetzungskonzepte – Türöffner oder Hindernisse?

Mit den Erfolgen der Piratenpartei werden ihre Überlegungen und Vorschläge zum Bedingungslosen Grundeinkommen stärker wahrgenommen. Das hat sicher zur Verbreitung der Idee beigetragen, manche Debatten, die schon geführt schienen, leben wieder auf (siehe hier und hier). Dass bei manchen der Eindruck entsteht, die Piraten hätten das BGE überhaupt in die Debatte gebracht, dazu trägt sicher die Vergesslichkeit der Medien bei, aber auch unterlassene Recherche derjenigen, die sich dafür interessieren. An der Präsenz von Informationen, die jede Google-Suche ausspuckt, kann es nicht liegen.

Dabei gibt es zwei Aspekte, deren Tragweite meines Erachtens unterschätzt wird. Der eine ist die Frage der Verknüpfung von BGE und Mindestlohn, der andere die Bedeutung von detaillierten Konzepten für das Vorankommen der Diskussion.

In der Piratenpartei wird offenbar keine notwendige Verbindung zwischen BGE und Mindestlohn gesehen, letzterer jedoch für unerlässlich erachtet, solange es kein BGE gibt (siehe Pressemitteilung zum Beschluss im vergangenen Dezember). Deswegen wird der Mindestlohn auch als Brückentechnologie bezeichnet, er soll in der Zeit des Übergangs den Weg absichern oder ihn gar bahnen helfen. Von dieser Warte aus betrachtet, ist es gut für das Grundeinkommen, wenn der Mindestlohn vorankommt (siehe auch die Kommentare). Diese Hoffnung ist nachvollziehbar angesichts der heutigen Lage, doch ist sie tragfähig oder etwa trügerisch? Beantworten lässt sich diese Frage nur, wenn man sich vergegenwärtigt, weshalb es das BGE so schwer hat. Das größte Hindernis, das es zu überwinden gilt, ist die Vorrangstellung von Erwerbstätigkeit, ihre normative Bedeutung und damit einhergehend die Abwertung aller nicht erwerbsförmigen Tätigkeiten. Was würde nun die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns an diesem Missstand ändern?

Nichts. – Ein Mindestlohn soll die Erwerbstätigen schützen, ihnen ein Mindesteinkommen sichern (allerdings ein niedriges). Er soll Lohndumping verhindern usw. All das lässt sich nur dann rechtfertigen, wenn Erwerbstätigkeit ein besonderer Rang eingeräumt wird, wenn also genau an dem festgehalten wird, was es zu überwinden gilt. Der Mindestlohn ist bestenfalls solange ein Schutz, solange jemand erwerbstätig ist. Weder öffnet er eine Tür zum Grundeinkommen, noch ist er ein Schritt auf dem Weg dahin. Er rüttelt nicht an der normativen Höherbewertung von Erwerbstätigkeit, er befestigt sie, weil sie für besonders schützenswert gehalten wird. Ob all die Hoffnungen der Mindestlohnbefürworter realistisch sind, sei dahingestellt. Dazu vorliegende Studien sind ebenso bloße Simulationsmodelle wie alle Berechnungsversuche zum BGE. Sie sagen nichts über die tatsächliche Welt von morgen.

Wenn zutrifft, dass ein Mindestlohn die gegenwärtigen Rechtfertigungsverhältnisse für Tätigsein nicht überwindet, dann verstellt er den Weg zum Grundeinkommen. Er würde sich als Beschäftigungsfalle erweisen ganz wie der Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen, denn er befestigt die Bedeutung von Erwerbstätigkeit und hebt die dadurch verursachte Abwertung von Familie nicht auf. Dasselbe gälte auch – neben anderen Missständen, die es erzeugte – für ein Kindergrundeinkommen (siehe „Gleiches Geld für alle, Kinder-BGE“, „‚Förderung des Kindeswohls‘ ohne Eltern“, Beitrag von Susanne Wiest).

Manche Befüworter eines BGE begründen den Mindestlohn auch als Entgegenkommen oder Annäherung an diejenigen, die Erwerbstätigkeit einen hohen Stellenwert beimessen und das BGE als Bedrohung wahrnehmen. Ein solches Entgegenkommen könnte bisherige Kritiker, so die Hoffnung, womöglich von einem BGE überzeugen. So wird häufig auch begründet, weshalb es detaillierte Umsetzungskonzepte geben müsse, nur mit ihrer Hilfe seien Skeptiker zu gewinnen. So einleuchtend solche Begründungen scheinen, so trügerisch sind sie. Detaillierte Umsetzungskonzepte (wie auch Finanzierungsrechnungen, manchmal gehen beide Hand in Hand) müssen, wollen sie ihren Zweck erfüllen, viele Annahmen treffen, Annahmen darüber, wie das BGE aussehen, welche Leistungen es ersetzen soll usw. (siehe z.B. hier). Damit nehmen solche Vorschläge vorweg, was erst zu diskutieren wäre. Noch ist die politische Willensbildung des Souveräns gar nicht so weit, überhaupt ein BGE zu wollen, geschweige denn, über eine Einführung nachzusinnen.

Soll denn, könnte hier eingewandt werden, über Umsetzungsschritte gar nicht nachgedacht werden? Keineswegs, das geschieht seit Beginn der Diskussion, viele Vorschläge sind schon gemacht worden, viele Wege gibt es, damit anzufangen. Man denke nur an den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer bzw. der schon heute geltenden Definition des steuerfreien Existenzminimums. Letztlich, da beide schon bestehen, müssten sie nur umdefiniert werden, um anzufangen. Der Grundfreibetrag könnte als Positivum ausgeschüttet werden.

Da es beim BGE jedoch um einen großen Schritt geht – zumindest was die Vorstellungen über unser Zusammenleben betrifft, nicht etwa seine tatsächlichen Voraussetzungen – ist eine öffentliche Diskussion, eine dadurch geförderte Willensbildung unerlässlich. Vorankommen wird das BGE nur, wenn es gelingt, für die grundsätzlichen Fragen, die das BGE stellt, Interesse zu finden. Bislang ist das schon erstaunlich gut gelungen, schaut man auf die letzten neun Jahre zurück. Es kommt darauf an, dass die Diskussion breiter wird, das ist Herausforderung genug.

Sascha Liebermann