Anfang November diskutierten Ulrich Schneider (Paritätischer Wohlfahrtsverband) und Hans-Jürgen Urban (IG Metall) über das Sondierungspapier, Jacobin hat diese Diskussion in gekürzter Version veröffentlicht. Darin findet sich eine Passage zum Bürgergeld, sie lautet so:
„Und was ist mit dem Bürgergeld?
US [Ulrich Schneider]: Vonseiten des Paritätischen ist völlig klar, dass Hartz IV erst dann überwunden ist, wenn die Sanktionen weg sind – und zwar vollständig weg sind. Und Hartz IV ist erst dann überwunden, wenn die Menschen mehr Geld erhalten. Und wenn diese beiden wichtigen Kriterien in einem Koalitionsvertrag nicht erfüllt sind, dann sollte man auch den Etikettenschwindel lassen und Hartz IV nicht in Bürgergeld umbenennen.“
Schneider hat sich schon wiederholt in diese Richtung geäußert und für eine Abschaffung von Hartz IV plädiert. Wie aber Hartz IV samt der Sanktionen abschaffen, wenngleich eine Erwerbsverpflichtung bestehen bleibt? Läuft das nicht auf den Vorschlag einer „Garantiesicherung“ hinaus, die immerhin die Erwerbsbereitschaft hinter sich ließe, nicht aber den Vorrang von Erwerbstätigkeit? Und weshalb nicht den nächsten Schritt machen und ein BGE einführen? Schneider äußert sich hier nicht weiter, aber in einem Interview mit n-tv aus dem vergangenen August wird er ausführlicher:
„[n-tv] Sie wollen Hartz IV mitsamt seinen Sanktionen abschaffen, warum nicht gleich ein bedingungsloses Grundeinkommen?
[Schneider] Die Bedingung bleibt ja die Bedürftigkeit! Das ist ein Riesen-Unterschied zum bedingungslosen Grundeinkommen. Wir, die als Verband gegen Sanktionen sind und die Zuwendungen armutsfest machen wollen, sagen nicht, dass das alle bekommen sollen, sondern man muss bedürftig sein. Ich persönlich bin gegen das bedingungslose Grundeinkommen. Die Idee dahinter finde ich aber total sympathisch. Man geht davon aus, dass die Menschen kreativ sind und man sie nicht quälen braucht.“