…ein Beitrag von Inga Höltmann auf wired.
Befürworter eines BGE – mit Rechtsextremisten vergleichbar?
Diesen Vorwurf erhob laut zweier Berichte (einer hier, der andere hier) Christoph Butterwegge anlässlich einer Diskussionsveranstaltung in Frankfurt am Main gegen Befürworter eines Bedingungslosen Grundeinkommens. Zuerst hatte er sie – laut der Berichte – mit Rechtsextremisten verglichen, angesichts der Empörung im Publikum dann erklärt, er habe das nur als Vergleich benutzt, um die Verbohrtheit aufzuzeigen. Beispiele werden allerdings nicht einfach so gewählt, sie sprechen für denjenigen, der sie heranzieht. Es ist in der Diskussion nichts Neues, dass Befürworter eines BGE mit Heilspredigern oder Evangelikalen verglichen werden, Butterwegges Äußerung wäre eine Verunglimpfung, die auf ihn selbst zurückfällt. Er reiht sich damit in Äußerungen anderer ein, die jüngst eine Nähe eines BGE zu Populismus und AfD hergestellt hatten.
Diese Entgleisung entspricht Erfahrungen, die ich mit ihm bei einer Diskussion über ein BGE gemacht habe. Eine sachliche Auseinandersetzung lässt sich so jedenfalls nicht führen.
Sascha Liebermann
„Deutlich mehr Arbeitnehmer leiden unter Stress und Depression“…
…darüber berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Freiheit ohne Demokratie? Eine Kontroverse anlässlich einer Twitter-Nachricht
Man kann ja alles Mögliche fordern. Aber es als Reziprozität zu verkaufen, wenn Empfänger von Transferleistungen nicht einmal mehr das Bemühen schulden, künftig ohne diese Leistungen auszukommen, erscheint doch reichlich gewagt.
— Holger Schäfer (@HSchaeferIW) December 5, 2018
Dieser Kommentar von Holger Schäfer, Institut der deutschen Wirtschaft, reagiert auf einen Tweet von Wolfgang Strengmann-Kuhn. Auf den Kommentar von Schäfer reagiert Timo Bahrs. Es werden hierbei zwei Deutungen von Freiheit artikuliert, die auf Wertpositionen beruhen, in der Diskussion geht es um das Menschenbild. Sie stehen gegeneinander. Keiner von beiden stellt die Frage, auf welchem Menschenbild die Demokratie beruht, dann würde nämlich deutlich, dass Reziprozität nicht im engen Sinn alleine verstanden werden kann (do ut des), wie Schäfer aber behauptet, sondern im weiten einer bedingungslosen Anerkennung als Angehöriger einer politischen Vergemeinschaftung verstanden werden muss. Diese Anerkennung kann sich dann eben auch in einer vorbehaltlosen Sicherung des Existenzminimums ausdrücken, wie ein BGE es vorsieht. Hier vertritt Schäfer die Position, als sei Einkommen, das letztlich ein Anteil an der gesamtwirktschaftlichen Wertschöpfung ist (Bruttoinlandsprodukt), nicht vermittelt über Kollektivleistungen, sondern der Eigenverantwortung des Einzelnen zuzuschreiben. Das ist eine Deutung, die auch der illusionären Deutung des Lohns als Leistungslohn zugrundeliegt. Wenn nun aber zuftrifft, dass Individualleistung immer zugleich von Kollektivleistung abhängt, stellt sich die Frage, wie diese Kollektivleistung verteilt wird und mit Bezugnahme auf welches Legitimationskritierium. Von der Warte einer demokratischen politischen Grundordnung ist das Existenzminimum, ganz gleich, wie das in der Höhe definiert wid, ein Anteil an der Wertschöpfung, der auf alle Bürger als Bürger verteilt wird – und das ohne bedürftig zu sein.
Wenn man das allerdings als Ideologie bezeichnet (das tat einst Sebastian Lotz, ein ehemaliger Kollege Schäfers am IW), also die Bezugnahme auf Prinzipien der politischen Ordnung für Ideologie hält (siehe hier und hier), ist die Relevanz eines BGE nicht zu erkennen. Zu Schäfers Haltung, siehe auch den Beitrag von gestern.
Sascha Liebermann
Nochmals Rheinau: die Aargauer Zeitung berichtet…
„Karlsruhe prüft Hungerstrafen“ – Sanktionen vor dem Bundesverfassungsgericht
Darüber berichtet Susan Bonath in junge Welt, in anderen Zeitungen wie der Frankfurter Allgemeinen Zeitung war dies ebenfalls zu lesen. Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts ist schon lange anhängig (siehe hier). Manche hoffen darauf, dass damit die Sanktionierung von Leistungsbeziehern im Arbeitslosengeld II ein Ende haben könnte, darauf würde ich nicht wetten. Ganz gleich wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet, wäre damit die politische Frage, ob Sanktionen, die das Existenzminimum betreffen, einer Demokratie angemessen sind, nicht vom Tisch.
Sascha Liebermann
„Die SPD – Partei der Arbeit oder der Arbeitslosen?“…
…ein Beitrag von Florian Gerster, ehemals Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Gerster zitiert teils aus dem Protokoll des Bundesparteitags der SPD 2003, um deutlich zu machen, wie groß die Unterstützung für die Agenda-Politik in der SPD, auch im Parteivorstand, war.
Wie ist der Duktus von Gersters Beitrag? Weitgehend ein Jubeltext auf die Reformen, der mit solchen Beispielen arbeitet:
„Wer Grundsicherungsleistungen für Kinder kritisiert, kritisiert Armutsbekämpfung. Wer Sanktionen zur Vermeidung von Sozialleistungsmissbrauch bekämpft, begünstigt auch das Treiben von Großfamilien vom Balkan, die sich im deutschen Sozial- und Arbeitsrecht bestens auskennen.“
Was die SPD jüngst als Sozialstaatsreform in die Diskussion warf, bezeichnet Gerster zurecht als Wortgeklingel. Es wird mit Begriffen wie „Bürgergeld“ gegen Bedingungsloses Grundeinkommen hantiert, um doch letztlich beim Alten in modifizierter Form zu bleiben.
Sascha Liebermann
„Wer Sanktionen abschafft, schreibt die Menschen ab“…
…ein Beitrag von David Ruch aut t-online mit Wortmeldungen im oben genannten Sinne.
„Stanford lab explores experiments in universal basic income“…
…ein Beitrag auf der Website der Stanford University über Juliana Bidadanure.
„Projekt Grundeinkommen geht weiter – irgendwie“…
…das berichtet der Landbote über eine Veranstaltung mit Rebecca Panian in Rheinau, anlässlich des Abschlusses des Crowfundings, das die benötigten Mittel für das Vorhaben nicht zusammenbrachte.
