Eben, ein Bedingungsloses Grundeinkommen, aber nicht als Ausnahme, sondern als Regel…

…dann entscheiden die Einzelnen darüber, wer ihr BGE oder Anteile davon erhält. Dazu müsste allerdings auf deren praktische Vernunft vertraut werden, dass sie schon damit umzugehen wissen. Angesichts mancher Einwände gegen ein BGE und darüber hinaus, scheint das viel verlangt zu sein.

Sascha Liebermann

Viele Einzelforderungen, weshalb aber kein Bedingungsloses Grundeinkommen…

…zumindest als Ziel?

So wertvoll der Beitrag der Tafeln gegenwärtig ist, da sie für manche die letzte Anlaufstelle ist, so sehr sind sie doch auch Ausdruck eines Problems. Wie aber wäre das zu lösen? Der Offene Brief zur Petition, die eine Abschaffung von Armut anstrebt, enthält viele Forderungen, auch die Aufhebung von Sanktionen (vermutlich alle Sozialgesetzbücher betreffend), weshalb aber kein Bedingungsloses Grundeinkommen? Woran hängt das? Es ginge viel weiter und würde damit manche der Einzelforderungen erledigen und den Vorrang von Erwerbstätigkeit aufheben, der trotz all der Forderungen sonst nämlich bestehen bliebe.

Sascha Liebermann

„Herrschgier und zugleich Selbstverachtung“…

…so spitzte Theodor W. Adorno einst zu, was noch – wie hier der Hinweis auf die „Stilllegungsprämie“ zeigt – in der Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen als Phänomen und Symptom zu beobachten ist. In einem Aufsatz schrieb er:

„Wohl ist Amerika nicht mehr das Land der unbegrenzten Möglichkeiten, aber man hat immer noch das Gefühl, daß alles möglich wäre. Begegnet man etwa in soziologischen Studien in Deutschland immer wieder Aussagen von Probanden wie: Wir sind noch nicht reif zur Demokratie, dann wären in der angeblich so viel jüngeren Neuen Welt derlei Äußerungen von Herrschgier und zugleich Selbstverachtung schwer denkbar.“ (Adorno, Theodor W. (1982 [1969]): Wissenschaftliche Erfahrungen in Amerika. Gesammelte Schriften 10.2, Frankfurt, S. 735)

Obwohl schon lange zurückliegend scheint diese Zuspitzung sehr gut noch immer die Gegenwart zu treffen, wenn man sich die verschiedensten Einwände und Vorbehalte gegenüber einem BGE genauer ansieht und was im Vorwurf, es sei eine Stilllege-, manchmal auch eine Stillhalteprämie, zum Ausdruck kommt.

Dabei kann nicht oft genug betont werden, wie anders die Verfasstheit der politischen Grundordnung ist, welche Autonomiezumutung und welches Autonomievertrauen sie ausspricht. Doch das muss auch mit Leben gefüllt werden.

Sascha Liebermann

SoVD.TV: „Wie viel Armut können wir uns noch leisten?“ – Erwerbszentrierung…

…ohne Ende, viel Bekanntes, in der Analyse doch teils erheblich zu kurz gegriffen: Erhöhung der Regelsätze, Mindestlöhne, kein Blick darüber hinaus. Von Stigmatisierung (siehe auch hier) durch Erwerbszentriertheit keine Rede, die ein Grund für verdeckte Armut ist. Es wird nur von der Armut gesprochen, die in bloßem Einkommensmangel besteht, nicht aber von derjenigen, die ihren Grund in einer traumatisierten Lebensgeschichte hat. Sicher muss es Maßnahmen geben, die jetzt greifen, doch ohne die grundlegenden Zusammenhänge anzusprechen, ist auf lange Sicht kein Fortkommen zu erreichen.

Siehe auch:

Sascha Liebermann: „Souveränität gewinnen“, „Bittsteller oder Bürger“, „Bedingungsloses Grundeinkommen: Entlastung, Herausforderung, Zumutung“, „Kinder- und Jugendhilfe – und das BGE“

Ute Fischer: „Eingliederung in was?“

Sascha Liebermann

Zuschreibung und Geschichtsvergessenheit – bislang gab es keinen Sozialismus, der auf die Arbeitspflicht verzichtet hätte

Mindestlohn und Grundeinkommen, nicht einfach Fortentwicklung, sondern Bruch…

…mit dem bestehenden erwerbszentrierten Sozialstaat. Darin liegt die größte Hürde für die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens (sofern hier ein solches gemeint ist). Es geht nicht ums Können, sondern ums Wollen und dieses Wollen hängt davon ab, wie wir als Gemeinwesen zur vorbehaltlosen Anerkennung der Bürger stehen. Der Mindestlohn (auch der angemessene, der noch nicht existiert) weist nicht über die Erwerbszentrierung und zugleich Degradierung von unbezahlter Arbeit hinaus, er bekräftigt diesen Zustand noch, solange sanktionsbewehrte Sicherungssysteme fortbestehen. Selbst wenn die Sanktionen abgeschafft würden, bliebe noch der Vorrang von Erwerbstätigkeit bestehen, solange es kein BGE gäbe.

Sascha Liebermann