Agenda 2010 zurückdrehen? I wo

Nachdem das erste Aufheulen um die Äußerungen des Spitzenkandidaten der SPD, Martin Schulz, passé ist, wird wieder Klartext geredet. Mehrfach ist, nun auch von der taz (siehe ebenso die Kommentare von Stefan Sell hier und hier), darauf hingewiesen worden, dass lediglich die etwaige Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für Bezieher über 50 Jahre in Erwägung gezogen wird. Von Veränderungen im Arbeitslosengeld II war in seinen Äußerungen gar nicht der Rede. Die Agenda 2010 ist von ihm also überhaupt nicht in Frage gestellt worden.

In dieselbe Richtung weisen Äußerungen aus der CDU. Bleiben also noch die Linke und die  Grünen übrig. Aber was ist von dort zu erwarten? Von den Grünen wurde jüngst ein „8-Punkte-Plan“ veröffentlicht. Darin wird eine sanktionsfreie – andere nennen sie repressionsfreie – Grundsicherung „angestrebt“. Ein schönes Ziel, denn das klingt gut angesichts der Sanktionspraxis im Bereich des Arbeitslosengeldes II. Wie realistisch ist das?

Ein Sozialstaat, in dessen Zentrum Erwerbstätigkeit steht, kann auf Sanktionen gar nicht verzichten. Sie dienen dazu, Leistungsbezieher anzuhalten ihren Pflichten nachzukommen. Ohne Sanktionen hätten die Jobcenter keine Druckmittel. Auf diesen Zusammenhang hat Helga Spindler, eine vehemente Kritikerin gegenwärtiger Sozialpolitik, sehr deutlich und durchaus widersprüchlich hingewiesen.

Wer also eine Abkehr vom Sanktionsregime will, muss die Erwerbszentrierung aufheben und das Mindesteinkommen ohne Wenn und Aber bereitstellen. Alles andere ist illusionär. Wer also weder Repressionen noch Sanktionen will, muss einen Schritt weiter gehen, um das zu erreichen. Dann wäre er aber schon beim BGE.

Sascha Liebermann

Grundeinkommen, bedingungslos – was bedeutet das?

Wir erhalten immer wieder einmal Anfragen zu Aspekten der Grundeinkommensdiskussion, die offenbar für Verwirrung sorgen oder zumindest missverständlich sind. Jüngst ging es dabei um die genaue Bedeutung des Adjektivs „bedingungslos“. Angesichts seiner Unterbestimmtheit beißen sich manche Kritiker gerade daran fest, um gegen das BGE zu wettern, statt wohlwollend an einer Klärung mitzuwirken.

Das Attribut bedingungslos ist nicht frei von Missverständlichkeiten, denn es ist unterbestimmt. Sowohl in der deutschen als auch in der internationalen Diskussion werden deswegen noch andere Attribute gebraucht, wie z. B. „universal“, garantiert, allgemein. Sie sind jedoch nicht weniger missverständlich, denn sie könnten gleichermaßen zur Beschreibung von Hartz IV verwendet werden, auf das immerhin ein Rechtsanspruch besteht. Vereindeutigen lässt sich diese Unklarheit des Adjektivs „bedingungslos“ nur, wenn man sich vor Augen führt, worum es beim BGE geht und weshalb in der deutschen Diskussion das Attribut „bedingungslos“ eine so große Rolle spielt. Der ganze Vorschlag eines BGE richtet sich zuallererst gegen die Bedürftigkeitsprüfung bzw. die Regelung, Ansprüche durch Erwerbsarbeit erworben haben zu müssen, damit eine Einkommenssicherung (ALG I und Rente) gewährt wird. Diese Bedeutung der Bedingungslosigkeit ist ziemlich klar und findet sich ebenso beim Basic Income Earth Network, ohne dass dort von Bedingungslosigkeit die Rede ist.

Wird Bedürftigkeit bzw. Anspruchserwerb durch Beiträge als Kriterium für die basale Existenzsicherung hingegen aufgegeben, dann hat das Folgen für die bedürftigkeitsgeprüften Leistungen, die oberhalb eines BGE in Zukunft weiterhin bestehen sollen. Denn im Zentrum steht nun nicht mehr die Bedürftigkeit auf Grund des Ausfalls von Erwerbseinkommen bzw. von Erwerbsunfähigkeit, sondern die Bedürftigkeit aufgrund besonderer Lebenslagen, ohne dass Erwerbstätigkeit normativ Vorrang genösse. Erwerbstätigkeit als normatives Ziel stünde nicht mehr im Zentrum des Sozialstaats, sondern das Individuum. Damit änderte sich fast alles.

Dass die Bedingungslosigkeit selbst Bedingungen kennt (siehe meine Ausführungen hier), ist selbstverständlich. Es sind dies aber nicht Gegenleistungsbedingungen wie in den heutigen Systemen sozialer Sicherung, sondern Bereitstellungsbedingungen, die erfüllt sein müssen, damit es ein BGE geben kann. Das fängt schon damit an, dass ein Gemeinwesen die Bereitstellung durchsetzt und absichert. Dann muss es verteilbare Überschüsse geben, also ein bestimmter Wohlstand ist erforderlich. Wir können noch andere Bedingungen nennen, die in der Sache selbst liegen. Ein BGE wird, das ist als solches interessant, nur in den Staaten bzw. Kulturen auf Resonanz stoßen, die einen starken Begriff von Individualität und Gemeinschaft zugleich haben. Das erklärt, weshalb es bislang vor allem in westlichen Demokratien debattiert wird. Selbstbestimmung muss also schon zu den selbstverständlichen Werten gehören, damit ein BGE überhaupt für relevant erachtet wird. Weiterhin muss es eine Bezugsbedingung geben, die mit Zugehörigkeit zum Gemeinwesen bzw. dem Lebensmittelpunkt verbunden ist. Heute wird das über Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus geregelt. Erstere ist unerlässlich, weil es einen Souverän, der über sich selbst bestimmt, nur geben kann, wenn zwischen Angehörigen und Nicht-Angehörigen eines Gemeinwesens unterschieden wird. Staatsangehörige müssen das Gemeinwesen tragen, Entscheidungen verantworten und zur Aufrechterhaltung der politischen Ordnung beitragen. Nicht-Angehörige müssen all dies nur akzeptieren.

Dass zur Bereitstellung eines BGE Steuern notwendig sind, ist selbstverständlich, denn ohne Steuern können hoheitliche Aufgaben nicht erfüllt werden. Wenn nun in der Diskussion hier und dort behauptet wird, bedingungslos sei ein BGE nur, wenn es die Steuerlast nicht verändere insgesamt, dann ist das eine eigenwillige Ausdeutung der Bedingungslosigkeit. Sie ist ebenso eigenwillig wie die Haltung mancher Befürworter, ein „echtes“ BGE davon abhängig zu machen, ob es mit Mindestlohn, Arbeitszeitverkürzung oder anderen Regelungen einhergeht.

Sascha Liebermann

„Der Mensch ist ein bequemes Wesen, reagiert aber auf ökonomische Anreize…“…

…so Thomas Straubhaar in einem Interview mit der Thüringer Allgemeinen. Die Passage, die ich hier herausheben möchte, findet sich gegen Ende des Interviews und lautet:

TA: „Was macht Sie so sicher, dass ein Grundeinkommen nicht vor allem fauler macht?“
S: „Weil es empirisch widerlegt ist! Der Mensch ist ein bequemes Wesen, reagiert aber auf ökonomische Anreize. Wir reden von einem Existenzminimum. Wenn man Menschen fragt, ob sie ein Leben lang von 1000 Euro leben wollen, würden die meisten Nein sagen. Auch weil Arbeit für viele etwas ist, das den Tag strukturiert, soziale Kontakte, Anerkennung und Genugtuung schafft.“

Wie bekommt man das zusammen? Zuerst wird der Mensch als bequem eingeordnet, der aber auf „ökonomische Anreize“, das müssen in dem Fall Stimuli sein, reagiert. Das ist wieder so einfach gedacht wie schon in anderen Beiträgen von Straubhaar – letztlich sozialmechanisch. Dass die Lebenspraxis der Maxime folgt, Bewährtes nicht ohne Not aufzugeben, ist keine Bequemlichkeit. Es erlaubt vielmehr Kontinuität, Verlässlichkeit und damit einen unaufgeregten Alltag. Das kann durchaus auch so weit gehen, dass an Bewährtem noch festgehalten wird, wenn es Probleme nicht mehr löst, die es einst zu lösen in der Lage war. Das ist aber ein anderer Blick auf „Bequemlichkeit“, als Straubhaar ihn erkennen lässt. Dass „Anreize“ – ein missverständlicher Begriff – lediglich Handlungsmöglichkeiten sind, die z. B. von der Warte eines Individuums aus bewertet werden, geht dabei verloren. Sie wirken nicht lenkend auf das Individuum ein, sie stellen es lediglich vor Handlungsalternativen. Anreize erzeugen aber nicht ein bestimmtes Handeln. Wie jemand mit diesen Handlungsalternativen umgeht, hängt sowohl von Bildungsprozessen sowie kollektiven Bewertungen dieser Alternativen ab.

Gegen Ende des  zitierten Absatzes bringt Straubhaar dann andere Gründe dafür ins Spiel, die nicht mehr im engeren Sinne „ökonomische Anreize“ darstellen. Wer (Erwerbs-)Arbeit benötigt, um eine Tagesstruktur zu erhalten, für den ist die Sache, um die es in der Arbeit gehen sollte, nachrangig. Erwerbsarbeit erhält dadurch beinahe eine therapeutische Dimension. Das bringt erhebliche Einschränkungen mit sich für die Bewältigung von Aufgaben, um die es in Erwerbstätigkeit gehen sollte.

„Soziale Kontakte“, die durch Erwerbstätigkeit entstehen, sind vor allem kollegialer Art, denn Personen begegnen sich am Arbeitsplatz bezogen auf einen Zweck, dem sie dienen, nicht aber um ihrer selbst willen. Das wird oft übersehen und deswegen das Verhältnis zu Kollegen verklärt. Dabei ist es für Kollegialbeziehungen wichtig, beides auseinanderzuhalten, freundschaftliche und kollegiale Beziehungen, zur Stärkung der einen, der kollegialen, wie der anderen, der freundschaftlichen Seite. Werden sie nicht auseinandergehalten, sind Loyalitätskonflikte die Folge. Entsprechend steht in Kollegialbeziehungen die Aufgabe im Zentrum, in persönlichen (soziologisch: diffusen) Beziehungen steht die Person im Zentrum. Anerkennung, die Straubhaar hier ebenso anführt, bezieht sich in Kollegialbeziehungen auf Leistung, nicht auf die Person jenseits davon. Anerkennung um ihrer selbst willen, also Anerkennung der Person, nicht der Leistung wegen, gibt es nur in Beziehungen, wo diese auch im Zentrum steht: in Familie, Freundschaften und Gemeinwesen (Bürger). Die Aufgabenbezogenheit von Kollegialbeziehungen ist auch der Grund, weshalb Integration von Personen als ganzen Menschen, gerade nicht durch Kollegialbeziehungen geschieht. Integration im Sinne einer Anerkennung der Person erfolgt über den Zugehörigkeitsstatus zum Gemeinwesen, in republikanischen Demokratien am umfassendsten durch Staatsbürgerschaft, weil sie aktive und passive Rechte in vollem Umfang beinhaltet.

An einer anderen Stelle hebt Straubhaar heraus, dass Finanzierungsfragen tatsächlich Gestaltungsfragen sind – ein wichtiger Hinweis, denn oft werden Finanzierungsfragen so behandelt, als gingen sie den Gestaltungsfragen voraus. Solange man nicht weiß, was gestaltet werden soll, kann auch die Finazierung nicht in Angriff genommen werden:

TA: „Sie schreiben, die Frage der Finanzierbarkeit sei dramatisch falsch gestellt. Ist das nicht die eigentliche Grundsatzfrage?“
S: „Das ist richtig, aber die allererste Frage muss doch sein: Was soll wofür finanziert werden? Was soll der deutsche Sozialstaat im Jahr 2025 oder 2040 leisten? Wie weit soll er Leistungsstaat sein, wie weit Gerechtigkeitsstaat und Umverteilungsstaat? Das sind die zentralen gesellschaftlichen Fragen der Zukunft, und daraus ergeben sich Mittelbedarf und Finanzierbarkeit. Das Grundeinkommen ist ein Instrument, um politische Ziele zu erreichen, aber die muss man erst einmal definieren.“

Sascha Liebermann

„Obrigkeit“ und „Nanny-Staat“: Thomas Sattelberger hat die Demokratie nicht verstanden

Thomas Sattelberger, vielfältig engagierter ehemaliger Manager u. a. bei der Deutschen Telekom, hat sich in einer Kolumne im manager magazin mit der Diskussion um das Bedingungslose Grundeinkommen befasst. Der Titel seines Beitrags, „Arbeit statt Opium“, lässt keinen Zweifel daran aufkommen, wohin die Überlegungen führen. Von einer eingehenden Auseinandersetzung mit dem BGE zeugt der Beitrag nicht (siehe auch hier), ohne Unterstellungen kommt er ebenfalls nicht aus.

So schreibt er über die „Silicon-Valley-Heroen“, dass sie „mit der sozialen Maske des Grundeinkommens die Folgen ihres unsozialen Plattformkapitalismus vergesellschaften“ wollen. Es mag solche Stimmen geben, aber allen dies vorzuhalten kommt doch einem Haudrauf gleich. Und wenn Sattelberger besonders unter „Grüne[n] und Altlinke[n]“ diejenigen sieht, die „die Befreiung von (Lohn-)Abhängigkeit und Erpressbarkeit“ erhofften, dann übersieht er, wie breit die Debatte mittlerweile ist und die genannten bislang nicht zu den großen Unterstützern des BGE gehörten, sieht man von Einzelnen ab.

Von der einfachsten Sorte ist Sattelbergers Vorwurf an „deutsche Unternehmensführer“, mit dem BGE einen Vorschlag zu unterstützen, der eine „Gesellschaft“ entstehen lasse, „die, ohne eine Leistung zu erwarten, die Existenz von Individuen absichert“. „Leistung“ ist hier, wie unschwer zu erkennen ist, ausschließlich als Erwerbsleistung gedacht, sonst hätte Sattelberger das so nicht schreiben können. Sie entsteht offenbar nur, wenn die Existenz von „Individuen“ nicht abgesichert ist. Interessen an einer Tätigkeit, weil sie für richtig und wichtig erachtet wird, scheint es in seinen Augen nicht zu geben, allenfalls als Ausnahmefall wird sie zugestanden. Davon einmal abgesehen fallen alle anderen Leistungsformen, die für unser Zusammenleben ebenso unersetzlich sind, unter den Tisch.

Sattelberger wettert gegen „ein naives gesellschaftliches Modell eines Nanny-Staats, in dem Menschen von der Obrigkeit oder von den Tech-Plutokraten alimentiert werden“. Nur, wer ist die „Obrigkeit“ in einer Demokratie? Legitimationsquelle ist der Volkssouverän, das ist die höchste „Obrigkeit“. Genauso ist es im Grundgesetz niedergelegt, das sich der Souverän gegeben hat und das ihn schützt. In diesem Sinne sieht der demokratische verfasste Staat gerade nicht vor, den Bürgern eine bestimmte Lebensform vorzuschreiben, zumal die Rede von der Nanny unterstellt, die Bürger seien nicht mündig. Das sind sie in der Demokratie aber qua Stellung, die sie darin einnehmen. Die Mündigkeit wird ihnen auch abverlangt. Weder das Grundgesetz noch das BGE sind also Ausdruck eines „Nanny-Staats“, die Obrigkeit kommt von unten, wenn man so will. Von dieser Demokratie hat Sattelberger offenbar noch nichts gehört oder ihre Grundlagen nicht verstanden.

Interessant wird es, wenn Sattelberger angesichts der „Digitalisierung“  „eine Riesenaufgabe nicht nur für (Hoch-)Schulen, sondern auch für die betriebliche Weiterbildung und die qualitative Personalplanung“ erkennt:

„Bildungsinstitutionen und Unternehmen stehen in der Verantwortung, den Erwerb interdisziplinärer Fachkompetenz mit ethisch und moralisch fundierter Lernkultur zu verknüpfen – für eine menschenwürdige Zukunft der Arbeit. Gerade Wirtschaftslenker dürfen hier nicht einem technizistischen Determinismus verfallen.“

Wer hätte im Großen und Ganzen etwas gegen dieses Anliegen? Weshalb aber den Appell an Unternehmen und „Wirtschaftslenker“ richten, als seien sie die Speerspitze derer, die wüssten, welche Bildung wichtig ist. Waren es nicht die Interessenverbände der Wirtschaft, die in den letzten Jahren sich zuerst für Bachelor- und Masterstudiengänge starkgemacht haben, unbedingt kürzere Studienzeiten wollten, um dann festzustellen, dass der falsche Weg beschritten wurde? Waren es nicht dieselben Verbände, die von Hochschulabsolventen eine größere Nähe zu den Erfordernissen der Wirtschaft erwarteten, um dann festzustellen, dass sie zu stromlinienförmig werden? Menschenwürdig wird die „Zukunft der Arbeit“ dann sein, wenn Arbeitnehmer sich unwürdigen Bedingungen verweigern bzw. über widrige verhandeln können. Heute sitzen sie in vielerlei Hinsicht am kürzeren Hebel. Das aber sieht Sattelberger nicht.

Es bedarf nicht, wie er dann schreibt, einer „öffentlichen Debatte über ganz neue Gesellschaftsmodelle“. Hätte er seine Augen auf die Grundlagen unseres Zusammenlebens heute gerichtet, dann hätte er ein „Gesellschaftsmodell“ erkennen können, das längst auf die Anforderungen der Zukunft vorbereitet ist und längst praktiziert wird. Es ist gerade die Verfasstheit der Demokratie, die Pluralität fördert, dadurch die besten Bedingungen dafür schafft, dass Neues entstehen kann. Lebensführung heute ist Lebensführung angesichts einer enormen Autonomieerwartung an den Einzelnen, die Grundlage der Demokratie ist und im Grundgesetz zum Ausdruck kommt. Wenn Sattelberger Zweifel daran hat, ob die heutige Form der Sozialpartnerschaft noch für die Herausforderungen geeignet ist, dann wäre es naheliegend, im BGE eine Chance zu sehen, die aus dem Geist der Demokratie erwächst. Dass zu erkennen setzt jedoch voraus, nicht mehr die Erwerbstätigen im Zentrum zu sehen, sondern die Bürger. Dazu müsste ihre Mündigkeit ernstgenommen werden, statt sie paternalistisch zu unterlaufen.

Sascha Liebermann