„…dann muss ich auch verdammt noch mal den Arsch hochkriegen“ – Niko Paech zum Bedingungslosen Grundeinkommen, aber anders, als es scheint

In diesem Videozusammenschnitt von den Hamburger Utopie-Wochen 2014 reagiert Niko Paech, Befürworter einer Postwachstumsökonomie, auf das von Ulrich Schachtschneider vertretene „Ökologische Grundeinkommen“. An einer Stelle wird Paechs Haltung zum BGE besonders deutlich (ab Minute 5:40). Wenn „ich“ Geld erhalten will, „dann muss ich auch verdammt noch mal den Arsch hochkriegen und selber in dieser Maschinerie irgendwie Leistung erbringen“. Das sei nötig, weil der Bezieher sonst in einem Schlaraffenland lebe, was naturwissenschaftlich nicht möglich sei.

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„Balsam für den sozialen Frieden“…

…so titelt der Deutschlandfunk in einem Beitrag von Alois Berger über das Bedingungslose Grundeinkommen. Wieder einmal geht es vor allem um das BGE und Erwerbsarbeit, eine bedauerliche Verengung, aber immerhin ein recht ausführlicher Beitrag. Er macht allerdings auch deutlich, zu welch schiefen Diskussionen es kommen kann, wenn BGE und Erwerbstätigkeit in ein Bedingungsverhältnis gestellt werden, das erstere aus dem Mangel an letzterem hergeleitet wird. Andere Leistungsbeiträge fallen wie gewöhnlich unter den Tisch, so war es auch bei eine Veranstaltung der CDU in Wiesloch, an der ich vor kurzem teilgenommen habe. Trotz ausführlichen Hinweises im Eröffnungsvortrag von Götz W. Werner, dass wir von vielfältigen Leistungsformen leben und nicht nur von standardisierten Gütern und Dienstleistungen, wurden Hinwendung zum Menschen in Erziehung und Pflege in Privathaushalten keines Blickes gewürdigt.

Birger Priddat, Professor an der Universität Witten-Herdecke, wird folgendermaßen zitiert:

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Grundeinkommen, bedingungslos – was bedeutet das?

Wir erhalten immer wieder einmal Anfragen zu Aspekten der Grundeinkommensdiskussion, die offenbar für Verwirrung sorgen oder zumindest missverständlich sind. Jüngst ging es dabei um die genaue Bedeutung des Adjektivs „bedingungslos“. Angesichts seiner Unterbestimmtheit beißen sich manche Kritiker gerade daran fest, um gegen das BGE zu wettern, statt wohlwollend an einer Klärung mitzuwirken.

Das Attribut bedingungslos ist nicht frei von Missverständlichkeiten, denn es ist unterbestimmt. Sowohl in der deutschen als auch in der internationalen Diskussion werden deswegen noch andere Attribute gebraucht, wie z. B. „universal“, garantiert, allgemein. Sie sind jedoch nicht weniger missverständlich, denn sie könnten gleichermaßen zur Beschreibung von Hartz IV verwendet werden, auf das immerhin ein Rechtsanspruch besteht. Vereindeutigen lässt sich diese Unklarheit des Adjektivs „bedingungslos“ nur, wenn man sich vor Augen führt, worum es beim BGE geht und weshalb in der deutschen Diskussion das Attribut „bedingungslos“ eine so große Rolle spielt. Der ganze Vorschlag eines BGE richtet sich zuallererst gegen die Bedürftigkeitsprüfung bzw. die Regelung, Ansprüche durch Erwerbsarbeit erworben haben zu müssen, damit eine Einkommenssicherung (ALG I und Rente) gewährt wird. Diese Bedeutung der Bedingungslosigkeit ist ziemlich klar und findet sich ebenso beim Basic Income Earth Network, ohne dass dort von Bedingungslosigkeit die Rede ist.

Wird Bedürftigkeit bzw. Anspruchserwerb durch Beiträge als Kriterium für die basale Existenzsicherung hingegen aufgegeben, dann hat das Folgen für die bedürftigkeitsgeprüften Leistungen, die oberhalb eines BGE in Zukunft weiterhin bestehen sollen. Denn im Zentrum steht nun nicht mehr die Bedürftigkeit auf Grund des Ausfalls von Erwerbseinkommen bzw. von Erwerbsunfähigkeit, sondern die Bedürftigkeit aufgrund besonderer Lebenslagen, ohne dass Erwerbstätigkeit normativ Vorrang genösse. Erwerbstätigkeit als normatives Ziel stünde nicht mehr im Zentrum des Sozialstaats, sondern das Individuum. Damit änderte sich fast alles.

Dass die Bedingungslosigkeit selbst Bedingungen kennt (siehe meine Ausführungen hier), ist selbstverständlich. Es sind dies aber nicht Gegenleistungsbedingungen wie in den heutigen Systemen sozialer Sicherung, sondern Bereitstellungsbedingungen, die erfüllt sein müssen, damit es ein BGE geben kann. Das fängt schon damit an, dass ein Gemeinwesen die Bereitstellung durchsetzt und absichert. Dann muss es verteilbare Überschüsse geben, also ein bestimmter Wohlstand ist erforderlich. Wir können noch andere Bedingungen nennen, die in der Sache selbst liegen. Ein BGE wird, das ist als solches interessant, nur in den Staaten bzw. Kulturen auf Resonanz stoßen, die einen starken Begriff von Individualität und Gemeinschaft zugleich haben. Das erklärt, weshalb es bislang vor allem in westlichen Demokratien debattiert wird. Selbstbestimmung muss also schon zu den selbstverständlichen Werten gehören, damit ein BGE überhaupt für relevant erachtet wird. Weiterhin muss es eine Bezugsbedingung geben, die mit Zugehörigkeit zum Gemeinwesen bzw. dem Lebensmittelpunkt verbunden ist. Heute wird das über Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus geregelt. Erstere ist unerlässlich, weil es einen Souverän, der über sich selbst bestimmt, nur geben kann, wenn zwischen Angehörigen und Nicht-Angehörigen eines Gemeinwesens unterschieden wird. Staatsangehörige müssen das Gemeinwesen tragen, Entscheidungen verantworten und zur Aufrechterhaltung der politischen Ordnung beitragen. Nicht-Angehörige müssen all dies nur akzeptieren.

Dass zur Bereitstellung eines BGE Steuern notwendig sind, ist selbstverständlich, denn ohne Steuern können hoheitliche Aufgaben nicht erfüllt werden. Wenn nun in der Diskussion hier und dort behauptet wird, bedingungslos sei ein BGE nur, wenn es die Steuerlast nicht verändere insgesamt, dann ist das eine eigenwillige Ausdeutung der Bedingungslosigkeit. Sie ist ebenso eigenwillig wie die Haltung mancher Befürworter, ein „echtes“ BGE davon abhängig zu machen, ob es mit Mindestlohn, Arbeitszeitverkürzung oder anderen Regelungen einhergeht.

Sascha Liebermann

„Der Mensch ist ein bequemes Wesen, reagiert aber auf ökonomische Anreize…“…

…so Thomas Straubhaar in einem Interview mit der Thüringer Allgemeinen. Die Passage, die ich hier herausheben möchte, findet sich gegen Ende des Interviews und lautet:

TA: „Was macht Sie so sicher, dass ein Grundeinkommen nicht vor allem fauler macht?“
S: „Weil es empirisch widerlegt ist! Der Mensch ist ein bequemes Wesen, reagiert aber auf ökonomische Anreize. Wir reden von einem Existenzminimum. Wenn man Menschen fragt, ob sie ein Leben lang von 1000 Euro leben wollen, würden die meisten Nein sagen. Auch weil Arbeit für viele etwas ist, das den Tag strukturiert, soziale Kontakte, Anerkennung und Genugtuung schafft.“

Wie bekommt man das zusammen? Zuerst wird der Mensch als bequem eingeordnet, der aber auf „ökonomische Anreize“, das müssen in dem Fall Stimuli sein, reagiert. Das ist wieder so einfach gedacht wie schon in anderen Beiträgen von Straubhaar – letztlich sozialmechanisch. Dass die Lebenspraxis der Maxime folgt, Bewährtes nicht ohne Not aufzugeben, ist keine Bequemlichkeit. Es erlaubt vielmehr Kontinuität, Verlässlichkeit und damit einen unaufgeregten Alltag. Das kann durchaus auch so weit gehen, dass an Bewährtem noch festgehalten wird, wenn es Probleme nicht mehr löst, die es einst zu lösen in der Lage war. Das ist aber ein anderer Blick auf „Bequemlichkeit“, als Straubhaar ihn erkennen lässt. Dass „Anreize“ – ein missverständlicher Begriff – lediglich Handlungsmöglichkeiten sind, die z. B. von der Warte eines Individuums aus bewertet werden, geht dabei verloren. Sie wirken nicht lenkend auf das Individuum ein, sie stellen es lediglich vor Handlungsalternativen. Anreize erzeugen aber nicht ein bestimmtes Handeln. Wie jemand mit diesen Handlungsalternativen umgeht, hängt sowohl von Bildungsprozessen sowie kollektiven Bewertungen dieser Alternativen ab.

Gegen Ende des  zitierten Absatzes bringt Straubhaar dann andere Gründe dafür ins Spiel, die nicht mehr im engeren Sinne „ökonomische Anreize“ darstellen. Wer (Erwerbs-)Arbeit benötigt, um eine Tagesstruktur zu erhalten, für den ist die Sache, um die es in der Arbeit gehen sollte, nachrangig. Erwerbsarbeit erhält dadurch beinahe eine therapeutische Dimension. Das bringt erhebliche Einschränkungen mit sich für die Bewältigung von Aufgaben, um die es in Erwerbstätigkeit gehen sollte.

„Soziale Kontakte“, die durch Erwerbstätigkeit entstehen, sind vor allem kollegialer Art, denn Personen begegnen sich am Arbeitsplatz bezogen auf einen Zweck, dem sie dienen, nicht aber um ihrer selbst willen. Das wird oft übersehen und deswegen das Verhältnis zu Kollegen verklärt. Dabei ist es für Kollegialbeziehungen wichtig, beides auseinanderzuhalten, freundschaftliche und kollegiale Beziehungen, zur Stärkung der einen, der kollegialen, wie der anderen, der freundschaftlichen Seite. Werden sie nicht auseinandergehalten, sind Loyalitätskonflikte die Folge. Entsprechend steht in Kollegialbeziehungen die Aufgabe im Zentrum, in persönlichen (soziologisch: diffusen) Beziehungen steht die Person im Zentrum. Anerkennung, die Straubhaar hier ebenso anführt, bezieht sich in Kollegialbeziehungen auf Leistung, nicht auf die Person jenseits davon. Anerkennung um ihrer selbst willen, also Anerkennung der Person, nicht der Leistung wegen, gibt es nur in Beziehungen, wo diese auch im Zentrum steht: in Familie, Freundschaften und Gemeinwesen (Bürger). Die Aufgabenbezogenheit von Kollegialbeziehungen ist auch der Grund, weshalb Integration von Personen als ganzen Menschen, gerade nicht durch Kollegialbeziehungen geschieht. Integration im Sinne einer Anerkennung der Person erfolgt über den Zugehörigkeitsstatus zum Gemeinwesen, in republikanischen Demokratien am umfassendsten durch Staatsbürgerschaft, weil sie aktive und passive Rechte in vollem Umfang beinhaltet.

An einer anderen Stelle hebt Straubhaar heraus, dass Finanzierungsfragen tatsächlich Gestaltungsfragen sind – ein wichtiger Hinweis, denn oft werden Finanzierungsfragen so behandelt, als gingen sie den Gestaltungsfragen voraus. Solange man nicht weiß, was gestaltet werden soll, kann auch die Finazierung nicht in Angriff genommen werden:

TA: „Sie schreiben, die Frage der Finanzierbarkeit sei dramatisch falsch gestellt. Ist das nicht die eigentliche Grundsatzfrage?“
S: „Das ist richtig, aber die allererste Frage muss doch sein: Was soll wofür finanziert werden? Was soll der deutsche Sozialstaat im Jahr 2025 oder 2040 leisten? Wie weit soll er Leistungsstaat sein, wie weit Gerechtigkeitsstaat und Umverteilungsstaat? Das sind die zentralen gesellschaftlichen Fragen der Zukunft, und daraus ergeben sich Mittelbedarf und Finanzierbarkeit. Das Grundeinkommen ist ein Instrument, um politische Ziele zu erreichen, aber die muss man erst einmal definieren.“

Sascha Liebermann

„Obrigkeit“ und „Nanny-Staat“: Thomas Sattelberger hat die Demokratie nicht verstanden

Thomas Sattelberger, vielfältig engagierter ehemaliger Manager u. a. bei der Deutschen Telekom, hat sich in einer Kolumne im manager magazin mit der Diskussion um das Bedingungslose Grundeinkommen befasst. Der Titel seines Beitrags, „Arbeit statt Opium“, lässt keinen Zweifel daran aufkommen, wohin die Überlegungen führen. Von einer eingehenden Auseinandersetzung mit dem BGE zeugt der Beitrag nicht (siehe auch hier), ohne Unterstellungen kommt er ebenfalls nicht aus.

So schreibt er über die „Silicon-Valley-Heroen“, dass sie „mit der sozialen Maske des Grundeinkommens die Folgen ihres unsozialen Plattformkapitalismus vergesellschaften“ wollen. Es mag solche Stimmen geben, aber allen dies vorzuhalten kommt doch einem Haudrauf gleich. Und wenn Sattelberger besonders unter „Grüne[n] und Altlinke[n]“ diejenigen sieht, die „die Befreiung von (Lohn-)Abhängigkeit und Erpressbarkeit“ erhofften, dann übersieht er, wie breit die Debatte mittlerweile ist und die genannten bislang nicht zu den großen Unterstützern des BGE gehörten, sieht man von Einzelnen ab.

Von der einfachsten Sorte ist Sattelbergers Vorwurf an „deutsche Unternehmensführer“, mit dem BGE einen Vorschlag zu unterstützen, der eine „Gesellschaft“ entstehen lasse, „die, ohne eine Leistung zu erwarten, die Existenz von Individuen absichert“. „Leistung“ ist hier, wie unschwer zu erkennen ist, ausschließlich als Erwerbsleistung gedacht, sonst hätte Sattelberger das so nicht schreiben können. Sie entsteht offenbar nur, wenn die Existenz von „Individuen“ nicht abgesichert ist. Interessen an einer Tätigkeit, weil sie für richtig und wichtig erachtet wird, scheint es in seinen Augen nicht zu geben, allenfalls als Ausnahmefall wird sie zugestanden. Davon einmal abgesehen fallen alle anderen Leistungsformen, die für unser Zusammenleben ebenso unersetzlich sind, unter den Tisch.

Sattelberger wettert gegen „ein naives gesellschaftliches Modell eines Nanny-Staats, in dem Menschen von der Obrigkeit oder von den Tech-Plutokraten alimentiert werden“. Nur, wer ist die „Obrigkeit“ in einer Demokratie? Legitimationsquelle ist der Volkssouverän, das ist die höchste „Obrigkeit“. Genauso ist es im Grundgesetz niedergelegt, das sich der Souverän gegeben hat und das ihn schützt. In diesem Sinne sieht der demokratische verfasste Staat gerade nicht vor, den Bürgern eine bestimmte Lebensform vorzuschreiben, zumal die Rede von der Nanny unterstellt, die Bürger seien nicht mündig. Das sind sie in der Demokratie aber qua Stellung, die sie darin einnehmen. Die Mündigkeit wird ihnen auch abverlangt. Weder das Grundgesetz noch das BGE sind also Ausdruck eines „Nanny-Staats“, die Obrigkeit kommt von unten, wenn man so will. Von dieser Demokratie hat Sattelberger offenbar noch nichts gehört oder ihre Grundlagen nicht verstanden.

Interessant wird es, wenn Sattelberger angesichts der „Digitalisierung“  „eine Riesenaufgabe nicht nur für (Hoch-)Schulen, sondern auch für die betriebliche Weiterbildung und die qualitative Personalplanung“ erkennt:

„Bildungsinstitutionen und Unternehmen stehen in der Verantwortung, den Erwerb interdisziplinärer Fachkompetenz mit ethisch und moralisch fundierter Lernkultur zu verknüpfen – für eine menschenwürdige Zukunft der Arbeit. Gerade Wirtschaftslenker dürfen hier nicht einem technizistischen Determinismus verfallen.“

Wer hätte im Großen und Ganzen etwas gegen dieses Anliegen? Weshalb aber den Appell an Unternehmen und „Wirtschaftslenker“ richten, als seien sie die Speerspitze derer, die wüssten, welche Bildung wichtig ist. Waren es nicht die Interessenverbände der Wirtschaft, die in den letzten Jahren sich zuerst für Bachelor- und Masterstudiengänge starkgemacht haben, unbedingt kürzere Studienzeiten wollten, um dann festzustellen, dass der falsche Weg beschritten wurde? Waren es nicht dieselben Verbände, die von Hochschulabsolventen eine größere Nähe zu den Erfordernissen der Wirtschaft erwarteten, um dann festzustellen, dass sie zu stromlinienförmig werden? Menschenwürdig wird die „Zukunft der Arbeit“ dann sein, wenn Arbeitnehmer sich unwürdigen Bedingungen verweigern bzw. über widrige verhandeln können. Heute sitzen sie in vielerlei Hinsicht am kürzeren Hebel. Das aber sieht Sattelberger nicht.

Es bedarf nicht, wie er dann schreibt, einer „öffentlichen Debatte über ganz neue Gesellschaftsmodelle“. Hätte er seine Augen auf die Grundlagen unseres Zusammenlebens heute gerichtet, dann hätte er ein „Gesellschaftsmodell“ erkennen können, das längst auf die Anforderungen der Zukunft vorbereitet ist und längst praktiziert wird. Es ist gerade die Verfasstheit der Demokratie, die Pluralität fördert, dadurch die besten Bedingungen dafür schafft, dass Neues entstehen kann. Lebensführung heute ist Lebensführung angesichts einer enormen Autonomieerwartung an den Einzelnen, die Grundlage der Demokratie ist und im Grundgesetz zum Ausdruck kommt. Wenn Sattelberger Zweifel daran hat, ob die heutige Form der Sozialpartnerschaft noch für die Herausforderungen geeignet ist, dann wäre es naheliegend, im BGE eine Chance zu sehen, die aus dem Geist der Demokratie erwächst. Dass zu erkennen setzt jedoch voraus, nicht mehr die Erwerbstätigen im Zentrum zu sehen, sondern die Bürger. Dazu müsste ihre Mündigkeit ernstgenommen werden, statt sie paternalistisch zu unterlaufen.

Sascha Liebermann

Fatalistisch und technologiefeindlich seien die Anhänger des Bedingungslosen Grundeinkommens…

…laut Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft, der einen Beitrag dazu in focus online veröffentlicht hat, der zuvor im Magazin Zukunft 2017 der Konrad- Adenauer-Stiftung erschienen ist.

Er schreibt zum Ergebnis der Volksabstimmung in der Schweiz:

„Denn das Ergebnis der vielschichtigen eidgenössischen Debatte war in erster Linie eine krachende Niederlage für die Initiatoren der Abstimmung. Lediglich 23 Prozent der Wählerschaft stellten sich hinter das Konzept. Das ist weniger Zustimmung als in den Jahren zuvor der Mindestlohn oder die Begrenzung von Managergehältern erhielten. Umfragen zufolge findet sich auch in Deutschland derzeit keine Mehrheit für ein bedingungsloses Grundeinkommen.“

Dass der Mindestlohn mehr Zustimmung erhielt ist insofern nicht überraschend, als er sich im Gefüge der Erwerbszentrierung bewegt und daran nichts ändert. Ein BGE will darüber hinaus und die Erwerbszentrierung aufheben. Die Befürworter haben dem Bestehenden gegenüber also eine Bringschuld deutlich zu machen, dass das BGE etwas ermöglicht, was im heutigen Gefüge nicht möglich ist.

Ist eine Zustimmung von 23 Prozent angesichts eines solchen Ziels denn wenig? Es ist zu wenig, wenn eine Mehrheit gesucht wird, das ist richtig, aber Vorhaben, die größere Veränderungen nach sich ziehen, haben immer eine Weile gebraucht, bis sie Mehrheiten finden konnten. Was wäre wohl in Deutschland los, wenn sich in einem Verfahren 23 Prozent für ein BGE ausgesprochen hätten (also keine nichtssagenden Umfragen)? Es wäre nicht mehr als abwegige Utopie wegzudiskutieren.

Dann äußert sich Hüther zum gegenwärtigen Sozialstaat:

„Keineswegs bedeutet dies, dass man den deutschen Sozialstaat von Reformbedarf freimachen könne. Nichts läge ferner. Denn tatsächlich leiden der Bundeshaushalt und damit die Steuerzahler unter viel zu hohen Bürokratiekosten, Sozialtransferempfänger gleichzeitig unter Stigmatisierung. In der Theorie könnte das bedingungslose Grundeinkommen diese Probleme angehen, soll dieses doch das Gros an Sozialtransfers und der Sozialversicherung – wie der Name schon sagt bedingungslos – ersetzen.“

Zumindest anerkennt er, was ein BGE ermöglichen könnte.

Weiter heißt es:

„Legitimiert die aktuelle Situation in Deutschland jedoch einen solch drastischen Schritt, der den jahrzehntelang weiterentwickelten Sozialstaat und unsere gesamte Wirtschaftsordnung auf den Kopf zu stellen vermag?“

Was genau würde ein BGE denn „auf den Kopf stellen“? Es würde vielmehr etwas miteinander verbinden, das heute nicht zu verbinden ist: Solidarität und Leistung. Denn auch mit einem BGE benötigt es Leistung, damit es dauerhaft bereitgestellt werden kann, aber eben nicht nur eine, sehr eingeschränkte Form von Leistung: Erwerbsarbeit. Es benötigt all die anderen auch, die heute unter dem Vorrang der einen herausgehobenen leiden: Familien, Freiwilligenengagment, staatsbürgerschaftliches Engagement für die Demokratie.

„Freilich beschwören die Befürworter des Grundeinkommens eine sich verschärfende Dringlichkeit. Hierfür bedient man sich der voranschreitenden Digitalisierung und prognostiziert ein rabenschwarzes Bild des Arbeitsmarktes. Maschinen mit künstlicher Intelligenz erledigen Aufgaben, die heute noch von Menschen durchgeführt wird, nur eine kleine Elite würde weiterhin einer entlohnten Tätigkeit nachgehen. Die Mehrheit der Arbeitskräfte wäre schlichtweg überflüssig.“

So argumentieren allerdings nicht nur Befürworter eines BGE, sondern auch solche, die davon nicht so überzeugt sind wie z. B. Erik Brynjolfsson. Hüther trifft hier einen wunden Punkt der Debatte, denn in der Vergangenheit hat es immer wieder Szenarien gegeben, die nicht eintrafen. Außerdem bezieht das BGE seine Bedeutung nicht von etwaigen Entwicklungen durch Digitalisierung. Statt sich auf die Reparaturfunktion eines BGE zu kaprizieren, wäre es für die öffentliche Auseinandersetzung wichtig, dass es um etwas anders im wesentlichen geht – um mehr Selbstbestimmung und Vielfalt in Gemeinschaft.

Entsprechend verweist Hüther auf ein solches Szenario:

„Damit wird ein altbekanntes Narrativ aufgegriffen, auf das bereits Henry Ford während des Zeitalters der Elektrifizierung hereinfiel. „Autos kaufen keine Autos“, so lautete die Sorge des Unternehmers vor über 100 Jahren. Auch er dachte, die Nutzung von technologischen Innovationen führte zu Substitution von menschlicher durch maschinelle Arbeitskraft. Mit fallenden Löhnen und Beschäftigungsquoten würde dann das gesamte System in sich zusammenbrechen.“

Abgesehen von dem schon oben erwähnten Punkt, dass es beim BGE nicht hauptsächlich um den „Arbeitsmarkt“ geht, ist die indirekte Verklärung, die Hüther hier vornimmt, ebensowenig haltbar. Betrachtet man die Entwicklung von Arbeitsvolumen und Erwerbstätigkeit, bietet sich ein Bild, das erheblich differenzierter ist und von einem lang anhaltenden Trend eines sinkenden Arbeitsvolumens zeugt (siehe hier, S. 47 und meinen Kommentar hier).

Hüther folgert:

„Der Argumentation hängt eine fatalistisch-technologiefeindliche Note an. Mit Blick auf zukünftige Massenarbeitslosigkeit und soziale Verwahrlosung böte sich der Gesellschaft ein letzter Ausweg, den großen sozialen Knall zu verhindern: das bedingungslose Grundeinkommen.“

So überzogen die Argumentation mancher BGE-Befürworter hier ist, so überzogen ist sein Abtun der Entwicklung des Arbeitsvolumens. Wir wissen tatsächlich nicht, was die Digitalisierung bringen wird, insofern trägt es zu einer Versachlichung der Debatte bei, hier weder ein Horror-, noch ein Verklärungsszenario zu entwerfen.

Genau dazu setzt Hüther dann aber an:

„Dabei hat sich die zweite industrielle Revolution Ende des 19. Jahrhunderts als Startpunkt einer schier unglaublichen (und inklusiven) Wohlstands- und Wohlfahrtsstory erwiesen. Auch heute läuft es rund in der deutschen Wirtschaft. Insbesondere auf dem deutschen Arbeitsmarkt jagt ein Rekord den anderen, wobei sich ebenfalls die Qualität der Arbeit gewandelt hat: Nicht der Subsistenzerhalt, sondern vielmehr die Hoffnung auf ein erfülltes Leben ist für viele Menschen heute die Triebfeder des Arbeitens. Technologischer Fortschritt hat dies erst ermöglicht und er wird ebenso in Zukunft dazu führen, dass noch mehr Menschen einer entlohnten sinnstiftenden Arbeit nachgehen können. Die Unabdingbarkeit des bedingungslosen Grundeinkommens lässt sich nicht herleiten.“

Nicht die Spur von Aufmersamkeit für den Druck, den diese Erwerbszentrierung auf andere Leistungsformen erzeugt. Dass genau diese Erwerbszentrierung es nur unter Inkaufnahme der Folgen vorsieht, ihr für eine gewisse Zeit nicht zu folgen, wenn man sich z. B. dazu entscheidet, mehr Zeit für Familie, für die Fürsorge für Angehörige oder andere Aufgaben zu haben, die nicht bezahlt werden, ignoriert Hüther einfach. Das kann man tun, sollte dann aber nicht verschweigen, welche Konsequenzen es für diese anderen Sphären des Zusammenlebens hat.

Zur Finanzierung:

„Finanzierbarkeit und Arbeitsanreize sprächen demnach für und nicht gegen die Einführung des Grundeinkommens. Zwei Argumente, die doch auf sehr wackeligen Beinen stehen. Orientiert man sich beispielsweise am Grundeinkommensmodell von Götz Werner in der Höhe von monatlich 1000 Euro, belaufen sich die Kosten auf mehr als das Doppelte der gesamten Staatsausgaben des Bundes, gar auf das Sechsfache der öffentlichen Bildungsausgaben – und das allein für die 68 Millionen in Deutschland lebenden Erwachsenen. Zieht man Beträge für Kinder hinzu erhöhen sich die Zahlungen entsprechend.“

Ja, was folgt nun daraus? Ist es finanzierbar oder ist es das nicht? Oder geht es eher darum, ob man dazu bereit ist, es zu finanzieren. Letzteres scheint hier der Fall zu sein.

Eine Schwäche, die alle Berechnungsversuche haben betrifft die Einnahmeseite. Da darüber nichts Verlässliches ausgesagt werden kann, wird nur die Ausgabeseite betrachtet. Aber was bedeutet ein BGE für die Einnahmeseite, welche Auswirkungen hat es auf Arbeitshaltung, Arbeitseffizienz und -effektivität? Das nicht zu beachten, würde darauf hinauslaufen zu behaupten, heute seien die Arbeitsbedingungen optimal, mit einem BGE kann es nur schlechter werden. Wenn nun aber ein BGE die Chance erhöht, dass Individuum und Aufgabe zueinanderpassen, hat dies Auswirkungen auf alle Leistungformen und damit auf die Einnahmeseite. Darüber hinaus wirkt ein BGE sich auf die Lebensführung im Ganzen aus, weil es die normative Bedeutung von Erwerbstätigkeit verändert, folglich auch damit zusammenhängende Phänomene wie demonstrativen Konsum, Krankheitsbilder usw. Wenn Hüther diese Seite, wie viele Kritiker des BGE, einfach übergeht, ist das unseriös.

Dann folgt ein interessanter Einwand zu Feldexperimenten:

„Das zweite Argument ist ebenfalls kaum haltbar, denn Experimente zum bedingungslosen Grundeinkommen haben einen grundsätzlichen Haken: Sie stellen keine authentische Institution dar, die Teilnehmern glaubwürdig einen lebenslangen gesellschaftsvertraglichen Überbau in Form von monatlichen Auszahlungen auf ihrem Konto bietet.“

Das stimmt, siehe hierzu auch meinen Kommentar.

„Ist das Experiment zu klein, könnten Teilnehmer wegziehen, ist das Experiment zu groß, könnte es beispielsweise durch ein Referendum wieder umgekehrt werden. Selbst wenn die Schweizer sich also für ein Bedingungsloses Grundeinkommen entschieden hätten, wer könnte ihnen garantieren, dass sie sich auch im Alter auf die entsprechenden Zahlungen verlassen könnten und sich der Volkswille nicht nach einigen Dekaden wieder in eine andere Richtung verschiebt?“

Das kann niemand garantieren, ist das aber heute anders? Wenn es den politischen Willen gäbe, die Rentenversicherung vollständig umzubauen, würden dadurch tatsächlich die erworbenen Ansprüche von Rentner vollständig geschützt? Würde es noch Grundsicherung im Alter geben, wenn der politische Wille dazu da ist, eine solche Leistung nicht mehr bereitzustellen? Es ist also eine Frage des politischen Willens – das ist immer die entscheidende Frage. Was soll uns der Einwand nun sagen?

Weiter geht es in dieser Passage:

„Die vorhandene Evidenz ist damit kaum zu interpretieren, die simple Forderung nach mehr empirischen Befunden greift aber ebenfalls zu kurz. Teilnehmer reagieren in beiden Fällen mit verzerrtem Verhalten auf die Experimente. Einen Test kann es praktisch nicht geben – die Einführung des Grundeinkommens bleibt eine Reise in die institutionelle Ungewissheit.“

Da hat Hüther in der Tat recht, denn die Experimente können uns nicht sagen, was tatsächlich geschehen wird. Das gilt gleichermaßen für Modellrechnungen? Nun müsste Hüther das aber auch auf seine Argumentation anwenden, denn wir wissen heute ebensowenig, wofür es morgen einen politischen Willen geben oder nicht geben wird. Gestaltung ist immer ein Gang ins Ungewisse, sei es als Gemeinwesen durch politische Entscheidungen, sei es als Unternehmer, sei es als Bürger, der sein Leben lebt. Was morgen kommt, wissen wir nicht, wenngleich wir uns auf Kontinuität verlassen.

Ist aber das BGE soweit entfernt von dem Leben, das wir heute führen? Bringt es so große Veränderungen mit sicht? Das ist eine verbreitete Behauptung, sonst nichts. Bei genauer Betrachtung ist das BGE nur eine konsequente Fortentwicklung des Sozialstaats, damit er endlich auf dem Fundament ruht, das heute schon für die Demokratie selbstverständlich ist: mündigen Bürgern, die ihre Leben leben, Verantwortung wahrnehmen und darum ringen, vernünftige Entscheidungen in ihrem Sinne und im Sinne des Gemeinwesens zu treffen. Würde das BGE daran etwas ändern? Nein. Es würde allerdings deutlicher werden lassen, wo überall diese Aufgaben liegen und wie unterschiedlich sie sind. Wenn also all das für ein BGE als Voraussetzung gilt, was heute schon der Fall ist, dann ist der Schritt eben nicht so groß, wie er scheint.

Hüther sieht das selbstverständlich anders, er schreibt dann:

„Unsere heutige Gesellschaft beruht auf der Maxime der Leistungsgerechtigkeit und der Fairness. Man kann sich durchaus andere Gesellschaftsformen vorstellen, die Besteuerung von Leistungseinkommen für leistungslose Einkommen ist jedoch keine davon. Zwar ist ein inhärenter Reformdruck auf den Sozialstaat zu spüren, und ein Grundeinkommen würde wohl der zunehmenden Bürokratisierung Rechnung tragen, die aus einer immer tiefergehenden Ausdifferenzierung der Arbeitswelt herrührt.“

Leistungsgerechtigkeit? Welche ist gemeint? Die Leistung der Familien, der Ehrenamtlichen? Selbstverständlich nicht. Hüther kennt nur eine Form des Leistungsträgers: den Erwerbstätigen. Wieviele Stunden pro Jahre wenden wir – um das in Erinnerung zu rufen – für nicht bezahlte Arbeit auf? Ach so, ja, 35% mehr Zeit für unbezahlte als für bezahlte Arbeit (siehe Statistisches Bundesamt). Wird diese Leistung denn in irgendeiner Form ernsthaft berücksichtigt und als gleichwertig erachtet? Nein. Ist das Leistungsgerechtigkeit? Wenn man es entsprechend hinbiegt und das reale Leben nicht beachtet.

Was ist nun riskant, das BGE oder der heutige Zustand? Mir scheint, es ist der heutige Zustand, der Leistung missachtet und so tut, als sei unbezahlte Arbeit einfach so da und selbstverständlich. Die Verschiebung, die statistisch beobachtbar ist, von unbezahlter zu bezahlter Arbeit macht allerdings deutlich, dass das eine auf Kosten des anderen geschieht. Wieviele Eltern – tatsächlich sind es zwar Mütter, es wäre wünschenswert, wenn es genauso Väter wären – sind denn heute bis zum Eintritt in den Kindergarten zuhause und konzentrieren sich auf die Bedürnisse der Familie? Und wieviele sind es danach? Ein Blick in die Betreuungsquote gibt Einblick darein? Wollen wir diese Degradierung von Familie und anderer unbezahlter Arbeit noch weiter treiben? Und die Folgen tragen?

Das BGE, im Unterschied zu heutigen Leistungen, würde es freistellen, wie Eltern dazu stehen. Erst dann könnten diese sich aber auch unbedrängt auf die Aufgabe einlassen, die Elternschaft darstellt. Dann würden wir sehen, wie sie ihre Prioritäten setzen. Heute drängen wir sie durch den normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit in eine Richtung: Erwerbstätigkeit. Was dies mit dem Solidarzusammenhang unseres Gemeinwesens anstellt, können wir erahnen.

Sascha Liebermann

„Was macht Gratis-Geld mit der Arbeitswelt?“…

…fragt Perspective Daily, veröffentlicht einen informativen Text zum Bedingungslosen Grundeinkommen und übersieht dabei doch wichtige Bereiche, auf die ein BGE sich auswirken würde: Demokratie, Familie, Bildungsprozesse. Der Titel bildet diesen Mangel treffend ab.

Überschätzt wird, was Feldexperimente oder Simulationsmodelle leisten können. Dass sie öffentliche Wirkung entfalten und Aufmerksamkeit auf das BGE lenken, steht auf einem anderen Blatt.

Grundeinkommen im heute journal des ZDF

Hier geht es zur Originalversion beim ZDF.
Dass auch in diesem Beitrag am Ende wieder von einer Utopie gesprochen wird, zeigt, wie wenig die Kommentatoren sehen, auf welchen Voraussetzungen unsere Demokratie ruht. Es ist gerade die Stellung der Bürger in ihr, das Prinzip der Volkssouveränität und der bedingungslosen Verleihung von Rechten, die Anlass genug sein müssten, die durchwegs realistische Seite des Bedingungslosen Grundeinkommens zu erkennen.